Beschlussvorlage - 0028/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Entgeltordnung der HagenWeiterbildung Volkshochschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 43 Amt für Weiterbildung und Medien
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt; OB Oberbürgermeister; VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
17.03.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Kultur- und Weiterbildungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.04.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
28.04.2005
|
Sachverhalt
Der § 4 Abs. 1 und 2 soll gemäß HARTZ
IV neu formuliert werden:
§ 4 Abs. 1 in der zur Zeit gültigen
Fassung lautet:
Teilnehmer/innen, die bei der
Anmeldung nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch Arbeitslosenhilfe
(Vorlage des Bewilligungsbescheides der Bundesagentur für Arbeit) oder
Sozialhilfe (Vorlage des Sozialhilfebescheides) bestreiten, erhalten je Semester
für eine Veranstaltung eine 50%-ige Ermäßigung auf die Entgeltzahlung.
Diese Formulierung soll wie folgt
ersetzt werden:
Teilnehmer/innen, die bei der
Anmeldung nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch Arbeitslosengeld
II/Sozialgeld (Vorlage des Bewilligungsbescheides der Bundesagentur für
Arbeit bzw. Vorlage des Bewilligungsbescheides des Sozialamtes)
bestreiten, erhalten je Semester für eine Veranstaltung eine 50 %-ige
Ermäßigung auf die Entgeltzahlung.
§ 4 Abs. 2 in der zur Zeit gültigen Fassung
lautet:
Teilnehmer/innen, die bei der
Anmeldung nachweisen, dass sie
a)
Empfänger/innen von Arbeitslosengeld
b)
Schüler/in, Student/in oder Auszubildende/r nach den
Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes
c)
Grundwehrdienst –oder Zivildienstleistender
sind, erhalten je Semester für eine Veranstaltung eine 25 %-ige Ermäßigung auf die Entgeltzahlung.
Diese Formulierung soll wie folgt
ersetzt werden:
Teilnehmer/innen, die bei der
Anmeldung nachweisen, dass sie
a)
Empfänger/innen von Sozialhilfe
b)
Schüler/in, Student/in oder Auszubildende/r nach den
Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes
c)
Grundwehrdienst –oder Zivildienstleistende
sind, erhalten je Semester für eine Veranstaltung eine 25 %-ige Ermäßigung auf die Entgeltzahlung.

19.04.2005 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der § 4 Abs. 1 der Entgeltordnung der HagenWeiterbildung Volkshochschule wird wie folgt geändert:
Teilnehmer/innen, die bei der Anmeldung nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Vorlage des Bewilligungsbescheides der Agentur für Arbeit, der ARGE, des Sozialamtes oder der Berechtigungskarte der Stadt Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass) bestreiten, erhalten je Semester für eine Veranstaltung eine 50 %-ige Ermäßigung auf die Entgeltzahlung.
Alle anderen in der Vorlage beschriebenen Veränderungen werden ebenfalls beschlossen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| x | Einstimmig beschlossen |
28.04.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der § 4 Abs. 1 der Entgeltordnung der HagenWeiterbildung Volkshochschule wird wie folgt geändert:
Teilnehmer/innen, die bei der Anmeldung nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Vorlage des Bewilligungsbescheides der Agentur für Arbeit, der ARGE, des Sozialamtes oder der Berechtigungskarte der Stadt Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass) bestreiten, erhalten je Semester für eine Veranstaltung eine 50 %-ige Ermäßigung auf die Entgeltzahlung.
Alle anderen in der Vorlage
beschriebenen Veränderungen werden ebenfalls beschlossen.