Beschlussvorlage - 0120/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt!

 

Begründung

 

 

Bereits in der Lenkungsgruppe am 12.10.2011 hat die Verwaltung einen umfangreichen Vergleich der Plandaten des Jahres 2008 mit den Plandaten des Jahres 2011 vorgelegt. Dabei wurden auf Teilplanebene die Haushaltsansätze unter Berücksichtigung der eingeplanten Sparmaßnahmen sowie der zu berücksichtigenden gegenläufigen Effekte verglichen.

 

Die Methodik dieser Zusammenstellungen wurde in mehreren Sitzungen der Lenkungsgruppe vorgestellt und mit der Politik abgestimmt.

 

In der Sitzung der Lenkungsgruppe am 12.10.2011 wurde von der Verwaltung die Methodik noch einmal ausführlich erläutert. Weiterhin wurde erläutert, dass insbesondere zwischen 2008 und 2009, also zu Beginn der Umstellung auf NKF, die Struktur des Haushaltes in zahlreichen Positionen grundlegend verändert werden musste. So wurden z.B. zahlreiche Aufwendungen, die früher zentral gebucht wurden nun dezentral verbucht und umgekehrt. Daher ist ein 1:1 Vergleich der Haushalte 2008 und 2011 nicht möglich. Weiterhin wurde erläutert, dass maßgebliche Genehmigungsgrundlage für Haushaltssicherungskonzepte die Plandaten des jeweiligen Jahres und der Finanzplanung sind. Die vorgelegten Unterlagen zeigen detailliert, an welchen Positionen des Haushaltes die jeweiligen Konsolidierungsmaßnahmen in welchen Jahren eingeplant wurden. Mit Hilfe der ebenfalls eingetragenen gegenläufigen Effekte zeigt sich, weshalb in verschiedenen Teilplänen eingeplante Konsolidierungsmaßnahmen ganz oder teilweise durch Aufwandssteigerungen kompensiert wurden.

 

Angesichts des Detailgrades der vorgelegten Unterlagen wurde in der Lenkungsgruppe diskutiert, in welcher Form diese Darstellung in die Politik getragen werden soll. Hierzu wurden noch entsprechende Zusammenfassungen nachversandt. Trotz der ausdrücklichen Bitte der Verwaltung erfolgte bis zum nun vorliegenden Antrag keinerlei Rückmeldung. Der Einbringungstermin der Vorlage wurde aus Gründen der Arbeitskapazität extra im Oktober 2011 gewählt, um Kollisionen mit der Endphase der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes und der zeitlich vom Gesetzgeber extrem ambitionierten Erstellung des Haushaltssicherungsplanes zu vermeiden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Verwaltung hat in der Anlage 1 zu diesem Bericht die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen aufgelistet und die bis 2011 geplanten Konsolidierungseffekte den derzeitigen Ist-Ergebnissen gegenüberstellt. Diese Gegenüberstellung ist auch mit der Kommunalaufsicht so besprochen.

Ebenso erfolgt eine Aufstellung der gegenläufigen Effekte, die durch Vorgaben von Bund und Land verursacht wurden (Anlage 2).

 

Zukünftig wird das Berichtswesen in Absprache mit der Bezirksregierung unter Berücksichtigung der Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes auf Basis des HSP 2012 aufbauen.

 

 

Vorläufige Konsolidierungsergebnisse 2011

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Ist-Ergebnissen um ein vorläufiges Ergebnis handelt, das endgültige Ergebnis wird mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2011 ermittelt.

 

Der Rat der Stadt hat am 24.02.2011 das HSK 2011 mit 254 Einzelmaßnahmen und  einem Volumen von 87.031.668 € verabschiedet. Etwa die Hälfte des Konsolidierungsbetrages (44.666.326 €) sollte zwischen 2008 und 2011 realisiert werden.

 

Insgesamt konnten Konsolidierungsbeträge in Höhe von  40,782 Mio. erreicht werden.

Die Werte wurden von den verantwortlichen Fachämtern und – bereichen bestätigt.

Das „IST“ wird sich noch unter Berücksichtigung der Maßnahmen AÖR um knapp 3 Mio € verbessern.

 

215 Maßnahmen sollten Konsolidierungsbeträge im Jahr 2011 erzielen, davon 133 Maßnahmen den kompletten Konsolidierungsbetrag und 82 Maßnahmen einen Teil des beschlossenen Konsolidierungsbetrages. (Anlage 1,  Vorläufiges Ergebnis der Konsolidierungsbeträge 2011 S.1-13)

 

Die Maßnahmen 24.002, 24.003, 24.004, 66.001 und 67.004S wurden in die AÖR überführt, wurden aber schon 2010 vollständig erreicht (Anlage 1,  S.14)

 

8 Maßnahmen (66.002, 66.006, 67.003, 67.007, PK.5410, PK.5510, PK.5530, PK.5550) wurden ebenfalls in die AÖR überführt, sind aber noch nicht oder teilweise bis zum Jahr 2010 erreicht worden und gehen mit den noch zu erreichenden Beträgen in die Maßnahme AÖR.001 ein.  (Anlage 1, S.15)

 

Die übrigen Maßnahmen beginnen im Jahr 2012 oder später. (Anlage 1, S.16 - 17)

 

Die Anlage 3 zeigt die Haushaltsentwicklung der Jahre 2008 bis 2011 unter Berücksichtigung der eingeplanten Konsolidierungsmaßnahmen und gegenläufigen Effekte. Wie in mehreren Sitzungen der Lenkungsgruppe erläutert, weist diese Anlage nach, dass sämtliche vom Rat beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen auch in den Haushalt 2011 bzw. in die Finanzplanung eingearbeitet wurden. Mit Hilfe der gegenläufigen Effekte ist zu erkennen, weshalb sich einzelnen Positionen trotz eingeplanter Konsolidierungsmaßnahmen nicht oder nicht im vollen Umfang verbessern. Zu den gegenläufigen Effekten zählen neben den zusätzlichen Aufgaben auf Grund von Landes- oder Bundesvorschriften (Konnexitätsverstöße, s. Anlage 2) auch sonstige Effekte (z.B. Tarifsteigerungen oder Einnahmeeinbrüche und Mehrkosten durch die jeweilige Wirtschaftslage). Die gegenläufigen Effekte sind für jeden Teilplan detailliert erläutert. Wie bereits mehrfach dargelegt, ist ein 1:1-Vergleich der Plandaten 2008 und 2011 in verschiedenen Teilplänen nicht möglich, da im Jahr 2009 wesentliche Positionen des Haushaltes umstrukturiert wurden. Auch dies ist an den passenden Stellen erläutert.

 

In der Summe zeigt sich folgende Entwicklung:

 

Haushaltsdefizit 2008:                                127,9 Mill. Euro

abzgl. Konsolidierung bis 2011:                  44,6 Mill. Euro

zzgl. gegenläufige Effekte bis 2011:           38,5 Mill. Euro

zzgl. Steigerungen Afa 2008-2011:               9,7 Mill. Euro

Ergebnis:                                                      131,5 Mill. Euro

 

Unter Berücksichtigung der gestiegenen Abschreibungen (Afa) durch die Korrektur der Eröffnungsbilanz erläutert diese Darstellung nahezu exakt den Haushaltsansatz des Jahres 2011 mit einem Defizit von rd. 131,6 Mill. Euro.

 

Eine Darstellung der gegenläufigen Effekte im Ist könnte systembedingt erst nach Vorlage aller Jahresabschlüsse erfolgen und wäre mit einem ernormen manuellen Aufwand verbunden. Die gegenläufigen Effekte sind ebenso wie die Konsolidierungsmaßnahmen im Regelfall keine eigenständigen Buchungen und können daher nicht aus SAP erzeugt werden. Sie werden vielmehr manuell in die Konsolidierungsdatenbank eingetragen. Das gleiche gilt für die entsprechenden Erläuterungen.

 

Die in Anlage 1 dargestellten Konsolidierungseffekte für 2011 wurden im Rahmen des Controllings im Ist erfasst. Dies ist möglich, da es sich bei den Konsolidierungsmaßnahmen lediglich um einen begrenzten Ausschnitt des Haushaltes handelt. Gegenläufige Effekte würden eine manuelle Darstellung praktisch aller Haushaltspositionen erfordern. Dies ist nicht leistbar. Im Übrigen wird die rückwirkende Ausgründung der WBH die Struktur des Haushaltes grundlegend verändern, so dass auch in diesen Bereich ein 1:1-Vergleich mit 2008 nicht mehr möglich ist.

 

Ein solcher Aufwand ist aber auch nicht notwendig, da über die Anlage 3 der Nachweis erbracht wurde, dass alle Konsolidierungsmaßnahmen in den Haushalt eingearbeitet wurden. Der Jahresabschluss 2011 wird zeigen, ob in einzelnen Teilplänen die Ansätze überschritten wurden. Wurden die Ansätze eingehalten, ist auch das Konsolidierungsziel gemäß Planung erfüllt.

 

Die Verwaltung hat im HFA berichtet, dass nach derzeitigem Stand mit einer Verbesserung des Plandefizits um rd. 15 Millionen Euro gerechnet wird. Die Ursachen liegen im Wesentlichen - wie berichtet – in einer deutlichen Verbesserung der Steuereinnahmen (rd. 20 Mio.), Verschlechterungen im Bereich der Finanzerträge (rd. 4 Mio.), Mehraufwand BA (ca. 1,2 Mio.), Mehraufwand soziale Transferleistungen (1,0 Mio.) und verringerte Auflösung von Sonderposten (2 Mio.).

 

Mit der Bezirksregierung ist verabredet, dass das Controlling der Konsolidierungsmaßnahmen zukünftig gemäß Stärkungspaktgesetz mit den dort genannten Berichtspflichten auf dem Stand des Haushaltsplanes 2012 und dem HSP 2012 ff. aufsetzt. Diese Verabredung trägt dem Umstand Rechnung, dass mit dem Stärkungspaktgesetz ein grundlegender Systemwechsel gesetzlich vorgegeben ist.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Hierzu wird auf die Ausführungen in der Vorlage verwiesen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.02.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen