Beschlussvorlage - 0120/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Umsetzung des HSK 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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09.02.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Kurzfassung entfällt!
Begründung
Bereits in der
Lenkungsgruppe am 12.10.2011 hat die Verwaltung einen umfangreichen Vergleich
der Plandaten des Jahres 2008 mit den Plandaten des Jahres 2011 vorgelegt.
Dabei wurden auf Teilplanebene die Haushaltsansätze unter Berücksichtigung der
eingeplanten Sparmaßnahmen sowie der zu berücksichtigenden gegenläufigen
Effekte verglichen.
Die Methodik dieser
Zusammenstellungen wurde in mehreren Sitzungen der Lenkungsgruppe vorgestellt
und mit der Politik abgestimmt.
In der Sitzung der
Lenkungsgruppe am 12.10.2011 wurde von der Verwaltung die Methodik noch einmal
ausführlich erläutert. Weiterhin wurde erläutert, dass insbesondere zwischen
2008 und 2009, also zu Beginn der Umstellung auf NKF, die Struktur des Haushaltes
in zahlreichen Positionen grundlegend verändert werden musste. So wurden z.B.
zahlreiche Aufwendungen, die früher zentral gebucht wurden nun dezentral
verbucht und umgekehrt. Daher ist ein 1:1 Vergleich der Haushalte 2008 und 2011
nicht möglich. Weiterhin wurde erläutert, dass maßgebliche
Genehmigungsgrundlage für Haushaltssicherungskonzepte die Plandaten des
jeweiligen Jahres und der Finanzplanung sind. Die vorgelegten Unterlagen zeigen
detailliert, an welchen Positionen des Haushaltes die jeweiligen Konsolidierungsmaßnahmen
in welchen Jahren eingeplant wurden. Mit Hilfe der ebenfalls eingetragenen
gegenläufigen Effekte zeigt sich, weshalb in verschiedenen Teilplänen
eingeplante Konsolidierungsmaßnahmen ganz oder teilweise durch
Aufwandssteigerungen kompensiert wurden.
Angesichts des
Detailgrades der vorgelegten Unterlagen wurde in der Lenkungsgruppe diskutiert,
in welcher Form diese Darstellung in die Politik getragen werden soll. Hierzu
wurden noch entsprechende Zusammenfassungen nachversandt. Trotz der
ausdrücklichen Bitte der Verwaltung erfolgte bis zum nun vorliegenden Antrag
keinerlei Rückmeldung. Der Einbringungstermin der Vorlage wurde aus Gründen der
Arbeitskapazität extra im Oktober 2011 gewählt, um Kollisionen mit der Endphase
der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes und der zeitlich vom Gesetzgeber
extrem ambitionierten Erstellung des Haushaltssicherungsplanes zu vermeiden.
Die Verwaltung hat in der
Anlage 1 zu diesem Bericht die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen aufgelistet
und die bis 2011 geplanten Konsolidierungseffekte den derzeitigen
Ist-Ergebnissen gegenüberstellt. Diese Gegenüberstellung ist auch mit der
Kommunalaufsicht so besprochen.
Ebenso erfolgt eine
Aufstellung der gegenläufigen Effekte, die durch Vorgaben von Bund und Land
verursacht wurden (Anlage 2).
Zukünftig wird das
Berichtswesen in Absprache mit der Bezirksregierung unter Berücksichtigung der
Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes auf Basis des HSP 2012 aufbauen.
Vorläufige Konsolidierungsergebnisse
2011
Es
wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Ist-Ergebnissen um ein vorläufiges Ergebnis handelt, das
endgültige Ergebnis wird mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2011
ermittelt.
Der
Rat der Stadt hat am 24.02.2011 das HSK 2011 mit 254 Einzelmaßnahmen und einem Volumen von 87.031.668 €
verabschiedet. Etwa die Hälfte des Konsolidierungsbetrages (44.666.326 €)
sollte zwischen 2008 und 2011 realisiert werden.
Insgesamt
konnten Konsolidierungsbeträge in Höhe von 40,782 Mio. € erreicht werden.
Die Werte wurden von den verantwortlichen Fachämtern
und – bereichen bestätigt.
Das „IST“ wird sich noch unter
Berücksichtigung der Maßnahmen AÖR um knapp 3 Mio € verbessern.
215
Maßnahmen sollten Konsolidierungsbeträge im Jahr 2011 erzielen, davon 133
Maßnahmen den kompletten Konsolidierungsbetrag und 82 Maßnahmen einen Teil des
beschlossenen Konsolidierungsbetrages. (Anlage 1, Vorläufiges Ergebnis der Konsolidierungsbeträge
2011 S.1-13)
Die
Maßnahmen 24.002, 24.003, 24.004, 66.001 und 67.004S wurden in die AÖR
überführt, wurden aber schon 2010 vollständig erreicht (Anlage 1, S.14)
8
Maßnahmen (66.002, 66.006, 67.003, 67.007, PK.5410, PK.5510, PK.5530, PK.5550)
wurden ebenfalls in die AÖR überführt, sind aber noch nicht oder teilweise bis
zum Jahr 2010 erreicht worden und gehen mit den noch zu erreichenden Beträgen
in die Maßnahme AÖR.001 ein. (Anlage 1,
S.15)
Die
übrigen Maßnahmen beginnen im Jahr 2012 oder später. (Anlage 1, S.16 - 17)
Die
Anlage 3 zeigt die Haushaltsentwicklung der Jahre 2008 bis 2011 unter
Berücksichtigung der eingeplanten Konsolidierungsmaßnahmen und gegenläufigen
Effekte. Wie in mehreren Sitzungen der Lenkungsgruppe erläutert, weist diese
Anlage nach, dass sämtliche vom Rat beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen auch
in den Haushalt 2011 bzw. in die Finanzplanung eingearbeitet wurden. Mit Hilfe
der gegenläufigen Effekte ist zu erkennen, weshalb sich einzelnen Positionen
trotz eingeplanter Konsolidierungsmaßnahmen nicht oder nicht im vollen Umfang
verbessern. Zu den gegenläufigen Effekten zählen neben den zusätzlichen
Aufgaben auf Grund von Landes- oder Bundesvorschriften (Konnexitätsverstöße, s.
Anlage 2) auch sonstige Effekte (z.B. Tarifsteigerungen oder Einnahmeeinbrüche
und Mehrkosten durch die jeweilige Wirtschaftslage). Die gegenläufigen Effekte
sind für jeden Teilplan detailliert erläutert. Wie bereits mehrfach dargelegt,
ist ein 1:1-Vergleich der Plandaten 2008 und 2011 in verschiedenen Teilplänen
nicht möglich, da im Jahr 2009 wesentliche Positionen des Haushaltes
umstrukturiert wurden. Auch dies ist an den passenden Stellen erläutert.
In
der Summe zeigt sich folgende Entwicklung:
Haushaltsdefizit
2008: 127,9
Mill. Euro
abzgl.
Konsolidierung bis 2011: 44,6 Mill. Euro
zzgl.
gegenläufige Effekte bis 2011: 38,5 Mill. Euro
zzgl.
Steigerungen Afa 2008-2011: 9,7 Mill. Euro
Ergebnis: 131,5
Mill. Euro
Unter
Berücksichtigung der gestiegenen Abschreibungen (Afa) durch die Korrektur der
Eröffnungsbilanz erläutert diese Darstellung nahezu exakt den Haushaltsansatz
des Jahres 2011 mit einem Defizit von rd. 131,6 Mill. Euro.
Eine
Darstellung der gegenläufigen Effekte im Ist könnte systembedingt erst nach
Vorlage aller Jahresabschlüsse erfolgen und wäre mit einem ernormen manuellen
Aufwand verbunden. Die gegenläufigen Effekte sind ebenso wie die
Konsolidierungsmaßnahmen im Regelfall keine eigenständigen Buchungen und können
daher nicht aus SAP erzeugt werden. Sie werden vielmehr manuell in die Konsolidierungsdatenbank
eingetragen. Das gleiche gilt für die entsprechenden Erläuterungen.
Die
in Anlage 1 dargestellten Konsolidierungseffekte für 2011 wurden im Rahmen des
Controllings im Ist erfasst. Dies ist möglich, da es sich bei den
Konsolidierungsmaßnahmen lediglich um einen begrenzten Ausschnitt des
Haushaltes handelt. Gegenläufige Effekte würden eine manuelle Darstellung
praktisch aller Haushaltspositionen erfordern. Dies ist nicht leistbar. Im
Übrigen wird die rückwirkende Ausgründung der WBH die Struktur des Haushaltes
grundlegend verändern, so dass auch in diesen Bereich ein 1:1-Vergleich mit
2008 nicht mehr möglich ist.
Ein
solcher Aufwand ist aber auch nicht notwendig, da über die Anlage 3 der
Nachweis erbracht wurde, dass alle Konsolidierungsmaßnahmen in den Haushalt
eingearbeitet wurden. Der Jahresabschluss 2011 wird zeigen, ob in einzelnen
Teilplänen die Ansätze überschritten wurden. Wurden die Ansätze eingehalten,
ist auch das Konsolidierungsziel gemäß Planung erfüllt.
Die
Verwaltung hat im HFA berichtet, dass nach derzeitigem Stand mit einer
Verbesserung des Plandefizits um rd. 15 Millionen Euro gerechnet wird. Die
Ursachen liegen im Wesentlichen - wie berichtet – in einer deutlichen
Verbesserung der Steuereinnahmen (rd. 20 Mio.), Verschlechterungen im Bereich
der Finanzerträge (rd. 4 Mio.), Mehraufwand BA (ca. 1,2 Mio.), Mehraufwand
soziale Transferleistungen (1,0 Mio.) und verringerte Auflösung von
Sonderposten (2 Mio.).
Mit
der Bezirksregierung ist verabredet, dass das Controlling der
Konsolidierungsmaßnahmen zukünftig gemäß Stärkungspaktgesetz mit den dort
genannten Berichtspflichten auf dem Stand des Haushaltsplanes 2012 und dem HSP
2012 ff. aufsetzt. Diese Verabredung trägt dem Umstand Rechnung, dass mit dem
Stärkungspaktgesetz ein grundlegender Systemwechsel gesetzlich vorgegeben ist.
