Beschlussvorlage BBM - 0100/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die BV - Nord fordert die Verwaltung auf, diese Alternative, der Verlegung der Autobahnauffahrt in einer der nächsten Gesprächsrunden mit dem Landesbetrieb Straßen NRW anzusprechen und eine Realisierungsmöglichkeit zu erörtern und in einer der nächsten Sitzungen der BV – Nord zu berichten.

 

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Sachverhalt

Die Dortmunder Straße ist im Bereich der Autobahnauffahrten seit langem als Unfallschwerpunkt im Gespräch.

 

Bedingt durch die häufigen schweren Unfälle hat der Landesbetrieb Straßen NRW wiederholt seine Absicht bekundet, diesen Abschnitt durch einen Ausbau der Straße und dem Errichten von Lichtsignalanlagen an den Auf- und Abfahrten der Bundesautobahn zu entschärfen.

 

Ende des vergangen Jahres ist ein Vorschlag gemacht worden, die Autobahnauffahrt in Fahrtrichtung Köln bis zur Wandhofener Straße zu verlängern. Eine Planskizze ist zur Erläuterung dieses Vorschlages beigefügt.

 

Danach könnte die Zufahrt entlang des „Böhfeldes“ geführt werden und zusammen mit der Wandhofener Straße eine neue Kreuzung entstehen. Der überregionale Verkehr, insbesondere der Schwerlastverkehr, aus Richtung Lennetal und Schwerte könnte ohne Abbiegeverkehr direkt auf die Autobahn geleitet werden.

 

Der Bereich zwischen Wandhofener Straße und Dortmunder Straße würde in Fahrtrichtung Boele dadurch erheblich entlastet und der Unfallschwerpunkt an der derzeitigen Auffahrt in FR Köln könnte nachhaltig entschärft werden. Über einen Kreisverkehr sollte ebenfalls nachgedacht werden.  

 

Für die Verlegung der Auffahrt seitens des Landesbetriebes müssten diverse Grundstücke erworben werden. Zu den dadurch entstehenden Kosten kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Dem würden aber Einsparungen gegenüber stehen, die durch einen nicht so umfangreichen Ausbau der Dortmunder Straße, insbesondere den Verzicht auf die Ampelanlagen, erzielt werden könnten. Die genauen Summen müssten dabei noch detailliert beziffert und gegenübergestellt werden.

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.02.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen