Mitteilung - 0079/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilung: Errichtung einer Sekundarschule in Breckerfeld zum Schuljahr 2012/2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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07.02.2012
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Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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09.02.2012
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Sachverhalt
Begründung
In der Stadt Breckerfeld
wird in der Trägerschaft der Ev. Kirche zum 01.08.2012 eine Sekundarschule
starten.
Für den Bereich der
Oberstufe (Sek.II) benötigen Sekundarschulen Kooperationspartner. Zwischen
der neuen „St.-Jacobus-Schule – Evangelische Sekundarschule
Breckerfeld“ und dem Hagener Cuno-Berufskolleg II gab es nach Gesprächen
auf schulischer Ebene das übereinstimmende Ergebnis für diese Kooperation. Die
Verwaltung hat daraufhin mit der Evangelischen Kirche von Westfalen eine
entsprechende Kooperationsvereinbarung geschlossen.
Hinsichtlich der
Auswirkungen der Breckerfelder Sekundarschule ist zu erwarten, dass sich der
Anteil der Breckerfelder SchülerInnen an der Gesamtschule Eilpe zukünftig
reduzieren wird. Konkrete Zahlen können nicht prognostiziert werden, die
Entwicklung bleibt abzuwarten. Da im Bereich der Gesamtschulen seit Jahren
deutliche Anmeldeüberhänge vorhanden sind, könnten in dem Maße zusätzlich
Hagener SchülerInnen mit Gesamtschulplätzen versorgt werden.
Im Bereich der Gymnasialplätze
hat die Stadt Hagen eine Oberzentrumsfunktion für kleine Nachbarstädte wie
z.B. Breckerfeld. Grundsätzlich ist
davon auszugehen, dass durch das bewusste Wahlverhalten von Eltern weiterhin im
bisherigen Umfang Gymnasialplätze von Breckerfelder SchülerInnen in Anspruch genommen werden.
Durch die Kooperation mit dem Cuno-Berufskolleg II
stellt die Stadt Hagen formal Plätze in der Sekundarstufe II an dieser Schule
zur Verfügung. Dies entspricht aber faktisch den traditionellen
„Schülerwanderungen“ zu den Hagener Schulen. Dazu der ergänzende
Hinweis, dass eine Sekundarschule zwar verpflichtend einen Kooperationspartner
für die Sekundarstufe II haben muss,
der/die SchülerIn sich letztlich aber die Sek. II- Schule aussuchen darf. Eine
Verpflichtung zum Besuch der Kooperationsschule besteht mithin nicht.
