Mitteilung - 0052/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Aktueller Sachstand

zur beabsichtigten Direktvergabe von ÖPNV-Leistungen im Stadtgebiet Hagen

an die Hagener Straßenbahn

 

 

In seiner Sitzung am 16.12.2010 hat der Rat beschlossen, seine Absicht, die Hagener Straßenbahn mit der Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste im Stadtgebiet Hagen zu beauftragen, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen zu lassen (Vorlagen Drucksachen-Nr. 1042/2010).

Art. 7, Abs. (2) der maßgeblichen EU-Verordnung Nr. 1370/2007 schreibt vor, die Absicht einer Direktvergabe spätestens ein Jahr vorher europaweit bekannt zu machen.

 

Die erforderliche Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der EU zum 28.12.2010 unter 2010/S 251-386219.

 

Auf die europaweite Bekanntmachung der Vergabeabsicht an die Hagener Straßenbahn sind beim Auftraggeber Stadt Hagen keine Einwendungen oder Nachfragen eingegangen.

 

Der im Ratsbeschluss vom 16.12.2010 genannte Zeitpunkt für eine Direktvergabe (01.01.2012) hat sich wegen offener Rechtsfragen in Verbindung mit dem zur Novellierung anstehenden Personen-Beförderungs-Gesetz des Bundes und aufgrund von Rechtsunsicherheiten in der Rechtssprechung nicht halten lassen.

 

Nachdem das ÖPNV-Gesetz NRW zwischenzeitlich an den Rechtsrahmen der EU-Verordnung 1370/2007 angepasst worden ist, scheint es unter Würdigung der Gesamtumstände sinnvoll zu sein, die Direktvergabe nunmehr zügig umzusetzen. Als Grundlage hierfür wird zunächst ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag (öDA) erarbeitet.

 

Eine beschlussreife Vorlage an den Rat wird für die erste Sitzung des Rates nach der Sommerpause angestrebt.

 

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Beschlüsse

Erweitern

07.02.2012 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.02.2012 - Rat der Stadt Hagen