Mitteilung - 0052/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilung über die ÖPNV-Direktvergabe an die Hagener Straßenbahn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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07.02.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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09.02.2012
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Sachverhalt
Aktueller Sachstand
zur beabsichtigten Direktvergabe von
ÖPNV-Leistungen im Stadtgebiet Hagen
an die Hagener Straßenbahn
In
seiner Sitzung am 16.12.2010 hat der Rat beschlossen, seine Absicht, die Hagener
Straßenbahn mit der Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste im Stadtgebiet
Hagen zu beauftragen, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen zu
lassen (Vorlagen Drucksachen-Nr.
1042/2010).
Art.
7, Abs. (2) der maßgeblichen EU-Verordnung Nr. 1370/2007 schreibt vor, die Absicht
einer Direktvergabe spätestens ein Jahr vorher europaweit bekannt zu machen.
Die
erforderliche Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der EU zum 28.12.2010 unter
2010/S 251-386219.
Auf
die europaweite Bekanntmachung der Vergabeabsicht an die Hagener Straßenbahn
sind beim Auftraggeber Stadt Hagen keine Einwendungen oder Nachfragen
eingegangen.
Der
im Ratsbeschluss vom 16.12.2010 genannte Zeitpunkt für eine Direktvergabe
(01.01.2012) hat sich wegen offener Rechtsfragen in Verbindung mit dem zur Novellierung
anstehenden Personen-Beförderungs-Gesetz des Bundes und aufgrund von
Rechtsunsicherheiten in der Rechtssprechung nicht halten lassen.
Nachdem
das ÖPNV-Gesetz NRW zwischenzeitlich an den Rechtsrahmen der EU-Verordnung
1370/2007 angepasst worden ist, scheint es unter Würdigung der Gesamtumstände
sinnvoll zu sein, die Direktvergabe nunmehr zügig umzusetzen. Als Grundlage
hierfür wird zunächst ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag (öDA) erarbeitet.
Eine
beschlussreife Vorlage an den Rat wird für die erste Sitzung des Rates nach der
Sommerpause angestrebt.
