Beschlussvorlage - 0037/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt die Bewirtschaftungsregelungen für das Haushaltsjahr 2012 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nach den Vorschriften des § 82 GO NRW – Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, sind für die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung  haushaltswirtschaftliche Regelungen als Ersatz für die fehlende Haushaltssatzung in Form einer Dienstanweisung zu erlassen. Diese Dienstanweisung ist dem Rat zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung

 

Der Haushaltsplanentwurf für den Doppelhaushalt 2012/2013 soll in der Sitzung am 28.06.2012 verabschiedet werden. Anschließend sind die Haushaltssatzung und der Haushaltssanierungsplan der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

Nach § 80 Abs. 5 GO NRW darf die Haushaltssatzung erst nach Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes durch die Aufsichtsbehörde bekannt gemacht werden. Bis zu diesem Zeitpunkt befindet sich die Gemeinde in der Übergangswirtschaft § 82 GO NRW.

 

Die vorläufige Haushaltsführung bedingt, dass die gemeindliche Haushaltswirtschaft nur in einem eingeschränkten Umfang und nicht so ausgeführt werden kann, wie mit einer geltenden Haushaltssatzung. Von der Gemeinde sind daher haushaltswirtschaftliche Regelungen als Ersatz für die fehlende Haushaltssatzung zu erlassen, um ihre Geschäftstätigkeit und die Verwaltungsarbeit fortzuführen.

 

Diese einschränkenden Bewirtschaftungsregelungen sind in Form einer örtlichen Dienstanweisung so auszugestalten, dass die laufende Aufgabenerfüllung der Gemeinde auf ein sachlich und wirtschaftlich vertretbares Mindestmaß zurückgeführt wird. Hierbei sind die Regelungen des Leitfadens „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom 6. März 2009 des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.

 

Die hierzu ergangene Dienstanweisung vom 20.12.2011 über die vorläufige Haushaltsführung (s. Anlage) ist dem Rat zur Kenntnis zu geben.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.01.2012 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.02.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen