Beschlussvorlage - 0774/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzeption "Hagen barrierefrei"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Martina Gleiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderungen
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Vorberatung
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24.01.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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01.02.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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09.02.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Möglichkeiten für
Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen, selbständig am öffentlichen
Leben in der Stadt Hagen teilzunehmen, sollen durch die Verbesserung des
barrierefreien Zugangs zu öffentlichen Einrichtungen, Geschäften und
Dienstleistern gestärkt werden. Hierzu soll das Projekt „Berlin
barrierefrei“ für Hagen übernommen werden. Mit Hilfe eines Signets wird
dann die Barrierefreiheit nach außen hin für die Zielgruppe erkennbar sein.
Begründung
Beeinträchtigungen in der Mobilität bestehen nicht
nur bei behinderten Menschen, sondern sind hinsichtlich Art und Umfang sehr
vielfältig. Europaweite Studien haben bestätigt, dass ein „Design für
Alle“ bereits heute für 10 Prozent der Bevölkerung unentbehrlich, für 30
bis 40 Prozent notwendig und für 100 Prozent komfortabel und ein wichtiges
Qualitätsmerkmal ist (Quelle: Faltblatt EDAD – Europäisches Institut
Design für Alle in Deutschland e.V.).
Darüber hinaus ist festzustellen, dass künftig der
Anteil älterer und von altersbedingten gesundheitlichen Einschränkungen
betroffener Menschen immer größer werden wird. Auch sie werden auf eine breit
angelegte Barrierefreiheit immer mehr angewiesen sein - von der dann auch
Personen mit vorübergehenden Unfallfolgen, werdende Mütter, Familien mit Kleinkindern
und sogar Menschen mit sperrigem Gepäck profitieren werden.
Vor dem Hintergrund der
UN-Behindertenrechtskonvention soll auch in Hagen ein größeres Bewusstsein für
das Thema Barrierefreiheit geschaffen werden.
Ziel der Aktion „Hagen
Barrierefrei“ ist es, in Hagen Barrieren in Gebäuden und in den Köpfen
der Menschen abzubauen bzw. zu vermeiden. Die Idee für ein derartiges Projekt
entstand ursprünglich in Berlin, wo bereits viele Objekte und Einrichtungen
ausgezeichnet wurden. Dort hat man eine große Datenbank erstellt, auf die
interessierte Bürger über das Internet zugreifen können.
Durch das Projekt sollen
Anreize für mehr Barrierefreiheit geschaffen werden; Einrichtungen, die bereits
barrierefrei sind, sollten belohnt werden. Dabei sollte sich der Blick nicht
nur auf Menschen mit Behinderung richten, aus diesem Grunde wurde in Berlin der
Pfeil als Auszeichnung gewählt. Dieser weiße Pfeil auf gelbem Grund signalisiert
den Kunden und Besuchern: „Hier kommt man rein!“. Er symbolisiert
aber auch, dass sich die Stadt auf den Weg gemacht hat, eine barrierefreie
Stadt zu werden. Auch in der Stadt Neuss wird ein derartiges Projekt
durchgeführt, bei dem das Berliner Signet verwendet wird.
Von der früheren
Behindertenbeauftragten der Landesregierung wurde das Signet „NRW ohne
Barrieren“ mit vier verschiedenen Piktogrammen eingeführt. In Hagen
sollen diese Piktogramme jedoch nicht verwendet werden, da verschiedene
Piktogramme eher verwirren. Hinsichtlich der Kriterien für die Vergabe der Piktogramme
des Projektes „NRW ohne Barrieren“ bestehen derzeit auch noch viele
Unklarheiten. Außerdem stellt der Pfeil mit dem Schriftzug „Hagen
barrierefrei“ einen Ortsbezug für die Bürger her und die Verleihung des
Pfeiles ist für den Antragsteller - im Gegensatz zu den Piktogrammen des Landes
- kostenfrei.
Alle barrierefreien
Einrichtungen, die die Kriterien der Stadt Hagen erfüllen, können ausgezeichnet
werden, so z.B. Einzelhandelsgeschäfte, Rechtsanwaltskanzleien, Arztpraxen,
Apotheken und Restaurants. Für die Vergabe des Signets gibt es fünf
Grundkriterien:
- stufenloser Zugang
(gegebenenfalls über Rampe oder Lift)
- ausreichend breite
Türen von 90 cm (in Altbauten sind in Ausnahmefällen auch 80 cm
ausreichend)
- ausreichende
Bewegungsflächen von 150 x 150 cm (mindestens aber von 120 x 120 cm)
- Markierung von
gefährlichen Glastüren und Stufen
- Orientierungsmöglichkeiten
für seh- und hörbehinderte Menschen und persönliche Hilfen.
Darüber hinaus gibt es
Kriterien für bestimmte Einrichtungsarten, z.B. für Schwimmbäder oder
Supermärkte. Weitere Einzelheiten hierzu und zum Verfahrensablauf können der
Konzeption entnommen werden, die der Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist.
Das Projekt wurde bereits
vor einiger Zeit im Behindertenbeirat der Stadt Hagen von einem Mitarbeiter der
Stadt Neuss vorgestellt.
Von Berlin aus wurde bereits
zugesagt, auch mit der Stadt Hagen einen kostenlosen Lizenzvertrag für die
Verwendung des Piktogramms abzuschließen. Die Begehungen sollen von der
Behindertenkoordinatorin der Stadt Hagen - im Rahmen der vorhandenen
personellen Ressourcen - gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Behindertenbeirates
und jeweils mit einem Mitglied der Arbeitsgruppe „Bauen und Verkehr“
durchgeführt werden.
Die Kosten, die für die
Schilder entstehen, sollen durch Sponsoren gedeckt werden. Da die Schilder
lediglich aus einer Folie bestehen, die außen oder innen an eine Scheibe oder
an eine sonstige Fläche geklebt werden, sind die zu erwartenden Kosten recht
gering, so dass gute Chancen bestehen, ausreichend Sponsorengelder zu erhalten.
Somit wäre die Aktion für
die Stadt Hagen kostenneutral.
