Beschlussvorlage - 0556/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Verlegung eines Teilbereiches des Hagener Reitwegenetzes zu.

Die Umsetzung erfolgt zum 10.02.2012.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

Das Reiten in der freien Landschaft und im Wald wird durch die §§ 50 ff und § 54a des Landschaftsgesetzes (LG) sowie des § 3 Landesforstgesetz geregelt. Hiernach ist das Reiten in der freien Landschaft auf öffentlichen Verkehrsflächen und auf privaten Straßen und Wegen gestattet. Im Wald hingegen ist das Reiten nur auf solchen privaten Straßen und Wege zulässig, die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung als Reitweg gekennzeichnet sind. Öffentliche Straßen dürfen beritten werden. § 54 a LG regelt weiterhin, dass das Reiten in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken und geschützten Biotopen nach § 62 LG sowie innerhalb geschützter Landschaftsbestandteile außerhalb von Straßen und Wegen grundsätzlich verboten ist. Da im Stadtgebiet von Hagen fast der gesamte Außenbereich unter eine dieser Schutzkategorien fällt, ist das Reiten somit in der freien Landschaft nur auf Straßen und Wegen zulässig und im Wald nur auf ausgewiesenen Reitwegen.

 

Der Landschaftsbehörde obliegt die Aufgabe, zusammen mit der Forstbehörde, der Gemeinde, dem Flächeneigentümer und dem Reiterverband ein ausreichendes und geeignetes Reitwegenetz auszuweisen.

 

Im Stadtgebiet Hagen wurde per Ratsbeschluss vom 24.11.1983 ein Reitwegenetz aufgestellt und zwischenzeitlich nach Bedarf fortgeschrieben. Die Lage des aktuell zu ändernden kleinräumigen Bereiches ist auf beigefügter Karte dargestellt. Im Vorfeld fanden Ortstermine mit den verschiedenen betroffenen Interessengruppen und Behördenvertretern statt. Die Zustimmung der Betroffenen konnte bereits eingeholt werden. Die neue Trasse verläuft im Bereich der städtischen Waldfläche.

 

Im Jahr 2009 fand auf dem aktuellen Reitweg eine Wegeunterhaltungsmaßnahme statt, welche aus Mitteln der Reitabgabe finanziert worden ist. Aufgrund der Benutzung dieses Weges auch mit schweren Fahrzeugen wurde der Reitweg wieder kaputt gefahren. Daher wäre aufgrund der Bodenfeuchte und des weichen Untergrundes auch zukünftig eine kontinuierliche Wiederherstellung erforderlich. Die Verlegung des Reitweges dient somit letztendlich der Kostenminimierung bei der Unterhaltung des Hagener Reitwegenetzes. Eine Verbreiterung des geplanten Reitwegebereiches ist nicht erforderlich. Als Unterhaltungsmaßnahme ist lediglich neben einem kleinräumigen Rückschnitt der seitlichen Gehölze eine Ausbesserung eines kleinen feuchten Bereiches erforderlich. Nutzungskonflikte mit dem Sauerländischen Gebirgsverein als Vertreter der Wanderer bestehen hier nicht, da der auf dem geplanten neuen Verlauf des Reitweges ehemals ausgewiesene Wanderweg bereits unabhängig von dieser Änderung entwidmet worden ist.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.01.2012 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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01.02.2012 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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02.02.2012 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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09.02.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen