Beschlussvorlage - 0069/2012
Grunddaten
- Betreff:
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Ordnungspartnerschaften in Hagen Zuständigkeiten, rechtliche Möglichkeiten, personelle und räumliche KapazitätenSituation an einer Bushaltestelle in Hohenlimburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Entscheidung
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21.03.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Antragsteller möchte mit seinem Bürgerantrag erreichen, dass auch Problemzonen außerhalb des Hagener Zentrums regelmäßig von Kräften der Polizei und des Ordnungsamtes (Ordnungspartnerschaften) bestreift werden. Er wohnt in einem Bereich der Hohenlimburger Innenstadt, in dem sich regelmäßig an den Wochenenden Jugendliche und junge Menschen an einer Bushaltestelle versammeln, um anschließend gemeinsam zu Besuchen in die Hagener Disco- oder Kneipenszene aufzubrechen. Dabei hinterlassen sie in der Umgebung der Bushaltestelle erhebliche Verunreinigungen. Der Antragsteller erwartet, dass die Stadt Hagen geeignete Konzepte entwickelt, um dieser Situation entgegen zu wirken.
Begründung
Der Antragsteller machte bereits in einer E-Mail an die Stadt Hagen im Mai 2011 deutlich, dass er nicht länger bereit sei, die Situation an der Bushaltestelle vor seinem Wohnhaus zu akzeptieren. Jedes Wochenende und an Feiertagen, wenn die Jugend in die Hagener Innenstadt ziehe, zeige sich das gleiche Bild: Zunächst würden erhebliche Mengen Alkohol und Zigaretten konsumiert und dabei ein hoher Lärmpegel erzeugt. Nach einer gewissen Zeit werde dann mit Flaschen geworfen, Müll überall verteilt und Hauseingänge und Hinterhöfe als Toiletten benutzt. Wenn die Jugendlichen dann endlich in Richtung Hagen abgefahren seien, blieben Verunreinigungen zurück, die dann von den Hausbewohnern(innen) entfernt werden müssten. Die Hohenlimburger Polizei komme zwar umgehend, wenn sie gerufen werde, könne aber gegen die grundsätzliche Situation nichts ausrichten. Der Antragsteller meint, dass sich dies durch regelmäßige gemeinsame Kontrollen der Polizei und des Ordnungsamtes ändern ließe. Zudem solle die öffentliche Toilettenanlage an der Freiheitstraße wieder geöffnet werden.
Mit dem von der Verwaltung und der Polizei unterbreiteten Angebot, den Bereich regelmäßig zu kontrollieren und sich als Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, erklärte sich der Antragsteller zunächst zufrieden. Nach einem Vorfall im November, bei dem Jugendliche so heftig gegen seine Hauseingangstür sprangen, dass ein Scharnier herausgerissen wurde, stellte der Antragsteller jedoch die Frage, ob es möglich wäre, grundsätzlich gegen solche Versammlungen bzw. gegen den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit vorzugehen.
Stellungnahme der Verwaltung
Mit dem Ratsbeschluss vom 05.08.2008 zur Umsetzung des 1. Sparpakets wurde die Einstellung der Zuschüsse für die Unterhaltung der öffentlichen Toilettenanlagen insgesamt beschlossen. Dies führte auch zur Schließung der Toilettenanlage an der Freiheitstraße. Der Versuch, diese durch Verpachtung an eine private Betreiberin offen zu halten, scheiterte, da die Kunden(innen) nicht bereit waren, für die Nutzung der Toilette ein Entgelt zu zahlen. Anders war der Betrieb jedoch nicht aufrecht zu erhalten, so blieb es bei der Schließung. Allerdings waren die Öffnungszeiten der Toilettenanlage schon vorher auf die Geschäftszeiten in der Hohenlimburger Innenstadt ausgerichtet. In den Abend- und Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen blieb die Anlage geschlossen. Es wird auch künftig keine Möglichkeit gesehen, die Toilettenanlage wieder in städtischer Regie zu betreiben.
Nach Eingang der Beschwerde des Antragstellers haben sich sowohl das Ordnungsamt als auch die Polizei intensiv um eine Lösung bemüht und mit dem Antragsteller Kontakt aufgenommen.
Der betreffende Bereich wurde durch Kräfte des Ordnungsamtes und durch Polizeistreifen an unterschiedlichen Tagen und zu unterschiedlichen Zeiten kontrolliert. Dabei wurden zwar Jugendliche angetroffen, die sich im Bereich der Bushaltestelle (überdacht, mit Sitzmöglichkeiten) aufhielten. Störungen der Sicherheit und Ordnung, wie sie vom Antragsteller beschrieben wurden, konnten zu den Kontrollzeiten jedoch nicht festgestellt werden. Es wurde ermittelt, dass es sich bei den Jugendlichen nicht um eine feste Gruppe handelt, sondern um mehr oder weniger zufällig aufeinander treffende junge Menschen, die in der Regel ab 21.00 Uhr mit Bussen in die Hagener Innenstadt fahren.
Regelmäßige Kontrollen sind auch weiterhin vorgesehen, obwohl Hohenlimburg nicht zu den Stadtteilen gehört, in denen die Ordnungspartnerschaften zuständig sind. Zudem kann sich der Antragsteller im akuten Fall direkt an die Polizei in Hohenlimburg wenden. Dort stehen jederzeit Ansprechpartner zur Verfügung. Generell können Versammlungen im öffentlichen Verkehrsraum nicht untersagt werden, auch nicht der Konsum von Alkohol. Erst wenn es zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kommt, können ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.
Außer den bereits ergriffenen Maßnahmen sehen Polizei und Ordnungsamt keine Möglichkeit, hier regulierend einzugreifen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,3 kB
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21.03.2012 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bürgerantrag wird an die Bezirksvertretung Hohenlimburg überwiesen
mit der Empfehlung, sich mit der Beschwerde des Antragstellers noch einmal
intensiv auseinanderzusetzen.
Dem Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und
Ordnungspartnerschaften soll in ca. sechs Monaten über die Entwicklung in
dieser Angelegenheit Bericht erstattet
werden.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |