Berichtsvorlage - 0080/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Die Bezirksvertretung Haspe hat in ihrer Sitzung am 08.12.2011 die Verwaltung mit der Überprüfung der Verkehrssituation entlang der Grundschötteler Straße beauftragt:

 

  1. Verkehrsführung Harkortstraße (zwischen Grundschötteler Straße und Käsbergstraße);
  2. Programm der Lichtsignalanlage (LSA) Grundschötteler Straße / Enneper Straße / An der Kohlenbahn;
  3. Programm LSA Harkortstraße / Grundschötteler Straße

 

 

Bericht und Stellungnahme der Verwaltung

 

1. (obere) Harkortstraße

 

Für die Harkortstraße zwischen Grundschötteler Straße und Käsbergstraße gilt ein Durchfahrtsverbot für LKW ab 3,5 t., weitere Verkehrseinschränkungen bestehen nicht.

 

Die schmale, im Grundsatz nur einspurig befahrbare und kurvenreiche Straße ist aus nachvollziehbaren Gründen eine attraktive Verbindung zwischen der Grundschötteler Straße und dem Wohngebiet Quambusch. Von und zur Autobahn A 1, AS Volmarstein, lässt sich der Weg über die Haupterschließung der unteren Harkortstraße erheblich abkürzen.

 

Begegnungsverkehr ist nur bedingt an wenigen („naturwüchsig“ entstandenen) Ausweichstellen oder durch Fahrmanöver (Zurücksetzen) möglich. Beeinträchtigt werden dadurch vor allem die – allerdings wenigen – Fußgänger.

 

Problematisch scheint die Ausfahrt als Linksabbieger (Fahrtrichtung BAB) in die Grundschötteler Straße. Auf der Landstraße L 807 gibt es auf diesem Abschnitt (Baulastträger ist der Landesbetrieb Straßen NRW) keine Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempo 100 km/h). In den Jahren 2009 bis 2011 gab es hier insgesamt 13 Unfälle mit 3 Schwer- und 5 Leichtverletzten. Fünf dieser Unfälle stehen im Zusammenhang mit Abbiegevorgängen. Im Verhältnis Unfallzahl und -schwere zur geringen Verkehrsdichte auf der Harkortstraße besteht Anlass, die Einmündung in die L 807 als gefährlich einzustufen.

 

Nach Einschätzung der Verwaltung bietet sich als Eingriff in die Verkehrsführung daher eine Einbahnregelung aus Fahrtrichtung Grundschötteler Straße zum Quambusch an: Ein Linksausbiegen in die Landesstraße würde unterbunden, Begegnungsverkehr würde darüber hinaus vermieden. Eine Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeit bei einer Einbahnregelung – an einer allerdings unbebauten Straße – ist nicht auszuschließen und mit dem Effekt einer Entschärfung einer nachgewiesenen Gefahrenstelle abzuwägen.

 

Zum Nachweis der relativen Unfallhäufung an der Einmündung der Harkortstraße in die freie Strecke der Grundschötteler Straße soll daher zunächst eine Verkehrszählung durchgeführt werden. Je nach Witterungsbedingungen kann diese Zählung in den nächsten Wochen erfolgen.

 

Sollte sich aus den Daten die Vermutung bestätigen, dass es sich hier um eine (relative) Unfallhäufung handelt, schlägt die Verwaltung eine Einbahnregelung (s. o.) vor, die der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

 

2. LSA Grundschötteler- /(untere) Harkortstraße

 

Insbesondere in Spitzenzeiten ist die Grundschötteler Straße stark belastet. Der in Fahrtrichtung Enneper Straße fließende Verkehr staut zeitweilig zurück bis zur Einmündung Harkortstraße, das Ausbiegen aus der Hakortstraße wird dadurch erschwert oder unmöglich. Zur Behebung des Problems ist daher zunächst die Verkehrssituation an der Enneper Straße zu verbessern.

 

3. LSA Grundschötteler- / Enneper Straße

 

Der Knotenpunkt Enneper Straße (B 7) / Grundschötteler (L 807) Straße ist mit einer verkehrsabhängigen Steuerung ausgestattet. Es gibt allerdings Probleme beim Abfluss des Linksabbiegeverkehrs in die Enneper Straße mit Auswirkungen bis zur Harkortstraße.

 

Die Hardwarekomponenten (Schleifen, Videodetektoren, Steuergerät) der Signalanlagen wurden daher Ende 2011 überprüft. Alle Geräte waren danach voll funktionsfähig, deshalb wurde Anfang 2012 die Software mit der hinterlegten Logik für die Grünzeitenverteilung überprüft. Die Parameter der Verkehrsabhängigkeit werden in der dritten oder vierten KW verändert und optimiert, so dass sich deutliche Verbesserungen des Verkehrsflusses am Knoten B 7 / L 807 einstellen werden – mit entsprechenden positiven Effekten auf die Einmündung der Harkortstraße.

 

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Beschlüsse

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02.02.2012 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird mit folgenden Ergänzungen zur Kenntnis genommen:

 

  1. Die Bezirksvertretung Haspe beauftragt die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung am 08.03.2012 die Untersuchungen zur Verkehrssituation entlang der Grundschötteler Straße abzuschließen und der Bezirksvertretung Haspe zu berichten. Dabei soll die Verwaltung prüfen, ob auf der Grundschötteler Straße eine Geschwindigkeitsreduzierung ab Autobahnanschluss Volmarstein auf 70 km/h beibehalten werden kann und im Bereich der Einmündung Harkortstraße auf 50 km/h reduziert werden kann.

 

  1. Die Bezirksvertretung Haspe unterstützt die von der Verwaltung vorgeschlagene Einbahnstraßenregelung. Die Verwaltung sollte ergänzend hierzu prüfen, ob das Linksabbiegen von der Grundschötteler Straße in die Harkortstraße (Einbahnstraßenregelung) untersagt werden sollte.

 

  1. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um in der Harkortstraße zwischen Grundschötteler Straße und Käsbergstraße einen gefahrlosen Fußgängerverkehr bei einer späteren Einbahnstraßenregelung sicherzustellen.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Problematik der Grundstücksein- und ausfahrten für Anlieger der Grundschötteler Straße gelöst werden kann.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Lage der Signalanlagenanforderungsschleife in der Harkortstraße zu überprüfen, da bei Nutzung des Anforderungskontaktes gleichzeitig eine Grundstücksein- und ausfahrt zugestellt wird.

 

  1. Die Bezirksvertretung Haspe bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit Verbesserungen (Erweiterungen)  des Rechtsabbiegers von der Grundschötteler Straße in die Enneper Straße möglich sind.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, eine zweite Linksabbiegespur von der Grundschötteler Straße in die Kölner Straße zu ermöglichen. Ist eine entsprechende Taktung der Signalanlage möglich.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0