Berichtsvorlage - 0080/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssituation entlang der Grundschötteler Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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02.02.2012
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Sachverhalt
Die
Bezirksvertretung Haspe hat in ihrer Sitzung am 08.12.2011 die Verwaltung mit
der Überprüfung der Verkehrssituation entlang der Grundschötteler Straße beauftragt:
- Verkehrsführung
Harkortstraße (zwischen Grundschötteler Straße und Käsbergstraße);
- Programm der
Lichtsignalanlage (LSA) Grundschötteler Straße / Enneper Straße / An der
Kohlenbahn;
- Programm LSA
Harkortstraße / Grundschötteler Straße
Bericht und Stellungnahme der Verwaltung
1. (obere) Harkortstraße
Für
die Harkortstraße zwischen Grundschötteler Straße und Käsbergstraße gilt ein
Durchfahrtsverbot für LKW ab 3,5 t., weitere Verkehrseinschränkungen bestehen
nicht.
Die
schmale, im Grundsatz nur einspurig befahrbare und kurvenreiche Straße ist aus
nachvollziehbaren Gründen eine attraktive Verbindung zwischen der Grundschötteler
Straße und dem Wohngebiet Quambusch. Von und zur Autobahn A 1, AS Volmarstein,
lässt sich der Weg über die Haupterschließung der unteren Harkortstraße erheblich
abkürzen.
Begegnungsverkehr
ist nur bedingt an wenigen („naturwüchsig“ entstandenen) Ausweichstellen
oder durch Fahrmanöver (Zurücksetzen) möglich. Beeinträchtigt werden dadurch
vor allem die – allerdings wenigen – Fußgänger.
Problematisch
scheint die Ausfahrt als Linksabbieger (Fahrtrichtung BAB) in die
Grundschötteler Straße. Auf der Landstraße L 807 gibt es auf diesem Abschnitt
(Baulastträger ist der Landesbetrieb Straßen NRW) keine
Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempo 100 km/h). In den Jahren 2009 bis 2011 gab
es hier insgesamt 13 Unfälle mit 3 Schwer- und 5 Leichtverletzten. Fünf dieser
Unfälle stehen im Zusammenhang mit Abbiegevorgängen. Im Verhältnis Unfallzahl
und -schwere zur geringen Verkehrsdichte auf der Harkortstraße besteht Anlass,
die Einmündung in die L 807 als gefährlich einzustufen.
Nach Einschätzung der Verwaltung bietet sich als
Eingriff in die Verkehrsführung daher eine Einbahnregelung aus Fahrtrichtung
Grundschötteler Straße zum Quambusch an: Ein Linksausbiegen in die Landesstraße
würde unterbunden, Begegnungsverkehr würde darüber hinaus vermieden. Eine
Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeit bei einer Einbahnregelung – an
einer allerdings unbebauten Straße – ist nicht auszuschließen und mit dem
Effekt einer Entschärfung einer nachgewiesenen Gefahrenstelle abzuwägen.
Zum
Nachweis der relativen Unfallhäufung an der Einmündung der Harkortstraße in die
freie Strecke der Grundschötteler Straße soll daher zunächst eine Verkehrszählung
durchgeführt werden. Je nach Witterungsbedingungen kann diese Zählung in den
nächsten Wochen erfolgen.
Sollte
sich aus den Daten die Vermutung bestätigen, dass es sich hier um eine (relative)
Unfallhäufung handelt, schlägt die Verwaltung eine Einbahnregelung (s. o.) vor,
die der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
2. LSA Grundschötteler- /(untere)
Harkortstraße
Insbesondere
in Spitzenzeiten ist die Grundschötteler Straße stark belastet. Der in
Fahrtrichtung Enneper Straße fließende Verkehr staut zeitweilig zurück bis zur
Einmündung Harkortstraße, das Ausbiegen aus der Hakortstraße wird dadurch erschwert
oder unmöglich. Zur Behebung des Problems ist daher zunächst die Verkehrssituation
an der Enneper Straße zu verbessern.
3. LSA Grundschötteler- / Enneper
Straße
Der
Knotenpunkt Enneper Straße (B 7) / Grundschötteler (L 807) Straße ist mit einer
verkehrsabhängigen Steuerung ausgestattet. Es gibt allerdings Probleme beim Abfluss
des Linksabbiegeverkehrs in die Enneper Straße mit Auswirkungen bis zur Harkortstraße.
Die
Hardwarekomponenten (Schleifen, Videodetektoren, Steuergerät) der Signalanlagen
wurden daher Ende 2011 überprüft. Alle Geräte waren danach voll funktionsfähig,
deshalb wurde Anfang 2012 die Software mit der hinterlegten Logik für die Grünzeitenverteilung
überprüft. Die Parameter der Verkehrsabhängigkeit werden in der dritten oder
vierten KW verändert und optimiert, so dass sich deutliche Verbesserungen des
Verkehrsflusses am Knoten B 7 / L 807 einstellen werden – mit entsprechenden
positiven Effekten auf die Einmündung der Harkortstraße.

02.02.2012 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird mit folgenden Ergänzungen zur Kenntnis genommen:
- Die Bezirksvertretung Haspe beauftragt die
Verwaltung bis zur nächsten Sitzung am 08.03.2012 die Untersuchungen zur
Verkehrssituation entlang der Grundschötteler Straße abzuschließen und der
Bezirksvertretung Haspe zu berichten. Dabei soll die Verwaltung prüfen, ob
auf der Grundschötteler Straße eine Geschwindigkeitsreduzierung ab
Autobahnanschluss Volmarstein auf 70 km/h beibehalten werden kann und im
Bereich der Einmündung Harkortstraße auf 50 km/h reduziert werden kann.
- Die Bezirksvertretung Haspe unterstützt die
von der Verwaltung vorgeschlagene Einbahnstraßenregelung. Die Verwaltung
sollte ergänzend hierzu prüfen, ob das Linksabbiegen von der
Grundschötteler Straße in die Harkortstraße (Einbahnstraßenregelung)
untersagt werden sollte.
- Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt zu
prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um in der Harkortstraße zwischen
Grundschötteler Straße und Käsbergstraße einen gefahrlosen Fußgängerverkehr
bei einer späteren Einbahnstraßenregelung sicherzustellen.
- Die Verwaltung wird gebeten Möglichkeiten
aufzuzeigen, wie die Problematik der Grundstücksein- und ausfahrten für
Anlieger der Grundschötteler Straße gelöst werden kann.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Lage der
Signalanlagenanforderungsschleife in der Harkortstraße zu überprüfen, da
bei Nutzung des Anforderungskontaktes gleichzeitig eine Grundstücksein-
und ausfahrt zugestellt wird.
- Die Bezirksvertretung Haspe bittet die
Verwaltung zu prüfen, inwieweit Verbesserungen (Erweiterungen) des Rechtsabbiegers von der
Grundschötteler Straße in die Enneper Straße möglich sind.
- Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es
möglich ist, eine zweite Linksabbiegespur von der Grundschötteler Straße
in die Kölner Straße zu ermöglichen. Ist eine entsprechende Taktung der
Signalanlage möglich.