Beschlussvorlage - 0556/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlegung eines Teilbereiches des Hagener Reitwegenetzes im Bereich Schälker Landstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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18.01.2012
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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01.02.2012
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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02.02.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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09.02.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Das Reiten in der freien
Landschaft und im Wald wird durch die §§ 50 ff und § 54a des
Landschaftsgesetzes (LG) sowie des § 3 Landesforstgesetz geregelt. Hiernach ist
das Reiten in der freien Landschaft auf öffentlichen Verkehrsflächen und auf privaten
Straßen und Wegen gestattet. Im Wald hingegen ist das Reiten nur auf solchen
privaten Straßen und Wege zulässig, die nach den Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung als Reitweg gekennzeichnet sind. Öffentliche Straßen
dürfen beritten werden. § 54 a LG regelt weiterhin, dass das Reiten in
Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken und geschützten
Biotopen nach § 62 LG sowie innerhalb geschützter Landschaftsbestandteile
außerhalb von Straßen und Wegen grundsätzlich verboten ist. Da im Stadtgebiet
von Hagen fast der gesamte Außenbereich unter eine dieser Schutzkategorien
fällt, ist das Reiten somit in der freien Landschaft nur auf Straßen und Wegen
zulässig und im Wald nur auf ausgewiesenen Reitwegen.
Der Landschaftsbehörde
obliegt die Aufgabe, zusammen mit der Forstbehörde, der Gemeinde, dem
Flächeneigentümer und dem Reiterverband ein ausreichendes und geeignetes
Reitwegenetz auszuweisen.
Im Stadtgebiet Hagen wurde
per Ratsbeschluss vom 24.11.1983 ein Reitwegenetz aufgestellt und zwischenzeitlich
nach Bedarf fortgeschrieben. Die Lage des aktuell zu ändernden kleinräumigen Bereiches
ist auf beigefügter Karte dargestellt. Im Vorfeld fanden Ortstermine mit den verschiedenen
betroffenen Interessengruppen und Behördenvertretern statt. Die Zustimmung der
Betroffenen konnte bereits eingeholt werden. Die neue Trasse verläuft im
Bereich der städtischen Waldfläche.
Im Jahr 2009 fand auf dem
aktuellen Reitweg eine Wegeunterhaltungsmaßnahme statt, welche aus Mitteln der
Reitabgabe finanziert worden ist. Aufgrund der Benutzung dieses Weges auch mit
schweren Fahrzeugen wurde der Reitweg wieder kaputt gefahren. Daher wäre
aufgrund der Bodenfeuchte und des weichen Untergrundes auch zukünftig eine
kontinuierliche Wiederherstellung erforderlich. Die Verlegung des Reitweges
dient somit letztendlich der Kostenminimierung bei der Unterhaltung des Hagener
Reitwegenetzes. Eine Verbreiterung des geplanten Reitwegebereiches ist nicht
erforderlich. Als Unterhaltungsmaßnahme ist lediglich neben einem kleinräumigen
Rückschnitt der seitlichen Gehölze eine Ausbesserung eines kleinen feuchten
Bereiches erforderlich. Nutzungskonflikte mit dem Sauerländischen Gebirgsverein
als Vertreter der Wanderer bestehen hier nicht, da der auf dem geplanten neuen
Verlauf des Reitweges ehemals ausgewiesene Wanderweg bereits unabhängig von
dieser Änderung entwidmet worden ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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205,5 kB
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