Beschlussvorlage - 0082/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuordnung der Schiedsamtsbezirke im Stadtgebiet Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Vorberatung
|
|
|
|
07.03.2012
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
07.03.2012
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
1. Die Schiedsamtsbezirke im Stadtgebiet Hagen werden neugeordnet
und von bisher 9 auf künftig 6 Schiedsamtsbezirke reduziert.
· Die bisherigen Bezirke 1 und 4 werden zusammengefasst zu einem gemeinsamen Bezirk 1, dieser erfasst die statistischen Bezirke 101 und 105 (Hagen-Mitte).
· Die bisherigen Bezirke 2 und 3 werden zusammengefasst zu einem gemeinsamen Bezirk 2, dieser erfasst die statistischen Bezirke 102, 103 und 104 (Hagen-Mitte).
· Die bisherigen Bezirke 5 und 6 werden zusammengefasst zu einem gemeinsamen Bezirk 3, dieser erfasst die statistischen Bezirke 206 und 207 (Hagen-Nord).
· Der bisherige Bezirk 7 wird ohne Veränderung umbenannt in Bezirk 4, dieser erfasst die statistischen Bezirke 308 und 309 (Hohenlimburg).
· Der bisherige Bezirk 8 wird ohne Veränderung umbenannt in Bezirk 5, dieser erfasst die statistischen Bezirke 410 und 411 (Eilpe-Dahl).
· Der bisherige Bezirk 9 wird ohne Veränderung umbenannt in Bezirk 6. dieser erfasst die statistischen Bezirke 512 und 513 (Haspe).
2. Für die Schiedspersonen in den Bezirken gilt folgende
Vertretungsregelung:
Bezirk 1 (Hagen-Mitte) vertritt Bezirk 6 (Haspe)
Bezirk 6 (Haspe) vertritt Bezirk 1 (Hagen-Mitte)
Bezirk 2 ( Hagen-Mitte) vertritt Bezirk 3 (Hagen-Nord)
Bezirk 3 (Hagen-Nord) vertritt Bezirk 2 (Hagen-Mitte)
Bezirk 4 (Hohenlimburg) vertritt Bezirk 5 (Eilpe-Dahl)
Bezirk 5 (Eilpe-Dahl) vertritt Bezirk 4 (Hohenlimburg)
3. Die Umstrukturierung wird sukzessive jeweils mit dem Ablaufen der
Amtszeit der Schiedsperson eines der künftig wegfallenden Schiedsamtsbezirke vorgenommen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt damit bis zum 30.11.2012.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die
Betrachtung der durchschnittlichen Fallzahlen der Schiedspersonen in den zurzeit
9 Schiedsamtsbezirken zeigt in den zurückliegenden 10 Jahren eine sehr
unterschiedliche Belastung.
In
Hinblick darauf sowie auf den häufig erkennbaren Mangel an geeigneten Bewerbern
für die Besetzung freiwerdender Schiedsamtsstellen und auf die Tatsache, dass
der Stadt Hagen als Sachkostenträger für jeden Schiedsamtsbezirk jährlich nicht
unerhebliche Kosten entstehen, schlägt die Verwaltung eine Neuordnung und
Reduzierung der Schiedsamtsbezirke auf künftig 6 Bezirke vor.
Begründung
Das Hagener Stadtgebiet ist
seit 1993 in die folgenden Schiedsamtsbezirke eingeteilt:
|
Schiedsamtsbezirk |
Stadtbezirk |
statistischer Bezirk |
Einwohnerzahl |
|
1 |
Hagen-Mitte |
101 |
20.965 |
|
2 |
Hagen-Mitte |
102 |
18.027 |
|
3 |
Hagen-Mitte |
103; 104 |
23.288 |
|
4 |
Hagen-Mitte |
105 |
14.662 |
|
5 |
Hagen-Nord |
206 |
10.387 |
|
6 |
Hagen-Nord |
207 |
27.274 |
|
7 |
Hohenlimburg |
308; 309 |
30.643 |
|
8 |
Eilpe-Dahl |
410; 411 |
16.671 |
|
9 |
Haspe |
512; 513 |
29.641 |
Die
Schiedsamtsbezirke 7, 8 und 9 sind identisch mit den Stadtbezirken
Hohenlimburg, Eilpe-Dahl und Haspe, wogegen der Stadtbezirk Hagen-Mitte in die
Schiedsamtsbezirke 1 – 4 und der Stadtbezirk Hagen-Nord in die
Schiedsamtsbezirke 5 und 6 aufgeteilt sind.
Diese
Einteilung ist in dem beigefügten Stadtplan (Anlage 1) graphisch dargestellt.
Bei
der Betrachtung der Fallzahlen für den Zeitraum 2001 – 2010 (Anzahl der
Schlichtungsverhandlungen) fällt auf, dass die Schiedsamtsbezirke hier sehr
unterschiedlich belastet sind; eine wesentliche Rolle dürften hier die stark
abweichenden Einwohnerzahlen der Schiedsamtsbezirke spielen.
Zugrunde
gelegt wurde der Zeitraum von 2001 bis 2010.
Nachstehend
ist für jeden Bezirk ein Durchschnittswert angegeben, welcher – um atypische
Jahre herauszufiltern – um den jeweils höchsten und niedrigsten
Jahreswert des Betrachtungszeitraums bereinigt wurde.
Es ergibt sich folgendes
Bild:
|
Schiedsamtsbezirk |
durchschnittl. Fallzahl (bereinigt) |
|
1 |
7,3 |
|
2 |
6,9 |
|
3 |
6,4 |
|
4 |
4,9 |
|
5 |
5,1 |
|
6 |
6,3 |
|
7 |
11,6 |
|
8 |
7,4 |
|
9 |
15,4 |
In
Hinblick auf diese sehr unterschiedlichen Fallzahlen, auf den häufig
erkennbaren Mangel an geeigneten Bewerbern für die Besetzung freiwerdender
Schiedsamtsstellen sowie auf die Tatsache, dass der Stadt Hagen als
Sachkostenträger für jeden Schiedsamtsbezirk jährlich nicht unerhebliche Kosten
entstehen, drängt sich die Überlegung einer Neuordnung und Reduzierung der Schiedsamtsbezirke
auf.
Dabei
erscheint es zweckmäßig, die Grenzen der Schiedsamtsbezirke so weitgehend wie
möglich an den Grenzen der Stadtbezirke auszurichten; gleichzeitig ist aber zu
berücksichtigen, dass sowohl die Fallzahlen als auch die Einwohnerzahlen der
neuen Bezirke nicht über Gebühr voneinander abweichen.
Unter
diesen Gesichtspunkten erscheint folgende Neueinteilung sinnvoll:
|
|
|
|
in den
neuen Bezirken: |
|
|
Schiedsamtsbezirk bisher |
Schiedsamtsbezirk neu |
Stadtbezirk |
durchschnittl. Fallzahl |
Einwohnerzahl |
|
1; 4 |
1 |
Hagen-Mitte |
12,2 |
35.627 |
|
2; 3 |
2 |
Hagen-Mitte |
13,3 |
41.315 |
|
5; 6 |
3 |
Hagen-Nord |
11,4 |
37.661 |
|
7 |
4 |
Hohenlimburg |
11,6 |
30.643 |
|
8 |
5 |
Eilpe-Dahl |
7,4 |
16.671 |
|
9 |
6 |
Haspe |
15,4 |
29.641 |
Diese Neueinteilung ist in
dem beigefügten Stadtplan (Anlage 2) graphisch dargestellt.
Sowohl
die durchschnittlichen Fallzahlen als auch die Einwohnerzahlen der neuen
Schiedsamtsbezirke werden dadurch in wesentlich höherem Maße angeglichen.
Die
verbleibenden niedrigen bzw. hohen Fallzahlen in den neuen Schiedsamtsbezirken 5 und 6 wären nur durch eine deutliche
Abweichung von den Grenzen des jeweiligen Stadtbezirks zu verändern; dies
erscheint nicht gerechtfertigt.
Bei
der vorgeschlagenen Neueinteilung bleibt gewährleistet, dass auch weiterhin
über die Wahl einer Schiedsperson jeweils nur eine Bezirksvertretung
entscheidet.
Für
jeden Schiedsamtsbezirk entstehen für die Stadt jährlich Ausgaben in Höhe von
rd.
860,00 €; die oben vorgestellte Reduzierung auf 6 Schiedsamtsbezirke
würde demnach zu einer Einsparung von
rd. 2.600,00 € pro Jahr führen.
Ein
weiterer positiver Effekt wäre die künftig unproblematische
Vertretungsregelung; zur Zeit muss aufgrund der ungeraden Anzahl von Bezirken
eine Schiedsperson die Vertretung von zwei anderen Bezirken übernehmen.
Der
Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) e.V., Bezirksvereinigung
Hagen, erhob gegen die Überlegungen zur
Neuordnung und Reduzierung der Schiedsamtsbezirke den Einwand, die Hagener
Schiedspersonen seien sowohl hinsichtlich ihrer Fallzahlen als auch durch
zahlreiche Gespräche mit Bürgern, welche keinen Niederschlag in der Statistik
finden (sog. „Tür- und Angelfälle“), bereits jetzt überdurchschnittlich
belastet.
Aufgrund
dieses Einwands hat 30 entsprechende Informationen von den umliegenden vergleichbaren
Städten erbeten.
Diese
Umfrage erbrachte folgendes Ergebnis:

Die
durchschnittlichen Fallzahlen wurden weitgehend ermittelt auf der Grundlage der
letzten 10 Jahre; von einigen Städten konnten jedoch nur Zahlen für einen Teil
dieser Jahre abgegeben werden.
Der
auffallend niedrige Wert der Stadt Dortmund beruht auf dem Umstand, dass Dortmund
über 50 Schiedsamtsbezirke verfügt; diese Anzahl ist im Vergleich zur Größe der
Stadt ungewöhnlich.
Die
hinsichtlich der Einwohnerzahl vergleichbare Stadt Essen verfügt über nur 18
Schiedsamtsbezirke.
Das
Diagramm zeigt, dass Hagen mit 7,9 Fällen nach Dortmund (siehe obige Anmerkung)
und Wuppertal zur Zeit eine der niedrigsten durchschnittlichen Fallbelastungen
aufweist.
Selbst
nach Umsetzung der von hier vorgeschlagenen Neuordnung und Reduzierung der
Schiedsamtsbezirke wäre Hagen mit einer sich dann ergebenden durchschnittlichen
jährlichen Belastung von 11,9 Fällen immer noch hinter Mülheim, Essen und
Oberhausen im oberen Mittelfeld einzuordnen.
Die
sog. „Tür- und Angelfälle“ stellen keine Hagener Besonderheit dar, sondern treten in
allen Städten auf und sind bei keiner Stadt in den genannten Zahlen
berücksichtigt.
Dem
Einwand des BDS, in Hagen sei die Belastung der Schiedspersonen bereits jetzt
außergewöhnlich hoch, kann nicht gefolgt werden; selbst die vorgeschlagene
Neuordnung und Reduzierung würde nicht zu einer solchen außergewöhnlichen
Belastung führen.
Die
Reduzierung der Schiedsamtsbezirke wäre im Jahr 2012 umzusetzen, da die Amtszeiten
der Schiedspersonen der künftig wegfallenden bisherigen Bezirke 2, 4 und 6 im genannten Jahr enden und die
Schiedspersonen der bisherigen
Bezirke 1, 3 und 5 die neuen Bezirke
1, 2 und 3 bis zum Ablauf ihrer Amtszeiten 2013 bzw. 2014 weiterführen könnten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
|
|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
X |
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
|
|
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
|
Maßnahme |
|
|
X |
konsumtive
Maßnahme |
|
|
investive
Maßnahme |
|
|
konsumtive
und investive Maßnahme |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
X |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
|
|
Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
|
Teilplan: |
1.12.20 |
Bezeichnung: |
Schiedsamt |
|
Produkt: |
1.12.20.30 |
Bezeichnung: |
Schiedsamt |
|
Kostenstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Ertrag
(-) |
431 100 |
- 504 € |
- 504 € |
- 504 € |
- 504 € |
|
Aufwand
(+) |
542950+543901 |
6.950 € |
5.160 € |
5.160 € |
5.160 € |
|
Eigenanteil |
|
6.446 € |
4.656 € |
4.656 € |
4.656 € |
|
Kurzbegründung: |
|
|
X |
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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716,2 kB
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2
|
(wie Dokument)
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504,1 kB
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