Beschlussvorlage - 0082/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.      Die Schiedsamtsbezirke im Stadtgebiet Hagen werden neugeordnet 

und von bisher 9 auf künftig 6 Schiedsamtsbezirke reduziert.

 

·      Die bisherigen Bezirke 1 und 4 werden zusammengefasst zu einem gemeinsamen Bezirk 1, dieser erfasst die statistischen Bezirke 101 und 105 (Hagen-Mitte).

·      Die bisherigen Bezirke 2 und 3 werden zusammengefasst zu einem gemeinsamen Bezirk 2, dieser erfasst die statistischen Bezirke 102, 103 und 104 (Hagen-Mitte).

·      Die bisherigen Bezirke 5 und 6 werden zusammengefasst zu einem gemeinsamen Bezirk 3, dieser erfasst die statistischen Bezirke 206 und 207 (Hagen-Nord).

·      Der bisherige Bezirk 7 wird ohne Veränderung umbenannt in Bezirk 4, dieser erfasst die statistischen Bezirke 308 und 309 (Hohenlimburg).

·      Der bisherige Bezirk 8 wird ohne Veränderung umbenannt in Bezirk 5, dieser erfasst die statistischen Bezirke 410 und 411 (Eilpe-Dahl).

·      Der bisherige Bezirk 9 wird ohne Veränderung umbenannt in Bezirk 6. dieser erfasst die statistischen Bezirke 512 und 513 (Haspe).


 

 

 

 

 

 

 

 

2.      Für die Schiedspersonen in den Bezirken gilt folgende

      Vertretungsregelung:

 

Bezirk 1 (Hagen-Mitte) vertritt Bezirk 6 (Haspe)

Bezirk 6 (Haspe) vertritt Bezirk 1 (Hagen-Mitte)

Bezirk 2 ( Hagen-Mitte) vertritt Bezirk 3 (Hagen-Nord)

Bezirk 3 (Hagen-Nord) vertritt Bezirk 2 (Hagen-Mitte)

Bezirk 4 (Hohenlimburg) vertritt Bezirk 5 (Eilpe-Dahl)

Bezirk 5 (Eilpe-Dahl) vertritt Bezirk 4 (Hohenlimburg)

 

 

3.      Die Umstrukturierung wird sukzessive jeweils mit dem Ablaufen der

Amtszeit der Schiedsperson eines der künftig wegfallenden Schiedsamtsbezirke vorgenommen.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt damit bis zum 30.11.2012.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Betrachtung der durchschnittlichen Fallzahlen der Schiedspersonen in den zurzeit 9 Schiedsamtsbezirken zeigt in den zurückliegenden 10 Jahren eine sehr unterschiedliche Belastung.

In Hinblick darauf sowie auf den häufig erkennbaren Mangel an geeigneten Bewerbern für die Besetzung freiwerdender Schiedsamtsstellen und auf die Tatsache, dass der Stadt Hagen als Sachkostenträger für jeden Schiedsamtsbezirk jährlich nicht unerhebliche Kosten entstehen, schlägt die Verwaltung eine Neuordnung und Reduzierung der Schiedsamtsbezirke auf künftig 6 Bezirke vor.

 

 

 

Begründung

 

Das Hagener Stadtgebiet ist seit 1993 in die folgenden Schiedsamtsbezirke eingeteilt:

 

Schiedsamtsbezirk

Stadtbezirk

     statistischer

     Bezirk

Einwohnerzahl

1

Hagen-Mitte

101

20.965

2

Hagen-Mitte

102

18.027

3

Hagen-Mitte

103; 104

23.288

4

Hagen-Mitte

105

14.662

5

Hagen-Nord

206

10.387

6

Hagen-Nord

207

27.274

7

Hohenlimburg

308; 309

30.643

8

Eilpe-Dahl

410; 411

16.671

9

Haspe

512; 513

29.641

 

Die Schiedsamtsbezirke 7, 8 und 9 sind identisch mit den Stadtbezirken Hohenlimburg, Eilpe-Dahl und Haspe, wogegen der Stadtbezirk Hagen-Mitte in die Schiedsamtsbezirke 1 – 4 und der Stadtbezirk Hagen-Nord in die Schiedsamtsbezirke 5 und 6 aufgeteilt sind.

Diese Einteilung ist in dem beigefügten Stadtplan (Anlage 1) graphisch dargestellt.

 

Bei der Betrachtung der Fallzahlen für den Zeitraum 2001 – 2010 (Anzahl der Schlichtungsverhandlungen) fällt auf, dass die Schiedsamtsbezirke hier sehr unterschiedlich belastet sind; eine wesentliche Rolle dürften hier die stark abweichenden Einwohnerzahlen der Schiedsamtsbezirke spielen.

Zugrunde gelegt wurde der Zeitraum von 2001 bis 2010.

Nachstehend ist für jeden Bezirk ein Durchschnittswert angegeben, welcher – um atypische Jahre herauszufiltern – um den jeweils höchsten und niedrigsten Jahreswert des Betrachtungszeitraums bereinigt wurde.

 

 

 

 

Es ergibt sich folgendes Bild:

 

Schiedsamtsbezirk

         durchschnittl. Fallzahl

         (bereinigt)

1

7,3

2

6,9

3

6,4

4

4,9

5

5,1

6

6,3

7

11,6

8

7,4

9

15,4

 

In Hinblick auf diese sehr unterschiedlichen Fallzahlen, auf den häufig erkennbaren Mangel an geeigneten Bewerbern für die Besetzung freiwerdender Schiedsamtsstellen sowie auf die Tatsache, dass der Stadt Hagen als Sachkostenträger für jeden Schiedsamtsbezirk jährlich nicht unerhebliche Kosten entstehen, drängt sich die Überlegung einer Neuordnung und Reduzierung der Schiedsamtsbezirke auf.

Dabei erscheint es zweckmäßig, die Grenzen der Schiedsamtsbezirke so weitgehend wie möglich an den Grenzen der Stadtbezirke auszurichten; gleichzeitig ist aber zu berücksichtigen, dass sowohl die Fallzahlen als auch die Einwohnerzahlen der neuen Bezirke nicht über Gebühr voneinander abweichen.

 

Unter diesen Gesichtspunkten erscheint folgende Neueinteilung sinnvoll:

 

 

 

 

in den neuen Bezirken:

Schiedsamtsbezirk bisher

Schiedsamtsbezirk neu

Stadtbezirk

durchschnittl. Fallzahl

Einwohnerzahl

1; 4

1

Hagen-Mitte

12,2

35.627

2; 3

2

Hagen-Mitte

13,3

41.315

5; 6

3

Hagen-Nord

11,4

37.661

7

4

Hohenlimburg

11,6

30.643

8

5

Eilpe-Dahl

7,4

16.671

9

6

Haspe

15,4

29.641

 

Diese Neueinteilung ist in dem beigefügten Stadtplan (Anlage 2) graphisch dargestellt.

 

Sowohl die durchschnittlichen Fallzahlen als auch die Einwohnerzahlen der neuen Schiedsamtsbezirke werden dadurch in wesentlich höherem Maße angeglichen.

Die verbleibenden niedrigen bzw. hohen Fallzahlen in den neuen Schiedsamtsbezirken 5 und 6 wären nur durch eine deutliche Abweichung von den Grenzen des jeweiligen Stadtbezirks zu verändern; dies erscheint nicht gerechtfertigt.

Bei der vorgeschlagenen Neueinteilung bleibt gewährleistet, dass auch weiterhin über die Wahl einer Schiedsperson jeweils nur eine Bezirksvertretung entscheidet.

 

Für jeden Schiedsamtsbezirk entstehen für die Stadt jährlich Ausgaben in Höhe von

rd. 860,00 €; die oben vorgestellte Reduzierung auf 6 Schiedsamtsbezirke würde demnach zu einer Einsparung von rd. 2.600,00 € pro Jahr führen.

 

Ein weiterer positiver Effekt wäre die künftig unproblematische Vertretungsregelung; zur Zeit muss aufgrund der ungeraden Anzahl von Bezirken eine Schiedsperson die Vertretung von zwei anderen Bezirken übernehmen.

 

Der Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) e.V., Bezirksvereinigung Hagen,  erhob gegen die Überlegungen zur Neuordnung und Reduzierung der Schiedsamtsbezirke den Einwand, die Hagener Schiedspersonen seien sowohl hinsichtlich ihrer Fallzahlen als auch durch zahlreiche Gespräche mit Bürgern, welche keinen Niederschlag in der Statistik finden (sog. „Tür- und Angelfälle“), bereits jetzt überdurchschnittlich belastet.

 

Aufgrund dieses Einwands hat 30 entsprechende Informationen von den umliegenden vergleichbaren Städten erbeten.

 

Diese Umfrage erbrachte folgendes Ergebnis:

 

 

Die durchschnittlichen Fallzahlen wurden weitgehend ermittelt auf der Grundlage der letzten 10 Jahre; von einigen Städten konnten jedoch nur Zahlen für einen Teil dieser Jahre abgegeben werden.

 

 

 

 

 

Der auffallend niedrige Wert der Stadt Dortmund beruht auf dem Umstand, dass Dortmund über 50 Schiedsamtsbezirke verfügt; diese Anzahl ist im Vergleich zur Größe der Stadt ungewöhnlich.

Die hinsichtlich der Einwohnerzahl vergleichbare Stadt Essen verfügt über nur 18 Schiedsamtsbezirke.

 

Das Diagramm zeigt, dass Hagen mit 7,9 Fällen nach Dortmund (siehe obige Anmerkung) und Wuppertal zur Zeit eine der niedrigsten durchschnittlichen Fallbelastungen aufweist.

Selbst nach Umsetzung der von hier vorgeschlagenen Neuordnung und Reduzierung der Schiedsamtsbezirke wäre Hagen mit einer sich dann ergebenden durchschnittlichen jährlichen Belastung von 11,9 Fällen immer noch hinter Mülheim, Essen und Oberhausen im oberen Mittelfeld einzuordnen.

 

Die sog. „Tür- und Angelfälle“ stellen keine  Hagener Besonderheit dar, sondern treten in allen Städten auf und sind bei keiner Stadt in den genannten Zahlen berücksichtigt.

 

Dem Einwand des BDS, in Hagen sei die Belastung der Schiedspersonen bereits jetzt außergewöhnlich hoch, kann nicht gefolgt werden; selbst die vorgeschlagene Neuordnung und Reduzierung würde nicht zu einer solchen außergewöhnlichen Belastung führen.

 

Die Reduzierung der Schiedsamtsbezirke wäre im Jahr 2012 umzusetzen, da die Amtszeiten der Schiedspersonen der künftig wegfallenden bisherigen Bezirke 2, 4 und 6 im genannten Jahr enden und die Schiedspersonen der bisherigen Bezirke 1, 3 und 5 die neuen Bezirke 1, 2 und 3 bis zum Ablauf ihrer Amtszeiten 2013 bzw. 2014 weiterführen könnten.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.12.20

Bezeichnung:

Schiedsamt

Produkt:

1.12.20.30

Bezeichnung:

Schiedsamt

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

431 100

- 504 €

- 504 €

- 504 €

- 504 €

Aufwand (+)

542950+543901

6.950 €

5.160 €

5.160 €

5.160 €

Eigenanteil

 

6.446 €

4.656 €

 4.656 €

4.656 €

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

07.03.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - vertagt

Erweitern

07.03.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - vertagt