Mitteilung - 0059/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Geplante Erweiterung des Möbelhauses Zurbrüggen in Unna
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dorothee Jacobs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Anhörung
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07.02.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
Nicht erforderlich.
Begründung
Geplante Erweiterung des Möbelhauses
Zurbrüggen in Unna
Im
Rahmen des erforderlichen Bauleitplanverfahrens beabsichtigt die Stadt Unna die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des ansässigen
Möbelhauses Zurbrüggen und die Anlage einer neuen Verkehrserschließung zu
schaffen. Die Unterlagen im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden liegen
vor.
Das
Möbelhaus Zurbrüggen ist Teil eines seit den 80er Jahren bestehenden
Fachmarktzentrums, bestehend aus dem Elektrofachmarkt Berlet, dem Baumarkt
Praktiker, dem Gartencenter Augsburg, dem Holzfachmarkt Beese und weiteren
Einzelhandelsnutzungen in den Bereichen Sportartikel, Bürobedarf und
Wohnmobile.
Für
das Möbelhaus ist eine Erweiterung der Verkaufsflächen von derzeit 43.000 m²
auf 60.000 m² Verkaufsfläche beabsichtigt. Die Erweiterung betrifft
ausschließlich die Kernsortimente. Zusätzlich besteht ein eigenständiger
Elektrofachmarkt innerhalb des Möbelhauses mit 1.800 m² Verkaufsfläche, der
über den Bebauungsplan planungsrechtlich abgesichert werden soll. Die
Randsortimente werden auf die bestehenden 4.100 m² VK festgeschrieben
(Bestandsschutz Randsortimente Möbelhaus und Elektrofachmarkt).
Grundlage
für die Beurteilung der planungsrechtlich geforderten Verträglichkeit ist die
von der BBE Köln erstellte Untersuchung aus 2008. Die Untersuchung geht trotz
der Erweiterung auf 60.000 m² nur von einer begrenzten Umsatzsteigerung aus,
da „mit Blick auf den regionalen
Wettbewerb“ eine deutlich sinkende Flächenproduktivität zu erwarten ist.
Eine Beeinträchtigung der zentralen Versorgungsbereiche wird nicht attestiert,
da es sich bei der Erweiterung ohnehin um nicht-zentrenrelevante Sortimente
handelt. Das Gutachten kommt zu der Beurteilung, dass die vorgesehene Zulässigkeit
der vorhandenen Randsortimente einschließlich des Elektromarktes vor dem
Hintergrund der rechtlichen und tatsächlichen Bestandssituation geboten ist.
Die
Methodik und Schlüssigkeit der Verträglichkeitsuntersuchung der BBE wurde im
Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Regionalplanes angezweifelt. Ein von der
Bezirksregierung hinzugezogener Gutachter (CIMA) kam in seiner
Plausibilitätsprüfung zu dem Schluss, dass das Gutachten der BBE plausible und
nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen für den Nachweis der Zentren- und
Regionalverträglichkeit des Vorhabens darstellt.
Im
Rahmen des regionalen Einzelhandelskonzeptes (REHK) für das Östliche Ruhrgebiet
ist der Standort als einer von insgesamt sechs „regional bedeutsamen
Möbelstandorten“ charakterisiert und damit das Ziel formuliert, an diesem
Standort auch weiterhin eine marktfähige Angebotsstruktur mit regionalem
Einzugsgebiet für diesen Sortimentsschwerpunkt vorzuhalten. Unter
Berücksichtigung der Vorgaben des REHK und der Ergebnisse der Verträglichkeitsuntersuchung
wurde für das Vorhaben der regionale Konsens erteilt.
Die
jüngsten Entwicklungen im Möbelsektor bezüglich der
Verkaufsflächen-erweiterungen insbesondere an den bestehenden Standorten (Unna,
Witten, Bochum…) haben dazu geführt, die Kriterien im REHK bezüglich der
„regional bedeutsamen Möbelstandorte“ und den damit verbundenen
Privilegien (unbegrenzte Erweiterungsmöglichkeiten der Verkaufsfläche
legitimiert) kritisch zu hinterfragen. Das Ungleichgewicht bezüglich der
verbleibenden Potenziale für Ansiedlungen in anderen Kommunen ist zu
berücksichtigen.
Die
Planungen zur Ansiedlung des Möbelhauses Sonneborn in Hagen hat die Diskussion
bezüglich der notwendigen Änderung der bestehenden Konsenskriterien forciert.
Eine Änderung dieser Vorgaben im REHK, die bereits formuliert und im
Arbeitskreis unterstützt wurden, ist im Rahmen der beschlossenen Fortschreibung
vorgesehen.
