Beschlussvorlage - 1173/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Anhebung der Kraftdroschkentarife
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.01.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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09.02.2012
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt
die 9. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Preise zur
Beförderung von Personen in den von der Stadt Hagen als Genehmigungsbehörde
zugelassener Kraftdroschken – Kraftdroschkentarif – vom 20.05.1975,
wie sie als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.
Die Vorlage wird bis zum 01.03.2012 realisiert.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Taxifahrpreise
nach dem Hagener Kraftdroschkentarif sollen auf Antrag der Taxi Hagen eG erhöht
werden.
Begründung
Die „Taxi Hagen eG“ hat im Namen der dort
angeschlossenen Unternehmer, die über die Mehrheit der Hagener Taxen verfügt,
einen Antrag auf Erhöhung der Taxitarife gestellt.
Angehoben werden soll der Kilometerpreis tagsüber von
6.00 Uhr bis 22.00 Uhr für den 1. bis 3. Kilometer von 1,50 Euro bzw. 1,40 Euro
(1. Kilometer von 1,50 Euro auf 1,70 Euro, 2. u. 3. Kilometer von 1,40 Euro auf
1,70 Euro) (jeder weitere Kilometer 1,50 Euro), nachts von 22.00 Uhr bis 6.00
Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen für den 1. bis 3.Kilometer von 1,60
Euro bzw. 1,50 Euro auf 1,80 Euro (1. Kilometer von 1,60 Euro auf 1,80 Euro, 2.
u. 3. Kilometer von 1,50 Euro auf 1,80 Euro) (jeder weitere Kilometer 1,60
Euro).
Für Großraumfahrzeuge (Mehrpersonenwagen –
7-Sitzer) soll der Großraumzuschlag ab der 5. Person 5,00 Euro betragen.
Für Kombifahrten soll der Zuschlag nach § 3 der
Verordnung 5,00 Euro betragen. 10,00 Euro Zuschlag für sperrige Güter, wenn der
Laderaum umgebaut werden muss.
Weiter soll eine Textveränderung zu § 3 der
Verordnung stattfinden:
Bei ausdrücklicher Anforderung von Kombifahrten
beträgt der Zuschlag 5,00 Euro, zum Transport von zusätzlichen Gütern (z.B.
Kühlschrank, Fernsehgerät, Möbel usw.) mit Hilfe des Fahrers beim Ein- und
Ausladen bzw. wenn der Laderaum extra
für diesen Transport verändert werden muss, beträgt der Zuschlag 10,00
Euro.
Für die Wartezeit ab der 1. Minute soll ein Preis von
27.00 Euro/Stunde erhoben werden.
Als Begründung wurden die enorm gestiegenen
Anschaffungskosten für Taxifahrzeuge sowie die ebenfalls gestiegenen
Betriebskosten, insbesondere für den Funkbetrieb und die enorm erhöhten
Treibstoffkosten genannt.
Die vorgeschriebene Anhörung gemäß § 14 Abs. 2 in
Verbindung mit § 51 Abs. 1 und 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ergab
Folgendes:
- Das Eichamt hat
keine Bedenken
- Der Verband des
privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs e.V. stimmt der geplanten
Erhöhung zu
- Die SIHK Hagen
erhebt keine Bedenken.
- Der Taxi-Verband
NRW e.V. unterstützt den Antrag ausdrücklich.
- Die Gewerkschaft
ver.di hat keine Einwände
Unter Berücksichtung der gesetzlichen Vorschriften
des Personenbeförderungsgesetzes, insbesondere der Kommentierung zu § 51 Abs. 1
und 3, nach dem die Beförderungsentgelte auch im Taxiverkehr so festzusetzen
sind, dass sie einschließlich eines angemessenen Unternehmerlohns zumindest
kostendeckend sind, wird die beantragte Erhöhung von der Straßenverkehrsbehörde
befürwortet. Selbst durch diese – noch als maßvoll anzusehende- Erhöhung
wird es bei der derzeitigen wirtschaftlichen Lage für viele Unternehmer nicht
leicht sein, kostendeckend bzw. mit Gewinn zu arbeiten.
9. Verordnung vom ………. zur Änderung
der Verordnung über die Preise zur Beförderung von Personen in den von der
Stadt Hagen als Genehmigungsbehörde zugelassenen Kraftdroschken –
Kraftdroschkentarif – vom 20.05.1975.
Aufgrund der § 51 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21.03.1961 (BGBL. IS. 241) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 08.08.1990 (BGBl. IS. 1690), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 22.11.2011 BGBL. IS. 2272,
in Verbindung mit § 4 Nr. 2 der Verordnung über die zuständigen Behörden
und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem
Personenbeförderungsgesetz vom 30.03.1990 (GV. NRW. 1990 S. 247) wird gemäß
Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom ………. folgende
Verordnung erlassen:
Artikel I
§
2 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Der Grundpreis beträgt einschließlich der ersten
Wegstrecke tagsüber von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr 2,50 Euro, nachts von 22.00 Uhr
bis 6.00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen 2,60 Euro.
§ 2 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Für den ersten bis dritten Kilometer wird der
Fahrpreis für jede besetzt gefahrene Strecke von 66,67 m werktags tagsüber von
6.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf 0,20 Euro (1. – 3. Kilometer = 1,70 Euro),
nachts von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen für
jede besetzt gefahrene Strecke von 62,50 m auf 0,20 Euro (1. – 3.
Kilometer = 1,80 Euro) festgesetzt.
§ 2 Abs. 2 Satz 3 erhält folgende Fassung:
Ab dem vierten Kilometer wird der Fahrpreis für jede
besetzt gefahrene Strecke von 71,73 m werktags tagsüber von 6.00 Uhr bis 22.00
Uhr auf 0,10 Euro (1 km = 1,50 Euro),
nachts von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen für
jede besetzt gefahrene Strecke von 66,67 m auf 0,10 Euro (1 km = 1,60 Euro)
festgesetzt.
§ 3 enthält folgende Änderung:
Für Großraumfahrzeuge (Mehrpersonenwagen –
7-Sitzer) soll der Großraumzuschlag ab der 5. Person 5,00 Euro betragen.
§ 3 Satz 2 (Laden) wird wie folgt geändert:
Für Kombifahrten soll der Zuschlag nach § 3 Satz 2
der Verordnung 5,00 Euro betragen, 10,00 Euro Zuschlag für sperrige Güter, wenn
der Laderaum umgebaut werden muss.
§ 3 der Verordnung (Textänderung):
Bei ausdrücklicher Anforderung von Kombifahrten zum
Transport von zusätzlichen Gütern (z.B. Kühlschrank, Fernsehgerät, Möbel usw.)
mit Hilfe des Fahrers beim Ein- und Ausladen bzw. wenn der Laderaum extra für diesen Transport
verändert werden muss, beträgt der Zuschlag 10,00 Euro.
§ 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Für die Wartezeit ab der 1. Minute soll ein Preis von
27,00 Euro/Stunde erhoben werden.
Artikel II
Diese Verordnung tritt 3 Wochen nach dem Tage ihrer
Verkündung in Kraft.

09.02.2012 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die 9. Verordnung zur Änderung der Verordnung
über die Preise zur Beförderung von Personen in den von der Stadt Hagen als
Genehmigungsbehörde zugelassener Kraftdroschken – Kraftdroschkentarif
– vom 20.05.1975, wie sie als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.
§ 4
Satz 1 wird wie folgt geändert: Für die Wartezeit ab der 1. Minute soll ein
Preis von 27,00 Euro / Stunde - (0,45 Euro pro angefangener Minute) - erhoben
werden.
Die Vorlage wird bis zum 01.03.2012 realisiert.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |