Beschlussvorlage - 1176/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenausbau Neubaugebiet Schmittewinkel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Anhörung
|
|
|
|
18.01.2012
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Entscheidung
|
|
|
|
01.02.2012
|
Sachverhalt
Begründung
Vorbemerkungen:
Auf der Grundlage des
Bebauungsplanes Nr. 7/02 (548) „Wohnbebauung Schmittewinkel/
Knippschildstraße“, sollen zur Erschließung der neuen Baugrundstücke die
Straßenausbauten erfolgen.
Der B-Plan erlangte
am 13.04.2011 Rechtskraft.
Diese Vorlage soll
nunmehr den offiziellen Baubeschluss für die Erschließungsmaßnahmen erwirken.
Planung:
Der o.g.
Bebauungsplan beinhaltet die Festsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen im
Plangebiet als Mischverkehrsflächen. Das bedeutet einen höhengleichen Straßenausbau
ohne Bordsteine, bei dem die Nutzungsarten (Gehen und Fahren) gleichrangig
sind. Die Ausschilderung erfolgt mit StVO- Zeichen 325/ 326.

Die Haupterschließung
ist als Verbindungsstraße zwischen Sauerlandstraße und Angerpfad/
Schmittewinkel geplant. Von hier aus zweigen zwei Stichstraßen nach Südosten
ab, die jeweils eine Wendemöglichkeit am Ende zeigen. Diese Straßen und die
Haupterschließung sind 5,50 m breit (5,80 m mit Randbordstein).
Daneben sind mehrere
Privatstichwege geplant, die die innere Erschließung vervollständigen. Diese
Wege sind mit 3,50 m Breite bemessen.
Die Anbindung an den
Straßenbereich Angerpfad/ Schmittewinkel wird sicherlich weniger frequentiert
als die Anbindung an die Sauerlandstraße, da hier der Straßenquerschnitt durch
Parkstände reduziert wird und die Topographie mit 6, 00 % Steigung ungünstiger
ist. Dieser Umstand ist planerisch
durchaus gewollt, um den „Ortskern Fley“ nicht übermäßig zu
belasten.
Die Hauptanbindung
des Neubaugebietes erfolgt an der Sauerlandstraße. Hier wird im Kurvenverlauf
der Sauerlandstraße und Heigarenweg ein Kreisverkehrsplatz entstehen, der die
Anbindung der Erschließungsstraße als vierten Ast vorsieht. Der
Kreisdurchmesser ist mit 30,00 m so gewählt, dass er von allen gängigen
Fahrzeugen befahren werden kann. Diese Größe ist auch schon wegen des
Buslinienverkehrs erforderlich. Die Fahrbahnbreite im Kreis beträgt 5,70 m,
dazu kommt der Innenring mit 2,30 m.
Die erforderlichen
öffentlichen Stellplätze werden in der öffentlichen Verkehrsfläche in
ausreichender Anzahl (30 Stellplätze für ca. 60 WE) angeboten. Sie werden
teilweise im Straßenraum selbst angeordnet, hier jedoch erst festgelegt, wenn die
Grundstücke parzelliert und die Einfahrten feststehen. In diesen Bereichen wird
dann die Straßenbreite auf 3,50 m reduziert, was gleichzeitig zu einer
Verkehrsberuhigung beiträgt. Weitere Stellplätze werden an den
Wendemöglichkeiten in den Stichstraßen und im Bereich des Containerplatzes an
der Sauerlandstraße angeboten.
Der Containerstandort
ist von der Sauerlandstraße anfahrbar und hat somit keine Auswirkungen auf die
Erschließungssituation.
Vom Heigarenweg aus
wird eine „Grünfuge“ mit einer fußläufigen Verbindung in das
Neubaugebiet angelegt. Die Anbindung erfolgt im Wendebereich an der südlichen
Stichstraße.
Ausbau:
Alle Straßen im
Baugebiet sollen in Pflasterbauweise ausgebaut werden, da hier im Regelfall nur
PKW- Verkehr zu erwarten ist und sich der Schwerverkehr auf Müllfahrzeug und
gelegentliche Anlieferungen beschränkt. Die Pflasterfarben stellen sich wie
folgt dar:
Gehen/ Fahren →
grau, Parken → schwarz mit hellen Einfassungen.
Der Aufbau regelt
sich nach Musterblatt 6a der zusätzlich technischen Richtlinien der Stadt Hagen
(ZTR) mit insgesamt 60 cm Oberbaustärke. Hier wird zunächst eine Baustraße
erstellt, bevor nach Abschluss des größten Teils der Hochbauten der Endausbau
erfolgt (zweistufiger Ausbau).
Je nach
Baugrundbeschaffenheit und angetroffenen Wasserverhältnissen muss eine
Bodenverbesserung ausgeführt werden.

Die Randeinfassungen
werden prinzipiell als Tiefbordstein ausgeführt, um eine Überfahrt an jeder
Stelle zu ermöglichen.
Die Fahrbahn und der
Innenring des Kreisverkehrsplatzes an
der Sauerlandstraße werden in Asphaltbauweise ausgeführt, der Innenring wird
durch eine Breitstrichmarkierung von der Fahrbahn abgetrennt. Die Mittelinsel
wird begrünt.
Der Ausbau des
Kreisverkehrs erfolgt erst mit dem Bezug der Neubauten.
Als Beleuchtungsanlage
kommt die Leuchte Typ GBM Kegelleuchte mit weißem Licht, 1 x 36 W
(Standardlösung in Wohngebieten) zur Ausführung.
Realisierung:
Mit der Realisierung
der Maßnahme wird die Hagener Erschließungsgesellschaft (HEG) beauftragt, die
die Maßnahme im Rahmen eines Erschließungsvertrages mit der Stadt Hagen
ausführt und die Grundstücke vermarktet. Von daher erfolgt keine finanzielle
Einplanung in den Haushalt der Stadt Hagen.
Da hier schon reges
Interesse an den Baugrundstücken besteht, wird die Ausschreibung der Baustraße
sehr zeitnah nach Beschlussfassung erfolgen.
Nachsatz:
Die Anlage des
Kreisverkehrsplatzes an der Sauerlandstraße präjudiziert keinerlei Verkehrslenkungsmaßnahmen
im Zusammenhang mit der LKW- Problematik „Fley- Halden“.
Dies ist ein
gesondert zu betrachtendes Thema und hat keinerlei Auswirkungen auf das
Neubaugebiet Schmittewinkel und dessen Verkehrsanbindung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
585,6 kB
|
