Beschlussvorlage - 1176/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Nord beschließt den Ausbau der Erschließungsstraßen im Neubaugebiet „Schmittewinkel“.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Vorbemerkungen:

 

Auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 7/02 (548) „Wohnbebauung Schmittewinkel/ Knippschildstraße“, sollen zur Erschließung der neuen Baugrundstücke die Straßenausbauten erfolgen.

Der B-Plan erlangte am 13.04.2011 Rechtskraft.

Diese Vorlage soll nunmehr den offiziellen Baubeschluss für die Erschließungsmaßnahmen erwirken.

 

 

Planung:

 

Der o.g. Bebauungsplan beinhaltet die Festsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen im Plangebiet als Mischverkehrsflächen. Das bedeutet einen höhengleichen Straßenausbau ohne Bordsteine, bei dem die Nutzungsarten (Gehen und Fahren) gleichrangig sind. Die Ausschilderung erfolgt mit StVO- Zeichen 325/ 326.

 

                     

 

Die Haupterschließung ist als Verbindungsstraße zwischen Sauerlandstraße und Angerpfad/ Schmittewinkel geplant. Von hier aus zweigen zwei Stichstraßen nach Südosten ab, die jeweils eine Wendemöglichkeit am Ende zeigen. Diese Straßen und die Haupterschließung sind 5,50 m breit (5,80 m mit Randbordstein).

Daneben sind mehrere Privatstichwege geplant, die die innere Erschließung vervollständigen. Diese Wege sind mit 3,50 m Breite bemessen.

 

Die Anbindung an den Straßenbereich Angerpfad/ Schmittewinkel wird sicherlich weniger frequentiert als die Anbindung an die Sauerlandstraße, da hier der Straßenquerschnitt durch Parkstände reduziert wird und die Topographie mit 6, 00 % Steigung ungünstiger ist.  Dieser Umstand ist planerisch durchaus gewollt, um den „Ortskern Fley“ nicht übermäßig zu belasten.

Die Hauptanbindung des Neubaugebietes erfolgt an der Sauerlandstraße. Hier wird im Kurvenverlauf der Sauerlandstraße und Heigarenweg ein Kreisverkehrsplatz entstehen, der die Anbindung der Erschließungsstraße als vierten Ast vorsieht. Der Kreisdurchmesser ist mit 30,00 m so gewählt, dass er von allen gängigen Fahrzeugen befahren werden kann. Diese Größe ist auch schon wegen des Buslinienverkehrs erforderlich. Die Fahrbahnbreite im Kreis beträgt 5,70 m, dazu kommt der Innenring mit 2,30 m.

 

Die erforderlichen öffentlichen Stellplätze werden in der öffentlichen Verkehrsfläche in ausreichender Anzahl (30 Stellplätze für ca. 60 WE) angeboten. Sie werden teilweise im Straßenraum selbst angeordnet, hier jedoch erst festgelegt, wenn die Grundstücke parzelliert und die Einfahrten feststehen. In diesen Bereichen wird dann die Straßenbreite auf 3,50 m reduziert, was gleichzeitig zu einer Verkehrsberuhigung beiträgt. Weitere Stellplätze werden an den Wendemöglichkeiten in den Stichstraßen und im Bereich des Containerplatzes an der Sauerlandstraße angeboten.

 

Der Containerstandort ist von der Sauerlandstraße anfahrbar und hat somit keine Auswirkungen auf die Erschließungssituation.

 

Vom Heigarenweg aus wird eine „Grünfuge“ mit einer fußläufigen Verbindung in das Neubaugebiet angelegt. Die Anbindung erfolgt im Wendebereich an der südlichen Stichstraße.

 

 

Ausbau:

 

Alle Straßen im Baugebiet sollen in Pflasterbauweise ausgebaut werden, da hier im Regelfall nur PKW- Verkehr zu erwarten ist und sich der Schwerverkehr auf Müllfahrzeug und gelegentliche Anlieferungen beschränkt. Die Pflasterfarben stellen sich wie folgt dar:

Gehen/ Fahren → grau, Parken → schwarz mit hellen Einfassungen.

 

Der Aufbau regelt sich nach Musterblatt 6a der zusätzlich technischen Richtlinien der Stadt Hagen (ZTR) mit insgesamt 60 cm Oberbaustärke. Hier wird zunächst eine Baustraße erstellt, bevor nach Abschluss des größten Teils der Hochbauten der Endausbau erfolgt (zweistufiger Ausbau).

Je nach Baugrundbeschaffenheit und angetroffenen Wasserverhältnissen muss eine Bodenverbesserung ausgeführt werden.

 

 

 

 

Die Randeinfassungen werden prinzipiell als Tiefbordstein ausgeführt, um eine Überfahrt an jeder Stelle zu ermöglichen.

 

Die Fahrbahn und der Innenring des  Kreisverkehrsplatzes an der Sauerlandstraße werden in Asphaltbauweise ausgeführt, der Innenring wird durch eine Breitstrichmarkierung von der Fahrbahn abgetrennt. Die Mittelinsel wird begrünt.

Der Ausbau des Kreisverkehrs erfolgt erst mit dem Bezug der Neubauten.

 

Als Beleuchtungsanlage kommt die Leuchte Typ GBM Kegelleuchte mit weißem Licht, 1 x 36 W (Standardlösung in Wohngebieten) zur Ausführung.

 

 

Realisierung:

 

Mit der Realisierung der Maßnahme wird die Hagener Erschließungsgesellschaft (HEG) beauftragt, die die Maßnahme im Rahmen eines Erschließungsvertrages mit der Stadt Hagen ausführt und die Grundstücke vermarktet. Von daher erfolgt keine finanzielle Einplanung in den Haushalt der Stadt Hagen.

Da hier schon reges Interesse an den Baugrundstücken besteht, wird die Ausschreibung der Baustraße sehr zeitnah nach Beschlussfassung erfolgen.

 

 

Nachsatz:

 

Die Anlage des Kreisverkehrsplatzes an der Sauerlandstraße präjudiziert keinerlei Verkehrslenkungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der LKW- Problematik „Fley- Halden“.

Dies ist ein gesondert zu betrachtendes Thema und hat keinerlei Auswirkungen auf das Neubaugebiet Schmittewinkel und dessen Verkehrsanbindung.

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.01.2012 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

X

 Ohne Beschlussfassung zur Kenntnis genommen

 

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01.02.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen