Berichtsvorlage - 0955/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zur Arbeit des Arbeitskreises Einzelhandel und der Entwicklung im Bereich Einzelhandel.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dorothee Jacobs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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18.01.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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25.01.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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31.01.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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01.02.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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02.02.2012
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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15.11.2011
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07.02.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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09.02.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
Zum
ersten Mal nach Beschluss des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes als
städtebauliches Entwicklungskonzept und der Bildung des Arbeitskreises
Einzelhandel legt die Verwaltung den gewünschten Sachstandsbericht zur
Tätigkeit des Arbeitskreises und den Einzelhandelsentwicklungen vor.
Begründung
Rückblick
Das
gesamtstädtische Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Hagen wurde am
14.5.2009 vom Rat der Stadt als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen
und bildet seither die Grundlage für die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung
in Hagen.
Zur
Umsetzung des Konzeptes wurde am 25.2.2010 die Einrichtung des Arbeitskreises
Einzelhandel beschlossen und die Verwaltung beauftragt, nach ca. einem halben
Jahr einen Sachstandsbericht vorzulegen. Um eine fundiertere Bilanz ziehen zu
können, wird - aufgrund der geringen Sitzungsintervalle - der Bericht erst nach
einem längeren Zeitraum vorgelegt.
Alle
relevanten Einzelhandelsvorhaben werden diesem interdisziplinär besetzten
Arbeitskreis vorgestellt. Er besteht aus Vertretern der SIHK, des
Einzelhandelsverbandes, der HAGENagentur, verdi, der Fachbereiche
Stadtentwicklung (61) und Bauordnung (61/5). Ebenso nehmen Vertreter der
Fraktionen und Bezirksvertretungen teil. Der AK tagt in der Regel alle zwei
Monate, nimmt Stellung zu den jeweiligen Vorhaben und spricht Empfehlungen zu
einzelnen Ansiedlungsvorhaben aus. Durch die Sitzungen ist innerhalb der
Verwaltung aber auch mit den Vertretern des Einzelhandels (SIHK und EHV) ein
mittlerweile auch nach Außen hin bekanntes Gremium entstanden, von dem Anfrager
/ Antragsteller wissen, dass sie eine intensive Beratung ihrer Planvorhaben
erwarten können. Auf Wunsch können die Antragsteller ihre Planvorhaben in der
Sitzung präsentieren und im Gespräch erläutern, so dass eine fundierte
Informationsgrundlage zur Beurteilung für alle Teilnehmer gegeben ist.
Im
Nachgang der Sitzungen erfolgen häufig bilaterale Gespräche mit den Anfragern /
Antragstellern zur Erläuterung des jeweiligen Ergebnisses oder zur Beratung
hinsichtlich der Antragsunterlagen oder der Änderung des Nutzungszieles.
Diese
Vorgehensweise und die Institution eines AK Einzelhandel ist mittlerweile in
vielen Städten etabliert und hat sich bewährt.
Übersicht
Seit
April 2010 haben 6 Sitzungen des AK Einzelhandel stattgefunden. Beraten wurden
insgesamt 45 fachbezogene Tagesordnungspunkte:
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Der
AK Einzelhandel hat als kooperatives Gremium auch die Aufgabe, im Sinne der
Zielsetzungen des Einzelhandelskonzeptes Lösungen für identifizierte
Strukturschwächen zu erarbeiten. Als Ergebnis sind beispielsweise folgende
Planungen zur Stärkung der Hagener Einzelhandelslandschaft zu benennen, die
bereits realisiert wurden:
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·
Elberfelder
Straße |
Revitalisierung
der „Schwenke“ (Elektrofachmarkt, Discounter) Ansiedlung
eines Sportfachmarktes (intersport) |
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Umgestaltung
eines Geschäftshauses (Mc Donalds, Depot…) |
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Folgende
strukturprägende Projekte werden aktuell aktiv von 61, 61/5 und HAGENagentur
begleitet, beraten und städtebaulich, planungsrechtlich- und
bauordnungsrechtlich betreut:
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Vitalisierung
der Hauptgeschäftslagen |
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Umgestaltung
und Ansiedlung der Rathaus-Galerie |
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Umgestaltung
des Bunkers |
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Ansiedlung
eines Vollsortimenters und Discounters |
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Ansiedlung
eines Möbelfachmarktes (Fa. Sonneborn) |
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Nachnutzung
WAL Mart – Ansiedlung Fa. Kaufland |
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Ansiedlung
eines Vollsortimenters |
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Ansiedlung
eines Lebensmittelanbieters |
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Ansiedlung
eines Sportfachmarktes (Decathlon) |
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Nachnutzung
des Brandt-Geländes |
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Ansiedlung
eines Discounters und Vollsortimenters |
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Nachnutzung
des Lebensmittelanbieters |
Exkurs Vergnügungsstätten
In
letzter Zeit erlangte das Thema „Spielhallen“ wieder an Bedeutung
in der kommunalpolitischen Diskussion. Diesbezüglich erarbeitet auch die Stadt
Hagen derzeit ein Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten.
Die
aktuell vermehrte Standortnachfrage u. a. in den bestehenden Geschäftslagen
fällt in die Phase der Innenstädte, die vermehrt durch leer stehende
Ladenlokale gekennzeichnet ist und damit Raum für teilweise hochprofitable
Spielhallen bietet. Bedenklich ist, dass mit dieser neuen Antragsflut die
Situation insbesondere des Einzelhandels verschlechtert wird. Aufgrund dieser
übergreifenden Thematik befasst sich auch der AK Einzelhandel derzeit beratend
und begleitend mit dem Vergnügungsstättenkonzept.
Nahversorgung
„Dem
Lebensmitteleinzelhandel kommt eine besondere Bedeutung im Hinblick auf die
Sicherung einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung zu …“,
so dass Nahversorgung für jeden Bürger…“ noch in einer Gehzeit von
10 Minuten möglich sein soll.“ (Einzelhandelserlass NRW, 22.09.2008).
Dies zu gewährleisten ist Aufgabe der Gemeinden und damit auch ein besonderes
Anliegen des AK Einzelhandel.
Das
Nahversorgungsangebot in der Stadt Hagen ist insgesamt als gut zu bewerten. Es
besteht nur noch wenig Handlungsbedarf im Bereich der räumlichen Verteilung,
also einer flächendeckend ausreichenden Nahversorgung. Die Geschäftslagen
befinden sich vorwiegend in oder in der Nähe der Siedlungsbereiche und sind
meist gut mit dem ÖPNV zu erreichen. Diese Struktur bei einer älter und weniger
werdenden Bevölkerung zu erhalten bzw.
zu optimieren, ist eher sachgerecht und zielgerichtet als an den vom Handel
(noch) favorisierten sogenannten „autogerechten“ Standorten
Investitionen um jeden Preis zu ermöglichen. Da Hagen grundsätzlich nur noch
über ein äußerst geringes Potenzial an Verkaufsfläche verfügt, ist davon
auszugehen, dass jeder neue Quadratmeter Einzelhandelsflache zu Stilllegungen
im Handelsbestand führt und dies mit den bekannten negativen Auswirkungen von
u. U. dauerhaften Leerständen bis hin zu „trading-down-Effekten“.
Daher ist es umso wichtiger, dass neue Einzelhandelsstandorte in einem zentralen Versorgungsbereich liegen
oder zumindest eine integrierte Lage aufweisen, die sich nicht schädlich für
andere Einzelhandelsstandorte darstellt.
Diese
Zielsetzung ist nicht mit Konkurrenzschutz zu verwechseln, sondern ist
notwendig zur Erhaltung einer zukunftsfähigen Versorgungsstruktur. Dieses
zentrale stadtentwicklungsrelevante Ziel rechtfertigt die räumliche Lenkung der
entsprechenden Investitionen an die städtebaulich geeigneten Standorte.
Gesprächsangebote im Vorfeld formeller
Entscheidungen
Generell
ist anzumerken, dass ein guter Kontakt zu den wesentlichen
Einzelhandelsunternehmen und Projektentwicklern aufgebaut wurde, so dass hier
in Gesprächen auf zentrenverträgliche Standorte im Sinne des
Einzelhandelskonzeptes hingewirkt werden konnte. Zunehmend wurden außerdem
informelle Anfragen von (potenziellen) Projektentwicklern diskutiert und
schließlich im Rahmen von Gesprächen auf konzeptkonforme Lösungen hingewirkt.
Dies hat den Charakter von freiwilligen Dienstleistungen der Verwaltung, da es
dabei nicht zu kostenpflichtigen
Bauvoranfragen bzw. Bauanträgen zu Lasten eines Vorhabensträgers kommt. Darüber hinaus haben auch verschiedene
Termine stattgefunden, in denen nicht nur die Verwaltung, sondern auch die SIHK
und EHV die Inhalte des Konzeptes und die Standpunkte des Arbeitskreises
gegenüber Projektentwicklern vertreten haben.
Spannungsfeld zwischen öffentlichen
Interessen und Einzelinteressen
In
wenigen Fällen werden für dieselben Flächen von unterschiedlichen, teilweise
weniger bekannten Entwicklern, immer wieder Anfragen für eine
Einzelhandelsnutzung (z.B. Discounter) an die Stadtverwaltung heran getragen.
Sofern sich nicht gravierend neue Sachverhalte ergeben, geht der Arbeitskreis
restriktiv damit um. Neben der Sachbegründung sollten weiterhin die
Gesichtspunkte „Gleichbehandlung eines jeden Interessenten“ und
„Verlässlichkeit des Verwaltungshandelns“ eine wichtige Rolle
übernehmen. Für Investoren an konzeptkonformen Standorten wird damit auch
Planungssicherheit gewährleistet.
Insbesondere
aufgrund der einmaligen Konstellation in Hagen – der Beteiligung
politischer Vertreter im AK, bzw. Mitgliedern, die selbst an
Projektentwicklungen beteiligt sind - ist es weiterhin wichtig, dieses
Gleichgewicht bei der Beurteilung von Ansiedlungsvorhaben in der Fachdiskussion
zu berücksichtigen.
In
Einzelfällen kommt es gelegentlich zu heftigen Interventionen von Eigentümern
bei ablehnenden Entscheidungen, weil der Handel unter dem hohen
Wettbewerbsdruck bereit ist, Grundstückspreise zu zahlen, die weit über dem
Wert liegen, der für andere Nutzungen am Markt zu erzielen sind. Dass
Eigentümer deshalb gelegentlich mit allen Mitteln versuchen, aus ihrer
Immobilie diese sonst unerreichbare Rendite zu erzielen, ist verständlich. Dies
sollte aber nicht den Blick auf die für die Stadtstruktur richtigen
Sachentscheidungen beeinflussen.
Änderung rechtlicher Grundlagen
Bei
der Ansiedlung insbesondere von großflächigen Einzelhandelsbetrieben ist neben
den Vorprüfungen zu kommunalen und interkommunalen Einzelhandelskonzepten die
Prüfung hinsichtlich der Vorgaben der Landesplanung erforderlich. Der
Einzelhandelserlass NRW schreibt vor zu prüfen, ob Bauanträge für großflächige
Betriebe den Zielen der Landesplanung entsprechen. Unter Berücksichtigung des §
24a LEPro (Landesentwicklungsprogramm) als Ziel der Landesplanung bestand das
Erfordernis Planungsrecht zu schaffen, um großflächige Einzelhandelsbetriebe
außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche konzeptkonform zu steuern. Aufgrund der aktuellen Rechtslage
(„Ochtrup-Urteil“) gilt der § 24a LEPro nicht mehr als bindendes
Ziel, sondern nur noch als Grundsatz und unterliegt somit der Abwägung der
Gemeinde. Damit wird die Verantwortung für die Entwicklung des Einzelhandels
– und somit der Versorgungsstrukturen der Stadt – wieder auf die
Gemeinden zurückverlagert. Der Nachweis der städtebaulichen Verträglichkeit
eines Planvorhabens ist somit weiterhin die wichtigste Voraussetzung für eine
Genehmigung. Diese Verträglichkeit ist auf Grundlage der Ziele und Grundsätze
des Einzelhandelskonzeptes zu beurteilen.
Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes
Auf
Grundlage der formulierten Ziele und zur Sicherung der räumlichen
Angebotsstruktur in der Stadt Hagen ist es weiterhin erforderlich,
Einzelhandelsverdachtsflächen, d. h. Flächen, für die bereits heute konkrete
Einzelhandelsanfragen vorliegen oder die zukünftig ins Visier der Investoren
rücken, bauplanungsrechtlich zu überprüfen und ggf. zu überplanen. Eine
entsprechende Vorgehensweise ist auch für bereits bestehende
Einzelhandelsstandorte zu empfehlen, da eine gezielte sortimentsspezifische
Steuerung im Falle einer Nachfolgeregelung gerade an nicht integrierten
Standorten ebenfalls notwendig ist.
Um
diesem Auftrag gerecht zu werden befinden sich derzeit erste planungsrechtliche
Verfahren in der Erarbeitung bzw. in der
politischen Beratung, z.B.
- Rehstraße,
- Berliner Straße.
Zur
weiteren Steuerung des Einzelhandels sind kurzfristig Bebauungspläne
einzuleiten für die Bereiche
- Vorhalle -
Weststraße, Revelstraße
- Altenhagen –
Altenhagener Straße, Zollstraße
- Emst –
Haßleyer Straße
- Schwerter Straße
- Bathey –
Dortmunder Straße
- Haspe –
Enneper Straße
- Hohenlimburg
– Elseyer Straße, Gotenweg
Aktualisierung und Fortschreibung des
Einzelhandelskonzeptes
Das
grundsätzliche Ziel des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, die
Einzelhandelsentwicklung in Hagen im Sinne einer zentrenorientierten und
wohnortnahen Versorgungsstruktur auf die integrierten Standorte der zentralen Versorgung zu lenken, sollte
jedoch unabhängig von kurzfristigen Veränderungen Fortbestand besitzen. Dennoch
sind aufgrund der hohen Dynamik der im Einzelhandel ablaufenden Prozesse
unvorhergesehene Veränderungen und damit der Bedarf zur Fortschreibung des
Konzeptes gegeben.
Siehe dazu Vorlage Nr. 0845/2011.
