Beschlussvorlage - 0716-1/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Hagen bestätigt die Beibehaltung der Lenkungsgruppe und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Erweiterung ihrer Beratungszuständigkeit zu.

 

2. a) Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Einrichtung der Beteiligungskommission als Unterausschuss des Haupt- und Finanzausschusses zu. Die Zuständigkeiten der Beteiligungskommission werden, wie in der Begründung beschrieben, festgelegt.

 

b) Den Vorsitz der Beteiligungskommission führt der Oberbürgermeister.

 

c) Die Mitglieder und ihre Stellvertreter/ Stellvertreterinnen müssen aus den Reihen der Mitglieder und Stellvertreter/ Stellvertreterinnen des Haupt- und Finanzausschusses nach dem Verfahren Hare-Niemeyer gewählt werden.

 

d) Zu Mitgliedern und Stellvertretern / Stellvertreterinnen der Beteiligungskommission werden gewählt:

 

CDU

1. Dr. Stephan Ramrath                   1. Detlef Reinke

2. Wolfgang Röspel                          2. Dr. Hans-Dieter Fischer

3. Wilhelm Strüwer                            3. Rainer Voigt

 

 

 

SPD

1. Mark Krippner                               1. Dietmar Thieser

2. Uschi Metz                         2. Petra Priester-Büdenbender

3. Claus Rudel                                   3. Angelika Kulla

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1. Joachim Riechel                           1. Sebastian Kayser

 

Hagen Aktiv

1. Ernst Schmidt                                1. Dr. Josef Bücker

 

FDP

1. Claus Thielmann                           1. Victor Dücker

 

Die Linke.

1. Ingo Hentschel                           1. Elke Hentschel

 

e) Die Beteiligungskommission entscheidet in eigener Zuständigkeit gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW über die Hinzuziehung von Sachverständigen (Beteiligungscontrolling, Geschäftsführung, Wirtschaftsprüfer, Betriebsrat etc.).

 

3. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Ausweitung der Aufgaben des Haupt- und Finanzausschusses zu. Er beschließt ferner die Anhebung der Wertgrenzen der in der Begründung genannten Fällen auf 500.000 €. Darüber hinaus wird die Wertgrenze für die Jahresmiete An- und Vermietung von Gebäuden und Räumen auf 50.000 € angehoben. Die Zuständigkeitsordnung wird entsprechend angepasst.

 

4. Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen sowie die Zuständigkeitsordnung sind entsprechend zu ändern.

 

Die Umsetzung erfolgt bis zum 31.12.2011.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

1. Lenkungsgruppe

 

Die Beibehaltung der Lenkungsgruppe und die Erweiterung ihrer Beratungszuständigkeiten sollen durch den Rat der Stadt Hagen bestätigt werden. Eine Änderung der Hauptsatzung erfolgt hierfür nicht.

 

2. Beteiligungskommission

 

Die Beteiligungskommission soll als offizieller Unterausschuss des Haupt- und Finanzausschusses eingerichtet und mit den in der Begründung genannten Aufgaben ausgestattet werden. Die Besetzung soll analog der Besetzung der Ausschüsse nach Hare-Niemeyer erfolgen. Für die offizielle Einrichtung der Beteiligungskommission ist die Geschäftsordnung des Rates um einen neuen § 25 zu erweitern.

 

3. Ausweitung der Zuständigkeiten des Haupt- und Finanzausschusses

 

Die in der Begründung der Vorlage dargestellten Aufgaben sollen vom Rat der Stadt Hagen auf den Haupt- und Finanzausschuss durch Anhebung der Wertgrenzen in der Zuständigkeitsordnung übertragen werden.

 

Die Überarbeitung der Geschäftsordnung des Rates wird mit parallel laufender Vorlage, Drucksachennummer 0937/2011 vorgenommen.

 

 

Begründung

 

1. Lenkungsgruppe

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 17.07.2003 im Zusammenhang mit dem "Gesamtstädtischen Strategiekonzept zur langfristigen Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit der Stadt Hagen", Drucksachennummer 200022/03, die Einrichtung und Zusammensetzung der Lenkungsgruppe beschlossen. Dabei war vorgesehen, dass sich die Lenkungsgruppe als vorberatendes Gremium ausschließlich mit allen Angelegenheiten der Haushaltskonsolidierung befassen sollte. Eine Änderung der Hauptsatzung war nicht erforderlich und wurde auch nicht vorgenommen.

 

Die Zusammensetzung der heutigen Lenkungsgruppe entspricht dem Ursprungsratsbeschluss vom 17.07.2003 unter Einbeziehung der Erweiterung für die Ratsgruppe Die Linke. um 2 Vertreter (Drucksachennummer 0698/2006).

 

Einen formalen Beschluss über die Beibehaltung der Lenkungsgruppe nach der Kommunalwahl 2009 hat es nicht gegeben. Die Zuständigkeiten des Personalausschusses wurden auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen.

 

Am 14.12.2009 wurde allerdings eine konstituierende Sitzung der Lenkungsgruppe durchgeführt, in der Regeln für die Einberufung der Lenkungsgruppe vereinbart wurden.

 

Vor diesem Hintergrund wird folgender Vorschlag unterbreitet:

 

Die Lenkungsgruppe wird als vorberatendes Gremium des Haupt- und Finanzausschusses bestätigt. Die Zuständigkeit der Lenkungsgruppe wird um alle Personal- und Organisationsangelegenheiten, die der Entscheidungskompetenz des Haupt- und Finanzauschusses unterliegen, erweitert. Eine formale Aufnahme der Lenkungsgruppe in die Hauptsatzung unterbleibt auch weiterhin.

 

Der Lenkungsgruppe sollen auch künftig angehören:

 

  • je drei Vertreter der Ratsfraktion von CDU und SPD sowie deren Vertreterinnen / Vertreter, inklusive Fraktionsgeschäftsführerinnen / Fraktionsgeschäftsführer,
  • je zwei Vertreter der Ratsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv,

FDP und der Ratsgruppe Die Linke sowie deren Vertreterinnen / Vertreter, inklusive Fraktionsgeschäftsführerinnen / Fraktionsgeschäftsführer bzw. inklusive Ratsgruppengeschäftsführerin / Ratsgruppengeschäftsführers,

  • der Verwaltungsvorstand,
  • ein Vertreter / eine Vertreterin des Gesamtpersonalrates,
  • die Gleichstellungsbeauftragte,
  • als Gast ein Vertreter / eine Vertreterin der Bezirksregierung Arnsberg.

 

 

2. Beteiligungskommission

 

Zum 01.04.2011 erfolgte die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 16.12.2010 zum "HSK 2011 – Neuordnung Beteiligungsstruktur" (Drucksachennummer 0791-9/2010), wonach das operative Beteiligungscontrolling durch die HVG GmbH übernommen wurde. Ferner wurde als Schnittstelle zwischen den Beteiligten die Stabsstelle strategisches Beteiligungscontrolling im Fachbereich des Oberbürgermeisters eingerichtet.

 

Als zusätzliche Möglichkeit der Einflussnahme und Mitgestaltung des Beteiligungsmanagements der Stadt Hagen für die Politik wurde als "inoffizielles“ beratendes Gremium die Beteiligungskommission eingerichtet. Erstmalig tagte die Beteiligungskommission am 14.04.2011, also unmittelbar nach der Umsetzung des Ratsbeschlusses.

 

Im Rahmen der weiteren Arbeit der Beteiligungskommission ergab sich seitens ihrer Mitglieder der Wunsch, die Kommission als offizielles politisches Gremium der Stadt Hagen zu konstituieren.

 

 

Folgende Aufgaben werden durch die Beteiligungskommission für den Haupt- und Finanzausschuss (HFA) wahrgenommen:

 

  • Vorberatung der Wirtschaftspläne der Beteiligungen für den HFA,
  • Vorberatung des Quartalberichtswesens für den HFA,
  • Vorberatung der Jahresabschlüsse der Beteiligungen für den HFA,

 

  • Vorberatung der Strategieplanung des Beteiligungsmanagements ,
  • Vorberatung von Gegenmaßnahmen bei Zielabweichungen zwischen Strategieplanung und Strategieumsetzung,
  • Vorberatung über Risikofelder im Beteiligungsportfolio,
  • Vorberatung von Strategien zur Risikominimierung und Risikoallokation,
  • Vorberatung über Sonderthemen- und Problemstellungen innerhalb des Beteiligungsportfolios,
  • Vorberatung von Lösungsvorschlägen für den HFA und den Rat bei Sonderthemen- und Problemstellungen.

 

Die Beteiligungskommission wird nach Hare-Niemeyer gebildet, was in dieser Legislaturperiode zu folgender Verteilung führt: 3 Mitglieder CDU, 3 Mitglieder SPD, 1 Mitglied jeweils der Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP sowie 1 Mitglied der Ratsgruppe Die Linke. Es können Vertreterinnen und Vertreter benannt werden.

Der Oberbürgermeister führt, wie im Haupt- und Finanzausschuss, kraft Amtes den Vorsitz der Beteiligungskommission. Aus den Reihen der Beteiligungskommission wird der stellvertretende Vorsitzende festgelegt.

 

Die Beteiligungskommission setzt sich demnach heute wie folgt zusammen:

 

·        dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden,

·        je drei Vertreterinnen / Vertretern der Ratsfraktionen von CDU und SPD und ihren Stellvertreterinnen / -vertretern,

·        je einer Vertreterin / einem Vertreter der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Hagen Aktiv und je einer Stellvertreterin / einem Stellvertreter,

·        je einer Vertreterin / einem Vertreter der Ratsgruppe Die Linke. und ihrer Stellvertreterin / ihrem Stellvertreter.

 

Die entsprechenden Regelungen werden im neuen § 30 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen erfasst.

 

 

3. Ausweitung der Zuständigkeiten des Haupt- und Finanzausschusses

 

Im Ältestenrat wurde die Frage aufgeworfen, inwieweit die Entscheidungskompetenz des Haupt- und Finanzausschusses erweitert werden kann, um eine Entlastung des Rates der Stadt Hagen zu erzielen.

 

 

 

§ 2 Abs. 4 Ziffer 1 Buchstabe a der aktuellen Zuständigkeitsordnung bestimmt zum Haupt- und Finanzausschuss bereits, dass der Haupt- und Finanzausschuss  entscheidungsbefugt in allen Angelegenheiten ist, die nicht

 

a) zu den Geschäften der laufenden Verwaltung,

b) zu den unübertragbaren Angelegenheiten des Rates nach § 41 GO NRW,

c) zu den nach § 37 GO NRW den Bezirksvertretungen zur Entscheidung zugewiesenen Angelegenheiten gehören

 

oder einem anderen Ausschuss zur Entscheidung übertragen wurden.

 

Nach einer Auswertung der Inhalte der Verwaltungsvorlagen der letzten Jahre bietet es sich an, den Haupt- und Finanzausschuss folgende Angelegenheiten abschließend entscheiden zu lassen, soweit nicht die Entscheidungszuständigkeit der anderen Ausschüsse nach der Zuständigkeitsordnung gegeben ist:

 

·                    Verkauf von Grundstücken (auch im Rahmen des Projekts 100 Einfamilienhausgrundstücke)1

·                    Vorzeitige Verlängerung des Erbbaurechts1

·                    Erwerb von Grundstücken1

·                    Nichtausübung von Vorkaufsrechten1

·                    An- und Vermietung von Gebäuden und Räumen²

 

Für die Anhebung der Wertgrenzen ist die Änderung der Zuständigkeitsordnung erforderlich.

 

1Für den Erwerb, die Veräußerung, den Tausch von Grundstücken sowie die Entscheidung über die Ausübung oder Nichtausübung des Vorkaufsrechtes wird die Obergrenze für Entscheidungen der Verwaltung mit 52.000 € beibehalten. Oberhalb von 52.000 € entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss, wobei die Obergrenze seiner Entscheidungskompetenz von 160.000 € auf 500.000 € angehoben werden soll. Für Entscheidungen oberhalb von 500.000 € ist der Rat zuständig.

 

²Die Wertgrenze für die An- und Vermietung von Gebäuden und Räumen, bei denen eine Jahresmiete von mehr als 25.000 € vereinbart wird, soll auf 50.000 € Jahresmiete angehoben werden.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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15.12.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen