Beschlussvorlage - 0716-1/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Gremienbildung und Zuständigkeitsänderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Gesine Specht
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt; 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2011
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen bestätigt die Beibehaltung der Lenkungsgruppe und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Erweiterung ihrer Beratungszuständigkeit zu.
2. a) Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Einrichtung der Beteiligungskommission
als Unterausschuss des Haupt- und Finanzausschusses zu. Die Zuständigkeiten der
Beteiligungskommission werden, wie in der Begründung beschrieben, festgelegt.
b) Den Vorsitz der Beteiligungskommission führt der Oberbürgermeister.
c) Die Mitglieder und ihre Stellvertreter/ Stellvertreterinnen müssen aus den Reihen der Mitglieder und Stellvertreter/ Stellvertreterinnen des Haupt- und Finanzausschusses nach dem Verfahren Hare-Niemeyer gewählt werden.
d) Zu Mitgliedern und Stellvertretern / Stellvertreterinnen der Beteiligungskommission werden gewählt:
CDU
1. Dr. Stephan Ramrath 1. Detlef
Reinke
2. Wolfgang Röspel 2. Dr. Hans-Dieter Fischer
3. Wilhelm Strüwer 3. Rainer Voigt
SPD
1. Mark Krippner 1. Dietmar Thieser
2. Uschi Metz 2. Petra Priester-Büdenbender
3. Claus Rudel 3. Angelika Kulla
Bündnis 90 / Die Grünen
1. Joachim Riechel 1. Sebastian Kayser
Hagen Aktiv
1. Ernst Schmidt 1. Dr. Josef
Bücker
FDP
1. Claus Thielmann 1. Victor Dücker
Die Linke.
1. Ingo Hentschel 1.
Elke Hentschel
e) Die Beteiligungskommission entscheidet in eigener Zuständigkeit
gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW über die Hinzuziehung von Sachverständigen
(Beteiligungscontrolling, Geschäftsführung, Wirtschaftsprüfer, Betriebsrat
etc.).
3. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Ausweitung
der Aufgaben des Haupt- und Finanzausschusses zu. Er beschließt ferner die
Anhebung der Wertgrenzen der in der Begründung genannten Fällen auf 500.000
€. Darüber hinaus wird die Wertgrenze für die Jahresmiete An- und
Vermietung von Gebäuden und Räumen auf 50.000 € angehoben. Die
Zuständigkeitsordnung wird entsprechend angepasst.
4. Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen
sowie die Zuständigkeitsordnung sind entsprechend zu ändern.
Die Umsetzung erfolgt bis zum 31.12.2011.
Sachverhalt
Kurzfassung
1. Lenkungsgruppe
Die Beibehaltung der
Lenkungsgruppe und die Erweiterung ihrer Beratungszuständigkeiten sollen durch
den Rat der Stadt Hagen bestätigt werden. Eine Änderung der Hauptsatzung
erfolgt hierfür nicht.
2.
Beteiligungskommission
Die Beteiligungskommission
soll als offizieller Unterausschuss des Haupt- und Finanzausschusses
eingerichtet und mit den in der Begründung genannten Aufgaben ausgestattet
werden. Die Besetzung soll analog der Besetzung der Ausschüsse nach
Hare-Niemeyer erfolgen. Für die offizielle Einrichtung der
Beteiligungskommission ist die Geschäftsordnung des Rates um einen neuen § 25
zu erweitern.
3. Ausweitung der
Zuständigkeiten des Haupt- und Finanzausschusses
Die in der Begründung
der Vorlage dargestellten Aufgaben sollen vom Rat der Stadt Hagen auf den
Haupt- und Finanzausschuss durch Anhebung der Wertgrenzen in der
Zuständigkeitsordnung übertragen werden.
Die Überarbeitung der Geschäftsordnung des Rates wird
mit parallel laufender Vorlage, Drucksachennummer 0937/2011 vorgenommen.
Begründung
1. Lenkungsgruppe
Der
Rat der Stadt Hagen hat am 17.07.2003 im Zusammenhang mit dem
"Gesamtstädtischen Strategiekonzept zur langfristigen Wiederherstellung
der kommunalen Handlungsfähigkeit der Stadt Hagen", Drucksachennummer
200022/03, die Einrichtung und Zusammensetzung der Lenkungsgruppe beschlossen.
Dabei war vorgesehen, dass sich die Lenkungsgruppe als vorberatendes Gremium
ausschließlich mit allen Angelegenheiten der Haushaltskonsolidierung befassen
sollte. Eine Änderung der Hauptsatzung war nicht erforderlich und wurde auch
nicht vorgenommen.
Die
Zusammensetzung der heutigen Lenkungsgruppe entspricht dem Ursprungsratsbeschluss
vom 17.07.2003 unter Einbeziehung der Erweiterung für die Ratsgruppe Die Linke.
um 2 Vertreter (Drucksachennummer 0698/2006).
Einen
formalen Beschluss über die Beibehaltung der Lenkungsgruppe nach der
Kommunalwahl 2009 hat es nicht gegeben. Die Zuständigkeiten des
Personalausschusses wurden auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen.
Am
14.12.2009 wurde allerdings eine
konstituierende Sitzung der Lenkungsgruppe durchgeführt, in der Regeln für
die Einberufung der Lenkungsgruppe vereinbart wurden.
Vor
diesem Hintergrund wird folgender Vorschlag unterbreitet:
Die
Lenkungsgruppe wird als vorberatendes Gremium des Haupt- und Finanzausschusses
bestätigt. Die Zuständigkeit der Lenkungsgruppe wird um alle Personal- und
Organisationsangelegenheiten, die der Entscheidungskompetenz des Haupt- und
Finanzauschusses unterliegen, erweitert. Eine formale Aufnahme der Lenkungsgruppe
in die Hauptsatzung unterbleibt auch weiterhin.
Der
Lenkungsgruppe sollen auch künftig angehören:
- je drei Vertreter
der Ratsfraktion von CDU und SPD sowie deren Vertreterinnen / Vertreter,
inklusive Fraktionsgeschäftsführerinnen / Fraktionsgeschäftsführer,
- je zwei Vertreter
der Ratsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv,
FDP und der Ratsgruppe Die Linke sowie deren Vertreterinnen
/ Vertreter, inklusive Fraktionsgeschäftsführerinnen / Fraktionsgeschäftsführer
bzw. inklusive Ratsgruppengeschäftsführerin / Ratsgruppengeschäftsführers,
- der
Verwaltungsvorstand,
- ein Vertreter /
eine Vertreterin des Gesamtpersonalrates,
- die
Gleichstellungsbeauftragte,
- als Gast ein
Vertreter / eine Vertreterin der Bezirksregierung Arnsberg.
2. Beteiligungskommission
Zum
01.04.2011 erfolgte die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 16.12.2010 zum
"HSK 2011 – Neuordnung Beteiligungsstruktur" (Drucksachennummer
0791-9/2010), wonach das operative Beteiligungscontrolling durch die HVG GmbH
übernommen wurde. Ferner wurde als Schnittstelle zwischen den Beteiligten die
Stabsstelle strategisches Beteiligungscontrolling im Fachbereich des
Oberbürgermeisters eingerichtet.
Als
zusätzliche Möglichkeit der Einflussnahme und Mitgestaltung des
Beteiligungsmanagements der Stadt Hagen für die Politik wurde als
"inoffizielles“ beratendes Gremium die Beteiligungskommission
eingerichtet. Erstmalig tagte die Beteiligungskommission am 14.04.2011, also
unmittelbar nach der Umsetzung des Ratsbeschlusses.
Im
Rahmen der weiteren Arbeit der Beteiligungskommission ergab sich seitens ihrer
Mitglieder der Wunsch, die Kommission als offizielles politisches Gremium der
Stadt Hagen zu konstituieren.
Folgende
Aufgaben werden durch die Beteiligungskommission für den Haupt- und
Finanzausschuss (HFA) wahrgenommen:
- Vorberatung der
Wirtschaftspläne der Beteiligungen für den HFA,
- Vorberatung des
Quartalberichtswesens für den HFA,
- Vorberatung der
Jahresabschlüsse der Beteiligungen für den HFA,
- Vorberatung der
Strategieplanung des Beteiligungsmanagements ,
- Vorberatung von
Gegenmaßnahmen bei Zielabweichungen zwischen Strategieplanung und
Strategieumsetzung,
- Vorberatung über
Risikofelder im Beteiligungsportfolio,
- Vorberatung von
Strategien zur Risikominimierung und Risikoallokation,
- Vorberatung über
Sonderthemen- und Problemstellungen innerhalb des Beteiligungsportfolios,
- Vorberatung von
Lösungsvorschlägen für den HFA und den Rat bei Sonderthemen- und
Problemstellungen.
Die
Beteiligungskommission wird nach Hare-Niemeyer gebildet, was in dieser
Legislaturperiode zu folgender Verteilung führt: 3 Mitglieder CDU, 3 Mitglieder
SPD, 1 Mitglied jeweils der Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv
und FDP sowie 1 Mitglied der Ratsgruppe Die Linke. Es können Vertreterinnen und
Vertreter benannt werden.
Der Oberbürgermeister
führt, wie im Haupt- und Finanzausschuss, kraft Amtes den Vorsitz der
Beteiligungskommission. Aus den Reihen der Beteiligungskommission wird der
stellvertretende Vorsitzende festgelegt.
Die
Beteiligungskommission setzt sich demnach heute wie folgt zusammen:
·
dem
Oberbürgermeister als Vorsitzenden,
·
je drei
Vertreterinnen / Vertretern der Ratsfraktionen von CDU und SPD und ihren
Stellvertreterinnen / -vertretern,
·
je einer
Vertreterin / einem Vertreter der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP und
Hagen Aktiv und je einer Stellvertreterin / einem Stellvertreter,
·
je einer
Vertreterin / einem Vertreter der Ratsgruppe Die Linke. und ihrer
Stellvertreterin / ihrem Stellvertreter.
Die entsprechenden
Regelungen werden im neuen § 30 der
Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen erfasst.
3. Ausweitung der Zuständigkeiten des Haupt- und
Finanzausschusses
Im
Ältestenrat wurde die Frage aufgeworfen, inwieweit die Entscheidungskompetenz
des Haupt- und Finanzausschusses erweitert werden kann, um eine Entlastung des
Rates der Stadt Hagen zu erzielen.
§
2 Abs. 4 Ziffer 1 Buchstabe a der aktuellen Zuständigkeitsordnung bestimmt zum
Haupt- und Finanzausschuss bereits, dass der Haupt- und Finanzausschuss entscheidungsbefugt in allen
Angelegenheiten ist, die nicht
a)
zu den Geschäften der laufenden Verwaltung,
b) zu den unübertragbaren Angelegenheiten des Rates
nach § 41 GO NRW,
c)
zu den nach § 37 GO NRW den Bezirksvertretungen zur Entscheidung zugewiesenen
Angelegenheiten gehören
oder einem anderen Ausschuss zur Entscheidung übertragen
wurden.
Nach
einer Auswertung der Inhalte der Verwaltungsvorlagen der letzten Jahre bietet
es sich an, den Haupt- und Finanzausschuss folgende Angelegenheiten
abschließend entscheiden zu lassen, soweit nicht die Entscheidungszuständigkeit
der anderen Ausschüsse nach der Zuständigkeitsordnung gegeben ist:
·
Verkauf von
Grundstücken (auch im Rahmen des Projekts 100 Einfamilienhausgrundstücke)1
·
Vorzeitige
Verlängerung des Erbbaurechts1
·
Erwerb von
Grundstücken1
·
Nichtausübung
von Vorkaufsrechten1
·
An- und
Vermietung von Gebäuden und Räumen²
Für
die Anhebung der Wertgrenzen ist die Änderung der Zuständigkeitsordnung
erforderlich.
1Für den Erwerb, die
Veräußerung, den Tausch von Grundstücken sowie die Entscheidung über die
Ausübung oder Nichtausübung des Vorkaufsrechtes wird die Obergrenze für Entscheidungen der Verwaltung mit 52.000
€ beibehalten. Oberhalb von 52.000 € entscheidet der Haupt- und
Finanzausschuss, wobei die Obergrenze seiner Entscheidungskompetenz von
160.000 € auf 500.000 € angehoben werden soll. Für
Entscheidungen oberhalb von 500.000 € ist der Rat zuständig.
²Die Wertgrenze
für die An- und Vermietung von Gebäuden und Räumen, bei denen eine Jahresmiete
von mehr als 25.000 € vereinbart wird, soll auf 50.000 €
Jahresmiete angehoben werden.
