Beschlussvorlage - 1174/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
VIII. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunterunternehmen Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH AöR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2011
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Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der Stadt
Hagen nimmt den VIII. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das
Kommunalunternehmen Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH (AöR) vom 19.12.2003, der als
Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, und die Gebührenbedarfsberechnung zur
Kenntnis.
2.
Von seinem
Weisungsrecht macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bist zum 20.12.2011.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung des
Wirtschaftsbetriebes Hagen
Gebührenbedarf:
Für
2012 ergibt sich ein Gesamtgebührenbedarf in Höhe von 39.109.040 €
(Gesamtkosten Anlage A abzgl. der Nebeneinnahmen Anlage B). Dieser liegt um 1,7
% (664 T€) über dem Vorjahreswert.
Kosten gemäß Anlage A):
Die
Gesamtkosten beruhen, soweit sie gebührenfähigen Aufwand darstellen und nicht
kalkulatorischer Natur sind, auf den Daten des Wirtschaftsplanes 2012.
Die für die Kalkulation
wesentlichen Positionen und die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr werden im
Folgenden erläutert:
Der Beitrag für den Ruhrverband sinkt gegenüber dem Vorjahr um 265 T€ (- 1,7
%).
Der Personalaufwand
vermindert sich gegenüber dem Vorjahr um 88 T€ (1,8 %). Diese Reduzierung
ist durch nicht wiederbesetzte Stellen veranlasst.
Die um die Auflösungsbeträge zum
Sonderposten Investitionszuschüsse geminderten Kalkulatorischen
Abschreibungen steigen gegenüber dem Ansatz 2011 um 5,7 % (495
T€) auf insgesamt 9.121.800 €. Neben den üblichen Investitionen,
vorwiegend in Abwasseranlagen, führt der Anstieg der Baukosten zu dieser
Steigerung. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2011 wird nicht
mehr mit einem starken Preisanstieg wie in den beiden vergangenen Jahren
gerechnet.
Der Anstieg der kalkulatorischen Zinsen beläuft sich auf 267 T€
(+ 2,6 %) gegenüber dem Vorjahr. Der Abschluss größerer Baumaßnahmen führt zu
einem Anstieg des zu verzinsenden Vermögens.
Abgrenzungen gemäß Anlage
B:
Die Abgrenzungen gemäß Anlage B
stellen Aufwandskorrekturposten zu sämtlichen anderen hoheitlichen Leistungen
der Stadtentwässerung dar. Diese nicht die Abwasserbeseitigung betreffenden
Positionen belaufen sich auf 4.500.660 €. Die einzelnen Positionen wurden
entsprechend dem Ergebnis 2010 angepasst.
Entwicklung des Wasserverbrauchs:
In den vergangenen Jahren ist
ein stetiger Rückgang des Wasserverbrauches zu verzeichnen gewesen. Dem hat der
WBH in seiner Gebührenkalkulation Rechnung getragen und den für die
Schmutzwassergebühr maßgeblichen Wasserverbrauch kontinuierlich abgesenkt.
Nachdem der Einbruch auf Grund der Wirtschaftskrise 2008/2009 überwunden zu
sein scheint, geht die Mark E in ihrer aktuellen Hochrechnung für das Abrechnungsjahr
2011 von einem gegenüber dem Vorjahr nahezu konstanten Wasserverbrauch aus.
Angesichts des anhaltenden Bevölkerungsrückganges und der sich eintrübenden
konjunkturellen Lage ist tendenziell von einem weiteren Rückgang der Wasserverbrauchsmengen
auszugehen. Daher wird für das Jahr 2012 eine gegenüber der Kalkulation für das
Jahr 2011 geringfügig reduzierte Verbrauchsmenge von 10.200 Tm³ unterstellt.
Die Abrechnungsmenge im Jahr 2010 lag bei 10.410 Tm³.
Kostenüber- bzw.
–unterdeckungen aus Vorjahren:
Durch die Nachkalkulation festgestellte
Kostenüber- bzw. -unterdeckungen sind gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW
binnen 3-Jahresfrist auszugleichen.
Im Ergebnis weist die
Nachkalkulation für das Jahr 2010 für den Bereich der Niederschlagswassergebühr
eine Unterdeckung in Höhe von rd. 12 T€ aus, die in der Kalkulation 2011
in voller Höhe berücksichtigt wird. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen
wird eine Nachforderung in Höhe von 33 T€ fällig.
Die bereits oben dargestellte
Annäherung der Verbrauchsprognose für den Frischwasserverbrauch zu dem
tatsächlichen Verbrauch führt im Ergebnis zu einer Unterdeckung von lediglich
54 T€. Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die Jahre 2009 und 2010
wiesen dementsprechend nur geringe Unterdeckungen aus, so dass die Schmutzwassergebühr
2012 durch aufgelaufene Defizite aus Vorjahren zwar mit zusätzlich 116 T€
belastet wird. Gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2011 bedeutet dies
dennoch eine Entlastung der Schmutzwassergebühr um ca. 700 T€. Dadurch
ergibt sich für die Schmutzwassergebühr der Normalverbraucher eine Gebührenminderung
um 0,02 €/m³ (0,8 %).
Gebührenentwicklung:
Aufgrund der
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2012 werden folgende Gebührensätze ermittelt:

Betrachtet man einen durchschnittlichen
Privathaushalt mit 4 Personen (200 cbm Wasserverbrauch; 130 qm befestigte
Fläche), so wie er beim Gebührenvergleich des Bundes Deutscher Steuerzahler zu
Grunde gelegt wird, dann ergibt sich für diesen Haushalt für 2012 eine Abgabenlast
von 621,90 €.
Im Ergebnis gleichen sich
die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr und die Senkung der Schmutzwassergebühr
aus. Im Vergleich zum Vorjahr hat dieser Haushalt 0,10 € (- 0,0 %)
weniger aufzuwenden.
Angesichts des permanenten
Verbrauchsrückgangs beim Frischwasserbezug und der in den vergangenen Jahren
kontinuierlich steigenden Niederschlagswassermengen verschieben sich die
Kostenrelationen von Schmutz- zu Niederschlagswasserbeseitigung. Dies führt zu
einer Erhöhung der Niederschlagswassergebühr bei gleichzeitiger Reduzierung der
Schmutzwassergebühr.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen gegen die Gebührenbedarfsberechnung keine Bedenken.
Die Verwaltung
schlägt vor, von dem Weisungsrecht keinen Gebrauch zu machen (§ 10 Abs. 5 der
Satzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen).
Der VIII. Nachtrag
zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Wirtschaftsbetrieb
Hagen WBH AöR ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Zudem liegt die
Beantwortung einer Anfrage aus der letzten Sitzung des Verwaltungsrates der WBH
ebenfalls dieser Vorlage als Anlage bei.
Anlagen
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