Beschlussvorlage - 1174/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.        Der Rat der Stadt Hagen nimmt den VIII. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH (AöR) vom 19.12.2003, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, und die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis.

 

2.        Von seinem Weisungsrecht macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bist zum 20.12.2011.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

 

Begründung des Wirtschaftsbetriebes Hagen

 

 

Gebührenbedarf:

 

Für 2012 ergibt sich ein Gesamtgebührenbedarf in Höhe von 39.109.040 € (Gesamtkosten Anlage A abzgl. der Nebeneinnahmen Anlage B). Dieser liegt um 1,7 % (664 T€) über dem Vorjahreswert.

 

 

Kosten gemäß Anlage A):

 

Die Gesamtkosten beruhen, soweit sie gebührenfähigen Aufwand darstellen und nicht kalkulatorischer Natur sind, auf den Daten des Wirtschaftsplanes 2012.

 

Die für die Kalkulation wesentlichen Positionen und die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr werden im Folgenden erläutert:

 

Der Beitrag für den Ruhrverband sinkt gegenüber dem Vorjahr um 265 T€ (- 1,7 %).

Der Personalaufwand vermindert sich gegenüber dem Vorjahr um 88 T€ (1,8 %). Diese Reduzierung ist durch nicht wiederbesetzte Stellen veranlasst.

 

Die um die Auflösungsbeträge zum Sonderposten Investitionszuschüsse geminderten Kalkulatorischen Abschreibungen steigen gegenüber dem Ansatz 2011 um 5,7 % (495 T€) auf insgesamt 9.121.800 €. Neben den üblichen Investitionen, vorwiegend in Abwasseranlagen, führt der Anstieg der Baukosten zu dieser Steigerung. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2011 wird nicht mehr mit einem starken Preisanstieg wie in den beiden vergangenen Jahren gerechnet.

 

Der Anstieg der kalkulatorischen Zinsen beläuft sich auf 267 T€ (+ 2,6 %) gegenüber dem Vorjahr. Der Abschluss größerer Baumaßnahmen führt zu einem Anstieg des zu verzinsenden Vermögens.

 

 

Abgrenzungen gemäß Anlage B:

 

Die Abgrenzungen gemäß Anlage B stellen Aufwandskorrekturposten zu sämtlichen anderen hoheitlichen Leistungen der Stadtentwässerung dar. Diese nicht die Abwasserbeseitigung betreffenden Positionen belaufen sich auf 4.500.660 €. Die einzelnen Positionen wurden entsprechend dem Ergebnis 2010 angepasst.

 

 

Entwicklung des Wasserverbrauchs:

 

In den vergangenen Jahren ist ein stetiger Rückgang des Wasserverbrauches zu verzeichnen gewesen. Dem hat der WBH in seiner Gebührenkalkulation Rechnung getragen und den für die Schmutzwassergebühr maßgeblichen Wasserverbrauch kontinuierlich abgesenkt. Nachdem der Einbruch auf Grund der Wirtschaftskrise 2008/2009 überwunden zu sein scheint, geht die Mark E in ihrer aktuellen Hochrechnung für das Abrechnungsjahr 2011 von einem gegenüber dem Vorjahr nahezu konstanten Wasserverbrauch aus. Angesichts des anhaltenden Bevölkerungsrückganges und der sich eintrübenden konjunkturellen Lage ist tendenziell von einem weiteren Rückgang der Wasserverbrauchsmengen auszugehen. Daher wird für das Jahr 2012 eine gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2011 geringfügig reduzierte Verbrauchsmenge von 10.200 Tm³ unterstellt. Die Abrechnungsmenge im Jahr 2010 lag bei 10.410 Tm³.

 

 

Kostenüber- bzw. –unterdeckungen aus Vorjahren:

 

Durch die Nachkalkulation festgestellte Kostenüber- bzw. -unterdeckungen sind gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW binnen 3-Jahresfrist auszugleichen.

 

Im Ergebnis weist die Nachkalkulation für das Jahr 2010 für den Bereich der Niederschlagswassergebühr eine Unterdeckung in Höhe von rd. 12 T€ aus, die in der Kalkulation 2011 in voller Höhe berücksichtigt wird. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wird eine Nachforderung in Höhe von 33 T€ fällig.

 

Die bereits oben dargestellte Annäherung der Verbrauchsprognose für den Frischwasserverbrauch zu dem tatsächlichen Verbrauch führt im Ergebnis zu einer Unterdeckung von lediglich 54 T€. Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die Jahre 2009 und 2010 wiesen dementsprechend nur geringe Unterdeckungen aus, so dass die Schmutzwassergebühr 2012 durch aufgelaufene Defizite aus Vorjahren zwar mit zusätzlich 116 T€ belastet wird. Gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2011 bedeutet dies dennoch eine Entlastung der Schmutzwassergebühr um ca. 700 T€. Dadurch ergibt sich für die Schmutzwassergebühr der Normalverbraucher eine Gebührenminderung um 0,02 €/m³ (0,8 %).

 

 

Gebührenentwicklung:

 

Aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2012 werden folgende Gebührensätze ermittelt:

 

 

Betrachtet man einen durchschnittlichen Privathaushalt mit 4 Personen (200 cbm Wasserverbrauch; 130 qm befestigte Fläche), so wie er beim Gebührenvergleich des Bundes Deutscher Steuerzahler zu Grunde gelegt wird, dann ergibt sich für diesen Haushalt für 2012 eine Abgabenlast von 621,90 €.

 

Im Ergebnis gleichen sich die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr und die Senkung der Schmutzwassergebühr aus. Im Vergleich zum Vorjahr hat dieser Haushalt 0,10 € (- 0,0 %) weniger aufzuwenden.

 

Angesichts des permanenten Verbrauchsrückgangs beim Frischwasserbezug und der in den vergangenen Jahren kontinuierlich steigenden Niederschlagswassermengen verschieben sich die Kostenrelationen von Schmutz- zu Niederschlagswasserbeseitigung. Dies führt zu einer Erhöhung der Niederschlagswassergebühr bei gleichzeitiger Reduzierung der Schmutzwassergebühr.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Gebührenbedarfsberechnung keine Bedenken.

 

Die Verwaltung schlägt vor, von dem Weisungsrecht keinen Gebrauch zu machen (§ 10 Abs. 5 der Satzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen).

 

Der VIII. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH AöR ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zudem liegt die Beantwortung einer Anfrage aus der letzten Sitzung des Verwaltungsrates der WBH ebenfalls dieser Vorlage als Anlage bei.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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S. Angaben im VIII. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH AöR.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.12.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen