Beschlussvorlage - 1172/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Beschluss des Verwaltungsrats des Wirtschaftsbetriebs Hagen zur Kenntnis und verzichtet auf die Ausübung seines Weisungsrechtes gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung des Wirtschaftsbetriebs Hagen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

 

Gemäß § 3 Absatz 1 der Satzung des Wirtschaftsbetriebs Hagen ist die AöR berechtigt, anstelle der Stadt Hagen Satzungen für die ihr übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen.

 

In seiner Sitzung am 16.11.2011 hat der Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebes Hagen die in der Anlage beigefügte Friedhofssatzung beschlossen.

 

Gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung des Wirtschaftsbetriebs Hagen unterliegen  Entscheidungen, die für das Kommunalunternehmen von grundsätzlicher Bedeutung sind, den Weisungen des Rates. Hierzu zählen die Maßnahmen nach § 10 Absatz 5 Nr. 1 (Erlass und Änderungen von Satzungen…). Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, auf sein Weisungsrecht zu verzichten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.12.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen