Beschlussvorlage - 1129/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Bezirksvertretung Haspe hat in Ihrer Sitzung am 10.11.2011 zu Top Ö 7.9 :

 

Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zum HSK 2011 - urspr. Vorlage 0959/2010 - lfd. Nr. 6 (Stadtsauberkeit: Bürger an Reinigungsarbeiten beteiligen - dabei Anreiz durch Gutscheine (Theater, Schwimmbäder) schaffen)

 

folgendes beschlossen:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Haspe am 08.12.2011 zu den ersten beiden Säulen

 

- Verstärkte Reinigung durch den HEB in der Hagener Innenstadt und in      innenstadtnahen Bereichen

- Verstärkte Kontrollmaßnahmen und restriktive Ahndung von Umweltverstößen zur Vermeidung von Verschmutzung

 

in Form einer Vorlage einen Ausblick und eine Zusammenfassung zu geben.

 

 

 

 

Begründung

 

Das seit vielen Jahren mit Erfolg praktizierte Projekt “Stadtsauberkeit“, das sowohl in der Hagener Innenstadt als auch in den Stadtteilen Haspe, Wehringhausen und Altenhagen zu einer deutlichen Verbesserung der Sauberkeit und des Erscheinungsbildes der öffentlichen Flächen beigetragen hat,  ist seit dem 31. 5. 2011 beendet.

 

Aufgrund der konjunkturellen positiven Rahmenbedingungen sind die Mittel der Bundesanstalt für Arbeit zur Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen deutlich reduziert worden.

Die ARGE / Jobcenter in Hagen sieht keine Finanzierungsmöglichkeiten für eine Fortführung des Projektes zu den bisherigen Bedingungen (100 % Ersatz der Personalkosten).

Auch andere Fördermöglichkeiten (z. B. „1-€-Job“) sind nach Aussagen der Verantwortlichen der ARGE / Jobcenter z.Z. nicht möglich, da auch hierfür u.a. die notwendigen Mittel fehlen.

Nach einem abschließenden Gespräch mit den Verantwortlichen des Jobcenters am 18. 7. 11 muss festgestellt werden, dass eine Weiterführung des Projektes, ohne dass zusätzlicher Aufwand für Personalkosten entstehen würde, z.Z.  nicht gegeben ist.

Ob eine Weiterführung mit Mitarbeitern der HEB GmbH und eine Abrechnung des Aufwandes über die Straßenreinigungsgebühr im begrenzten Umfang machbar ist, wird derzeit intern zwischen Stadt und HEB geklärt, sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, werden diese vorgestellt.

 

 

 

Auch die Tätigkeiten innerhalb der zweiten Säule haben zu einer Verbesserung der Sauberkeit und des Erscheinungsbildes der öffentlichen Flächen beigetragen.

 

Zu den Aufgaben des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen gehören u.a. folgende Aufgaben, die unter den Begriff Stadtsauberkeit zusammengefasst werden können:

 

-         Meldung und Ahndung von Verstößen gegen die Gebietsordnung, die Straßenreinigungssatzung und das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen

 

-         Koordination aller Maßnahmen zur Beseitigung der gemeldeten Verunreinigungen 

 

-         Überprüfung gemeldeter Verunreinigungen aller Art im gesamten Stadtgebiet,  insb. Abfallablagerungen, Aufstellen der Abfallbehälter, ordnungsgemäße Lagerung gelber Säcke sowie Bereitstellung von Sperrgutabfuhr bzw. Einleitung von Maßnahmen zur Beseitigung von Verunreinigungen, Ermittlung von Pflichtigen

 

Innerhalb des Fachbereichs werden die vorgenannten Aufgaben vom Zentralen Außendienst erledigt, dem 8 Mitarbeiter in 8 Bezirken angehören.  Das Stadtgebiet Haspe gehört zu dem  Bezirk 1.

 

Unterstützt wird der zuständige Mitarbeiter des Zentralen Außendienstes von den 4 Mitarbeitern der Ordnungspartnerschaft, deren räumliche Zuständigkeit sich auf die Bereiche der Hagener Innenstadt, Eilpe, Wehringhausen und Haspe erstreckt.

 

In 2011 wurden durch die Mitarbeiter vom Fachbereich in Haspe insgesamt 294 Vorgänge in Sachen Stadtsauberkeit bearbeitet, davon 62 wegen des illegalen Herausstellens von Sperrmüll, 90 Platzverweise wegen Verstößen gegen § 7 der Hagener Gebietsordnung (störender Alkoholgenuss)  und 21 Verwarngelder.

 

Mit dem vorhandenen Personal ist eine signifikante Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten sowie eine Erhöhung des Überwachungsdruckes nicht möglich. Eine Intensivierung der Überwachungstätigkeit im Bereich Stadtsauberkeit durch Streifengänge führt dazu, dass die anderen wesentlichen und  nicht reduzierbaren Aufgaben der Außendienstmitarbeiter eingeschränkt werden müßten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

Erweitern

08.12.2011 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.12.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen