Beschlussvorlage - 1160/2011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den Umweltbericht (Teil B) der Begründung zur FNP-Teiländerung Nr. 35 – Haßleyer Insel – Teilbereich B unter dem Punkt 4.6 „Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen“ zu ergänzen.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat als Voraussetzung für die Genehmigung der Teiländerung Nr. 35 – Haßleyer Insel – Teilbereich B gefordert, dass im Umweltbericht (Teil B der Begründung) der Punkt 4.6 Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen / Monitoring ausführlicher behandelt wird. Darstellungsänderungen haben sich aufgrund der  Ergänzung dieses Punktes nach verwaltungsseitiger Prüfung nicht ergeben.

 

 

Der Umweltbericht wurde auf Seite 47 wie folgt abgeändert:

 

4.6 Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen / Monitoring

 

Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans wurde sorgfältig und mit vor­sorglicher Berücksichtigung der umweltrelevanten Schutzgüter durchgeführt. Somit ist zu erwar­ten, dass nach Planrealisierung ein umweltverträglicher Zustand entstehen wird. Erst die aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelten Bebauungspläne treffen rechtsverbindliche Festsetzungen. Unmittelbare Rechtswirkungen für den direkten Vollzug werden nur in Ausnahmefällen ausgelöst. Im vorliegenden Planfall beschränkt sich die FNP-Änderung auf ihre Vorbereitungsfunktion für die nachfolgende Bebauungsplanung. Erhebliche Umweltauswirkungen ergeben sich daher erst durch die rechtsverbindlichen Festsetzungen im Bebauungsplan.

 

 

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung

 

Voraussichtlich würde die ackerbauliche Nutzung fortgesetzt. Auch das Straßenbegleitgrün würde erhalten bleiben. Bei gleicher Nutzungsintensität würden sich die aktuellen ökologischen Wertigkeiten erhalten.

 

In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten

 

Die Art der Nutzung als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandelsbetrieb“ ist Ergebnis eines langen Diskussionsprozesses der mit der Gesamt-UVP „Flächenreserven in Bestand und Freiraum“ (1991) begonnen hat. Eine Auswahl unter verschiede­nen Nutzungsvarianten ist somit nicht mehr Gegenstand der Planung.

Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswir­kungen auf die Umwelt gemäß § 4c Baugesetzbuch

 

Die Stadt Hagen überprüft den Vollzug und die Umsetzung der im Landschaftspflegerischen Begleitplan zum Bebauungsplan festgeschriebenen Kompensationsmaßnahmen. Dies umfasst auch die Erhaltung und den Schutz von Einzelbäumen auf den Grünflächen sowie die fachgerechte Ausführung und den Erhalt der vorzunehmenden Anpflanzungen im Plangebiet. Die Überprüfung des Erhalts und der sachgemäßen Pflege der Kompensationsflächen erfolgt durch die Fachbehörden in Rahmen bestehender Überwachungspflichten.

 

Die Einhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen und der Grundflächenzahl wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch das zuständige Bauamt überprüft.

 

Die geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen im Einzelnen sind:

 

Schutzgut

Zu überwachende

Maß­nahmen

zuständige

Behörde

 

Zeitpunkt der

Überwachung

Mensch

Lärmschutz

Lufthygiene

 

 

Schallschutz im Be­reich der Gebäude im Plangebiet.     

Überwachung der Lufthygiene in den Gebäuden im Plangebiet

Bauordnungsamt

 

Rechtskraft des Be­bauungsplans, Bau­antrag und gutachterlicher Nachweis nach Abschluss des Vorhabens

Boden

 

Anschüttungen, Aushub und Lagerung im Plange­biet

Untere Bodenschutz­be­hörde

Bauanzeige

Wasser

Oberflächen­gewässer

Schutz des Fortpflan­zungsgewässers für Am­phibien (außerhalb Plangebiet)

Untere

Wasserbehörde

Im Rahmen der

Wasserrechtsverfah­ren

Tiere und Pflanzen

 

Einsatz von „insektenfreundlichen Beleuchtungssystemen“ (z. B.

Natriumdampf-Hoch­drucklampen oder LED-Beleuchtung)

Festsetzung zu den Pflanzgeboten auf den dafür festgesetzten Flä­chen

Maßnahmen der Kompen­sation

 

Untere Landschafts­behörde

 

 

 

 

Bauordnungsamt

 

 

Untere Landschafts­behörde unter

Einbeziehung des Forstamtes auf den Waldflächen

 

Bauphase und Bauabnahme

 

 

 

 

Bauabnahme

 

 

Kontrolle der Um­setzung der Maß­nahmen

§         Anwuchskon­trolle

§         Wiederholung nach fünf Jahren

Pflege mit Beseitigung von Stockausschlag und Ver-buschung im 7.

Jahr

 

 

Die sonstige Überwachung beschränkt sich auf die Prüfungen im Rahmen der baurechtlichen Zulassungsverfahren sowie auf die Prüfung und Auswertung von Hinweisen und Beschwerden aus der Bevölkerung. Eine Überprüfung von unvorhergesehenen Auswirkungen erfolgt durch die Fachbehörden im Rahmen bestehender Überwachungspflichten (z. B. Staatliches Umweltamt).“

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

15.12.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen