Beschlussvorlage - 1160/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 35 - Haßleyer Insel -Teilbereich B zum FNP der Stadt Hagen- Ergänzung des Umweltberichts (Teil B der Begründung) unter Punkt 4.6 "Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen" (Monitoring)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2011
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Sachverhalt
Begründung
Die Bezirksregierung
Arnsberg hat als Voraussetzung für die Genehmigung der Teiländerung Nr. 35
– Haßleyer Insel – Teilbereich B gefordert, dass im Umweltbericht
(Teil B der Begründung) der Punkt 4.6 Maßnahmen zur Überwachung der
Auswirkungen / Monitoring ausführlicher behandelt wird. Darstellungsänderungen
haben sich aufgrund der Ergänzung dieses
Punktes nach verwaltungsseitiger Prüfung nicht ergeben.
Der Umweltbericht
wurde auf Seite 47 wie folgt abgeändert:
„4.6 Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen
/ Monitoring
Das Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplans wurde sorgfältig und mit vorsorglicher Berücksichtigung
der umweltrelevanten Schutzgüter durchgeführt. Somit ist zu erwarten, dass
nach Planrealisierung ein umweltverträglicher Zustand entstehen wird. Erst die aus den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes entwickelten Bebauungspläne treffen rechtsverbindliche
Festsetzungen. Unmittelbare Rechtswirkungen für den direkten Vollzug werden nur
in Ausnahmefällen ausgelöst. Im vorliegenden Planfall beschränkt sich die
FNP-Änderung auf ihre Vorbereitungsfunktion für die nachfolgende
Bebauungsplanung. Erhebliche Umweltauswirkungen ergeben sich daher erst durch
die rechtsverbindlichen Festsetzungen im Bebauungsplan.
Prognose über die Entwicklung des
Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
Voraussichtlich würde die ackerbauliche
Nutzung fortgesetzt. Auch das Straßenbegleitgrün würde erhalten bleiben. Bei
gleicher Nutzungsintensität würden sich die aktuellen ökologischen Wertigkeiten
erhalten.
In Betracht
kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Die Art der Nutzung als Sonderbaufläche
mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandelsbetrieb“ ist
Ergebnis eines langen Diskussionsprozesses der mit der Gesamt-UVP
„Flächenreserven in Bestand und Freiraum“ (1991) begonnen hat. Eine
Auswahl unter verschiedenen Nutzungsvarianten ist somit nicht mehr Gegenstand
der Planung.
Geplante
Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt gemäß §
4c Baugesetzbuch
Die
Stadt Hagen überprüft den Vollzug und die Umsetzung der im Landschaftspflegerischen
Begleitplan zum Bebauungsplan festgeschriebenen Kompensationsmaßnahmen. Dies
umfasst auch die Erhaltung und den Schutz von Einzelbäumen auf den Grünflächen
sowie die fachgerechte Ausführung und den Erhalt der vorzunehmenden Anpflanzungen
im Plangebiet. Die Überprüfung des Erhalts und der sachgemäßen Pflege der
Kompensationsflächen erfolgt durch die Fachbehörden in Rahmen bestehender Überwachungspflichten.
Die
Einhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen und der Grundflächenzahl
wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch das zuständige Bauamt
überprüft.
Die
geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen im Einzelnen
sind:
|
Schutzgut |
Zu überwachende Maßnahmen |
zuständige Behörde |
Zeitpunkt
der Überwachung |
|
Mensch Lärmschutz Lufthygiene
|
Schallschutz
im Bereich der Gebäude im Plangebiet.
Überwachung
der Lufthygiene in den Gebäuden im Plangebiet |
Bauordnungsamt |
Rechtskraft
des Bebauungsplans, Bauantrag und gutachterlicher Nachweis nach Abschluss
des Vorhabens |
|
Boden |
Anschüttungen,
Aushub und Lagerung im Plangebiet |
Untere
Bodenschutzbehörde |
Bauanzeige |
|
Wasser Oberflächengewässer |
Schutz
des Fortpflanzungsgewässers für Amphibien (außerhalb Plangebiet) |
Untere
Wasserbehörde |
Im
Rahmen der Wasserrechtsverfahren |
|
Tiere
und Pflanzen |
Einsatz von „insektenfreundlichen
Beleuchtungssystemen“ (z. B. Natriumdampf-Hochdrucklampen
oder LED-Beleuchtung) Festsetzung
zu den Pflanzgeboten auf den dafür festgesetzten Flächen Maßnahmen
der Kompensation |
Untere
Landschaftsbehörde Bauordnungsamt Untere
Landschaftsbehörde unter Einbeziehung
des Forstamtes auf den Waldflächen |
Bauphase
und Bauabnahme Bauabnahme Kontrolle
der Umsetzung der Maßnahmen §
Anwuchskontrolle §
Wiederholung nach fünf Jahren Pflege
mit Beseitigung von Stockausschlag und Ver-buschung im 7. Jahr |
Die
sonstige Überwachung beschränkt sich auf die Prüfungen im Rahmen der baurechtlichen
Zulassungsverfahren sowie auf die Prüfung und Auswertung von Hinweisen und
Beschwerden aus der Bevölkerung. Eine Überprüfung von unvorhergesehenen Auswirkungen
erfolgt durch die Fachbehörden im Rahmen bestehender Überwachungspflichten (z.
B. Staatliches Umweltamt).“
