Beschlussvorlage - 1040/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der II. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 1040/2011) ist.

 

 

Realisierungstermin: 01.01.2012

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Im Rahmen der Vorlage Drucksachen-Nr. 0295/2011 „Konsequenzen für die kommenden Winterdienste“ hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 12.05.2011 u.a. den folgenden Beschluss gefasst: „Die für die Realisierung erforderlichen Aufwendungen wird der Rat bei der Beratung und Beschlussfassung der Gebühren für die Straßenreinigung bzw. für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2012 berücksichtigen.“

 

Grundlage für die Vorlage Nr. 0295/2011 waren die Gebührenbedarfsberechnungen für 2011. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Gebührensätze 2012 werden nun im Rahmen dieser Vorlage dargestellt. Abweichungen ergeben sich aus inzwischen eingetretenen allgemeinen Kostensteigerungen und der Entwicklung der Energiekosten.

 

 

Begründung

 

1.         Straßenreinigungsgebühr

 

Bei der Gebührenbedarfsberechnung 2012 wird weiterhin analog der Vorlage Nr. 0295/2011 von einer Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenhaushalt (Straßenreinigung) in Höhe von 250.000 € ausgegangen. Da sich der Aufwand für 2012 gemäß der Gebührenbedarfsberechnung noch verringert hat, sinkt die Straßenreinigungsgebühr sogar stärker als in der Ursprungsvorlage angenommen.

 

Die Auswirkungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

Sommerreinigung

 

 

 

Gebühr

 

 

2011

 

 

 

2012 aus

Vorlage Nr. 0295/2011

 

Gebührenbedarfsberechnung 2012

 

Veranlagungsmeter

 3,35 €

 3,12 €

3,05 €

 

 

 

2.         Winterdienstgebühr

 

Bei der Gebührenbedarfsberechnung 2012 ist insbesondere eine Steigerung bei dem Aufwand der HEB GmbH zu erkennen.

 

 

Zu Zeile 1:

 

Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Darum und um eine Steigerung der Winterdienstgebühr für den Gebührenzahler so weit wie möglich zu reduzieren, wurde eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenhaushalt für die Mitfinanzierung der Winterdienstkosten in Höhe von 224.000 Euro einkalkuliert.

 

 

Zu Zeile 9:

 

Gemäß der Vorlage 0295/2011 „Konsequenzen für die kommenden Winterdienste“ wurde der Ansatz um die zusätzliche Salzbevorratung und die Räumung der Schneemassen um 350.000 € erhöht.

 

 

Zu Zeile 14:

 

Aufgrund der steigenden Reparatur- und Betriebskosten für die Fahrzeuge und der Beschaffung kleinerer Sammelfahrzeuge für den Wintereinsatz wird der Ansatz angepasst.

 

 

Die Auswirkungen je Meter sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

Winterreinigung

 

 

 

Gebühr je Meter

 

2011

 

2012 aus

Vorlage Nr. 0295/2011

 

Gebührenbe-

darfsberech-nung 2012

 

Stufe A

 1,37 €

  2,05 €

  2,34 €

Stufe B

 1,15 €

  1,70 €

  1,52 €

Stufe C

 0,45 €

  0,66 €

  0,74 €

 

 

 

3.         Auswirkungen auf ein Beispielgrundstück

 

In der Vorlage Nr. 0295/2011 wurde auf Seite 16 eine Beispielrechnung zur Verdeutlichung der Auswirkungen durchgeführt. Dabei wurde die Straßenreinigungsgebühr (Sommer- und Winterreinigung) für ein Grundstück mit einer Straßenfront von 20 m errechnet, und zwar bezogen auf alle 3 Streuklassen. Außerdem wurde die anteilige Gebühr sowohl für ein Zwei-Parteien-Objekt als auch für ein Vier-Parteien-Objekt ermittelt.

 

Diese Beispielrechnung wird mit den Daten aus der Gebührenbedarfsberechnung 2012 wie folgt aktualisiert:

 

 

 

 

Beispiel Winterdienststufe A

 

Gebühr 2011

Anzahl Parteien

 

Grundstück

2

4

Frontmeter

   20,00  

 

 

 

Sommerreinigung

  67,00 €

 

 

 

Winter

  27,40 €

       94,40 €

   47,20 €

 23,60 €

 

 

 

 

 

 

Gebühr 2012 gemäß Vorlage Nr. 0295/2011

 

Sommerreinigung

  62,40 €

 

 

 

Winter

  41,00 €

     103,40 €

   51,70 €

 25,85 €

 

 

 

 

 

Differenz 2011/2012

 

         9,00 €

     4,50 €

   2,25 €

 

 

 

 

 

 

 

Gebühr 2012 gemäß Gebührenbedarfsberechnung

 

Sommerreinigung

  61,00 €

 

 

 

Winter

  46,80 €

     107,80 €

   53,90 €

 26,95 €

 

 

 

 

 

Differenz 2011/2012

 

       13,40 €

     6,70 €

   3,35 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Beispiel Winterdienststufe B

 

Gebühr 2011

Anzahl Parteien

 

Grundstück

2

4

Frontmeter

   20,00  

 

 

 

Sommerreinigung

  67,00 €

 

 

 

Winter

  23,00 €

       90,00 €

   45,00 €

 22,50 €

 

 

 

 

 

 

Gebühr 2012 gemäß Vorlage Nr. 0295/2011

 

Sommerreinigung

  62,40 €

 

 

 

Winter

  34,00 €

       96,40 €

   48,20 €

 24,10 €

 

 

 

 

 

Differenz 2011/2012

 

         6,40 €

     3,20 €

   1,60 €

 

 

 

 

 

 

 

Gebühr 2012 gemäß Gebührenbedarfsberechnung

 

Sommerreinigung

  61,00 €

 

 

 

Winter

  30,40 €

       91,40 €

   45,70 €

 22,85 €

 

 

 

 

 

Differenz 2011/2012

 

         1,40 €

     0,70 €

   0,35 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beispiel Winterdienststufe C

 

Gebühr 2011

Anzahl Parteien

 

Grundstück

2

4

Frontmeter

   20,00  

 

 

 

Sommerreinigung

  67,00 €

 

 

 

Winter

    9,00 €

       76,00 €

   38,00 €

 19,00 €

 

 

 

 

 

 

Gebühr 2012 gemäß Vorlage Nr. 0295/2011

 

Sommerreinigung

  62,40 €

 

 

 

Winter

  13,20 €

       75,60 €

   37,80 €

 18,90 €

 

 

 

 

 

Differenz 2011/2012

 

-        0,40 €

-    0,20 €

-  0,10 €

 

 

 

 

 

 

 

Gebühr 2012 gemäß Gebührenbedarfsberechnung

 

Sommerreinigung

  61,00 €

 

 

Winter

  14,80

       75,80 €

    37,90 €

 18,95 €

 

 

 

 

 

Differenz 2011/2012

 

-        0,20 €

-    0,10 €

-  0,05 €

 

 

 

 

Anlagen:

 

1) Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2012

2) Berechnung des Gebührensatzes pro Meter

3) Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2012

4) Ermittlung der Gebührensätze für die Winterdienstgebühr 2012

5) Erläuterung zu der Berechnung der Winterdienstgebühr

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5450

Bezeichnung:

Straßenreinigung

Produkt:

1.54.50.01

Bezeichnung:

Straßenreinigung (Gebührenhaushalt)

Produkt

1.54.50.02

Bezeichnung

Winterdienst (Gebührenhaushalt)

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

432102

3.350.640 €

Ertrag (-)

432105

1.241.326 €

 

 

 

Ertrag (-)

438100

474.000 €

 

 

 

Aufwand (+)

523500

6.517.921 €

 

 

 

Aufwand (+)

ILV

236.700 €

25 %iger Eigenanteil

 

1.688.655 €

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im Haushaltsplanentwurf 2012/2013 bereits eingeplant.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.12.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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15.12.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen