Beschlussvorlage - 0991/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der Sportpauschale für die Jahre 2012 - 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Katja Bannenberg
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB40 - Schule; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sport- und Freizeitausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
08.11.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Haspe
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.11.2011
| |||
|
●
Bereit
|
|
Schulausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
15.11.2011
| |||
|
|
13.12.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
|
Vorberatung
|
|
|
|
23.11.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Vorberatung
|
|
|
|
23.11.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
06.12.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Vorberatung
|
|
|
|
07.12.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Sport- und Freizeitausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.12.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.12.2011
|
Beschlussvorschlag
1. Der Verwendung der Sportpauschale für die Jahre 2012 2016 wird zugestimmt. Die Tabelle hierzu (Anlage 4) wird Gegenstand des Beschlusses.
2. Ein Teil des Erlöses aus dem Verkauf des Grundstückes Sportplatzes Quambusch von ca. 200.000 wird als Refinanzierung für die notwendigen Infrastrukturverbesserungen eingesetzt; vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg.
3. Der Beteiligung der Bildungspauschale wird im vorgeschlagenen Umfang zugestimmt.
4. Beschlussverfolgung: 31.12.2016
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach der Klärung der Sachverhalte ist eindeutig, dass Hagen aus Mitteln der Sportpauschale Vereine mit vereinseigenen Anlagen fördern kann. Daneben hat oberste Priorität der Bereich kommunaler Objekte mit Maßnahmen, die für den Betrieb unumgänglich notwendig sind. Auch dieses muss nach der Erlasslage aus der Pauschale finanziert werden.
Des Weiteren hat der Sport- und Freizeitausschuss die Verwaltung beauftragt, verschiedene Kostenermittlungen vorzunehmen. Die Ergebnisse sind der Anlage 2 der Vorlage zu entnehmen.
Begründung
Im Hinblick auf eine vernünftige und sachgerechte Planung bei der Verwendung der Sportpauschale ist es notwendig, eine mittelfristige Planung von 2012 2014 zu erstellen. Unabhängig davon muss es allen Beteiligten klar sein, dass diese Planungen auch für diesen Zeitraum immer aufgrund heute nicht bekannter Ereignisse und Erfordernisse verändert und fortgeschrieben werden müssen.
Bei den Überlegungen der Verwendung der Sportpauschale gilt es 3 wichtige Bereiche zu erfassen und zu koordinieren und zwar:
A. Kommunale Objekte
B. Infrastrukturmaßnahmen, Sanierungsmaßnahmen
C. Vereinseigene Anlagen
Bei der Verwendung für Vereine mit vereinseigenen Anlagen bei Kommunen im Nothaushalt hat die Verwaltung eine Abklärung mit dem Land mit folgendem inhaltlichem Ergebnis vorgenommen:
1st Die Gemeinden erhalten jährlich pauschale Zuweisungen auf der Grundlage des jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetztes zur Unterstützung der Aufwendungen im Sportbereich. Die Mittel sind im Wesentlichen für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, den Erwerb sowie für die Neuanlagen, Wiederaufbauten, die Modernisierung von Sportstätten einzusetzen (vgl. auch den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Regelung der Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2011).
2nd Die Gemeinde entscheidet in Eigenverantwortung über die Verwendung der Mittel aus der Sportpauschale und über deren vollständige oder teilweise Weiterleitung an z. B. Vereine.
Dies gilt auch für HSK-Gemeinden und Gemeinden in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW (sogenannte "Nothaushaltsgemeinden"). Sie sind keinesfalls grundsätzlich daran gehindert, Mittel aus der Sportpauschale an Sportvereine mit vereinseigenen Sportanlagen weiterzuleiten. Sie sind jedoch an die Einhaltung der Verwendungszwecke gebunden.
Eine Gemeinde könnte in dieser Situation Mittel der Sportpauschale dann an Sportvereine weiterleiten, wenn sie auf eigene Maßnahmen in dem entsprechenden Umfang verzichtet.
Für die Weiterleitung der Mittel an Vereine gilt ebenso wie für die eigenen Maßnahmen, dass die entsprechenden Maßnahmen Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes sein müssen bzw. den Vorgaben zu § 82 GO genügen müssen, d.h. insbesondere, dass sie in der Investitionsliste dargestellt sein müssen.
Darüber hinaus gelten der gemeinsame Runderlass des Innen- und Finanzministeriums NRW vom 10. März 2004 und die folgenden Erlasse des Innenministeriums NRW.
Fazit:
Die Stadt kann investive Vereinsprojekte aus der Sportpauschale bedienen. Diese Maßnahmen müssen in der Investitionsliste dargestellt werden.
Sofern ein konkretes städt. Projekt nur durch mehrjähriges Ansparen durchgeführt werden soll, entfiele diese Möglichkeit für Vereine, aber auch nicht dauerhaft. Ein Vorrang für das Ansparen nicht benötigter Mittel in der Rücklage ergibt sich nicht.
Darüber hinaus ist ebenfalls klar, dass aus der Sportpauschale auch Maßnahmen für kommunale Objekte, die für den Betrieb unabweisbar sind, zu finanzieren sind. Damit sind zukünftig auch Sanierungen und Modernisierungen wie z.B. Heizungsanlagen, Dächer etc. zu berücksichtigen.
Zusammen mit der Gebäudewirtschaft wurden in die mittelfristige Planung 2012 2014 die kommunalen Objekte aufgenommen, deren Sanierungen unabdingbar für den Betrieb der Sportanlagen sind.
Die Verwaltung hat zur besseren Klarheit der Rangfolgen unter den konkurrierenden Bereichen folgende Priorisierung entschieden:
1. Absoluter Vorrang der kommunalen Objekte unter den bereits genannten Voraussetzungen.
2. Infrastrukturmaßnahmen, Sanierungen und Vereinseigene Anlagen
Bei der Finanzierung der kommunalen Objekte ist zukünftig ebenfalls der Anteil der Bildungspauschale für die Nutzung des Schulsports zu berücksichtigen. Die Verwaltungsbereiche haben sich darauf verständigt, dies bei jedem anzuwendenden Fall mit
50 % abzuwickeln über eine Erstattung aus der Bildungspauschale als Einnahme für die Sportpauschale. Hier werden allerdings nur die Hallen einbezogen, da die Nutzungen der Freianlagen nicht klar definiert werden können (diese werden nur wenige Wochen im Jahr genutzt und nur bei guter Witterung).
A. Kommunale Objekte
Nach erfolgter interner Abstimmung mit der Gebäudewirtschaft Hagen, sind diejenigen Objekte, die mit Hilfe der Sport- und Bildungspauschale finanziert werden sollen, für die Jahre 2012 2014 ermittelt und in der Anlage 1 zu dieser Vorlage dargestellt. Die Objekte sind in der Verwendungsliste zur Sportpauschale bereits eingeplant.
B. Infrastrukturmaßnahmen
Kostenermittlungen
Der Sport- und Freizeitausschuss hat die Verwaltung am 24.05.2011 beauftragt, für die nachfolgenden Projekte die fachspezifischen Kosten zu ermitteln und dem Ausschuss vorzustellen:
- Bezirkssportanlage Haspe - Umwandlung in einen Kunstrasenplatz
- Concordia- / Loheplatz - Umwandlung in einen Kunstrasenplatz
- Bezirkssportanlage Helfe - Umwandlung in einen Kunstrasenplatz
- Sportplatz Dahl - Errichtung eines Kunstrasenplatzes
- Bezirkssportanlage Hohenlimburg - Laufbahnmodernisierung
- Erneuerung Skateranlage im Hamecke-Park
- Erneuerung Skateranlage in Haspe, Stephanstraße
- Freiheitsplatz - Erstellung eines bedarfsgerechten Umkleidegebäudes
Der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH), Anstalt öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, hat im Auftrag der Verwaltung die Vorplanungen vorgenommen und für die einzelnen Maßnahmen die erforderlichen Kosten ermittelt.
Die Details, Ausbauabsichten und die entsprechenden Kosten sind den Ausführungen und Plänen zu entnehmen (Anlage 2 zu dieser Vorlage).
Zusammengefasst ergeben sich folgende Kosten:
· Bezirkssportanlage Haspe 550.000,--
· Sportplatz Loheplatz 575.000,--
· Sportplatz Concordia 660.000,--
· Bezirkssportanlage Boele / Kabel / Helfe 1.085.000,--
· Sportplatz Dahl 745.000,--
· Bezirkssportanlage Hohenlimburg (Kirchenbergstadion) 760.000,--
· Hamecke - erste Maßnahmen 50.000,--
· Haspe Stephanstr. 40.000,--
Umkleidegebäude Freiheitsplatz
Nach Mitteilung der Gebäudewirtschaft Hagen ist hier nach einer groben Kostenschätzung mit Kosten von ca. 300.000,- zu rechnen. Grundlage ist ein geringer, aber funktioneller Standard, kein Keller, ein Flachdach, 2 Umkleiden, 2 Duschen, Büro- und Technikraum, Trainer, Schiedsrichter, Geräte und Außen-WC. Daneben ist die Ausbildung der Konstruktion so, dass später einmal ein zweites Geschoss aufgesetzt werden könnte.
Genaue Plan- und Kostendaten sind noch nicht vorhanden; eine Bauvoranfrage wurde bereits gestellt.
Nach eingehender Prüfung würde dieses 2. Geschoss sofort benötigt, da ansonsten nicht genügend Räume für die aufnehmenden Mannschaften vorhanden sein. Es muss ein Raumprogramm von 4 Umkleiden, Duschen etc. eingerichtet werden.
Die Kosten für die zweigeschossige Variante beträgt nach Darstellung der GWH 400.000,- .
Dieses Gebäude muss die Priorität 1 erhalten. Wenn der Sportplatz Quambusch geschlossen werden soll und die dortigen Vereine auf den Sportplatz Freiheitsplatz übersiedeln sollen, dann müssen die notwendigen Rahmenbedingungen dafür vorhanden sein.
Ein Teil des erzielten Verkaufserlöses von 200.000,- ist als Refinanzierung für das Umkleidegebäude der Sportpauschale zu erstatten; vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg.
Die Auslastung der einzelnen Anlagen sind der Anlage 3 zu dieser Vorlage zu entnehmen.
Sportfachliche Betrachtung (Teil B)
Aus sportfachlicher Sicht kommt die Verwaltung zu folgenden Vorschlägen einer Priorisierung:
1. Umkleidegebäude Freiheitsplatz (Aufgabe Sportplatz Quambusch. Ohne dieses Gebäude kann der Quambusch nicht aufgegeben werden).
2. Hagen 11 und Kirchenbergstadion (Leichtathletikanlagen)
3. Bezirkssportanlage Haspe (Umwandlung des Aschenplatzes)
Es ist davon auszugehen, dass auch der Sportplatz Klutert als auslaufend anzusehen ist, da eine an sich notwendige Sanierung auf absehbare Zeit nicht darstellbar und finanzierbar ist. Ein weiterer Wegfall eines Sportplatzes muss im Stadtteil kompensiert werden, welches nur mit einer deutlichen Verbesserung der Spielflächen im Stadtteil möglich ist.
Eine weitere Priorisierung ist derzeit nicht zielführend, da sie nicht belastbar darstellbar wäre und über den Planungszeitraum, insbesondere im Hinblick auf die kommunalen Objekte, hinausgehen würde. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Thematik Sportschule, Freizeitsport und Bewegungsräume hin.
Sofern zusätzlich bei den kommunalen Objekten Veränderungen/Ergänzungen notwendig werden sollten ist die Beschlusslage zu verändern.
Trotz anderer Beschlüsse der politischen Gremien sollte in diesem Zusammenhang nach dem Beispiel und Vorbild Berchum / Garenfeld nochmals die Möglichkeit der Ansiedlung Loheplatz / Hagen11 in die Bezirkssportanlage Emst diskutiert werden. Die seinerzeit gedachten und geplanten Vorhaben lassen sich wohl in großen Teilen nicht umsetzen. Es wären Verschiebungen in der Belegung möglich und vertretbar. Hier würde sinnvoll ein großes Sportzentrum unter Wegfall eines Sportplatzes geschaffen werden können. In die Diskussion einbezogen müssen dann natürlich auch ein Vereinsheim und eine eventuelle Erweiterung des vorhandenen Umkleidegebäudes sein. Hagen 11 nutzt bereits jetzt überwiegend dieses Gebäude. Mit dem zu erwartenden Verkaufserlös aus dem Grundstück Loheplatz wäre eine Finanzierung ohne weiteres darstellbar; auch in diesem Fall unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg.
Bei einer Investition auf dem Loheplatz mit Kunstrasen müsste dann zwingend zumindest in einem nahen 2. Abschnitt ein Umkleidegebäude errichtet werden. Dies würde nach heutigen Erkenntnissen mit ca. 400.000,- zu Buche schlagen. Die Gesamtinvestition wäre dann ein Betrag von ca. 975.000,- .
Dabei ist zu bedenken, dass die Anlage Bezirkssportanlage Emst natürlich unter fehlenden Unterhaltungsmöglichkeiten leiden würde und in unmittelbarer Nähe zwei Sportanlagen betrieben werden.
C. Vereinseigene Anlagen
Bei dem finanziellen Ansatz für die vereinseigenen Anlagen schlägt die Verwaltung eine Einplanung von jährlich 75.000,- vor. Dieser Betrag kann für die Vereine ebenfalls angespart werden, um auch größere Maßnahmen unterstützen zu können.
Der Sanierungsstau bei den Vereinen mit vereinseigenen Anlagen ist groß; deshalb sollte nach jeweiliger Einzelfallprüfung und Entscheidung des Ausschusses auch eine großzügige Förderung möglich sein. Die Vereine bleiben nicht untätig weil sie nicht wollen, sondern weil Eigenanteile von bis zu 90 % an den Gesamtkosten nach den bisherigen Fördermöglichkeiten von ihnen nicht aufgebracht werden können. Auf einen Eigenanteil sollte jedoch nicht verzichtet werden.
Wichtig ist, dass es sich nur um investive Maßnahmen handeln kann und der Unterhaltungsbereich nicht unter die Förderung fallen kann.
In den Planjahren 2015 + 2016 sind die kommunalen Objekte noch nicht enthalten. Wenn finanziell möglich, sollte bei gleichzeitiger Aufgabe des Sportplatzes Klutert (hoher Sanierungsstau) der Aschenplatz in der Bezirkssportanlage Haspe mit Kunstrasen in 2015 saniert werden.
In der Anlage 4 ist die mittelfristige Planung 2012 2016 ( 2015 + 2016 noch ohne kommunale Objekte) zur Verwendung der Sportpauschale beigefügt, die Bestandteil des Beschlusses werden soll. Diese Planung wird stetigen Veränderungen unterzogen sein müssen.
In diesen Planungsvorschlägen ist für 2013 der Bereich Hagen 11 und 2014 Kirchenbergstadion enthalten. Hier könnten noch Veränderungen jahresbezogen notwendig werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
14,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
109,9 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
5,5 MB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
3,3 MB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
12,1 kB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
18,9 kB
|

23.11.2011 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Verwendung der Sportpauschale für die Jahre 2012 – 2016 wird zugestimmt, mit der Maßgabe an die Verwaltung, die Errichtung eines Kunstrasenplatzes an der Sportanlage Dahl auch in diesem Zeitraum weiterhin zu verfolgen, um ebenso wie in den anderen Stadtbezirken auch im Bereich des Hagener Südens dem Sport eine attraktive Sportstätte bieten zu können.
Die Tabelle hierzu (Anlage 4) wird Gegenstand des Beschlusses.
- Ein Teil des Erlöses aus dem Verkauf des Grundstückes Sportplatzes Quambusch von ca. 200.000 € wird als Refinanzierung für die notwendigen Infrastrukturverbesserungen eingesetzt; vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg.
- Der Beteiligung der Bildungspauschale wird im vorgeschlagenen Umfang zugestimmt.
- Beschlussverfolgung: 31.12.2016
14.12.2011 - Sport- und Freizeitausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der Verwendung der Sportpauschale für die Jahre 2012 – 2016 wird zugestimmt. Die Tabelle hierzu (Anlage 4) wird Gegenstand des Beschlusses.
a)
Folgende
Projekte werden bis zum Ende der Ratsperiode 2009 – 2014 umgesetzt und
sind bis zum Oktober 2014 abgeschlossen:
|
Jahr |
Maßnahme |
Kosten
in Euro |
Anmerkung
zur Finanzierung |
|
2012 |
Freiheitsplatz
Umkleide |
400.000 |
- |
|
|
Laufbahn
Kirchenbergstadion |
760.000 |
- |
|
|
|
|
|
|
2013 |
Kunstrasen
Hagen 11 |
600.000 |
Der Verein
Hagen 11 trägt einen Eigenanteil von 50.000 Euro und den Bau der Umkleide
dazu bei. |
|
|
|
|
|
|
2014 |
Kunstrasen
Dahl |
750.000 |
Der Verein
TSV Dahl leistet einen Eigenanteil von 100.000 Euro |
|
|
Bezirkssportanlage
Haspe |
550.000 |
- |
b)
Um mögliche
Mengenvorteile beim Bau der Kunstrasenplätze realisieren zu können, werden die
drei Kunstrasenplätze für die Jahre 2013 und 2014 gemeinsam ausgeschrieben.
c)
Kurzfristige
Bedarfsfälle werden vom Sport- und Freizeitausschuss bis zum Jahr 2014 nach vorhandenen
Finanzmitteln auf Basis gesondert zu fassender Beschlüsse bearbeitet.
d)
Die
Dachsanierungen der Sporthalle Fritz-Steinhoff und Otto-Densch-Halle (siehe
Liste der kommunalen Objekte, Anlage 1 zur Vorlage) werden auf das Jahr 2015
verschoben.
- Ein Teil des Erlöses aus dem Verkauf des Grundstückes Sportplatzes Quambusch von ca. 200.000 € wird als Refinanzierung für die notwendigen Infrastrukturverbesserungen eingesetzt; vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg.
- Der Beteiligung der Bildungspauschale wird im vorgeschlagenen Umfang zugestimmt.
- Beschlussverfolgung: 31.12.2016
15.12.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der Verwendung der Sportpauschale für die Jahre 2012 – 2016 wird zugestimmt. Die Tabelle hierzu (Anlage 4) wird Gegenstand des Beschlusses.
a)
Folgende
Projekte werden bis zum Ende der Ratsperiode 2009 – 2014 umgesetzt und
sind bis zum Oktober 2014 abgeschlossen:
|
Jahr |
Maßnahme |
Kosten in Euro |
Anmerkung
zur Finanzierung |
|
|
|
|
|
|
2012 |
Freiheitsplatz Umkleide |
400.000 |
- |
|
|
Laufbahn Kirchenbergstadion |
760.000 |
- |
|
|
|
|
|
|
2013 |
Kunstrasen Hagen 11 |
600.000 |
Der Verein Hagen 11 trägt
einen Eigenanteil von 50.000 Euro und den Bau der Umkleide dazu bei. |
|
|
|
|
|
|
2014 |
Kunstrasen Dahl |
750.000 |
Der Verein TSV Dahl
leistet einen Eigenanteil von 100.000 Euro. |
|
|
Kunstrasen Bezirkssportanlage Haspe |
550.000 |
- |
b)
Um mögliche
Mengenvorteile beim Bau der Kunstrasenplätze realisieren zu können, werden die
drei Kunstrasenplätze für die Jahre 2013 und 2014 gemeinsam ausgeschrieben.
c)
Kurzfristige
Bedarfsfälle werden vom Sport- und Freizeitausschuss bis zum Jahr 2014 nach
vorhandenen Finanzmitteln auf Basis gesondert zu fassender Beschlüsse
bearbeitet.
d)
Die
Dachsanierungen der Sporthalle Fritz-Steinhoff und Otto-Densch-Halle (siehe
Liste der kommunalen Objekte, Anlage 1 zur Vorlage) werden auf das Jahr 2015
verschoben.
- Ein Teil des Erlöses aus dem Verkauf des Grundstückes Sportplatzes Quambusch von ca. 200.000 € wird als Refinanzierung für die notwendigen Infrastrukturverbesserungen eingesetzt; vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg.
- Der Beteiligung der Bildungspauschale wird im vorgeschlagenen Umfang zugestimmt.
- Beschlussverfolgung: 31.12.2016
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |