Mitteilung - 1039/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

 

 

 

Der erste Planungsschritt für den Bau der Höchstspannungsfreileitung von Dortmund-Kruckel nach Dauersberg in Rheinland-Pfalz ist abgeschlossen. Die für das Projekt erforderliche raumordnerische Beurteilung für den in NRW liegenden Trassenverlauf wurde im Amtsblatt von der BR Arnsberg veröffentlicht.

Auf der Internetseite der BR Arnsberg:

(www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/r/raumordnungsverfahren)

stehen alle Unterlagen zum download zur Verfügung.

Die Raumordnerische Beurteilung der BR Arnsberg liegt zur Einsicht aus:

·           BR Arnsberg, Raum 133, Dienstgebäude Seibertstr. 2,59821 Arnsberg; Mo-Do von 9 bis 16 Uhr, Fr von 9 bis 12 Uhr

·           Regionalverband Ruhr (RVR), Bibliothek, Kronprinzenstraße 35, 45128 Essen, Mo-Do von 9 bis 16 Uhr, Fr von 9 bis 14 Uhr

 

Die Bezirksregierung ist in ihrer Entscheidung wesentlichen Anregungen der Stadt Hagen zum Trassenverlauf in Hohenlimburg gefolgt.

 

Hier folgt eine kurze Zusammenfassung zur Information.

 

Das Leitungsprojekt ist entsprechend den Vorgaben des Energieleitungsausbaugesetzes als vordringlicher Bedarf und damit als energiewirtschaftlich notwendig eingestuft worden. Durch diese gesetzliche Vorgabe ergibt sich der Planungsauftrag, der keine weitere Rechtfertigung erfordert.

Das jetzt beendete Raumordnungsverfahren (ROV) ist der erste Schritt in einem zweistufigen Zulassungsverfahren. Im ROV wird die vom Antragsteller (Amprion) vorgestellte Vorzugstrasse sowie Varianten auf ihre Raumverträglichkeit (überörtliche Belange) untersucht. Betroffene Gemeinden (u. a. die Stadt Hagen) und andere öffentliche Stellen wurden um ihre Stellungnahmen gebeten, die bei einem Erörterungstermin noch einmal zur Diskusssion standen. Dabei wurde von den Beteiligten gefordert, bei der Bewertung der Alternativen das Schutzgut Mensch höher zu gewichten als Belange des Arten- und Naturschutzes. Nach Auswertung aller Stellungnahmen und Einwendungen kam die BR Arnsberg zu der abschließenden Bewertung, dass das Vorhaben mit den Vorgaben der Raumordnung übereinstimmt.

Graduell höhere Beeinträchtigungen einzelner Schutzgüter stehen zum Teil Verbesserungen für andere Schutzgüter entgegen. Dies ist vor allem in die Abwägung über einzelne Varianten eingeflossen. Die vereinbarte Trassenführung entspricht aber den Anforderungen an die Umweltverträglichkeit.

 

 

 

Für Hagen bedeutet die Beurteilung folgendes:

 

·           Die Variante Hagen-Reh Nord wird raumverträglicher als die geplante Vorzugstrasse gewertet. Bei gleichzeitigem Rückbau der vorhandenen Leitung und damit einer vollständigen Entlastung des Bereiches Henkhausen hat die Variante bis zur A 46 im Hinblick auf das Schutzgut Mensch erheblich geringere Auswirkungen als die Vorzugstrasse.

·           Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren sollte jedoch geprüft werden, ob im Bereich Reh (Schälker Landstraße) auch die dort schon bestehende Leitung mit nach Nordosten verlegt werden kann. Dies müsste in Abstimmung mit den anderen Netzbetreibern (Enervie/DB) bei der genauen Festlegung der Maststandorte erfolgen.

·           Ein hohes Konfliktpotenzial ergibt sich im Bereich der Naturschutzgebiete Henkhauser- und Hasselbachtal durch eine Aufweitung der vorhandenen Trassenräume. Die Trasse tangiert auch mehrfach alte Buchen- und Eichen-Mischwälder und naturnahe Bachläufe in kleinen Siefentälchen, die teilweise als § 62-Biotope ausgewiesen sind.

·           Im letzen Abschnitt der Variante Hagen-Reh Nord kommt es dann zu einer Verschwenkung der Trasse. Über den Bereich der Sportanlage Kirchenberg und der BAB-Anschlussstelle Hagen-Elsey führt die Trasse zurück auf die Vorzugs-trasse/bestehende Trasse in Elsey. Diese Möglichkeit der Trassenführung wird als raumverträglicher gewertet. Es soll vermieden werden, dass Anwohner, die im Bereich der Variantenlösung bisher nur in unmittelbarer Nachbarschaft zur bestehenden Leitung wohnen, zukünftig unter einer 380-kV-Leitung leben, da die Variantentrasse dieses Mischgebiet zukünftig überspannen würde. Die Belastungen des Schutzgutes Mensch werden dabei nicht verringert, sondern lediglich räumlich verlagert. Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren ist dabei detailliert zu prüfen, wie der Abstand zur Wohnbebauung optimiert werden kann.

·           Die Variante Hengsteysee verursacht durch eine siedlungsnahe Trassierung als Einzelleitung und Annäherung an Einzelhäuser im Außenbereich Konfliktrisiken. Die Vorzugstrasse verläuft aus Gründen der Netzbündelung neben der Leitung der DB durch das Naturschutzgebiet Uhlenbruch. Da es sich um eine bestehende Trasse handelt, werden die Konflikte als gering bis mittel bewertet. Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren ist jedoch zu prüfen, ob in Abstimmung mit dem Netzbetreiber DB eine gleichzeitige Verlagerung der 110-kV-Leitung der DB aus dem NSG heraus, erfolgen kann. Bei einer vollständigen Entlastung der Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) und des Waldbereiches wird die Variante Hengsteysee als raumverträglicher als die Vorzugstrasse eingestuft.

 

 

 

 

 

Zu den Bedenken beteiligter Gemeinden und Bürger betreffend der Gesundheitsgefahren im Nahbereich von Höchstspannungsleitungen erläutert die BR Arnsberg folgendes:

 

·           Die Einhaltung der in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte für niederfrequente, elektrische und magnetische Felder, die beim Betrieb von Höchstspannungsleitungen in unmittelbarer Nähe von spannungs- und stromführenden Leitern auftreten, müssen vor Inbetriebnahme nachgewiesen werden. Die Ermittlung der Feldstärken ist aber erst nach der Feintrassierung und im nachfolgenden Verfahren möglich. Auch im Fall der Belastung bleiben die Wirkungen der elektromagnetischen Felder unterhalb der Schwelle der Gesundheitsgefahr. Die Leitungen wirken sich vor allem aber auch mittelbar auf das Wohlbefinden aus. Dies bedeutet, dass, auch wenn die Grenzwerte eingehalten werden, dennoch Beeinträchtigungen des menschlichen Wohlbefindens nicht auszuschließen sind.

 

 

In einem zweiten Planungsschritt wird die rechtsverbindliche und detaillierte Festlegung des genauen Leitungsverlaufes und der Maststandorte in einem weiteren Verfahren erfolgen. Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens wird es zu einer erneuten Offenlage der Pläne, mit der Darstellung der detaillierten Maststandorte kommen. Betroffene Gemeinden und Bürger werden erneut um Stellungnahmen gebeten.

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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23.11.2011 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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07.12.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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08.12.2011 - Umweltausschuss

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13.12.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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15.12.2011 - Rat der Stadt Hagen