Beschlussvorlage - 1089/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung nimmt die in der Sitzung vorgestellten Einzelheiten des mit dem Wirtschaftsjahr 2012 neu einzuführenden Mieter-Vermieter-Modells (MVM) zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Mit Verwaltungsvorlage 0954/2011 soll zum 01.01.2012 die Zusammenführung aller immobilienwirtschaftlichen Leistungen bei der Stadt Hagen erfolgen. Die Beschlussfassung ist nach Vorberatung im Betriebsausschuss der GWH am 29.11.2011 und im Haupt- und Finanzausschuss am 01.12.2011 für die Sitzung des Rates am 15.12.2011 vorgesehen.

Der Betriebsauschuss GWH hat Wert darauf gelegt, dass den Bezirksvertretungen im Rahmen ihrer bezirksbezogenen Haushalts- und Budgetrechte insbesondere das neue Mieter-Vermieter-Modell (MVM) im Vorfeld dieser Entscheidung vorgelegt wird.

Die Verwaltung wird im Rahmen der Sitzungen entsprechend vortragen.

 

Einführung des Mieter-Vermieter-Modells zum 01.01.2012

Durch Ratsbeschluss zur  Vorlage Drucksachennummer 0144/2010 vom 25.02.2010 wurde die Verwaltung beauftragt, die internen Beziehungen zwischen Verwaltung und GWH mit dem Ziel neu zu ordnen, ein möglichst realistisches Vermieter-Mieter-Modell abzubilden, in dem den Ämtern Miete und Nebenkosten für die genutzten Räumlichkeiten in Rechnung gestellt werden. Dabei sollen

-          die Zahl der Schnittstellen erheblich verringert und die Kommunikation wesentlich vereinfacht werden

-          überschneidende Zuständigkeiten durch eindeutige Verantwortlichkeiten ersetzt werden

-          die von der GWH ermittelten Zahlen auf Basis einer Vollkostenrechnung als Grundlage für die Immobilien-Budgets der Ämter und Fachbereiche im Rahmen des noch zu erstellenden Budgetierungsmodells der Stadtverwaltung dienen

 

Darüber hinaus hat die Verwaltungsführung folgende Eckpunkte für die Neuausrichtung der Gebäudewirtschaft vorgegeben:

-          die Rechtsform der eigenbetriebsähnliche Einrichtung soll beibehalten werden

-          das Eigentum der städtischen Immobilien soll nicht auf die GWH übertragen werden

-          der Namen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung soll im Zuge der Erweiterung geändert werden.

-          der Fachbereich 23 soll im Zuge der Erweiterung der GWH aufgelöst werden.

Die Verwaltung hat den Ratsbeschluss unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Personalrates  aufgegriffen und stellt in dieser Vorlage die Umsetzungsvorschläge der Verwaltung, bezogen auf das Mieter-Vermieter-Modell, vor:

 

Ausgangslage

Zurzeit wird im Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte (FB 23) die Hausherren- und Auftraggeberfunktion für den überwiegenden Teil
[1] der städtischen  Immobilien wahrgenommen.  Die Immobilienkosten werden überwiegend über Sammelbudgets verwaltet. Eine Zuordnung der Kosten auf einzelne Objekte ist zwar weitgehend möglich, jedoch haben die jeweiligen Nutzer keinen direkten Einfluss auf die Bewirtschaftungskosten und keinen wirtschaftliche Anreiz zur Kostenverringerung. Schnittstellen bestehen zwischen Immobiliennutzern, den Hausherrenämtern bzw. dem Fachbereich 23 und der GWH. Innerhalb der GWH kann es nach betroffenen Fachlichkeiten zu weiteren Schnittstellen kommen. Die Bewirtschaftung der Immobilien ist bisher aufgeteilt in

·        Bereitstellungsimmobilien (dienen zur kommunalen  Aufgabenerfüllung, i.d.R. Verwaltungsgebäude, soziale Einrichtungen, Schulen), die durch GWH bewirtschaftet werden

und

·        fiskalische oder Vermarktungsimmobilien, z.B. an Dritte vermietete Gebäude, nicht öffentlich genutzte Freiflächen oder ehemalige  Bereitstellungsimmobilien, die zur Veräußerung anstehen und die vom FB 23 verwaltet werden.

 


Mit der Einführung dezentraler Ressourcenverantwortung in öffentlichen Haushalten hat sich das MVM in der kommunalen Immobilienwirtschaft  etabliert. Bereits bei der Gründung der GWH zum 1.1.2004 wurde die Einführung eines MVM angestrebt um Immobilienkosten verursachergerecht zuordnen zu können.
Die Einführung des MVM erfolgt in zwei Stufen:

Zum 01.01.2012 werden die erforderlichen Strukturen und Rollen des MVM  geschaffen:


Quelle: KGST-Gutachten 6-2003



Verwaltungsführung oder -steuerung
Oberbürgermeister bzw. Fachbereiche Personal und Organisation (11) sowie Finanzen und Controlling (20) mit den Funktionen
- Rahmenbedingungen und Ziele zu setzen,
- Berichtsinformationen entgegen zu nehmen
- und Grundsatzentscheidungen zu treffen.

Gebäudenutzer oder Mieter
FB 11 für Verwaltungsgebäude, die Ämter/FB, aktuell 37, 40, 45, 47, SZS, 55 und 69 für Facheinrichtungen, z. B. Feuerwachen, Schulen, Kindergärten, Sportanlagen, Museen und Tierheim mit den Funktionen
- Verantwortung für kostenverursachende Inanspruchnahmen zu tragen
- Serviceleistungen für bereitzustellende Immobilien abzurufen
- Miete für in Anspruch genommene Leistungen zu zahlen.

Zentrale Gebäudewirtschaft oder Vermieter („HAGENimmobilien“)
mit den Funktionen
- „Quasi-“Eigentümer der Immobilien nach Vorgabe der Verwaltungsführung
- Konzepte zur wirtschaftlicheren Immobiliennutzung aufstellen
- für Substanzerhaltung und Umsetzung kommunalpolitischer Gebäudepolitik sorgen
- operative Umsetzung des strategischen Flächenmanagements
- Immobilienbewirtschaftung und -Unterhaltung nach Vereinbarung mit den Mietern

(Muster siehe Anlage)
- Kostenerfassung und Abrechnung mit den Mietern
- ggf. Beauftragung anderer interne/externer Dienstleister


Zu diesem Zeitpunkt können die Finanzströme zwischen Mietern und „HAGENimmobilien“ noch nicht  in vollem Umfang im Haushalt 2012/2013 und Wirtschaftsplan 2012 dargestellt werden. In einer Übergangszeit werden aus den vorhandenen Strukturen Mieterbudgets entwickelt und schrittweise auf die Mieter übertragen.

 

In einer zweiten Stufe, zum Haushalts- und Wirtschaftsplanjahr 2014, werden sämtliche immobilienbezogenen Leistungsbeziehungen im Haushalt bei den jeweiligen Mietern und auf der anderen Seite im Wirtschaftsplan der „HAGENimmobilien“ zugeordnet. Das Modell ist damit haushalts- und budgettechnisch umgesetzt.

Die Einführung eines Mieter-Vermieter-Modells ist für sich alleine kein Garant für Kosteneinsparungen. Vielmehr werden damit Prozesse angestoßen, die zu geringerem Ressourcenverbrauch und Kostensenkungen führen können, wenn die Beteiligten das Modell erfolgreich weiterentwickeln und ein Organisationscontrolling seitens der Verwaltungssteuerung stattfindet. So gilt es insbesondere folgende negative Auswirkungen zu verhindern:

 

Aufbau zusätzlicher baufachlicher Schnittstellen auf Seiten der Mieter, um alle Leistungen der Dienstleister inhaltlich prüfen zu können

Vorhaltung doppelter Datenbestände, ohne dass das Fachwissen und vorhandene Bestände des „Vertragspartners“ genutzt werden

Aufbau eines Rechnungswesens, dass nicht die Bedürfnisse des Auftraggebers und Eigentümers berücksichtigt, z.B. Trennung von investiven und konsumtiven Maßnahmen.

 

Die Verwaltung hat diese Risiken erkannt und erarbeitet zurzeit die erforderlichen Rahmenreglungen, um eine erfolgreiche Einführung des MVM zu ermöglichen.

 

 



[1] mit Ausnahme der Kinder- und Jugendeinrichtungen, der Museen und des Theaters

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.11.2011 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - vertagt

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23.11.2011 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt die in der Sitzung vorgestellten Einzelheiten des mit dem Wirtschaftsjahr 2012 neu einzuführenden Mieter-Vermieter-Modells (MVM) zur Kenntnis, und bekräftigt die in der Vorlage genannte Aussage, dass die Zentrale Gebäudewirtschaft (HAGENimmobilien) unter anderem die Funktion hat, für die Umsetzung kommunalpolitischer Gebäudepolitik zu sorgen.

.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 1

 

 

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07.12.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - zurückgezogen

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08.12.2011 - Bezirksvertretung Haspe