Beschlussvorlage - 0138/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Übergang der Trägerschaft des JZ Loxbaum auf das Diakonische Werk zum 1.4.2005.

2.      Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die in der Vorlage dargestellten Eckpunkte des Trägerübergangs in einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Diakonischem Werk zu fixieren.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Trägerschaft des Jugendzentrums Loxbaum wird zum 1.4.2005 von der Stadt Hagen auf das Diakonische Werk übertragen. In einer schriftlichen Vereinbarung werden die Übergangsmodalitäten fixiert. Die bisherigen Sachkosten werden an das Diakonische Werk als Zuwendung weitergeleitet. Bei Stellenvakanzen erfolgt die Nachbesetzung durch das Diakonische Werk (insgesamt 2 Fachkraftstellen). Zu Ende des Übergangsprozesses entfallen bei der Stadt 2,5 Planstellen. Unter Berücksichtigung der Transferleistungen werden die Kosten einer halben Erzieherstelle eingespart.

 


1.       Bausteine der Quartiersentwicklung Loxbaum

Das Wohnquartier Loxbaum befindet sich insbesondere in den zurückliegenden fünf Jahren in einem sozialen und städtebaulichen Veränderungsprozess.

Ein wesentlicher Meilenstein dieser Entwicklung ist die Grundsanierung des Wohnungsbestandes durch die HGW und damit einhergehend eine deutliche Aufwertung des Wohnumfeldes im Bereich der ehemaligen Notunterkünfte und der Unterkünfte für Zuwanderer.

Für die bedarfsgerechte Ausrichtung der Jugendhilfeangebote waren außer den demografischen Faktoren diese quartiersspezifischen Veränderungen zu berücksichtigen.

Bereits seit dem Jahre 2000 haben die am Loxbaum tätigen Jugendhilfeträger Diakonisches Werk, Ev. Kirchengemeinde und die Stadt Hagen begonnen, die bestehenden Angebote stärker zu vernetzen und die bedarfsgerechte Veränderung der Angebote gemeinsam zu gestalten.

Die ev. Träger haben in der Folge durch die Schaffung des Hauses für Kirche und Diakonie Angebots- und Begegnungsmöglichkeiten für die Bewohner geschaffen und gleichzeitig die bestehenden Kindertageseinrichtungen konzeptionell und räumlich integriert. Bei diesem Veränderungsprozess wurden Anpassungen auf Grund der demografischen Entwicklung und die Entwicklungsperspektiven im Bereich der Schulkinderbetreuung mit berücksichtigt.

In der gemeinsamen Zusammenarbeit der Träger wurde weiterhin festgestellt, dass eine intensive Arbeit mit Kindern durchgeführt wurde, die Angebote für Jugendliche hingegen quantitativ und konzeptionell nicht ausreichend sind. Bereits im Jahre 2001 wurde daraufhin das Konzept der Quartiersentwicklung in den Fachausschüssen vorgestellt und positiv beschieden. Neben der Anpassung der Angebote für Kinder sollte die Spiel- und Lernstube Loxbaum schrittweise einen Schwerpunkt der Arbeit auf ein Angebot für Jugendliche setzen. Durch die Einbeziehung vorhandener Kompetenzen des Diakonischen Werkes im Bereich der Jugendberufshilfe werden hiermit verstärkte Hilfen im Übergang Schule / Beruf verbunden.

Bedingt durch die Sanierung der Wohnungen der HGW hat die Spiel- und Lernstube Loxbaum den Standort Seilerstr.11 im Jahre 2003 geräumt und vorübergehend freie Etagen in der Boeler Str. 180 bezogen.

Nach Fertigstellung des Hauses für Kirche und Diakonie und dem Umzug des Kinderhortes dorthin wurden von der Stadt Hagen diese Räume in der Seilerstr.11a vom Diakonischen Werk angemietet.

Mit Bezug der neuen Räume durch die bisherige Spiel- und Lernstube im September 2004 erhielt die Einrichtung den Charakter eines offenen Jugendzentrums für Kinder und Jugendliche. Unter Berücksichtigung der Betreuung von Kindern aus dem Bereich Loxbaum durch die Offene Ganztagsgrundschule (Erwin Hegemann Schule / Diakonisches Werk) entstehen nun schrittweise mehr Kapazitäten für den beabsichtigten Ausbau der Angebote für Jugendliche. Die Räumlichkeiten der Seilerstr. 11a bieten ebenfalls die Voraussetzungen für ein attraktives Angebot für diese Zielgruppe.

 

2.      Weiterentwicklung des Trägermodells

Die Fortentwicklung der Angebote für das Quartier Loxbaum wird durch unterschiedlichste - überwiegend nicht zu steuernde - Faktoren beeinflusst:

 

Ø      die allgemeine demografische Entwicklung

Ø      die Veränderung der Bevölkerungsstruktur am Loxbaum nach Abschluss der Sanierung der Wohnungen

Ø      die Veränderungen der Kindertagesbetreuung durch die Offene Ganztagsgrundschule

Ø      die zu erwartenden Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen für Schüler der Klassen

5 - 7 als Kooperationsvorhaben von Jugendarbeit und Schule

Ø      die notwendige Einbeziehung der Maßnahmen der Jugendberufshilfe bei einem Angebot für Jugendliche am Loxbaum

 

Dieser Gesamtprozess ist nach Auffassung der beteiligten Kooperationspartner besser steuerbar, wenn eine klare Trägerverantwortlichkeit geschaffen wird. Auf Grund einer aktuellen Stellenvakanz bietet sich zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit, die Trägerschaft des Jugendzentrums Loxbaum auf das Diakonische Werk zu übertragen. Hierbei sind folgende Eckpunkte und Konditionen zu berücksichtigen:

 

Ø      Übergangsprozess

Mit Übertragung der bisherigen Betriebskosten und den Personalaufwendungen für die Leitungsstelle geht die Trägerschaft auf das Diakonische Werk über. Der Fachbereich Jugend und Soziales bleibt weiterhin verantwortlicher Kooperationspartner. Die weiteren (im folgenden dargestellten) Personalressourcen werden bei der Stadt vorgehalten. Die Dienst- und Fachaufsicht für die städtischen Mitarbeiter verbleibt beim Fachbereich Jugend und Soziales.

Freiwerdende Stellen werden nicht mehr durch die Stadt nachbesetzt. Die entsprechenden Personalkosten werden in Form einer Zuwendung an den Träger weitergeleitet. Nach Abschluss des Übergangprozesses ist das Diakonische Werk allein für Personal und Betrieb der Einrichtung verantwortlich. Der Fachbereich wird auch danach im Rahmen der Gesamtverantwortung gem. SGB VIII den Prozess der Quartiersentwicklung aktiv begleiten.

 

Ø      Personalausstattung

Auf Grundlage des Stellenplanes sind für die Einrichtung nach dem Konzept der Spiel- und Lernstube 2 Sozialarbeiter / Sozialpädagogen und 0,5 Erzieherstellen vorgesehen. Aktuell ist die Einrichtung mit einer vollen Fachkraft und einer Fachkraft mit derzeit 15 Std. (Stellenreduzierung Elternzeit) besetzt. Zur Ergänzung wird derzeit eine Jahrespraktikantin als Erzieherin eingesetzt. Eine Zivildienststelle ist zurzeit nicht besetzt.

Um eine vergleichbare Ausstattung mit den anderen offenen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit zu erreichen, wird folgende künftige Personalausstattung vorgesehen:

2 Sozialarbeiter / Sozialpädagogen

Inwieweit die Zivildienststelle übertragbar oder ob eine Verlagerung zu einer anderen Einrichtung ohne Neubeantragung realisierbar ist, muss noch mit dem Bundesamt geklärt werden. Auf Grund der aktuellen Anforderungen bei neuen Zivildienststellen ist ein Neuantrag nicht erfolgversprechend

Ø      Sachausstattung

Für die Programmgestaltung der Einrichtung ist im Haushaltsplanentwurf und im Kontraktbudget ein Ansatz von 7.400 € p.a. vorgesehen. Zusätzlich erhält die Einrichtung aus der gemeinsamen Haushaltsstelle schulische Hilfen den Betrag von 3.500 €. Für Miete und Mietnebenkosten sind 34.000 € p.a. veranschlagt. Diese Mittel werden nach Trägerübergang (für das Jahr 2005 anteilig) auf den Träger übertragen.

 

Ø      Finanzielle Auswirkung für die Stadt Hagen

Mit Übertragung der Trägerschaft entfallen am Ende des Umsetzungsprozesses Personalkosten im Umfang einer halben Erzieherstelle. Diese Einsparung ist im Rahmen des Kontraktes für die Kinder- und Jugendarbeit zunächst ein Steuerungsgewinn. Hierdurch entsteht ein  dringend notwendiger kleiner Handlungsspielraum. Angesichts der bevorstehenden Veränderungen (Kooperation Schulen, Neugestaltung Landesjugendplan, Erfordernis zur Aufstellung von Jugendförderplänen) und der dauerhaften Absenkung des Zuschussbedarfes durch den Kontrakt kann zum jetzigen Zeitpunkt der Handlungsspielraum noch nicht ermessen werden. Der Jugendhilfeausschuss wird hierüber durch die regelmäßige Berichterstattung zum Kontrakt fortwährend informiert.

 

3.      Zuständigkeiten

Im Rahmen des Kontraktes ist die Möglichkeit der Aufgabenübertragung durch Dritte ausdrücklich vorgesehen. Die Zuständigkeit für die Übertragung von Trägerschaften liegt abschließend beim Jugendhilfeausschuss. Bei einer Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses können die finanziellen Umschichtungen für das laufende Haushaltsjahr noch in die Veränderungsliste eingearbeitet und dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung des Haushaltsplanes vorgelegt werden.

 

4.      Verfahrensweise

Nach einer Beschlussfassung des JHA kann mit dem Diakonischem Werk kurzfristig eine schriftliche Vereinbarung mit den dargestellten Eckpunkten geschlossen werden. Auf Grund der aktuellen Personalsituation kann die Leitungsstelle durch das Diakonische Werk voraussichtlich bereits zum 1.4.2005 besetzt werden.

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

X

 Bereits laufende Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

X

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

X

 Sachkosten

96.900

 EUR

 

 Personalkosten

 

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

460071800308

72.675

96.900

96.900

96.900

96.900

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

72.675

96.900

96.900

96.900

96.900

 

 


 



4. Finanzierung

 

X

 Verwaltungshaushalt

 

 

X

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

460053000104

25.500

34.000

34.000

34.000

34.000

 

 

 

460057000101

5.550

7.400

7.400

7.400

7.400

 

 

 

460040000009

39.000

52.000

52.000

52.000

52.000

 

 

 

460041600006

2.625

3.500

3.500

3.500

3.500

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

72.675

96.900

96.900

96.900

96.900

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 



 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

X

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

55/263/04

IVb

52.000

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

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02.03.2005 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen