Beschlussvorlage - 0138/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Quartiersentwicklung Loxbaum - Übergang der Trägerschaft des JZ Loxbaum auf das Diakonische Werk
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beate Westermann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
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|
Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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02.03.2005
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Beschlussvorschlag
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Übergang der
Trägerschaft des JZ Loxbaum auf das Diakonische Werk zum 1.4.2005.
2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung,
die in der Vorlage dargestellten Eckpunkte des Trägerübergangs in einer
schriftlichen Vereinbarung mit dem Diakonischem Werk zu fixieren.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die
Trägerschaft des Jugendzentrums Loxbaum wird zum 1.4.2005 von der Stadt Hagen
auf das Diakonische Werk übertragen. In einer schriftlichen Vereinbarung werden
die Übergangsmodalitäten fixiert. Die bisherigen Sachkosten werden an das
Diakonische Werk als Zuwendung weitergeleitet. Bei Stellenvakanzen erfolgt die
Nachbesetzung durch das Diakonische Werk (insgesamt 2 Fachkraftstellen). Zu
Ende des Übergangsprozesses entfallen bei der Stadt 2,5 Planstellen. Unter
Berücksichtigung der Transferleistungen werden die Kosten einer halben
Erzieherstelle eingespart.
1.
Bausteine der
Quartiersentwicklung Loxbaum
Das Wohnquartier Loxbaum befindet
sich insbesondere in den zurückliegenden fünf Jahren in einem sozialen und
städtebaulichen Veränderungsprozess.
Ein wesentlicher Meilenstein dieser
Entwicklung ist die Grundsanierung des Wohnungsbestandes durch die HGW und
damit einhergehend eine deutliche Aufwertung des Wohnumfeldes im Bereich der
ehemaligen Notunterkünfte und der Unterkünfte für Zuwanderer.
Für die bedarfsgerechte Ausrichtung
der Jugendhilfeangebote waren außer den demografischen Faktoren diese
quartiersspezifischen Veränderungen zu berücksichtigen.
Bereits seit dem Jahre 2000 haben
die am Loxbaum tätigen Jugendhilfeträger Diakonisches Werk, Ev. Kirchengemeinde
und die Stadt Hagen begonnen, die bestehenden Angebote stärker zu vernetzen und
die bedarfsgerechte Veränderung der Angebote gemeinsam zu gestalten.
Die ev. Träger haben in der Folge
durch die Schaffung des Hauses für Kirche und Diakonie Angebots- und
Begegnungsmöglichkeiten für die Bewohner geschaffen und gleichzeitig die
bestehenden Kindertageseinrichtungen konzeptionell und räumlich integriert. Bei
diesem Veränderungsprozess wurden Anpassungen auf Grund der demografischen Entwicklung
und die Entwicklungsperspektiven im Bereich der Schulkinderbetreuung mit
berücksichtigt.
In der gemeinsamen Zusammenarbeit
der Träger wurde weiterhin festgestellt, dass eine intensive Arbeit mit Kindern
durchgeführt wurde, die Angebote für Jugendliche hingegen quantitativ und
konzeptionell nicht ausreichend sind. Bereits im Jahre 2001 wurde daraufhin das
Konzept der Quartiersentwicklung in den Fachausschüssen vorgestellt und positiv
beschieden. Neben der Anpassung der Angebote für Kinder sollte die Spiel- und
Lernstube Loxbaum schrittweise einen Schwerpunkt der Arbeit auf ein Angebot für
Jugendliche setzen. Durch die Einbeziehung vorhandener Kompetenzen des
Diakonischen Werkes im Bereich der Jugendberufshilfe werden hiermit verstärkte
Hilfen im Übergang Schule / Beruf verbunden.
Bedingt durch die Sanierung der
Wohnungen der HGW hat die Spiel- und Lernstube Loxbaum den Standort
Seilerstr.11 im Jahre 2003 geräumt und vorübergehend freie Etagen in der Boeler
Str. 180 bezogen.
Nach Fertigstellung des Hauses für
Kirche und Diakonie und dem Umzug des Kinderhortes dorthin wurden von der Stadt
Hagen diese Räume in der Seilerstr.11a vom Diakonischen Werk angemietet.
Mit Bezug der neuen Räume durch die
bisherige Spiel- und Lernstube im September 2004 erhielt die Einrichtung den
Charakter eines offenen Jugendzentrums für Kinder und Jugendliche. Unter
Berücksichtigung der Betreuung von Kindern aus dem Bereich Loxbaum durch die
Offene Ganztagsgrundschule (Erwin Hegemann Schule / Diakonisches Werk)
entstehen nun schrittweise mehr Kapazitäten für den beabsichtigten Ausbau der
Angebote für Jugendliche. Die Räumlichkeiten der Seilerstr. 11a bieten
ebenfalls die Voraussetzungen für ein attraktives Angebot für diese Zielgruppe.
2.
Weiterentwicklung des Trägermodells
Die Fortentwicklung der Angebote für
das Quartier Loxbaum wird durch unterschiedlichste - überwiegend nicht zu
steuernde - Faktoren beeinflusst:
Ø die allgemeine demografische
Entwicklung
Ø die Veränderung der
Bevölkerungsstruktur am Loxbaum nach Abschluss der Sanierung der Wohnungen
Ø die Veränderungen der
Kindertagesbetreuung durch die Offene Ganztagsgrundschule
Ø die zu erwartenden Bildungs- und
Betreuungsmaßnahmen für Schüler der Klassen
5 - 7 als
Kooperationsvorhaben von Jugendarbeit und Schule
Ø die notwendige Einbeziehung der
Maßnahmen der Jugendberufshilfe bei einem Angebot für Jugendliche am Loxbaum
Dieser Gesamtprozess ist nach
Auffassung der beteiligten Kooperationspartner besser steuerbar, wenn eine
klare Trägerverantwortlichkeit geschaffen wird. Auf Grund einer aktuellen
Stellenvakanz bietet sich zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit, die
Trägerschaft des Jugendzentrums Loxbaum auf das Diakonische Werk zu übertragen.
Hierbei sind folgende Eckpunkte und Konditionen zu berücksichtigen:
Ø Übergangsprozess
Mit Übertragung der bisherigen
Betriebskosten und den Personalaufwendungen für die Leitungsstelle geht die
Trägerschaft auf das Diakonische Werk über. Der Fachbereich Jugend und Soziales
bleibt weiterhin verantwortlicher Kooperationspartner. Die weiteren (im
folgenden dargestellten) Personalressourcen werden bei der Stadt vorgehalten.
Die Dienst- und Fachaufsicht für die städtischen Mitarbeiter verbleibt beim
Fachbereich Jugend und Soziales.
Freiwerdende Stellen werden nicht
mehr durch die Stadt nachbesetzt. Die entsprechenden Personalkosten werden in
Form einer Zuwendung an den Träger weitergeleitet. Nach Abschluss des
Übergangprozesses ist das Diakonische Werk allein für Personal und Betrieb der
Einrichtung verantwortlich. Der Fachbereich wird auch danach im Rahmen der
Gesamtverantwortung gem. SGB VIII den Prozess der Quartiersentwicklung aktiv
begleiten.
Ø Personalausstattung
Auf Grundlage des Stellenplanes sind
für die Einrichtung nach dem Konzept der Spiel- und Lernstube 2 Sozialarbeiter
/ Sozialpädagogen und 0,5 Erzieherstellen vorgesehen. Aktuell ist die
Einrichtung mit einer vollen Fachkraft und einer Fachkraft mit derzeit 15 Std.
(Stellenreduzierung Elternzeit) besetzt. Zur Ergänzung wird derzeit eine
Jahrespraktikantin als Erzieherin eingesetzt. Eine Zivildienststelle ist
zurzeit nicht besetzt.
Um eine vergleichbare Ausstattung
mit den anderen offenen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit zu
erreichen, wird folgende künftige Personalausstattung vorgesehen:
2 Sozialarbeiter / Sozialpädagogen
Inwieweit die Zivildienststelle
übertragbar oder ob eine Verlagerung zu einer anderen Einrichtung ohne
Neubeantragung realisierbar ist, muss noch mit dem Bundesamt geklärt werden.
Auf Grund der aktuellen Anforderungen bei neuen Zivildienststellen ist ein
Neuantrag nicht erfolgversprechend
Ø Sachausstattung
Für die Programmgestaltung der
Einrichtung ist im Haushaltsplanentwurf und im Kontraktbudget ein Ansatz von
7.400 € p.a. vorgesehen. Zusätzlich erhält die Einrichtung aus der
gemeinsamen Haushaltsstelle schulische Hilfen den Betrag von 3.500 €. Für
Miete und Mietnebenkosten sind 34.000 € p.a. veranschlagt. Diese Mittel
werden nach Trägerübergang (für das Jahr 2005 anteilig) auf den Träger
übertragen.
Ø Finanzielle Auswirkung für die Stadt
Hagen
Mit Übertragung der Trägerschaft
entfallen am Ende des Umsetzungsprozesses Personalkosten im Umfang einer
halben Erzieherstelle. Diese Einsparung ist im Rahmen des Kontraktes für die
Kinder- und Jugendarbeit zunächst ein Steuerungsgewinn. Hierdurch entsteht
ein dringend notwendiger kleiner
Handlungsspielraum. Angesichts der bevorstehenden Veränderungen (Kooperation
Schulen, Neugestaltung Landesjugendplan, Erfordernis zur Aufstellung von
Jugendförderplänen) und der dauerhaften Absenkung des Zuschussbedarfes durch
den Kontrakt kann zum jetzigen Zeitpunkt der Handlungsspielraum noch nicht
ermessen werden. Der Jugendhilfeausschuss wird hierüber durch die regelmäßige
Berichterstattung zum Kontrakt fortwährend informiert.
3.
Zuständigkeiten
Im Rahmen des Kontraktes ist die
Möglichkeit der Aufgabenübertragung durch Dritte ausdrücklich vorgesehen. Die
Zuständigkeit für die Übertragung von Trägerschaften liegt abschließend beim
Jugendhilfeausschuss. Bei einer Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses
können die finanziellen Umschichtungen für das laufende Haushaltsjahr noch in
die Veränderungsliste eingearbeitet und dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung
des Haushaltsplanes vorgelegt werden.
4.
Verfahrensweise
Nach einer Beschlussfassung des JHA
kann mit dem Diakonischem Werk kurzfristig eine schriftliche Vereinbarung mit
den dargestellten Eckpunkten geschlossen werden. Auf Grund der aktuellen
Personalsituation kann die Leitungsstelle durch das Diakonische Werk voraussichtlich
bereits zum 1.4.2005 besetzt werden.
Auswirkungen
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Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
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Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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X |
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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2. Allgemeine Angaben |
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X |
Bereits laufende Maßnahme |
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X |
des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Neue Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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X |
Ausgaben |
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Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
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Es entstehen Ausgaben |
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einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
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X |
jährlich wiederkehrende Ausgaben |
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periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
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3. Mittelbedarf |
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Einnahmen |
EUR |
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X |
Sachkosten |
96.900 |
EUR |
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Personalkosten |
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EUR |
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Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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460071800308 |
72.675 |
96.900 |
96.900 |
96.900 |
96.900 |
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Eigenanteil: |
72.675 |
96.900 |
96.900 |
96.900 |
96.900 |
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4. Finanzierung |
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X |
Verwaltungshaushalt |
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X |
Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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|
460053000104 |
25.500 |
34.000 |
34.000 |
34.000 |
34.000 |
|
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|
|
460057000101 |
5.550 |
7.400 |
7.400 |
7.400 |
7.400 |
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|||||||||
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|
|
460040000009 |
39.000 |
52.000 |
52.000 |
52.000 |
52.000 |
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|
460041600006 |
2.625 |
3.500 |
3.500 |
3.500 |
3.500 |
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Gesamtbetrag |
72.675 |
96.900 |
96.900 |
96.900 |
96.900 |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Kein konkreter Finanzierungsvorschlag |
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Wird durch 20 ausgefüllt
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den im
Haushaltssicherungskonzept festgesetzten |
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Haushaltsausgleich langfristig nicht
gefährden |
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den
Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten |
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Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit
das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden: |
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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X |
Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich: |
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5.9 Stellenfortfälle |
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Stellenplan-Nr.
|
BVL-Gruppe
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Kosten EUR *
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55/263/04 |
IVb |
52.000 |
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5.10 Abwertungen |
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Stellenplan-Nr.
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BVL-Gruppe bisher
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BVL-Gruppe neu
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Kosten EUR *
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5.11 kw-Vermerke neu |
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Stellenplan-Nr.
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BVL-Gruppe
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Kosten EUR *
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5.12 ku-Vermerke neu |
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Stellenplan-Nr.
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BVL-Gruppe
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Kosten EUR *
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5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen |
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Stellenplan-Nr.
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BVL-Gruppe
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Kosten EUR *
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* = Kostenermittlung auf
der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02)
bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.
