Beschlussvorlage - 0124/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis

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Sachverhalt

Das im Jahr 2001 beschlossene Konzept  “Umfassende Hilfsangebote für Schwangere und Mütter in Not/ Anonyme Geburt, Moses-Projekt und Baby-Klappe” ist mit den beiden Säulen “Anonyme Beratung / Moses-Projekt” und “Baby-Klappe” seit November/Dezember 2003 erfolgreich in die Praxis umgesetzt.

Betroffene Schwangere / Mütter nutzten das Angebot, mit dem Ergebnis, daß die Hälfte der Ratsuchenden in die Lage versetzt wurde, ihre Kinder zu behalten und die Anderen eine fundierte Entscheidung für die Adoption treffen konnten.

 


Der Jugendhilfeausschuß beschloß in seinen Sitzungen vom 14.3.01 und 24.10.01 die Umsetzung des Konzeptes “Umfassende Hilfsangebote für Schwangere und Mütter in Not/ Anonyme Geburt, Moses-Projekt und Baby-Klappe”.

Dieses Hilfsangebot sollte zum einen durch die Adoptionvermittlungsstelle des Fachbereiches Jugend und Soziales (anonyme Beratung und Übergabe), zum anderen durch das St.Josefs -Hospital (anonyme Geburt) und das AKH ( Baby-Klappe) durchgeführt werden.

Das St.Josefs-Hospital zog sich kurzfristig zurück, so daß seit Dez. 2003 die beiden Säulen des Konzeptes “anonyme Beratung und Übergabe”/ “Baby-Klappe” umgesetzt wurden.

 

Bekannt gemacht wurde das Konzept und die sich daraus ergebende Praxis durch zahlreiche Pressemitteilungen, durch Plakate und das Auslegen von Faltblättern ( in 8 Sprachen) in Frauenarztpraxen, Krankenhäusern, Schulen und öffentlichen Gebäuden.

Diese Öffentlichkeitsarbeit war sehr erfolgreich. Sie sprach nicht nur ratsuchende Schwangere und Frauenärzte an, sondern auch die indirekte Zielgruppe älterer Jugendlicher, die sich im Rahmen von Pressearbeit (Zeus-Projekt) mehrfach mit dem Problem befaßten. Schulklassen mit älteren Schülerinnen forderten ausführliche Informationen in Unterrichtseinheiten ein.

 

 

Das Konzept “Umfassende Hilfsangebote für Schwangere und Mütter in Not” hat sich aufgrund der bisherigen Inanspruchnahme von Schwangeren und Müttern seit Nov. 2003 bewährt.

 

Die Adoptionsvermittlungsstelle hält bereits seit November 2003 zusätzlich zu den üblichen Dienstzeiten, während der Abendstunden bis 21.00 Uhr, auch an den dienstfreien Wochenenden / Feiertagen, einen Bereitschaftsdienst vor.

Erstkontakte werden in der Regel per Handy hergestellt. Die Telefonnummer kann nicht nur den Faltblättern, sondern auch der regelmäßig veröffentlichen Ratgeber-Spalte in der hiesigen Presse entnommen werden.

Die telefonische Erreichbarkeit - das telefonische Beratungsangebot –- wird regelmäßig genutzt.

 

Seitens vieler Ärzte und den Geburtskliniken wird die Gelegenheit häufig genutzt, über das Bereitschaftshandy, unmittelbaren Kontakt zwischen Schwangeren (im Kreißsaal oder in den Praxen) und der beratenden Fachkraft der Adoptionsvermitttlungsstelle herzustellen.

 

In Folge der zunächst meist anonymen Kontake per Telefon ergeben sich häufig persönliche Treffen, die dann überwiegend ihren anonymen Charakter verlieren.

 

Vor allen Dingen wird diese Möglichkeit der Kontaktaufnahme von einem Personenkreis genutzt, der üblicherweise, wegen großer Schwellenängste gegenüber  Behörden, nicht erreicht werden kann.

 

Anonyme Beratung wird von Schwangeren aus Hagen oder der Umgebung gesucht und genutzt. Letztere haben oft große Ängste sich in ihrer direkten überschaubaren Umgebung zu outen. Alle schätzen die angstfreie Beratungsmöglichkeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten oder an anderen Orten außerhalb  der Diensträume.

 

Die Beratung durch die beiden Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle zielt telefonisch darauf hin, einen persönlichen Kontakt herzustellen, um Hilfestellung über einen längeren Zeitraum zu geben.

 

Haben die Schwangeren Vertrauen aufgebaut, geben sie in der Regel ihre Identität preis, entschließen sich, ihr Kind nicht in die Baby-Klappe zu legen, es zur Adoption freizugeben oder es mit stützenden Hilfsangeboten zu behalten.

 

 

Seit Einrichtung des Bereitschaftsdienstes im November 2003 nahmen bis Ende 2004 zunächst 13 Schwangere anonym das Beratungsangebot der Adoptionsvermittlungsstelle an, wobei im Laufe der einzelnen Kontakte lediglich 3 Frauen (diese Schwangeren stammten alle aus den umliegenden Gemeinden) anonym blieben.

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Bei 5 Frauen kam es zu einer Vermittlung der Kinder in Adoptionspflege, 5 Frauen entschlossen sich dazu, mit Hilfestellung ihr Kind selbst groß zu ziehen.

 

 

Baby-Klappe

 

Die Baby-Klappe des AKHs wurde am 8.12.2003 eingeweiht. Ziel ist, die Schwangeren zu erreichen, die sich selbst vor der anonymen Kontaktaufnahme mit der Adoptionsvermittlungsstelle fürchten und ansonsten ihr Kind “irgendwo” aussetzen würden.

Um das gesundheitliche Risiko der Kinder in einer so extremen Krisensituation zu minimieren, bietet die Baby-Klappe Schutz. Gleichzeitig wird der Kindesmutter Gelegenheit gegeben, sich durch die ausliegenden Briefe (ebenfalls in 8 Sprachen) Informationen mitzunehmen, um ihr später die Gelegenheit zu ermöglichen, Kontakt zu den Mitarbeitern der Adoptionsvermittlungsstelle aufnehmen.

So haben sie auch noch später die Chance sich zu melden, Informationen über das Kind zu erfragen oder sich um die Rückgabe des Kindes zu bemühen.

 

Seit Eröffnung der Baby-Klappe wurde 1 neugeborenes Kind in die Obhut des AKHs und der Adoptionsvermittlungsstelle gegeben.

Die Kindesmutter hat sich bisher nicht gemeldet.

 

 

Rechtliche Situation

 

In den vergangenen Wochen sind in verschiedenen Städten “anonyme Geburten” und teilweise “Baby-Klappen” ins Visier von Staatsanwälten geraten.

So wird den Müttern Verletzung der Unterhaltspflicht und Fälschung des Personenstandes vorgeworfen.

Der Argwohn der Ermittler richtet sich auch gegen die Klinik-Mitarbeiter, sie könnten wegen Beihilfe oder Anstiftung einer Straftat verfolgt werden.

 

Auch jüngste Nachfragen bei der Stadt Dortmund ergaben, daß sich hier die Staatsanwaltschaft Gedanken macht. Sie sieht aber kein Verstoß gegen die Unterhaltspflicht, da die Kinder analog den anderen Kindern, die zur Adoption freigegeben werden, direkt zu adoptionswilligen Eheleuten vermittelt werden, welche vom 1. Tag an die vollständigen Kosten des Unterhalts übernehmen.

 

Die Staatsanwaltschaft Hagen hatte bereits in den Vorgesprächen erklärt, sie sehe keine Veranlassung eine Strafverfolgung einzuleiten.

Im aktuellen Fall des Kindes in der Baby-Klappe wurde dies bestätigt.

Die Polizei, die ebenfalls Kenntnis vom Auffinden des Kindes hat, sieht zur Zeit ebenfalls keine Veranlassung, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

 

 

Fazit:

 

Das Angebot hat eine Lücke der Hilfestellung für Frauen in Notsituationen geschlossen. Es wird sowohl von den Betroffenen als auch von beruflich eingebundenen Helfern genutzt. Die betroffenen Frauen haben den niederschwelligen Zugang zu den individuellen Hilfen dankbar angenommen.

 

Das bürgerschaftliche und politische Engagement für die Umsetzung einer Idee in praktisches Handeln war erfolgreich.

 

Die rechtliche Entwicklung wird weiter beobachtet, ggfs. wird das Konzept angepaßt.

 

 

 

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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02.03.2005 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen