Beschlussvorlage - 0124/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Umfassende Hilfsangebote für Schwangere und Mütter in Not /Anonyme Geburt, Moses-Projekt und Baby-Klappe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Frauenbeirat
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Vorberatung
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Erledigt
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Frauenbeirat
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Vorberatung
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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02.03.2005
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Sachverhalt
Das im Jahr
2001 beschlossene Konzept
“Umfassende Hilfsangebote für Schwangere und Mütter in Not/
Anonyme Geburt, Moses-Projekt und Baby-Klappe” ist mit den beiden Säulen
“Anonyme Beratung / Moses-Projekt” und “Baby-Klappe”
seit November/Dezember 2003 erfolgreich in die Praxis umgesetzt.
Betroffene
Schwangere / Mütter nutzten das Angebot, mit dem Ergebnis, daß die Hälfte der
Ratsuchenden in die Lage versetzt wurde, ihre Kinder zu behalten und die
Anderen eine fundierte Entscheidung für die Adoption treffen konnten.
Der Jugendhilfeausschuß beschloß in seinen Sitzungen vom
14.3.01 und 24.10.01 die Umsetzung des Konzeptes “Umfassende
Hilfsangebote für Schwangere und Mütter in Not/ Anonyme Geburt, Moses-Projekt
und Baby-Klappe”.
Dieses Hilfsangebot sollte zum einen durch die Adoptionvermittlungsstelle
des Fachbereiches Jugend und Soziales (anonyme Beratung und Übergabe), zum
anderen durch das St.Josefs -Hospital (anonyme Geburt) und das AKH (
Baby-Klappe) durchgeführt werden.
Das St.Josefs-Hospital zog sich kurzfristig zurück, so daß
seit Dez. 2003 die beiden Säulen des Konzeptes “anonyme Beratung und
Übergabe”/ “Baby-Klappe” umgesetzt wurden.
Bekannt gemacht wurde das Konzept und die sich daraus ergebende Praxis durch zahlreiche Pressemitteilungen, durch Plakate und das Auslegen von Faltblättern ( in 8 Sprachen) in Frauenarztpraxen, Krankenhäusern, Schulen und öffentlichen Gebäuden.
Diese Öffentlichkeitsarbeit war sehr erfolgreich. Sie sprach
nicht nur ratsuchende Schwangere und Frauenärzte an, sondern auch die indirekte
Zielgruppe älterer Jugendlicher, die sich im Rahmen von Pressearbeit
(Zeus-Projekt) mehrfach mit dem Problem befaßten. Schulklassen mit älteren
Schülerinnen forderten ausführliche Informationen in Unterrichtseinheiten ein.
Das Konzept “Umfassende Hilfsangebote für Schwangere
und Mütter in Not” hat sich aufgrund der bisherigen Inanspruchnahme von
Schwangeren und Müttern seit Nov. 2003 bewährt.
Die Adoptionsvermittlungsstelle hält bereits seit November
2003 zusätzlich zu den üblichen Dienstzeiten, während der Abendstunden bis
21.00 Uhr, auch an den dienstfreien Wochenenden / Feiertagen, einen
Bereitschaftsdienst vor.
Erstkontakte werden in der Regel per Handy hergestellt. Die
Telefonnummer kann nicht nur den Faltblättern, sondern auch der regelmäßig
veröffentlichen Ratgeber-Spalte in der hiesigen Presse entnommen werden.
Die telefonische Erreichbarkeit - das telefonische
Beratungsangebot –- wird regelmäßig genutzt.
Seitens vieler Ärzte und den Geburtskliniken wird die
Gelegenheit häufig genutzt, über das Bereitschaftshandy, unmittelbaren Kontakt
zwischen Schwangeren (im Kreißsaal oder in den Praxen) und der beratenden
Fachkraft der Adoptionsvermitttlungsstelle herzustellen.
In Folge der zunächst meist anonymen Kontake per Telefon
ergeben sich häufig persönliche Treffen, die dann überwiegend ihren anonymen
Charakter verlieren.
Vor allen Dingen wird diese Möglichkeit der Kontaktaufnahme
von einem Personenkreis genutzt, der üblicherweise, wegen großer
Schwellenängste gegenüber Behörden, nicht
erreicht werden kann.
Anonyme Beratung wird von Schwangeren aus Hagen oder der
Umgebung gesucht und genutzt. Letztere haben oft große Ängste sich in ihrer
direkten überschaubaren Umgebung zu outen. Alle schätzen die angstfreie
Beratungsmöglichkeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten oder an anderen Orten
außerhalb der Diensträume.
Die Beratung durch die beiden Fachkräfte der
Adoptionsvermittlungsstelle zielt telefonisch darauf hin, einen persönlichen
Kontakt herzustellen, um Hilfestellung über einen längeren Zeitraum zu geben.
Haben die Schwangeren Vertrauen aufgebaut, geben sie in der
Regel ihre Identität preis, entschließen sich, ihr Kind nicht in die
Baby-Klappe zu legen, es zur Adoption freizugeben oder es mit stützenden
Hilfsangeboten zu behalten.
Seit Einrichtung des Bereitschaftsdienstes im November 2003
nahmen bis Ende 2004 zunächst 13 Schwangere anonym das Beratungsangebot der
Adoptionsvermittlungsstelle an, wobei im Laufe der einzelnen Kontakte lediglich
3 Frauen (diese Schwangeren stammten alle aus den umliegenden Gemeinden) anonym
blieben.
.
Bei 5 Frauen kam es zu einer Vermittlung der Kinder in
Adoptionspflege, 5 Frauen entschlossen sich dazu, mit Hilfestellung ihr Kind
selbst groß zu ziehen.
Baby-Klappe
Die Baby-Klappe des AKHs wurde am 8.12.2003 eingeweiht. Ziel
ist, die Schwangeren zu erreichen, die sich selbst vor der anonymen
Kontaktaufnahme mit der Adoptionsvermittlungsstelle fürchten und ansonsten ihr
Kind “irgendwo” aussetzen würden.
Um das gesundheitliche Risiko der Kinder in einer so
extremen Krisensituation zu minimieren, bietet die Baby-Klappe Schutz.
Gleichzeitig wird der Kindesmutter Gelegenheit gegeben, sich durch die
ausliegenden Briefe (ebenfalls in 8 Sprachen) Informationen mitzunehmen, um ihr
später die Gelegenheit zu ermöglichen, Kontakt zu den Mitarbeitern der
Adoptionsvermittlungsstelle aufnehmen.
So haben sie auch noch später die Chance sich zu melden,
Informationen über das Kind zu erfragen oder sich um die Rückgabe des Kindes zu
bemühen.
Seit Eröffnung der Baby-Klappe wurde 1 neugeborenes Kind in
die Obhut des AKHs und der Adoptionsvermittlungsstelle gegeben.
Die Kindesmutter hat sich bisher nicht gemeldet.
Rechtliche Situation
In den vergangenen Wochen sind in verschiedenen Städten “anonyme Geburten” und teilweise “Baby-Klappen” ins Visier von Staatsanwälten geraten.
So wird den Müttern Verletzung der Unterhaltspflicht und Fälschung des Personenstandes vorgeworfen.
Der Argwohn der Ermittler richtet sich auch gegen die
Klinik-Mitarbeiter, sie könnten wegen Beihilfe oder Anstiftung einer Straftat
verfolgt werden.
Auch jüngste Nachfragen bei der Stadt Dortmund ergaben, daß
sich hier die Staatsanwaltschaft Gedanken macht. Sie sieht aber kein Verstoß
gegen die Unterhaltspflicht, da die Kinder analog den anderen Kindern, die zur
Adoption freigegeben werden, direkt zu adoptionswilligen Eheleuten vermittelt
werden, welche vom 1. Tag an die vollständigen Kosten des Unterhalts
übernehmen.
Die Staatsanwaltschaft Hagen hatte bereits in den
Vorgesprächen erklärt, sie sehe keine Veranlassung eine Strafverfolgung
einzuleiten.
Im aktuellen Fall des Kindes in der Baby-Klappe wurde dies
bestätigt.
Die Polizei, die ebenfalls Kenntnis vom Auffinden des Kindes
hat, sieht zur Zeit ebenfalls keine Veranlassung, ein Ermittlungsverfahren
einzuleiten.
Fazit:
Das Angebot hat eine Lücke der Hilfestellung für Frauen in
Notsituationen geschlossen. Es wird sowohl von den Betroffenen als auch von
beruflich eingebundenen Helfern genutzt. Die betroffenen Frauen haben den
niederschwelligen Zugang zu den individuellen Hilfen dankbar angenommen.
Das bürgerschaftliche und politische Engagement für die
Umsetzung einer Idee in praktisches Handeln war erfolgreich.
Die rechtliche Entwicklung wird weiter beobachtet, ggfs.
wird das Konzept angepaßt.
