Beschlussvorlage - 0888/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Nach § 24 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (GV.NW.1997 S.431) gehören der Kommunalen Gesundheitskonferenz Mitglieder des für die Gesundheitskonferenz zuständigen Ausschusses des Rates an.

2.      Der Rat wählt für die laufende Wahlzeit zu Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz im Sinne von Punkt 1:

 

Mitglied

Stellvertreter(in)

 

 

 

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Sachverhalt

Die Kommunale Gesundheitskonferenz berät gemeinsam interessierende Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordinierung.

 

Nach erfolgter Kommunalwahl sind nach Vorgabe des § 24 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und § 2 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zu diesem Gesetz Mitglieder des Sozialausschusses für die laufende Wahlzeit in die Hagener Gesundheitskonferenz zu wählen.

 

Für die abgelaufene Wahlzeit waren vier Mitglieder und vier Vertreter (alle aus dem Sozialausschuss) gewählt worden.

Es waren dies:

 

Mitglied

Vertreter(in)

Herr Wolfgang Röspel

Frau Karin Kuschel

Herr Heinz Schellhorn

Herr Sven Söhnchen

Herr Ercan Öztaskin

Herr Victor Dücker

Frau Ruth Sauerwein

Herr Norbert Halbeisen

 

 

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

 

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Beschlüsse

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30.11.2004 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie

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09.02.2005 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

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24.02.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen