Beschlussvorlage - 0934/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Einrichtung einer Fußgängerzone zwischen „Mitte“ Rathausstraße (ab Durchgang Innenhof)  und Friedrich- Ebert- Platz.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Verlagerung der  Taxihalteplätze aus der Rathausstraße zum „Solitär“ Badstraße/ Körnerstraße.

 

  1. Die Bezirksvertretung Mitte beschließt in Abänderung ihres Beschlusses vom 06.07.2011 die Einrichtung von Zweiradstellplätzen gem. Plan im Platzbereich Potthofstraße/ Rathausstraße.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Vorbemerkungen:

 

Im Zuge der Neugestaltung der Hagener Innenstadt wurde auch die Rathausstraße zwischen Holzmüller-/ Potthofstraße und Friedrich- Ebert- Platz umgestaltet. Der Ausbau wurde mit Ratsvorlage Nr. 600121/00 vom 22.07.2002 beschlossen.

Als Fertigstellungstermin der Maßnahme wird gemäß Abnahmeprotokoll der 07.06.2005 genannt.

 

Die Ausschilderung des Straßenstücks erfolgte mit Zeichen 325/ 326, verkehrsberuhigter Bereich. Eine bereits zur damaligen Zeit angedachte Beschilderung als Fußgängerzone wurde verworfen, da wegen der Vielzahl der Anliefer- und Ladevorgänge so wie der Taxenhalteplätze ein reger Fahrzeugverkehr zu erwarten war, der mit den Intentionen einer Fußgängerzone nicht vereinbar gewesen wäre.

 

 

Vorhandene Situation:

 

Gemäß Ausbauplan ist die Rathausstraße im betrachteten Teilstück höhengleich, d.h. ohne Bordsteine, ausgebaut worden. Die Pflasterung aus Betonsteinen mit Granitvorsatz ist homogen auf ganzer Verkehrsflächenbreite erfolgt- der mittlere Bereich ist durch seitliche Entwässerungsrinnen aus dem gleichen Pflastermaterial eingefasst.

 

Auf der südlichen Seite ist eine Beleuchtungsanlage aus Stelen angeordnet. Nördlich sind nachträglich Bodenstrahler zur Anstrahlung des historischen Rathauses installiert worden.

 

Vor dem Friedrich- Ebert- Platz auf der Seite des historischen Rathauses ist  der Taxi- Aufstellbereich zur Kenntlichmachung durch dunkles Pflaster eingefasst (8 Stellplätze). Gegenüber sind drei begehbare, ausgepflasterte Baumscheiben entstanden.

 

Im vorderen Bereich zur Holzmüllerstraße wird der Höhenunterschied zur Eingangsebene des Rathauses mit einer Stufenanlage abgefangen, die in Richtung Friedrich- Ebert- Platz die Möglichkeit der Integration einer Zweiradabstellanlage bot. Nach anfänglicher Nutzung nur für Fahrräder wurde die Abstellmöglichkeit auch auf motorisierte Zweiräder ausgeweitet.

 

Kürzlich beschloss die Bezirksvertretung Mitte die Einrichtung einer weiteren Motorradabstellmöglichkeit gegenüber der bestehenden Anlage im Seitenbereich der Rathausstraße.

 

Im Einmündungsbereich Rathausstraße/ Potthofstraße ist eine platzartige Fläche entstanden, die mit drei Bäumen und Grünbeeten eingefasst ist und den Übergang zum Dr. Ferdinand- David- Park darstellt.

 

 

Planung:

 

Nicht zuletzt wegen der Errichtung der neuen Rathaus- Galerie mit einem Ausgang ca. mittig der unteren Rathausstraße ist es angedacht, den/ einen (Teil-) Bereich der unteren Rathausstraße als Fußgängerzone auszuweisen.

 

Hier gibt es prinzipiell zwei Ansätze:

 

  1. Ausweisung der Fußgängerzone ab ca. Mitte der Rathausstraße (Durchgang zum Innenhof) und

 

  1. Ausweisung der Fußgängerzone direkt ab Holzmüllerstraße

 

 

Vor- und Nachteile der jeweiligen Lösungen:

 

Im ersten Fall können alle Lade- und Lieferverkehre ungehindert zu allen Zeiten stattfinden. Außerdem ist die Zufahrt zum Innenhof „ehem. Stadtarchiv“ dauerhaft und „ungehindert“ frei. Alle Zweiradstellplätze, auch die neu beschlossenen, könnten ohne weitere Regelungen genutzt werden.

 

Durch die zunächst weiterhin mögliche Einfahrt in die Rathausstraße für alle Verkehrsteilnehmer ist bei der Lösung „Fußgängerzone ab Mitte Rathausstraße“ eine hohe Wendevorgangshäufigkeit zu erwarten, die wegen der beengten Platzverhältnisse zu Komplikationen führen kann.

Die Anordnung der Taxistellplätze an der heutigen Stelle muss bei dieser Lösung überdacht werden, da sich 8 Stellplätze in der dann wahrscheinlich belebteren Fußgängerzone störend auswirken. Sollte keine Ersatzlösung gefunden werden, muss eine Ausnahmegenehmigung für die Taxen ausgesprochen werden.

 

 

Im Fall der Ausweisung der unteren Rathausstraße als Fußgängerzone direkt ab Holzmüllerstraße würde der heute zu beobachtende Such- und Parkverkehr sicherlich ausbleiben. Die Lieferzeiten, auch für das Rathaus, müssen den allgemeinen Ladezeiten innerhalb der bestehenden Fußgängerzone angepasst werden, d.h., Liefern und Laden nur von 07.00 Uhr bis 09.30 Uhr und 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Die Anlieger bekämen eine Ausnahmegenehmigung, analog zu den bestehenden Regelungen innerhalb der Fußgängerzone.

 

Auch bei dieser Lösung gelten die o. g. Aussagen zu den Taxenstellplätzen. Außerdem wäre auch die bestehende Abstellanlage für Zweiräder ohne Weiteres nicht mehr anfahrbar. Das Gleiche gilt für die neu beschlossenen Motorradplätze. Ggf. müssten auch hierfür Ausnahmeregelungen getroffen werden.

 

 

 

Fazit:

 

Im unteren Teil der Rathausstraße müssen dauerhaft alle Anlieger ein Befahrungsrecht erhalten. Der  Lieferverkehr ist ebenfalls zu gewährleisten. Die Zweiradabstellanlagen sollten nutzbar bleiben.

Hieraus ergibt sich, dass die Ausweisung der Rathausstraße als Fußgängerzone direkt ab Holzmüllerstraße wenig praktikabel ist.

Vielmehr erscheint es aus längeren Beobachtungen nötig zu sein, besonders den Parksuchverkehr aus diesem Teil der Rathausstraße fernzuhalten.

Da das Zeichen 325, verkehrsberuhigter Bereich mit Parken auf den gekennzeichneten Flächen, keinen Aufschluss darüber gibt, ob und wie viele Parkplätze vorhanden sind, wäre hier eine Zusatzbeschilderung möglich, auf die nicht vorhandenen Parkplätze hinweist.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte daher die Ausweisung als Fußgängerzone ab Mitte untere Rathausstraße erfolgen- kombiniert mit einem Hinweis am Eingangsbereich der  untere Rathausstraße, der inhaltlich anzeigt, dass in diesem Straßenabschnitt keine Park- und Haltemöglichkeiten gegeben sind. Außerdem erscheint die Anbringung eines Sackgassenschildes (ohne Wendemöglichkeit ) sinnvoll.

 

In Folge dieser Regelungen sollte die südöstliche Seite der Rathausstraße durch Abpollerung freigehalten werden. Außerdem wäre der Beschluss der BV Mitte zur Erweiterung der Zweiradabstellanlage lagemäßig zu modifizieren- diese sollte nun im Platzbereich an der Potthofstraße/ Rathausstraße angeordnet werden.

 

Im Zusammenhang mit der Thema „Fußgängerzone Rathausstraße“ wurde, wie bereits oben erwähnt, auch die Lage der Taxistellplätze diskutiert- diese sollen nun zum Solitärgebäude an der Badstraße/ Körnerstraße verlagert werden. So könnte der gekennzeichnete Bereich der heutigen Taxistände als Fahrradparkmöglichkeit genutzt werden. Diese Nutzung wäre mit der Ausweisung einer Fußgängerzone verträglich.

 

 

Kosten und Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für die o. g. Regelungen setzen sich aus Markierungsarbeiten und Beschilderung so wie Abpollerungen zusammen.

 

Die Abpollerung der südöstlichen Seite der Rathausstraße erfordert ca. 6.000,- €.

Die Beschilderung und Markierung (Fußgängerzone, Zusatz an der vorhandenen Beschilderung, Zweiradabstellanlage,) kommt mit ca. 2.000,- dazu.

Für die Umkennzeichnung der Taxiplätze werden noch ca. 1.000,- € in Ansatz gebracht.

 

Die Kosten für die Abpollerung, Umkennzeichnungen für die Taxen und die Beschilderung der Fußgängerzone sollen in die Neubaumaßnahme Rathausgalerie eingebracht und von dort finanziert werden. Kleinere „Restkosten“ für die Kennzeichnung der Zweiradabstellanlage können aus dem „laufenden Geschäft“ beglichen werden.

 

 

 

Ausführung:

 

Nach den Beschlüssen in der Bezirksvertretung Mitte und im Stadtentwicklungsausschuss könnte die Maßnahme umgesetzt werden.

Davon ausgenommen ist die Abpollerung der südöstlichen Seite der Rathausstraße, wenn die Finanzierung, wie vorgeschlagen, über die Rathausgalerie möglich wird. Dazu müssten erst die Verträge mit dem Investor rechtskräftig werden.

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.12.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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13.12.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Einrichtung einer Fußgängerzone zwischen „Mitte“ Rathausstraße (ab Durchgang Innenhof)  und Friedrich- Ebert- Platz.

 

  1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Verlagerung der  Taxihalteplätze aus der Rathausstraße zum „Solitär“ Badstraße/ Körnerstraße.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, nach der Sommerpause 2012 einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen