Beschlussvorlage - 0934/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußgängerzone Rathausstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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06.12.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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13.12.2011
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Beschlussvorschlag
- Der Stadtentwicklungsausschuss
beschließt die Einrichtung einer Fußgängerzone zwischen
„Mitte“ Rathausstraße (ab Durchgang Innenhof) und Friedrich- Ebert- Platz.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die
Verlagerung der Taxihalteplätze aus der
Rathausstraße zum „Solitär“ Badstraße/ Körnerstraße.
- Die
Bezirksvertretung Mitte beschließt in Abänderung ihres Beschlusses vom
06.07.2011 die Einrichtung von Zweiradstellplätzen gem. Plan im
Platzbereich Potthofstraße/ Rathausstraße.
Sachverhalt
Begründung
Vorbemerkungen:
Im Zuge der
Neugestaltung der Hagener Innenstadt wurde auch die Rathausstraße zwischen
Holzmüller-/ Potthofstraße und Friedrich- Ebert- Platz umgestaltet. Der Ausbau
wurde mit Ratsvorlage Nr. 600121/00 vom 22.07.2002 beschlossen.
Als Fertigstellungstermin
der Maßnahme wird gemäß Abnahmeprotokoll der 07.06.2005 genannt.
Die Ausschilderung
des Straßenstücks erfolgte mit Zeichen 325/ 326, verkehrsberuhigter Bereich.
Eine bereits zur damaligen Zeit angedachte Beschilderung als Fußgängerzone wurde
verworfen, da wegen der Vielzahl der Anliefer- und Ladevorgänge so wie der
Taxenhalteplätze ein reger Fahrzeugverkehr zu erwarten war, der mit den
Intentionen einer Fußgängerzone nicht vereinbar gewesen wäre.
Vorhandene Situation:
Gemäß Ausbauplan ist
die Rathausstraße im betrachteten Teilstück höhengleich, d.h. ohne Bordsteine,
ausgebaut worden. Die Pflasterung aus Betonsteinen mit Granitvorsatz ist
homogen auf ganzer Verkehrsflächenbreite erfolgt- der mittlere Bereich ist
durch seitliche Entwässerungsrinnen aus dem gleichen Pflastermaterial
eingefasst.
Auf der südlichen
Seite ist eine Beleuchtungsanlage aus Stelen angeordnet. Nördlich sind
nachträglich Bodenstrahler zur Anstrahlung des historischen Rathauses
installiert worden.
Vor dem Friedrich- Ebert-
Platz auf der Seite des historischen Rathauses ist der Taxi- Aufstellbereich zur
Kenntlichmachung durch dunkles Pflaster eingefasst (8 Stellplätze). Gegenüber
sind drei begehbare, ausgepflasterte Baumscheiben entstanden.
Im vorderen Bereich
zur Holzmüllerstraße wird der Höhenunterschied zur Eingangsebene des Rathauses
mit einer Stufenanlage abgefangen, die in Richtung Friedrich- Ebert- Platz die
Möglichkeit der Integration einer Zweiradabstellanlage bot. Nach anfänglicher
Nutzung nur für Fahrräder wurde die Abstellmöglichkeit auch auf motorisierte
Zweiräder ausgeweitet.
Kürzlich beschloss
die Bezirksvertretung Mitte die Einrichtung einer weiteren
Motorradabstellmöglichkeit gegenüber der bestehenden Anlage im Seitenbereich
der Rathausstraße.
Im Einmündungsbereich
Rathausstraße/ Potthofstraße ist eine platzartige Fläche entstanden, die mit
drei Bäumen und Grünbeeten eingefasst ist und den Übergang zum Dr. Ferdinand-
David- Park darstellt.
Planung:
Nicht zuletzt wegen
der Errichtung der neuen Rathaus- Galerie mit einem Ausgang ca. mittig der
unteren Rathausstraße ist es angedacht, den/ einen (Teil-) Bereich der unteren
Rathausstraße als Fußgängerzone auszuweisen.
Hier gibt es
prinzipiell zwei Ansätze:
- Ausweisung der
Fußgängerzone ab ca. Mitte der Rathausstraße (Durchgang zum Innenhof) und
- Ausweisung der
Fußgängerzone direkt ab Holzmüllerstraße
Vor- und Nachteile
der jeweiligen Lösungen:
Im ersten Fall können
alle Lade- und Lieferverkehre ungehindert zu allen Zeiten stattfinden. Außerdem
ist die Zufahrt zum Innenhof „ehem. Stadtarchiv“ dauerhaft und
„ungehindert“ frei. Alle Zweiradstellplätze, auch die neu
beschlossenen, könnten ohne weitere Regelungen genutzt werden.
Durch die zunächst
weiterhin mögliche Einfahrt in die Rathausstraße für alle Verkehrsteilnehmer
ist bei der Lösung „Fußgängerzone ab Mitte Rathausstraße“ eine hohe
Wendevorgangshäufigkeit zu erwarten, die wegen der beengten Platzverhältnisse
zu Komplikationen führen kann.
Die Anordnung der Taxistellplätze
an der heutigen Stelle muss bei dieser Lösung überdacht werden, da sich 8
Stellplätze in der dann wahrscheinlich belebteren Fußgängerzone störend
auswirken. Sollte keine Ersatzlösung gefunden werden, muss eine
Ausnahmegenehmigung für die Taxen ausgesprochen werden.
Im Fall der
Ausweisung der unteren Rathausstraße als Fußgängerzone direkt ab
Holzmüllerstraße würde der heute zu beobachtende Such- und Parkverkehr
sicherlich ausbleiben. Die Lieferzeiten, auch für das Rathaus, müssen den
allgemeinen Ladezeiten innerhalb der bestehenden Fußgängerzone angepasst werden,
d.h., Liefern und Laden nur von 07.00 Uhr bis 09.30 Uhr und 19.00 Uhr bis 22.00
Uhr. Die Anlieger bekämen eine Ausnahmegenehmigung, analog zu den bestehenden
Regelungen innerhalb der Fußgängerzone.
Auch bei dieser
Lösung gelten die o. g. Aussagen zu den Taxenstellplätzen. Außerdem wäre auch
die bestehende Abstellanlage für Zweiräder ohne Weiteres nicht mehr anfahrbar.
Das Gleiche gilt für die neu beschlossenen Motorradplätze. Ggf. müssten auch
hierfür Ausnahmeregelungen getroffen werden.
Fazit:
Im unteren Teil der
Rathausstraße müssen dauerhaft alle Anlieger ein Befahrungsrecht erhalten.
Der Lieferverkehr ist ebenfalls zu
gewährleisten. Die Zweiradabstellanlagen sollten nutzbar bleiben.
Hieraus ergibt sich,
dass die Ausweisung der Rathausstraße als Fußgängerzone direkt ab
Holzmüllerstraße wenig praktikabel ist.
Vielmehr erscheint es
aus längeren Beobachtungen nötig zu sein, besonders den Parksuchverkehr aus
diesem Teil der Rathausstraße fernzuhalten.
Da das Zeichen 325,
verkehrsberuhigter Bereich mit Parken auf den gekennzeichneten Flächen, keinen
Aufschluss darüber gibt, ob und wie viele Parkplätze vorhanden sind, wäre hier
eine Zusatzbeschilderung möglich, auf die nicht vorhandenen Parkplätze hinweist.
Aus Sicht der
Verwaltung sollte daher die Ausweisung als Fußgängerzone ab Mitte untere
Rathausstraße erfolgen- kombiniert mit einem Hinweis am Eingangsbereich der untere Rathausstraße, der inhaltlich anzeigt,
dass in diesem Straßenabschnitt keine Park- und Haltemöglichkeiten gegeben
sind. Außerdem erscheint die Anbringung eines Sackgassenschildes (ohne
Wendemöglichkeit ) sinnvoll.
In Folge dieser
Regelungen sollte die südöstliche Seite der Rathausstraße durch Abpollerung
freigehalten werden. Außerdem wäre der Beschluss der BV Mitte zur Erweiterung
der Zweiradabstellanlage lagemäßig zu modifizieren- diese sollte nun im
Platzbereich an der Potthofstraße/ Rathausstraße angeordnet werden.
Im
Zusammenhang mit der Thema „Fußgängerzone Rathausstraße“ wurde, wie
bereits oben erwähnt, auch die Lage der Taxistellplätze diskutiert- diese
sollen nun zum Solitärgebäude an der Badstraße/ Körnerstraße verlagert werden. So
könnte der gekennzeichnete Bereich der heutigen Taxistände als
Fahrradparkmöglichkeit genutzt werden. Diese Nutzung wäre mit der Ausweisung
einer Fußgängerzone verträglich.
Kosten und Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die o.
g. Regelungen setzen sich aus Markierungsarbeiten und Beschilderung so wie Abpollerungen
zusammen.
Die Abpollerung der
südöstlichen Seite der Rathausstraße erfordert ca. 6.000,- €.
Die Beschilderung und
Markierung (Fußgängerzone, Zusatz an der vorhandenen Beschilderung,
Zweiradabstellanlage,) kommt mit ca. 2.000,- dazu.
Für die
Umkennzeichnung der Taxiplätze werden noch ca. 1.000,- € in Ansatz
gebracht.
Die Kosten für die Abpollerung,
Umkennzeichnungen für die Taxen und die Beschilderung der Fußgängerzone sollen
in die Neubaumaßnahme Rathausgalerie eingebracht und von dort finanziert
werden. Kleinere „Restkosten“ für die Kennzeichnung der
Zweiradabstellanlage können aus dem „laufenden Geschäft“ beglichen
werden.
Ausführung:
Nach den Beschlüssen
in der Bezirksvertretung Mitte und im Stadtentwicklungsausschuss könnte die
Maßnahme umgesetzt werden.
Davon ausgenommen ist
die Abpollerung der südöstlichen Seite der Rathausstraße, wenn die Finanzierung,
wie vorgeschlagen, über die Rathausgalerie möglich wird. Dazu müssten erst die
Verträge mit dem Investor rechtskräftig werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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223,6 kB
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265,4 kB
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13.12.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Einrichtung einer Fußgängerzone
zwischen „Mitte“ Rathausstraße (ab Durchgang Innenhof) und Friedrich- Ebert- Platz.
- Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Verlagerung der Taxihalteplätze aus der Rathausstraße
zum „Solitär“ Badstraße/ Körnerstraße.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, nach der Sommerpause 2012 einen
Erfahrungsbericht vorzulegen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |