Beschlussvorlage - 1105/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitritt zum "Covenant of Mayors" (Konvent der Bürgermeister)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Hans-Joachim Wittkowski
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.12.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Beitritt zum „Covenant of Mayors
– Bürgermeisterkonvent”
Der Umweltausschuss hat am 29.09.2011
beschlossen, sich dem Thema dieser freiwilligen offiziellen europäischen
Bewegung anzunehmen und die Empfehlung an den Rat gegeben, den Beitritt zu
beschließen.
Die europäische Generaldirektion für
Energie und Transport - DG TREN – ruft die europäischen Städte auf, dem
so genannten „Covenant of Mayors“ (Bürgermeisterkonvent) der im
Klimaschutz engagierten europäischen Kommunen beizutreten. Aufgefordert zum
Beitritt sind alle Städte, die sich beispielhaft im Klimaschutz engagieren und
eigene Klimaschutzaktionsprogramme unter Einbezug der Bevölkerung planen oder
aufgelegt haben. Mit dem 20-Punkte-Maßnahmenprogramm des Rates von 2007, dem
Prozess des European Energy Awards® seit 2008-2011 und dem neuen, vom Rat zu
beschließenden Energiewendeprogramm der Stadt Hagen (DS 0574/2011), das in
verschiedenen Bereichen eine CO2-Minderung auf der Basis von 1990 vorsieht, ist
diese Voraussetzung gegeben.
Im Rahmen der Teilnahme am Europaprojekt
LEAP, bei dem die Stadt Hagen eingebunden ist, ist ebenfalls vorgesehen, einen
Beschluss zur Teilnahme am Covenant of Mayors herbeizuführen.
Die Städte verpflichten sich in der
Beitrittserklärung unter anderem dazu,
- über die 2020 Ziele der EU hinauszugehen (20%-ige Steigerung der
Energieeffizienz; 20%-ige Erhöhung des Anteils der erneuerbaren
Energieträger und 20%-ige Senkung der CO2-Emissionen),
- einen Aktionsplan für nachhaltige Energie vorzulegen und
- an der jährlichen europäischen Konferenz der Bürgermeister für
nachhaltige Energie für Europa teilzunehmen.
Der Beitritt zum „Covenant of
Mayors“ ist kostenlos. Allerdings entstehen Reisekosten durch die
Teilnahme an dem einmal jährlich tagenden internationalen Kongress der Bürgermeister,
der im europäischen Ausland stattfindet. Die Reisekosten für die Teilnahme an der Unterzeichungszeremonie für
beigetretene Kommunen (zuletzt in Brüssel)
können jedoch kostenneutral für die Stadt aus EU-Projektmitteln getragen
werden.
Begründung
Die europäische Generaldirektion für
Energie und Transport - DG TREN – ruft die europäischen Städte auf, dem
so genannten „Covenant of Mayors“ (Bürgermeisterkonvent) der im
Klimaschutz engagierten europäischen Kommunen beizutreten. Aufgefordert zum Beitritt
sind alle Städte, die sich beispielhaft im Klimaschutz engagieren und eigene
Klimaschutzaktionsprogramme unter Einbezug der Bevölkerung planen oder
aufgelegt haben. Sie sollen über die von der EU 2007 beschlossenen Ziele 20,
20, 20, also die Einsparung von 20% CO2, einer Erhöhung des Einsatzes
regenerativer Energien auf 20% und die Steigerung einer 20%igen
Energieeffizienz bis zum Jahr 2020 hinausgehen. Mit dem
20-Punkte-Maßnahmenprogramm des Rates von 2007, dem Prozess des European Energy
Awards® seit 2008-2011 und dem neuen, vom Rat zu beschließenden
Energiewendeprogramm der Stadt Hagen (DS 0574/2011), das in verschiedenen
Bereichen eine CO2-Minderung auf der Basis von 1990 vorsieht, ist diese
Voraussetzung gegeben.
Im Rahmen der Teilnahme am Europaprojekt
LEAP, bei dem die Stadt Hagen eingebunden ist, ist ebenfalls vorgesehen, einen
Beschluss zur Teilnahme am Covenant of Mayors herbeizuführen.
Ziel des Bürgermeisterkonvents ist es:
- die europäischen Kommunen und deren Bürgermeister zu vernetzen, da
Städte eine maßgebliche Rolle im Klimaschutz spielen;
- sog. Exzellenz-Initiativen fortschrittlicher Kommunen weltweit
vorzustellen, die anderen Städten als Vorbilder dienen und diese bei ihren
Anstrengungen im Klimaschutz in Zusammenarbeit mit dem Konvent
unterstützen sollen. Für die Anerkennung als Exzellenzinitiative ist ein
Antrag bei der Kommission notwendig;
- gute Beispiele für Klimaschutzprogramme zu verbreiten;
- dass bereits in diesem Bereich vorhandene europäische
Förderprogramme stärker auf die Bedürfnisse der Kommunen zugeschnitten und
neue Förderprogramme entwickelt werden;
- direkten politischen Einfluss auf europäische Energie- und
Klimaschutzentscheidungen zu nehmen bzw. in Entscheidungen einbezogen zu
werden;
- eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit für den Klimaschutz durch so
genannte „Covenant-“oder „Energiespartage“
durchzuführen, was in Hagen durch den Umwelttag und ähnliche
Veranstaltungen bereits umgesetzt wird und weiterhin werden kann.
Der Konvent wurde während der
Europäischen Energiewoche (EUSEW) im Februar 2009 gegründet. Die Kommission
erwartet, dass die Absichtserklärung dem Konvent beizutreten bis zum 15.
Dezember 2011 vorliegt und dass die Bürgermeister oder ihre Vertreter mindestens
einmal jährlich an Konventtreffen teilnehmen.
Die EU-Kommission erwartet eine
CO2-Bilanz, die bereits für die Zeit von 1990 bis 2007 für Hagen vorliegt und
weiter detailliert wird. Ein jährlicher Bericht über die erreichten Ziele der
Klimaschutzprogramme soll von den teilnehmenden Städten vorgelegt werden. Dies
kann die Klimaschutzleitstelle zusichern. Weiterhin ist es obligatorisch, eine
Überprüfung der Einsparziele durch ein alle zwei Jahre stattfindendes
Monitoring vorzulegen, das im Falle Hagens ohnehin im Rahmen des zurzeit
durchgeführten European Energy Awards® durchgeführt wird. Sollten diese
Verpflichtungen nicht eingehalten werden, behält sich die Kommission die
Kündigung einer Stadt aus dem Konvent vor.
Von der EU wird erwartet, dass die Stadt
Hagen einen formalen Beschluss des Rates vorlegt, was im Rahmen dieser Vorlage
umgesetzt wird.
Die unter dem englischen Titel „Covenant of
Mayors" laufende Initiative der Europäischen Kommission, ein Bündnis von
Städten und Gemeinden in Europa mit engagierten Klimaschutzzielen, wird als
Priorität des EU-Aktionsplans für Energieeffizienz nun umgesetzt.
Wie kann die Stadt Hagen beitreten?
• Die Initiative des Konvents der
Bürgermeister/innen wird dem Rat oder einem anderen Beschluss fassenden Organ
vorgestellt.
• Der Rat nimmt den Konvent der
Bürgermeister/innen formell an und beauftragt den Bürgermeister/die
Bürgermeisterin (oder einen gleichrangigen Vertreter des Stadtrats), das
Beitrittsformular zu unterzeichnen.
• Der Rat informiert die Kommission über die
Stadtverwaltung in einer Mitteilung an die Mailbox des Büros des Konvents der
Bürgermeister/innen über seine Entscheidung.
• Der Rat erhält eine Bestätigung per E-Mail,
die Informationen über die nächsten Schritte enthält.
Die teilnehmenden Städte verpflichten sich in der
Beitrittserklärung unter anderem dazu, in ihren Städten und Gemeinden:
- über die 2020 Ziele der EU hinauszugehen (20%-ige Steigerung der
Energieeffizienz; 20%-ige Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energieträger
und 20%-ige Senkung der CO2-Emissionen),
- einen Aktionsplan für nachhaltige Energie vorzulegen und
- an der jährlichen europäischen Konferenz der Bürgermeister für
nachhaltige Energie für Europa teilzunehmen.
Beigetretene Städte können außerdem auf sogenannte Exzellenzbenchmarks
zurückgreifen, die von Sachverständigen der Kommission als vorbildliche
Initiativen ausgewählt wurden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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x |
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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x |
konsumtive
Maßnahme |
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investive
Maßnahme |
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konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
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x |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
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Teilplan: |
1.56 |
Bezeichnung: |
Umweltschutz |
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Produkt: |
1.56.10.06 |
Bezeichnung: |
Umweltplanung |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Ertrag
(-) |
414 100 |
- € |
500,00 € |
500,00 € |
€ |
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Aufwand
(+) |
541 300 |
- € |
500,00 € |
500,00 € |
€ |
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Eigenanteil |
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- € |
- € |
- € |
€ |
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Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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x |
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
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Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
