Beschlussvorlage - 1105/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt den Beitritt zur offiziellen europäischen Klimaschutzinitiative „Covenant of Mayors“.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Beitritt zum „Covenant of Mayors – Bürgermeisterkonvent”

 

Der Umweltausschuss hat am 29.09.2011 beschlossen, sich dem Thema dieser freiwilligen offiziellen europäischen Bewegung anzunehmen und die Empfehlung an den Rat gegeben, den Beitritt zu beschließen.

 

Die europäische Generaldirektion für Energie und Transport - DG TREN – ruft die europäischen Städte auf, dem so genannten „Covenant of Mayors“ (Bürgermeisterkonvent) der im Klimaschutz engagierten europäischen Kommunen beizutreten. Aufgefordert zum Beitritt sind alle Städte, die sich beispielhaft im Klimaschutz engagieren und eigene Klimaschutzaktionsprogramme unter Einbezug der Bevölkerung planen oder aufgelegt haben. Mit dem 20-Punkte-Maßnahmenprogramm des Rates von 2007, dem Prozess des European Energy Awards® seit 2008-2011 und dem neuen, vom Rat zu beschließenden Energiewendeprogramm der Stadt Hagen (DS 0574/2011), das in verschiedenen Bereichen eine CO2-Minderung auf der Basis von 1990 vorsieht, ist diese Voraussetzung gegeben.

 

Im Rahmen der Teilnahme am Europaprojekt LEAP, bei dem die Stadt Hagen eingebunden ist, ist ebenfalls vorgesehen, einen Beschluss zur Teilnahme am Covenant of Mayors herbeizuführen.

 

Die Städte verpflichten sich in der Beitrittserklärung unter anderem dazu,

  • über die 2020 Ziele der EU hinauszugehen (20%-ige Steigerung der Energieeffizienz; 20%-ige Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energieträger und 20%-ige Senkung der CO2-Emissionen),
  • einen Aktionsplan für nachhaltige Energie vorzulegen und
  • an der jährlichen europäischen Konferenz der Bürgermeister für nachhaltige Energie für Europa teilzunehmen.

 

Der Beitritt zum „Covenant of Mayors“ ist kostenlos. Allerdings entstehen Reisekosten durch die Teilnahme an dem einmal jährlich tagenden internationalen Kongress der Bürgermeister, der im europäischen Ausland stattfindet. Die Reisekosten für die Teilnahme an der Unterzeichungszeremonie für beigetretene Kommunen (zuletzt in Brüssel) können jedoch kostenneutral für die Stadt aus EU-Projektmitteln getragen werden.

 

 

 

 

Begründung

 

Die europäische Generaldirektion für Energie und Transport - DG TREN – ruft die europäischen Städte auf, dem so genannten „Covenant of Mayors“ (Bürgermeisterkonvent) der im Klimaschutz engagierten europäischen Kommunen beizutreten. Aufgefordert zum Beitritt sind alle Städte, die sich beispielhaft im Klimaschutz engagieren und eigene Klimaschutzaktionsprogramme unter Einbezug der Bevölkerung planen oder aufgelegt haben. Sie sollen über die von der EU 2007 beschlossenen Ziele 20, 20, 20, also die Einsparung von 20% CO2, einer Erhöhung des Einsatzes regenerativer Energien auf 20% und die Steigerung einer 20%igen Energieeffizienz bis zum Jahr 2020 hinausgehen. Mit dem 20-Punkte-Maßnahmenprogramm des Rates von 2007, dem Prozess des European Energy Awards® seit 2008-2011 und dem neuen, vom Rat zu beschließenden Energiewendeprogramm der Stadt Hagen (DS 0574/2011), das in verschiedenen Bereichen eine CO2-Minderung auf der Basis von 1990 vorsieht, ist diese Voraussetzung gegeben.

 

Im Rahmen der Teilnahme am Europaprojekt LEAP, bei dem die Stadt Hagen eingebunden ist, ist ebenfalls vorgesehen, einen Beschluss zur Teilnahme am Covenant of Mayors herbeizuführen.

 

Ziel des Bürgermeisterkonvents ist es:

 

  • die europäischen Kommunen und deren Bürgermeister zu vernetzen, da Städte eine maßgebliche Rolle im Klimaschutz spielen;
  • sog. Exzellenz-Initiativen fortschrittlicher Kommunen weltweit vorzustellen, die anderen Städten als Vorbilder dienen und diese bei ihren Anstrengungen im Klimaschutz in Zusammenarbeit mit dem Konvent unterstützen sollen. Für die Anerkennung als Exzellenzinitiative ist ein Antrag bei der Kommission notwendig;
  • gute Beispiele für Klimaschutzprogramme zu verbreiten;
  • dass bereits in diesem Bereich vorhandene europäische Förderprogramme stärker auf die Bedürfnisse der Kommunen zugeschnitten und neue Förderprogramme entwickelt werden;
  • direkten politischen Einfluss auf europäische Energie- und Klimaschutzentscheidungen zu nehmen bzw. in Entscheidungen einbezogen zu werden;
  • eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit für den Klimaschutz durch so genannte „Covenant-“oder „Energiespartage“ durchzuführen, was in Hagen durch den Umwelttag und ähnliche Veranstaltungen bereits umgesetzt wird und weiterhin werden kann.

 

Der Konvent wurde während der Europäischen Energiewoche (EUSEW) im Februar 2009 gegründet. Die Kommission erwartet, dass die Absichtserklärung dem Konvent beizutreten bis zum 15. Dezember 2011 vorliegt und dass die Bürgermeister oder ihre Vertreter mindestens einmal jährlich an Konventtreffen teilnehmen.

 

Die EU-Kommission erwartet eine CO2-Bilanz, die bereits für die Zeit von 1990 bis 2007 für Hagen vorliegt und weiter detailliert wird. Ein jährlicher Bericht über die erreichten Ziele der Klimaschutzprogramme soll von den teilnehmenden Städten vorgelegt werden. Dies kann die Klimaschutzleitstelle zusichern. Weiterhin ist es obligatorisch, eine Überprüfung der Einsparziele durch ein alle zwei Jahre stattfindendes Monitoring vorzulegen, das im Falle Hagens ohnehin im Rahmen des zurzeit durchgeführten European Energy Awards® durchgeführt wird. Sollten diese Verpflichtungen nicht eingehalten werden, behält sich die Kommission die Kündigung einer Stadt aus dem Konvent vor.

 

Von der EU wird erwartet, dass die Stadt Hagen einen formalen Beschluss des Rates vorlegt, was im Rahmen dieser Vorlage umgesetzt wird.

 

Die unter dem englischen Titel „Covenant of Mayors" laufende Initiative der Europäischen Kommission, ein Bündnis von Städten und Gemeinden in Europa mit engagierten Klimaschutzzielen, wird als Priorität des EU-Aktionsplans für Energieeffizienz nun umgesetzt. 

Wie kann die Stadt Hagen beitreten?

• Die Initiative des Konvents der Bürgermeister/innen wird dem Rat oder einem anderen Beschluss fassenden Organ vorgestellt.

• Der Rat nimmt den Konvent der Bürgermeister/innen formell an und beauftragt den Bürgermeister/die Bürgermeisterin (oder einen gleichrangigen Vertreter des Stadtrats), das Beitrittsformular zu unterzeichnen.

• Der Rat informiert die Kommission über die Stadtverwaltung in einer Mitteilung an die Mailbox des Büros des Konvents der Bürgermeister/innen über seine Entscheidung.

• Der Rat erhält eine Bestätigung per E-Mail, die Informationen über die nächsten Schritte enthält.

Die teilnehmenden Städte verpflichten sich in der Beitrittserklärung unter anderem dazu, in ihren Städten und Gemeinden:

  • über die 2020 Ziele der EU hinauszugehen (20%-ige Steigerung der Energieeffizienz; 20%-ige Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energieträger und 20%-ige Senkung der CO2-Emissionen),
  • einen Aktionsplan für nachhaltige Energie vorzulegen und
  • an der jährlichen europäischen Konferenz der Bürgermeister für nachhaltige Energie für Europa teilzunehmen.

Beigetretene Städte können außerdem auf sogenannte Exzellenzbenchmarks zurückgreifen, die von Sachverständigen der Kommission als vorbildliche Initiativen ausgewählt wurden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.56

Bezeichnung:

Umweltschutz

Produkt:

1.56.10.06

Bezeichnung:

Umweltplanung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

414 100

- €

500,00 €

500,00 €

Aufwand (+)

541 300

- €

500,00 €

500,00 €

Eigenanteil

 

- €

- €

- €

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

x

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

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Beschlüsse

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01.12.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.12.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen