Beschlussvorlage - 1034/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gebührenkalkulation 2012 zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird vom Rat der Stadt Hagen zur Kenntnis genommen.

 

 

Realisierungstermin: 15.12.2011

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Kurzfassung entfällt

 

 

Begründung

 

Eine Änderung des Gebührensatzes für die Abfallentsorgung ist aufgrund der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2012 nicht erforderlich.

 

Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung wird dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.

 

 

Erläuterungen zur Kalkulation (siehe Anlage1):

 

Zu Zeile 1:

Gemäß § 6 Abs.2 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Darum und um eine Steigerung bei der Abfallgebühr für den Gebührenzahler zu vermeiden, wurde eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenhaushalt für die Mitfinanzierung der Abfallbeseitigungskosten in Höhe von 1.388.000 Euro einkalkuliert.

 

Zu Zeile 8 und 14:

Die Anlieferungen der PKW`s am Bringhof der MVA werden erstmalig der Sparte Abfallsammlung zugeordnet. Diese nicht kostendeckenden Anlieferungen werden in anderen Städten auch über die Abfallgebühren abgerechnet, so dass beim Vergleich der Hausmüllverbrennungspreise der Hagener Preis höher lag. Die Erlöse der PKW-Spur werden der Sparte im Bereich der Erlöse Bringhof gutgeschrieben. Im Ergebnis wird dadurch der ausgewiesene Kostenanstieg wieder ausgeglichen.

 

Zu Zeile 16:

 

Aufgrund der erforderlichen höheren Lagerhaltung für Sammelbehälter wird eine Lagerhalle genutzt. Dies führt zu entsprechenden Mietzahlungen.

 

Zu Zeile 19:

Aufgrund der steigenden Reparatur- und Betriebskosten für die Fahrzeuge und der Beschaffung kleinerer Sammelfahrzeuge für den Wintereinsatz wird der Ansatz angepasst.

 

 

 

Anlagen:

 

1) Kalkulation der Abfallgebühr

2) Ermittlung des Gebührensatzes

3) Gegenüberstellung der geltenden und geplanten Gebührensätze

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5370

Bezeichnung:

Abfallsammlung

Produkt:

1.53.70.01

Bezeichnung:

Abfallsammlung u.-transport

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

432103

18.424.182 €

Ertrag (-)

432106

110.500 €

Ertrag (-)

432107

14.500 €

Ertrag (-)

438100

1.388.000 €

Aufwand (+)

523500

19.565.269 €

Aufwand (+)

ILV

371.913 €

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im Haushaltsplanentwurf 2012/2013 bereits eingeplant

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

01.12.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.12.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen