Beschlussvorlage - 0959/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen für das Jahr 2012 wird, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0959/2011) vom 17.10.2011 ist,  beschlossen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2012

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt!

 

Begründung

 

Die Hebesätze bleiben im Jahr 2012 unverändert bei 265% für die Grundsteuer A, bei 530% für die Grundsteuer B und 490% für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze wurden zuletzt zum Jahr 2011 erhöht.

 

Der jetzige Satzungsbeschluss für das Jahr 2012 ist aus rechtlichen Gründen erforderlich.

 

 

Anlage:

 

 

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen vom ___________

 

 

Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2794), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15.10.2002 (BGBl. I, S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2010 (BGBl. I, S. 1769) und des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.12.1981 (GV. NRW. S. 732/ SGV. NRW. 611) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 271), hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am __________ die nachstehende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden für das Jahr 2012 wie folgt festgesetzt:

 

1.        Grundsteuer

     a)   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)           265 v.H.

     b)   für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                        530 v.H.

 

2.         Gewerbesteuer nach Ertrag                                                                      490 v.H.

 

 

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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01.12.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.12.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen