Beschlussvorlage - 1030/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/11 (626) – Barrierefreies Wohnen Bergstr. 83 - Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB), hier: Beschluss nach § 10 BauGB – Satzungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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06.12.2011
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.12.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.12.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2011
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zudiesem Beschluss gehörenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/11(626) – Barrierefreies Wohnen Bergstr. 83 –, ( Verfahren gemäß § 12 Baugesetzbuch ( BauGB ) in Verbindung mit § 13 a BauGB ) mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung .
Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 09.11.2011 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr 2/11 wird im Norden durch die Bergstraße,
im Osten durch den Parkplatz der CUNO-Berufsschule, im Süden durch eine
öffentliche Grünfläche und im Westen durch das Kultopia und die Villa
Laufenberg begrenzt.
Das gesamte Plangebiet (
Vorhabengebiet + Erweiterungsgebiet ) mit einer Größe von ca. 4000 qm liegt in
der Gemarkung Hagen, Flur 40 und umfasst die Flurstücke 98 und 99, sowie eine
Teilfläche des Flurstückes 73.
Nächster
Verfahrensschritt:
Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Dezember 2011 wird dieses
Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.
Mit Veröffentlichung des Beschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine
Kurzfassung ist wegen der Kürze der Begründung nicht erforderlich.
Begründung
Das Verfahren zur
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/11
(626) –
Barrierefreies Wohnen Bergstr. 83 -
wurde durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen am 24.02.2011
eingeleitet. Vorhabenträgerin ist die Werner-Ruberg-Stiftung.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a
Abs. 3 BauGB fand vom 14.03 bis 25.03.2011 statt.
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 2/11 (626) –
Barrierefreies Wohnen Bergstr. 83 - hat in der Zeit vom 26.07.2011 bis zum
26.08.2011 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Dabei sind keine
Anregungen von Bürgern eingegangen.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 4 und 4a BauGB haben folgende Absender
Hinweise vorgebracht, die an den Investor zur Beachtung weitergegeben wurden bzw. bereits als Hinweis
zu den textlichen Festsetzungen berücksichtigt wurden:
1. Untere
Bodenschutzbehörde, Rathausstraße 11, 58095 Hagen
2. Amt für Brand- und Katastrophenschutz - Vorbeugender baulicher
Brandschutz -,
Bergischer Ring 87, 58089
Hagen.
Stellungnahmen von Bürgern
sind nicht eingegangen.
Die geringfügigen Ergänzungen im
vorhabenbezogenen Bebauungsplan haben keine Auswirkungen auf die Planung, sie
dienen lediglich der Klarstellung. Da das Plangebiet auch den unmittelbar an
die "Bergstraße" angrenzenden Baukörper des "Caritas Verband
Hagen e.V. " umfasst, wurde entlang
der zukünftigen Grundstücksgrenze eine zusätzliche Linie ( offene Kästchenlinie
) zur Abgrenzung zwischen Vorhaben
– und Erweiterungsgebiet eingefügt. Die Aufnahme der textlichen
Festsetzung mit der Nr. 7 beschränkt die Zulässigkeit des Bauvorhabens auf den
in den Projektplänen zum Durchführungsvertrag dargestellten Umfang.
Interessen Dritter werden
nicht tangiert. Auf eine erneute Beteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB kann
deshalb verzichtet werden.
Die Begründung mit dem
Datum vom 31.05.2011 wurde aktualisiert und wird ersetzt durch die Begründung
vom 09.11.2011
Die Durchführung des
Vorhabens wird in einem zwischen dem Vorhabenträger und
der Gemeinde geschlossenen
städtebaulichen Vertrag (Durchführungsvertrag)
geregelt. Dieser Vertrag
war Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachen-Nr.
0844/2011.
Ein weiterer Bestandteil
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind die
Projektpläne. Sie sind
ebenfalls Bestandteil dieser Vorlage. Geringfügige Abweichungen zwischen dem
später zu stellenden Bauantrag und diesen Projektplänen sind unschädlich.
Bestandteile der Vorlage:
- Begründung zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/11 (626) – Barrierefreies
Wohnen Bergstr. 83 - , Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a
BauGB vom 09.11.2011
- Projektpläne
Folgende Unterlagen können im Bürgerinformationssystem und im Original
in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:
Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten
vom 06.06.2011 des Ing.-Büros für
Akustik und Lärm-Immissionsschutz, Dipl.-Ing. Peter Buchholz, Eppenhauser
Straße 101,58093 Hagen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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101,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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64,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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124 kB
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4
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(wie Dokument)
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158,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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252,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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298,3 kB
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7
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(wie Dokument)
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299,7 kB
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8
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(wie Dokument)
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304,9 kB
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9
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(wie Dokument)
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306,7 kB
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10
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(wie Dokument)
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387,9 kB
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11
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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12
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(wie Dokument)
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40 kB
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13
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(wie Dokument)
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452,4 kB
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14
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(wie Dokument)
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473 kB
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15
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(wie Dokument)
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31,4 kB
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16
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(wie Dokument)
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98,4 kB
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