Beschlussvorlage - 1089/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuausrichtung der Gebäude- und Immobilienwirtschaft bei der Stadt Hagenhier: Einführung eines Mieter-Vermieter-Modells (MVM) ab dem Wirtschaftsjahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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23.11.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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07.12.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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08.12.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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23.11.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Mit Verwaltungsvorlage
0954/2011 soll zum 01.01.2012 die Zusammenführung aller immobilienwirtschaftlichen
Leistungen bei der Stadt Hagen erfolgen. Die Beschlussfassung ist nach
Vorberatung im Betriebsausschuss der GWH am 29.11.2011 und im Haupt- und
Finanzausschuss am 01.12.2011 für die Sitzung des Rates am 15.12.2011 vorgesehen.
Der Betriebsauschuss GWH
hat Wert darauf gelegt, dass den Bezirksvertretungen im Rahmen ihrer bezirksbezogenen
Haushalts- und Budgetrechte insbesondere das neue Mieter-Vermieter-Modell (MVM)
im Vorfeld dieser Entscheidung vorgelegt wird.
Die Verwaltung wird im
Rahmen der Sitzungen entsprechend vortragen.
Einführung des Mieter-Vermieter-Modells zum
01.01.2012
Durch Ratsbeschluss
zur Vorlage Drucksachennummer 0144/2010
vom 25.02.2010 wurde die Verwaltung beauftragt, die internen
Beziehungen zwischen Verwaltung und GWH mit dem Ziel neu zu ordnen, ein möglichst
realistisches Vermieter-Mieter-Modell abzubilden, in dem den Ämtern Miete und
Nebenkosten für die genutzten Räumlichkeiten in Rechnung gestellt werden. Dabei
sollen
-
die Zahl der
Schnittstellen erheblich verringert und die Kommunikation wesentlich
vereinfacht werden
-
überschneidende
Zuständigkeiten durch eindeutige Verantwortlichkeiten ersetzt werden
-
die von der GWH
ermittelten Zahlen auf Basis einer Vollkostenrechnung als Grundlage für die Immobilien-Budgets
der Ämter und Fachbereiche im Rahmen des noch zu erstellenden Budgetierungsmodells
der Stadtverwaltung dienen
Darüber
hinaus hat die Verwaltungsführung folgende Eckpunkte für die Neuausrichtung der
Gebäudewirtschaft vorgegeben:
-
die Rechtsform
der eigenbetriebsähnliche Einrichtung soll beibehalten werden
-
das Eigentum der
städtischen Immobilien soll nicht auf die GWH übertragen werden
-
der Namen der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung soll im Zuge der Erweiterung geändert werden.
-
der Fachbereich
23 soll im Zuge der Erweiterung der GWH aufgelöst werden.
Die Verwaltung hat den
Ratsbeschluss unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des
Personalrates aufgegriffen und stellt in
dieser Vorlage die Umsetzungsvorschläge der Verwaltung, bezogen auf das
Mieter-Vermieter-Modell, vor:
Ausgangslage
Zurzeit wird im Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte (FB 23) die
Hausherren- und Auftraggeberfunktion für den überwiegenden Teil[1] der städtischen Immobilien wahrgenommen. Die Immobilienkosten werden überwiegend über
Sammelbudgets verwaltet. Eine Zuordnung der Kosten auf einzelne Objekte ist
zwar weitgehend möglich, jedoch haben die jeweiligen Nutzer keinen direkten
Einfluss auf die Bewirtschaftungskosten und keinen wirtschaftliche Anreiz zur
Kostenverringerung. Schnittstellen bestehen zwischen Immobiliennutzern, den
Hausherrenämtern bzw. dem Fachbereich 23 und der GWH. Innerhalb der GWH kann es
nach betroffenen Fachlichkeiten zu weiteren Schnittstellen kommen. Die
Bewirtschaftung der Immobilien ist bisher aufgeteilt in
·
Bereitstellungsimmobilien
(dienen zur kommunalen
Aufgabenerfüllung, i.d.R. Verwaltungsgebäude, soziale Einrichtungen,
Schulen), die durch GWH bewirtschaftet werden
und
·
fiskalische oder
Vermarktungsimmobilien, z.B. an Dritte vermietete Gebäude, nicht öffentlich
genutzte Freiflächen oder ehemalige
Bereitstellungsimmobilien, die zur Veräußerung anstehen und die vom FB
23 verwaltet werden.
Mit der Einführung dezentraler Ressourcenverantwortung in öffentlichen Haushalten
hat sich das MVM in der kommunalen Immobilienwirtschaft etabliert. Bereits bei der Gründung der GWH
zum 1.1.2004 wurde die Einführung eines MVM angestrebt um Immobilienkosten
verursachergerecht zuordnen zu können.
Die Einführung des MVM erfolgt in zwei Stufen:
Zum 01.01.2012 werden die erforderlichen Strukturen und Rollen des MVM geschaffen:

Quelle: KGST-Gutachten
6-2003
Verwaltungsführung oder -steuerung
Oberbürgermeister bzw. Fachbereiche Personal und Organisation (11) sowie Finanzen
und Controlling (20) mit den Funktionen
- Rahmenbedingungen und Ziele zu setzen,
- Berichtsinformationen entgegen zu nehmen
- und Grundsatzentscheidungen zu treffen.
Gebäudenutzer oder Mieter
FB 11 für Verwaltungsgebäude, die Ämter/FB, aktuell 37, 40, 45, 47, SZS, 55
und 69 für Facheinrichtungen, z. B. Feuerwachen, Schulen, Kindergärten,
Sportanlagen, Museen und Tierheim mit den Funktionen
- Verantwortung für kostenverursachende Inanspruchnahmen zu tragen
- Serviceleistungen für bereitzustellende Immobilien abzurufen
- Miete für in Anspruch genommene Leistungen zu zahlen.
Zentrale Gebäudewirtschaft oder Vermieter
(„HAGENimmobilien“)
mit den Funktionen
- „Quasi-“Eigentümer der Immobilien nach Vorgabe der
Verwaltungsführung
- Konzepte zur wirtschaftlicheren Immobiliennutzung aufstellen
- für Substanzerhaltung und Umsetzung kommunalpolitischer Gebäudepolitik sorgen
- operative Umsetzung des strategischen Flächenmanagements
- Immobilienbewirtschaftung und -Unterhaltung nach Vereinbarung mit den Mietern
(Muster siehe Anlage)
- Kostenerfassung und Abrechnung mit den Mietern
- ggf. Beauftragung anderer interne/externer Dienstleister
Zu diesem Zeitpunkt können die Finanzströme zwischen Mietern und „HAGENimmobilien“
noch nicht in vollem Umfang im Haushalt
2012/2013 und Wirtschaftsplan 2012 dargestellt werden. In einer Übergangszeit
werden aus den vorhandenen Strukturen Mieterbudgets entwickelt und schrittweise
auf die Mieter übertragen.
In einer zweiten
Stufe, zum Haushalts- und Wirtschaftsplanjahr 2014, werden sämtliche immobilienbezogenen
Leistungsbeziehungen im Haushalt bei den jeweiligen Mietern und auf der anderen
Seite im Wirtschaftsplan der „HAGENimmobilien“ zugeordnet. Das
Modell ist damit haushalts- und budgettechnisch umgesetzt.
Die Einführung eines
Mieter-Vermieter-Modells ist für sich alleine kein Garant für Kosteneinsparungen.
Vielmehr werden damit Prozesse angestoßen, die zu geringerem
Ressourcenverbrauch und Kostensenkungen führen können, wenn die Beteiligten das
Modell erfolgreich weiterentwickeln und ein Organisationscontrolling seitens
der Verwaltungssteuerung stattfindet. So gilt es insbesondere folgende negative
Auswirkungen zu verhindern:
Aufbau zusätzlicher
baufachlicher Schnittstellen auf Seiten der Mieter, um alle Leistungen der
Dienstleister inhaltlich prüfen zu können
Vorhaltung doppelter
Datenbestände, ohne dass das Fachwissen und vorhandene Bestände des „Vertragspartners“
genutzt werden
Aufbau eines
Rechnungswesens, dass nicht die Bedürfnisse des Auftraggebers und Eigentümers berücksichtigt,
z.B. Trennung von investiven und konsumtiven Maßnahmen.
Die Verwaltung hat
diese Risiken erkannt und erarbeitet zurzeit die erforderlichen
Rahmenreglungen, um eine erfolgreiche Einführung des MVM zu ermöglichen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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konsumtive
Maßnahme |
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investive
Maßnahme |
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konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
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x |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne
Bindung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,8 kB
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23.11.2011 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung nimmt die in der Sitzung vorgestellten
Einzelheiten des mit dem Wirtschaftsjahr 2012 neu einzuführenden
Mieter-Vermieter-Modells (MVM) zur Kenntnis, und bekräftigt die in der Vorlage genannte Aussage, dass die Zentrale
Gebäudewirtschaft (HAGENimmobilien) unter anderem die Funktion hat, für die
Umsetzung kommunalpolitischer Gebäudepolitik zu sorgen.
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