Mitteilung - 1039/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Information über den Ausgang des Raumordnungsverfahren (380-kVHöchstspannungsleitung der Amprion)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Inge Fischer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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23.11.2011
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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07.12.2011
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.12.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.12.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2011
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Sachverhalt
Der erste Planungsschritt für den Bau
der Höchstspannungsfreileitung von Dortmund-Kruckel nach Dauersberg in
Rheinland-Pfalz ist abgeschlossen. Die für das Projekt erforderliche
raumordnerische Beurteilung für den in NRW liegenden Trassenverlauf wurde im Amtsblatt
von der BR Arnsberg veröffentlicht.
Auf der Internetseite der BR Arnsberg:
(www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/r/raumordnungsverfahren)
stehen alle Unterlagen zum download
zur Verfügung.
Die Raumordnerische Beurteilung der BR
Arnsberg liegt zur Einsicht aus:
·
BR Arnsberg,
Raum 133, Dienstgebäude Seibertstr. 2,59821 Arnsberg; Mo-Do von 9 bis 16 Uhr,
Fr von 9 bis 12 Uhr
·
Regionalverband
Ruhr (RVR), Bibliothek, Kronprinzenstraße 35, 45128 Essen, Mo-Do von 9 bis 16
Uhr, Fr von 9 bis 14 Uhr
Die Bezirksregierung ist in ihrer
Entscheidung wesentlichen Anregungen der Stadt Hagen zum Trassenverlauf in
Hohenlimburg gefolgt.
Hier folgt eine kurze Zusammenfassung
zur Information.
Das Leitungsprojekt ist entsprechend
den Vorgaben des Energieleitungsausbaugesetzes als vordringlicher Bedarf und
damit als energiewirtschaftlich notwendig eingestuft worden. Durch diese
gesetzliche Vorgabe ergibt sich der Planungsauftrag, der keine weitere
Rechtfertigung erfordert.
Das jetzt beendete
Raumordnungsverfahren (ROV) ist der erste Schritt in einem zweistufigen
Zulassungsverfahren. Im ROV wird die vom Antragsteller (Amprion) vorgestellte
Vorzugstrasse sowie Varianten auf ihre Raumverträglichkeit (überörtliche
Belange) untersucht. Betroffene Gemeinden (u. a. die Stadt Hagen) und andere
öffentliche Stellen wurden um ihre Stellungnahmen gebeten, die bei einem
Erörterungstermin noch einmal zur Diskusssion standen. Dabei wurde von den
Beteiligten gefordert, bei der Bewertung der Alternativen das Schutzgut Mensch
höher zu gewichten als Belange des Arten- und Naturschutzes. Nach Auswertung
aller Stellungnahmen und Einwendungen kam die BR Arnsberg zu der abschließenden
Bewertung, dass das Vorhaben mit den Vorgaben der Raumordnung übereinstimmt.
Graduell höhere Beeinträchtigungen
einzelner Schutzgüter stehen zum Teil Verbesserungen für andere Schutzgüter
entgegen. Dies ist vor allem in die Abwägung über einzelne Varianten
eingeflossen. Die vereinbarte Trassenführung entspricht aber den Anforderungen
an die Umweltverträglichkeit.
Für Hagen bedeutet die Beurteilung
folgendes:
·
Die Variante
Hagen-Reh Nord wird raumverträglicher als die geplante Vorzugstrasse
gewertet. Bei gleichzeitigem Rückbau der vorhandenen Leitung und damit einer
vollständigen Entlastung des Bereiches Henkhausen hat die Variante bis zur A 46
im Hinblick auf das Schutzgut Mensch erheblich geringere Auswirkungen als die
Vorzugstrasse.
·
Im nachfolgenden
Planfeststellungsverfahren sollte jedoch geprüft werden, ob im Bereich Reh (Schälker
Landstraße) auch die dort schon bestehende Leitung mit nach Nordosten verlegt
werden kann. Dies müsste in Abstimmung mit den anderen Netzbetreibern
(Enervie/DB) bei der genauen Festlegung der Maststandorte erfolgen.
·
Ein hohes
Konfliktpotenzial ergibt sich im Bereich der Naturschutzgebiete Henkhauser- und
Hasselbachtal durch eine Aufweitung der vorhandenen Trassenräume. Die Trasse
tangiert auch mehrfach alte Buchen- und Eichen-Mischwälder und naturnahe
Bachläufe in kleinen Siefentälchen, die teilweise als § 62-Biotope ausgewiesen
sind.
·
Im letzen
Abschnitt der Variante Hagen-Reh Nord kommt es dann zu einer Verschwenkung der
Trasse. Über den Bereich der Sportanlage Kirchenberg und der BAB-Anschlussstelle
Hagen-Elsey führt die Trasse zurück auf die Vorzugs-trasse/bestehende Trasse in
Elsey. Diese Möglichkeit der Trassenführung wird als raumverträglicher
gewertet. Es soll vermieden werden, dass Anwohner, die im Bereich der Variantenlösung
bisher nur in unmittelbarer Nachbarschaft zur bestehenden Leitung wohnen,
zukünftig unter einer 380-kV-Leitung leben, da die Variantentrasse dieses
Mischgebiet zukünftig überspannen würde. Die Belastungen des Schutzgutes Mensch
werden dabei nicht verringert, sondern lediglich räumlich verlagert. Im
nachfolgenden Planfeststellungsverfahren ist dabei detailliert zu prüfen, wie
der Abstand zur Wohnbebauung optimiert werden kann.
·
Die Variante
Hengsteysee verursacht durch eine
siedlungsnahe Trassierung als Einzelleitung und Annäherung an Einzelhäuser im
Außenbereich Konfliktrisiken. Die Vorzugstrasse verläuft aus Gründen der
Netzbündelung neben der Leitung der DB durch das Naturschutzgebiet Uhlenbruch.
Da es sich um eine bestehende Trasse handelt, werden die Konflikte als gering
bis mittel bewertet. Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren ist jedoch zu
prüfen, ob in Abstimmung mit dem Netzbetreiber DB eine gleichzeitige
Verlagerung der 110-kV-Leitung der DB aus dem NSG heraus, erfolgen kann. Bei
einer vollständigen Entlastung der Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) und
des Waldbereiches wird die Variante Hengsteysee als raumverträglicher als die
Vorzugstrasse eingestuft.
Zu den Bedenken beteiligter Gemeinden
und Bürger betreffend der Gesundheitsgefahren im Nahbereich von
Höchstspannungsleitungen erläutert die BR Arnsberg folgendes:
·
Die Einhaltung
der in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte für niederfrequente, elektrische
und magnetische Felder, die beim Betrieb von Höchstspannungsleitungen in
unmittelbarer Nähe von spannungs- und stromführenden Leitern auftreten, müssen
vor Inbetriebnahme nachgewiesen werden. Die Ermittlung der Feldstärken ist aber
erst nach der Feintrassierung und im nachfolgenden Verfahren möglich. Auch im
Fall der Belastung bleiben die Wirkungen der elektromagnetischen Felder
unterhalb der Schwelle der Gesundheitsgefahr. Die Leitungen wirken sich vor
allem aber auch mittelbar auf das Wohlbefinden aus. Dies bedeutet, dass, auch
wenn die Grenzwerte eingehalten werden, dennoch Beeinträchtigungen des
menschlichen Wohlbefindens nicht auszuschließen sind.
In einem zweiten Planungsschritt wird
die rechtsverbindliche und detaillierte Festlegung des genauen
Leitungsverlaufes und der Maststandorte in einem weiteren Verfahren erfolgen.
Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens wird es zu einer erneuten
Offenlage der Pläne, mit der Darstellung der detaillierten Maststandorte
kommen. Betroffene Gemeinden und Bürger werden erneut um Stellungnahmen gebeten.
