Mitteilung - 0907/2011
Grunddaten
- Betreff:
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Mitteilung für die BV HohenlimburgSportplatz Unterberchum - Planungs- und Vermarktungsstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Anhörung
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23.11.2011
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Sachverhalt
Begründung
Sachstand:
In der Vorlage Haushaltskonsolidierung Pakt für den Sport (Drucksachen-Nr. 0489/2009) von 52 ist zusammengestellt, welche Sportplätze aufgegeben werden sollen und welche Plätze eventuell einer neuen Nutzung zugeführt werden können.
Einer dieser Plätze ist der Sportplatz Unterberchum an der Verbandsstraße.
Dieser Sportplatz wird im Moment schon nicht mehr genutzt, lediglich die Umkleiden und die Parkplätze werden noch gebraucht (Auskunft von SZS).
Für die Fläche gibt es verschiedene Nutzungsvorschläge bzw. Nutzungsbegehren:
Die Feuerwehr plant die frei werdenden Fläche für die Freiwillige Feuerwehr Berchum / Garenfeld zu nutzen.
Der Landesbetrieb Straßen NRW hat Verhandlungen mit der Stadt aufgenommen, um diese Fläche während der Baumaßnahme Ausbau der BAB A 45 - Lennetalbrücke zu nutzten (Lager und Baustelleneinrichtungen); während der ca. 4 ½ Jahren Bauzeit wird die Fläche an den Landesbetrieb verpachtet.
Rahmenbedingungen:
Die Flächen des Sportplatzes sind durch unterschiedlichste Ansprüche belegt siehe Karte.
Eine Vermarktung der städtischen Flächen als Gewerbefläche ist nach diesen Erkenntnissen aus unterschiedlichsten Gründen im Moment kurzfristig nicht möglich:
§ Fläche der Sportplatzes selbst ist Überschwemmungsgebiet der Lenne (BR Arnsberg); die Daten befinden sich gerade in der Überprüfung und Aktualisierung, eventuell ergibt sich dadurch ein neuer Sachstand
§ Fläche wird überlagert von Schutzstreifen der dort verlaufenden Hochspannungsleitungen
§ Fläche wird im Westen durch die Schutzstreifen der vorhandnen Gasleitungen eingeschränkt.
§ Nur der Bereich, der für den Standort Feuerwehr vorgesehen ist, ist nach Flächennutzungsplan Gewerbliche Baufläche, der Rest ist Grünfläche
§ hier verlaufen auch temporär wasserführende Gräben, die nicht überbaut werden dürfen (69/2 Konzept zur Lenne)
Vorschlag zum weiteren Vorgehen:
Es wird vorgeschlagen, dem Landesbetrieb die Fläche befristet kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen.
Parallel dazu wird die Verwaltung weitere Planungsüberlegungen zur Sportplatzfläche anstellen und die Gespräche zur Unterbringung des Feuerwehrgebäudes dabei berücksichtigen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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698,4 kB
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