Beschlussvorlage - 0884/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung nebst der Begründung  vom 22.09.2011 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung und der Begründung vom 22.09.2011, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

Die Begründung vom 22.09.2011 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich: 

Das Plangebiet umfasst das Grundstück des Arcadeon.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 4. Quartal 2011 durchgeführt werden.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt

 

 

 

Begründung

 

Planungsrecht:

 

Der Flächennutzungsplan stellt für den zu ändernden Bereich eine Grünfläche dar.

 

Der Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung wurde am 26.02.1997 rechtskräftig. Der Bebauungsplan setzt für den zu überplanenden Bereich eine private Grünfläche fest.

Am 17.06.2000 wurde die 1. Änderung des Bebauungsplanes rechtskräftig. Es wurde eine Erweiterung des Torhauses ermöglicht. Dieses Gebäude dient nun der hochschulübergreifenden Fortbildung aller Hochschulen.

 

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes wurde Planungsrecht für weitere Stellplätze geschaffen. Die Rechtskraft wurde am 18.06.2005 erlangt.

 

Durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes soll nun die Errichtung eines weiteren Seminargebäudes ermöglicht werden.

 

Vorgesehene Planung:

 

Das Arcadeon  - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung – eröffnete im Januar 1998. Als Tagungs- und Seminarhotel konzipiert, stehen den Besuchern 16 variable Veranstaltungsräume mit modernster Tagungstechnik für Konferenzen und Weiterbildung zur Verfügung.

 

Jetzt soll das Angebot durch einen multifunktionalen Erweiterungsbau auf dem Grundstück des Arcadeon ergänzt werden. Das Gebäude soll in Verlängerung des südwestlichen  Flügels parallel des Teiches innerhalb der privaten Grünfläche errichtet werden. Hierbei wird auf eine Eingliederung in das vorhandene Ensemble und die Parklandschaft besonderen Wert gelegt.

 

Das geplante Seminargebäude wird mit der südwestlichen Spitze ca. 6.50 m über den Teich hinausragen. Das Gebäude soll ebenerdig begehbar sein, über eine Grundfläche von ca.  600 m²,  eine lichte Höhe von 5 m  und über einen bis maximal vier Seminarräume verfügen. Im Untergeschoss soll das Lager für die Möblierung und die notwendige Technik eingerichtet werden.

Weitere Angaben zu den Planungen sind dem Festsetzungsplan und der Begründung zu entnehmen.

 

 

 

 

 

Verfahrensablauf:

 

Die Bürgeranhörung hat in der Zeit vom 06.06.2011 bis zum 08.06.2011 stattgefunden. Anregungen zur Planung wurden nicht vorgebracht.

 

Die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 18.05.2011 bis zum 20.06.2011 durchgeführt.

 

Gegen die Planung haben sich die Untere Wasserbehörde und die Untere Landschaftsbehörde ausgesprochen. Den Behörden wurde zu dem Zeitpunkt eine Planung vorgelegt, in der der Baukörper in Verlängerung des Bestandes zwischen ca. 10.00 m und 12,50 m über den Teich hinausragt.

 

Die Stellung des Gebäudes wurde geändert, dadurch wird die Überkragung deutlich verringert, (nun noch ca. 6.50 m). Mit dieser Änderung wurde den Anregungen der Unteren Wasserbehörde gefolgt. Sie findet jetzt ihre Zustimmung, wasserrechtliche Belange sind nicht mehr berührt.

In der Zeit vom 09.06.2011 bis zum 28.06.2011 wurde die Erfassung der umweltrelevanten Auswirkungen des Projektes in Form der "Scopingbeteiligung" der Fachämter und Behörden durchgeführt. Die erforderlichen Gutachten liegen vor.

 

Als nächster Verfahrensschritt wird nach dieser Beratungsrunde die öffentliche Auslegung durchgeführt.

 

 

Bestandteile der Vorlage

Begründung

Übersichtsplan des Geltungsbereiches

 

Anlagen zur Vorlage
Protokoll der Bürgeranhörung

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Umweltbericht

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.10.2011 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung, nebst der Begründung  vom 22.09.2011 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die in der Vorlage unter Punkt 8.5.2 vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen sollen in Hohenlimburg erfolgen.

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung und der Begründung vom 22.09.2011, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

Die Begründung vom 22.09.2011 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich: 

Das Plangebiet umfasst das Grundstück des Arcadeon.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 4. Quartal 2011 durchgeführt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

 

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08.11.2011 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat stimmt der Planung zu, wenn die externen Kompensationsmaßnahmen im Sinne der direkt zuvor beratenen Vorlage Nr. 0002/2011 durchgeführt werden und nicht in Form eines Waldumbaus.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

        10

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          0

 

Anmerkung: Herr Rosenbaum-Mertens nicht im Sitzungsraum anwesend.

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10.11.2011 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung nebst der Begründung  vom 22.09.2011 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung und der Begründung vom 22.09.2011, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

Die Begründung vom 22.09.2011 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich: 

Das Plangebiet umfasst das Grundstück des Arcadeon.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 4. Quartal 2011 durchgeführt werden.

 

Zusatz des Umweltausschusses:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger zu sprechen, ob die Kompensation gänzlich außerhalb von Waldflächen durchgeführt werden kann.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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15.11.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung nebst der Begründung  vom 22.09.2011 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung und der Begründung vom 22.09.2011, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

Die Begründung vom 22.09.2011 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich: 

Das Plangebiet umfasst das Grundstück des Arcadeon.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 4. Quartal 2011 durchgeführt werden.

 

Zusatz:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger zu sprechen, ob die Kompensation gänzlich außerhalb von Waldflächen durchgeführt werden kann.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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24.11.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung nebst der Begründung  vom 22.09.2011 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung und der Begründung vom 22.09.2011, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

Die Begründung vom 22.09.2011 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich: 

Das Plangebiet umfasst das Grundstück des Arcadeon.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 4. Quartal 2011 durchgeführt werden.

 

Zusatz:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger zu sprechen, ob die Kompensation gänzlich außerhalb von Waldflächen durchgeführt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen