Beschlussvorlage - 0920/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Jugendaustausch- und Partnerschaftsmaßnahmen des Fachbereiches Jugend & Soziales 2004 und die Planung 2005 zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

1.      Sachstandsbericht zu den Jugendaustauschmaßnahmen

 

Internationale Jugendarbeit gehört zu den im KJHG verankerten Schwerpunkten der Jugendarbeit. Internationale Jugendbegegnungen und der Austausch von Gruppen dienen dazu, den Gedanken von Frieden und Völkerverständigung erfahrbar zu machen.

 

Die Maßnahmen des Fachbereichs sind so konzipiert, dass der direkte Erfahrungsaustausch von jungen Leuten ermöglicht wird. Die jungen Menschen erhalten einen authentischen Einblick in das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben im jeweiligen Gastland. Internationale Jugendbegegnungen unterscheiden sich dadurch entscheidend von Urlaubsreisen und Ferienfreizeiten.

 

Neben der Herstellung der persönlichen Kontakte gilt ein besonderes Augenmerk dem Erfahrungsaustausch über jugendspezifische Problemstellungen und die Einbeziehung der jeweiligen Strukturen der Jugendverbandsarbeit in den beteiligten Städten.

 

Dies trägt dazu bei, Vorurteile abzubauen und gegenseitiges Vertrauen zu fördern.

 

Programmpunke von Jugendbegegnungen sind beispielsweise:

 

Besichtigungsprogramme mit den Schwerpunkten Wirtschaft, Kultur, Geschichte, Jugendarbeit, Jugendpolitik, Bildungssystem u.s.w.

Darüber hinaus werden im Rahmen der Besuchsprogramme Sportaktivitäten sowie Workshops angeboten.

 

Es ist festzustellen, dass der in den letzten Jahren erreichte qualitative Standard nur dadurch aufrecht zu erhalten ist, da sich eine Vielzahl von jungen Menschen in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren und somit zum guten Gelingen der Maßnahmen beitragen.

Weiterhin muss ein Großteil der finanziellen Ressourcen für die Unterbringung der Gästegruppen aufgewendet werden, da Hagen über keine städtische Unterbringungsmöglichkeit verfügt.

Insgesamt reichen die finanziellen Möglichkeiten sowohl vor Ort als auch in den Partnerstädten nicht aus, um jährlich mit allen Partnerstädten Maßnahmen durchführen zu können.

 

Die Durchführung der Austauschmaßnahmen ist häufig nur durch die Ausschöpfung von Zuschussmöglichkeiten seitens der EU, des Landes und des Städtetages realisierbar.

 

Im Jahr 2004 wurde folgende Partnerschaftsmaßnahme durchgeführt:

 

Ø      Besuch einer Gruppe von jungen Menschen aus Smolensk in Hagen

(18.10. – 28.10.2004)

 

Die Fahrt nach Smolensk in den Sommerferien wurde mangels Interesse der Teilnehmer abgesagt. Hier war festzustellen, dass junge Menschen Smolensk als Fahrtziel in den Sommerferien nicht angenommen haben. Zukünftig wird Smolensk daher wie bisher in den Osterferien angeboten werden.

 

Aufgrund personeller Veränderungen in Modiìn konnte der geplante Besuch einer Gruppe von jungen Menschen nicht stattfinden, da aus Modiin keine offizielle Einladung vorgelegen hat.

2.      Vorschlag für Partnerschaftsmaßnahmen des Fachbereichs 2005

 

Ø      Fahrt einer Jugendgruppe nach Smolensk (20.03. – 02.04.2005)

 

Ø      Besuch von jungen Menschen aus Smolensk in Hagen (03.10. – 13.10.2005)

 

Darüber hinaus soll der Kontakt nach Modiin weiterhin aufrecht erhalten werden, um einen Besuch von jungen Menschen aus Hagen in Modiin doch noch realisieren zu können.

 

Sobald geklärt ist, wer in Modiin als Ansprechpartner zur Verfügung steht, wird auch geklärt, ob ein Besuch in Modiin stattfinden kann. Sollte das nicht realisierbar sein, wird von hier aus alternativ eine Einladung für einen Besuch in Hagen ausgesprochen werden. Zur Finanzierung der Maßnahme sollen ergänzend private Sponsoren akquiriert werden. Die Maßnahme mit Modiin wird weiterhin in Kooperation mit dem Jugendring/den Jugendverbänden vorbereitet werden.

Veränderungen des vorliegenden Programmvorschlages sind nicht auszuschließen, da die Maßnahmen auch abhängig sind von politischen Beschlüssen sowie finanziellen Möglichkeiten der Partnerstädte.

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

X

 Bereits laufende Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

X

 Es entstehen Ausgaben

 

 

X

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

2005

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

X

 Einnahmen

11.000

 EUR

X

 Sachkosten

27.000

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

451024100101

9.000

     

     

     

     

45101740000X

2.000

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

 

 

    

    

    

451076000006

27.000

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

16.000

     

     

     

     

 

 


 



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

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Beschlüsse

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