Mitteilung - 0978/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Schulamt stellt zwei Jahre vor der Einschulung fest, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Ist dies nicht der Fall und wird ein Kind nicht in einer Tageseinrichtung für Kinder sprachlich gefördert, soll das Schulamt das Kind verpflichten, an einem vorschulischen Sprachförderkurs teilzunehmen.

 

Im Jahr 2011 wurde das Sprachstandsfeststellungsverfahren im Zeitraum 04.04.2011 – 14.05.2011 (Erste Stufe) und im Zeitraum 15.06.2011 – 22.07.2011 (Zweite Stufe) durchgeführt. Es wurden die Kinder getestet, die im Zeitraum 02.11.2006 bis zum 30.09.2007 geboren wurden.

 

Nachfolgend wird das Ergebnis des Jahres 2011 mit den Vergleichszahlen des Jahres 2010 dargestellt.

 

 

2011

2010

Erfasste Kinder

1.341

1.680

Offene Fälle

8

13

Befreiung wegen Behinderung/Förderung

21

17

Befreiung aus anderen Gründen

20

0

Teilnehmerinnen/Teilnehmer

1.292

1.650

Kein Sprachförderbedarf

824 (63,78 %)

1.014 (61,45 %)

Sprachförderbedarf

468 (36,22 %)

636 (38,55 %)

davon

 

 

Familiensprache Deutsch

122 (26,07 %)

182 (28,62 %)

zweisprachig mit Deutsch

182 (38,89 %)

215 (33,81 %)

nicht Deutsch

164 (35,04 %)

239 (37,58 %)

besucht Kindertageseinrichtung

447 (95,51 %)

630 (99,06 %)

besucht keine Kindertageseinrichtung

21 (4,49 %)

6 (0,94 %)

 

 

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Beschlüsse

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15.11.2011 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen