Beschlussvorlage - 0975/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportplatz Quambusch
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Katja Bannenberg
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sport- und Freizeitausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
08.11.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Haspe
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.11.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
15.11.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.12.2011
|
Beschlussvorschlag
- Das Grundstück
Sportplatz Quambusch wird als Sportfläche aufgegeben.
- Das Grundstück
ist als Wohnbebauung gem. Variante 2 zu vermarkten.
- Ein Teil des
Verkaufserlöses wird in Höhe von 200.000,- € dem Sport für Verbesserungen
der sportlichen Infrastruktur zur Verfügung gestellt; vorbehaltlich der
Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg.
- Die Vermarktung
erfolgt erst dann, wenn auf dem Sportplatz Freiheitsplatz Umkleidemöglichkeiten
geschaffen wurden.
- Die
Realisierung erfolgt bis zum 31.12.2013.
Sachverhalt
Kurzfassung
-
Begründung
Die Aufgabe und
Vermarktung des Sportplatzes Quambusch wurde bereits in der Vorlage
„Haushaltskonsolidierung – Pakt mit dem Hagener Sport“
(0489/2009) empfohlen.
Im Laufe der
darauffolgenden Zeit wurden verschiedene Untersuchungen für die Anlagen
Quambusch und Klutert durchgeführt.
Die Ergebnisse sind
mehrfach, zuletzt mit öffentlicher Mitteilung vom 27.06.2011 (Vorlage
0638/2011), vorgestellt worden.
Demnach scheidet eine
Vermarktung der Fläche Klutert aus.
Die Variante Quambusch ist
wie nachfolgend beschrieben möglich:
Zur Entwicklung eines
Wohnbaugebietes auf dem Sportplatz Quambusch gibt es zwei Möglichkeiten.
Variante 1: Die Stadt
erschließt das Baugebiet und veräußert die baureifen Grundstücke in Eigenregie.
Variante 2: Die Stadt
veräußert den Sportplatz als Bauerwartungsland.
Variante 1
In
der Vorlage Drucksachen-Nr. 0733/2010 (beraten und beschlossen im Rat der Stadt
Hagen am 17.02.2011) wurde dargelegt, dass mit der Erschließung und dem Verkauf
von Doppelhausgrundstücken ein Gewinn von ca. 260.000 € erzielt werden
könnte. Dieser Einschätzung liegt folgende Berechnung zugrunde:
Ca.
10.000 qm Nettobauland (Summe der Baugrundstücke) werden für 205 €/qm verkauft.
Die Einnahme beträgt ca. 2.050.000 €.
Abzüglich
des augenblicklichen Bodenwertes von ca. 600.000 € und abzüglich des Bestandswertes
für die Sportanlage von ca. 240.000 € (zum 01.01.2010) ergibt sich ein
Zwischenwert von 1.210.000 €.
Zur
Erschließung wurden folgende Investitionen von diesem Wert abgezogen:
-
Für Straßenbau
und gebietsinterner Kanalisation ca. 800.000 €
einschließlich Planungskosten
-
Für den Abriss
des Vereinsheims ca. 60.000 €
-
Für den Bau
eines Lärmschutzwalles ca. 90.000 €
Daraus
ergab sich ein Gewinn von ca. 260.000 €
Durch
Abschreibung hat sich bis zum 01.01.2012 der Bestandswert der Sportanlage auf
ca. 214.000 € verringert. Somit kann der Gewinn auf ca. 286.000
€ kalkuliert werden.
Variante 2
Alternativ wird vorgeschlagen, das Baugebiet als
„werdendes Bauland“ zu veräußern. Dadurch ergäbe sich folgende
Kalkulation:
Ca.
13.300 qm Bruttobauland (inklusive Flächen für Straße und Wall) werden für 80
€/qm verkauft. Die Einnahme beträgt ca. 1.064.000 €.
Abzüglich
des augenblicklichen Bodenwertes von ca. 600.000 € und abzüglich des Bestandswertes
für die Sportanlage von ca. 214.000 € (zum 01.01.2012) ergibt sich ein Gewinn von ca. 250.000 €.
Mit
Variante 1 ist anscheinend mehr Gewinn zu erzielen. Jedoch hat dieses Vorgehen
den Nachteil, dass vorab Investitionen von ca. 950.000 € erforderlich
sind, die im Falle einer Kreditfinanzierung Zinszahlungen nach sich ziehen.
Dieses würde den vermeintlich höheren Gewinn schmälern, oder den finanziellen
Gewinn sogar gänzlich „aufzehren“.
Diese
Investition entfiele bei Variante 2. Ein
Verkauf als Bauerwartungsland hätte zudem den Vorteil, den Gewinn schneller und
in einer Summe zu erzielen. Der Verkauf der erschlossenen Baugrundstücke gemäß Variante
1 könnte sich über einen längeren Zeitraum mehrerer Jahre erstrecken.
Die
Vorgehensweise gemäß Variante 2, das Grundstück als „werdendes
Bauland“ zu veräußern, stellt sich für die Stadt günstiger dar.
Die auf der Fläche
Quambusch tätigen Sportvereine können auf den Freiheitsplatz verlagert werden.
Hier ist ein Umkleide- und Sanitärgebäude zu errichten mit derzeit ermittelten
Kosten von ca. 400.000,- €. Die Finanzierung sollte durch einen Teil des
Verkaufserlöses von 200.000,- € -vorbehaltlich der Zustimmung der
Bezirksregierung Arnsberg - und der Restbetrag durch die Sportpauschale
sichergestellt werden.
Der Rat hat am 25.03.2010
(0489/2009) u. a. beschlossen: Bei Vermarktung von bisherigen Sportflächen
werden die damit verbundenen Ersatzinvestitionen vorgenommen.
Die Vermarktung und
Aufgabe der Fläche kann erst nach Inbetriebnahme des Umkleidegebäudes erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
|
|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
|
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
|
|
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
|
Maßnahme |
|
|
|
konsumtive
Maßnahme |
|
|
investive
Maßnahme |
|
|
konsumtive
und investive Maßnahme |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
|
|
Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
|
Teilplan: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Produkt: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Kostenstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Ertrag
(-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Aufwand
(+) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
|
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
|
Teilplan: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Finanzstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Einzahlung(-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Auszahlung
(+) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
|
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
|
|
|
|
Passiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
|
|
|
|
4.
Folgekosten:
|
a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
|
b)
Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
€ |
|
c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
|
d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ |
|
e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
|
(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
|
(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
492 kB
|

10.11.2011 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt
dem Rat der Stadt Hagen einen Beschluss mit folgender Ergänzung zu fassen:
- Das
Grundstück Sportplatz Quambusch wird als Sportfläche aufgegeben.
- Das
Grundstück ist als Wohnbebauung gem. Variante 2 unter Einbeziehung der HEG zu vermarkten.
- Ein
Teil des Verkaufserlöses wird in Höhe von 200.000,- € dem Sport für
Verbesserungen der sportlichen Infrastruktur zur Verfügung gestellt;
vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg.
- Die
Vermarktung erfolgt erst dann, wenn auf dem Sportplatz Freiheitsplatz Umkleidemöglichkeiten
geschaffen wurden.
- Die
Realisierung erfolgt bis zum 31.12.2013.
15.11.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
- Das
Grundstück Sportplatz Quambusch wird als Sportfläche aufgegeben.
- Das
Grundstück ist als Wohnbebauung gem. Variante 2 unter Einbeziehung der HEG zu vermarkten.
- Ein
Teil des Verkaufserlöses wird in Höhe von 200.000,- € dem Sport für
Verbesserungen der sportlichen Infrastruktur zur Verfügung gestellt;
vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg.
- Die
Vermarktung erfolgt erst dann, wenn auf dem Sportplatz Freiheitsplatz Umkleidemöglichkeiten
geschaffen wurden.
- Die
Realisierung erfolgt bis zum 31.12.2013.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |
15.12.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
- Das
Grundstück Sportplatz Quambusch wird als Sportfläche aufgegeben.
- Das
Grundstück ist als Wohnbebauung gem. Variante 2 unter Einbeziehung der HEG zu vermarkten.
- Ein
Teil des Verkaufserlöses wird in Höhe von 200.000,- € dem Sport für
Verbesserungen der sportlichen Infrastruktur zur Verfügung gestellt;
vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg.
- Die
Vermarktung erfolgt erst dann, wenn auf dem Sportplatz Freiheitsplatz Umkleidemöglichkeiten
geschaffen wurden.
- Die
Realisierung erfolgt bis zum 31.12.2013.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Mit Mehrheit beschlossen |