Beschlussvorlage - 0968/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht des Fachdienstes Bauordnung über Leistungsdaten für das 1. Halbjahr 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Iris Schmidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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15.11.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Dieser Halbjahresbericht
verdeutlicht mit Hilfe von Kennzahlen die derzeitige Leistungsfähigkeit und
Arbeitsbelastung des Fachdienstes Bauordnung. Gleichzeitig werden die
besonderen Herausforderungen aufgezeigt, denen sich die Untere
Bauaufsichtsbehörde und die Untere Denkmalbehörde stellen müssen.
Begründung
Vorbemerkungen
Das
Jahr 2011 ist aus Sicht des Baugeschehens bisher recht wechselhaft verlaufen.
Aus diesem Grund findet abweichend von den Vorjahren nicht nur zum
Jahreswechsel, sondern bereits zur Jahresmitte eine Berichterstattung im
Stadtentwicklungsausschuss statt. Diese Berichterstattung ist somit die erste
öffentliche nach Aufgabe der Selbstständigkeit des Bauordnungsamtes und dessen
Überführung in den „Fachbereich für Stadtentwicklung, -planung und
Bauordnung“. Die Zusammenlegung fand rückwirkend zum 01.01.2011 statt.
Um
weiterhin eine Vergleichbarkeit sicher zu stellen, berücksichtigt dieser
Bericht nicht nur den Fachdienst Bauordnung (61/5), welcher die Untere
Bauaufsichtsbehörde und die Untere Denkmalbehörde umfasst, sondern auch die
Verwaltungsabteilung (61/0), da diese ebenfalls Aufgaben der Unteren
Bauaufsichtsbehörde wahrnimmt und vormals in identischer Aufstellung dem
Bauordnungsamt zugeordnet war. Der Prozess eines echten Zusammenwachsens der
ehemaligen Einheiten 63 und 61 zu einem „neuen FB 61“ wurde
begonnen. Um Synergieeffekte zu heben, besteht nun die Chance zur weiteren
Optimierung der internen Organisation, der Arbeitsabläufe und letztlich auch
der räumlichen Konstellation. Dieser Herausforderung wird sich der neue
Fachbereich in der Zukunft stellen, um auch nach außen hin als eine Einheit
wahrgenommen werden zu können. Abgesehen von den mit der Zusammenlegung
naturgemäß verbundenen abstimmungsbedingten Prozessen war die Arbeit der Bauordnung
in der ersten Hälfte des Jahres 2011 auf personeller Ebene aber von Kontinuität
geprägt.
Der
vorliegende Halbjahresbericht dient vorrangig dem Vergleich der jeweils ersten
Halbjahre des aktuellen Jahres und des Vorjahres. Eine verlässliche Prognose
für das Gesamtjahr 2011 lässt sich daher daraus noch nicht unbedingt ablesen.
Auch hat die Wirtschaftskrise in den letzten beiden Jahren für unerwartete und
teilweise recht deutliche Sprünge in der Statistik gesorgt, die verlässliche
Prognosen unmöglich machen. Vor diesem Hintergrund ist aber die aktuelle
Momentaufnahme überaus erstaunlich, denn diese zeigt zumindest zum Jahresbeginn
einen plötzlichen und sehr deutlichen Anstieg der Fallzahlen gegenüber dem
Vorjahr. Dies könnte tatsächlich ein Anzeichen dafür sein, dass das in anderen
Branchen schon seit einiger Zeit zu verzeichnende Ende der Wirtschaftskrise nun
endlich (mit einer mehrmonatigen Verzögerung) auch die Bauwirtschaft erreicht
hat.
Die
aktuellen gesamtwirtschaftlichen Unruhen im Laufe dieses Sommers machen weitere
Prognosen aber erneut schwer bis unmöglich, zudem sich die Fallzahlen vom 1.
zum 2. Quartal 2011 im Fortgang nicht mehr wesentlich weiter entwickelt haben.
Sehr bedauerlich ist zudem für unser Leitbild „mittelstandsorientierte
Kommunalverwaltung“, dass die Zahl der beschiedenen Vorgänge in der
Halbjahresrückschau (besonders im 1. Quartal) seit langem wieder unter der Zahl
der eingegangenen Vorgänge liegt, also ein Rückstau angehäuft wird !
Es trifft daher nun das zu, was in den vergangenen Berichten der
Bauordnung stets artikuliert wurde: Einer Normalisierung der Bauwirtschaft wäre
der Personalbestand der Unteren Bauaufsichtsbehörde nicht gewachsen - dies war
insbesondere im 1. Quartal 2011 ablesbar und hat sich nur aufgrund einer erneuten
Stagnation nicht weiter verschlimmert !
Besondere Entwicklungen
Das
1. Halbjahr 2011 war von einigen Gesetzesänderungen im Bauordnungsrecht
betroffen, von denen einige hier kurz erläutert werden sollen:
-
Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau
und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen
Bereits vor einiger Zeit lief die
Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) durch Fristablauf ersatzlos aus, nach der
sowohl Krankenhäuser als auch Pflegeheime genehmigt wurden. In dieser
„rechtlosen“ Zeit war es den Bauaufsichtsbehörden selbst
überlassen, sich einzelfallbezogen jeweils eigene Maßstäbe zur Genehmigung
solcher Objekte zu entwickeln - was regelmäßig darauf hinauslief, dass die
nicht mehr gültige KhBauVO „analog“ angewandt wurde. Diese
Auslegungslücke wurde mit der neuen Richtlinie zum Teil wieder aufgefüllt. Sie
geht in Teilen auch über die KhBauVO hinaus und definiert z.B.
bauordnungsrechtliche Anforderungen an bestimmte Formen des betreuten Wohnens.
-
Änderung des Nachbarrechtsgesetzes und der BauO NRW
Eine sehr interessante und unter
Verfassungsrechtlern nicht unumstrittene Änderung sowohl im Zivilrecht als auch
im Bauordnungsrecht zwingt Eigentümer bei grenzständiger Bebauung nun,
Wärmedämmmaßnahmen des Nachbarn auf dem eigenen Grundstück zumeist dulden zu
müssen. Es handelt sich dabei also quasi um eine gesetzlich privilegierte
Landnahme im Namen der Energieeinsparung.
-
Änderung der Camping- und Wochenendplatzverordnung (CWVO)
Die Anfang des Jahres geänderte Camping- und
Wochenendplatzverordnung stellt gegenüber ihrer Vorgängerin keine dramatische
inhaltliche Änderung dar. Dennoch ist die Änderung der CWVO hier eine Erwähnung
wert, da nun sie die Grundlage darstellt für die Verfolgung der zahlreichen Mängel
an den Campingplätzen entlang der Ruhr.
-
Änderung der Schulbaurichtlinie (SchulBauR)
Eher nur redaktioneller Art ist auch die Novellierung der
Schulbaurichtlinie, die seit dem 01.01.2011 anzuwenden ist, sie stellt also
keine gravierende Verschärfung der bisherigen Schulbaurichtlinie dar. Deren
Auswirkungen auf den Umgang mit dem Brandschutz in Schulen und der Bewertung
des Bestandschutzes in Bezug auf Rettungswege u.a. haben also weiterhin
Gültigkeit und sollen in einer eigenen Vorlage erläutert werden.
Berichtenswert
ist darüber hinaus die Fortentwicklung des Projektes GekoS Online. GekoS
BAU/WIN ist die
Vorgangsbearbeitungssoftware der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hagen.
Mit dem nun eingeführten Aufsatz GekoS Online können die Baugesuchskonferenz
und die (interne) Behördenbeteiligung weitgehend digital abgewickelt werden,
womit einige Tage Postweg bei der Bearbeitungszeit eingespart werden können.
Bereits jetzt trägt GekoS Online aber auch dazu bei, die Vorgänge erstmals
mitsamt den umfangreichen Planunterlagen digital verfügbar zu halten.
Auch
ist GekoS Online in der Lage, dem Bauherren bzw. Architekten den
Verfahrensstand per Passwort im Internet einsehbar zu machen, wenngleich diese
Funktion noch nicht freigeschaltet wurde. Mittelfristig stehen bei der
Umsetzung auch die digitale Einreichung von Bauvorlagen und (nach Klärung
datenschutzrechtlicher Aspekte) auch die „digitale Baugenehmigung“.
Und am Ende steht dann das komplett papierlose Büro ? Das nun nicht, aber das Projekt
dient letztlich auch dem digitalen Dokumentenmanagement und damit sowohl einer
Minimierung von Archivplatz als auch einer einfacheren Suche im Langzeitarchiv
gegenüber dem aktuellen System mit etwa 350.000 Microfichen.
Leistungsdaten
Eigentlich
ist das 1. Quartal im Jahresgang immer ein eher schwaches Quartal, da viele
Anträge noch zum Jahresende eingereicht werden, die dann zum Jahresanfang
fehlen. Vor etwa 2 Jahren kam dann auch noch der Einbruch der Baukonjunktur
dazu. Es bestand aber die berechtigte Hoffnung, dass sich dieser Trend nun
umkehren könnte, wie die Fallzahlen des 1. Quartals 2011 andeuteten. Das 2.
Quartal 2011 brachte dann aber keine weitere Steigerung der gleichen
Größenordnung mehr, so dass der große Sprung bereits zum Jahresbeginn zu verzeichnen
war. Im Vergleich zwischen den jeweils 1. Halbjahren 2010 und 2011 insgesamt
kann aber trotzdem nachgewiesen werden, dass sich die wirtschaftliche Lage
gegenüber dem Vorjahr ein wenig entspannt hat.
Die
Fallzahlen bei den eingegangenen Vorgängen insgesamt sind von 1430 (2010) auf
1566 (2011) im jeweils 1. Halbjahr angestiegen, also ein Zuwachs von 10 % -
immer noch erfreulich, aber weniger als die Steigerung von 17 % beim Vergleich
der beiden 1. Quartale. Mit Hinblick auf die Genehmigungsverfahren insgesamt
sieht es ähnlich aus: ein Anstieg von 771 (2010) auf 967 (2011) eingegangene
Vorgänge im 1. Halbjahr bedeutet einen sehr deutlichen prozentualen Anstieg von
25 % ! Und auch bei den Genehmigungsverfahren im engeren Sinne (wofür im
normalen Sprachgebrauch „Baugenehmigung“ steht) sind die
eingegangenen Vorgänge von 530 (2010) auf 673 (2011) angewachsen, ein Plus von
27 % ! Diese Zahlen haben sich bereits im Vergleich der beiden 1. Quartale so
angedeutet !
Als griffige Schlagzeile lässt sich also verkünden, dass die
aktuelle Erholung der Bauwirtschaft seit dem 1. Quartal 2011 zu einem Anstieg
von über einem Viertel mehr Bauanträgen gegenüber dem Vorjahr geführt hat
– seither wurde das Niveau gehalten !
Dieser
Anstieg zieht sich durchweg durch fast alle Verfahrensarten, wie die
beigefügten Tabellenwerke belegen. Einzig die aufgrund ihres Seltenheitswertes
nicht sonderlich repräsentativen BImSchG-Verfahren, aber auch die Teilungen und
die ordnungsbehördlichen Verfahren gingen leicht zurück. Gerade die ordnungsbehördliche
Tätigkeit lässt sich aber aufgrund der Besonderheiten und Komplikationen der
einzelnen Fälle nicht alleine durch Fallzahlen abbilden. Ein ganz besonders
zeitaufwendiger Fall ist aktuell die Verfolgung brandschutztechnischer Mängel
auf den Campingplätzen entlang der Ruhr. Doch auch „kleinere“ Fälle
ziehen sich über viele Jahre hinweg und verschlingen zeitliche bzw. personelle
Ressourcen in völlig unangemessener Höhe. Vom betroffenen Bürger werden oft
alle Rechtswege genutzt, und selbst die Einschaltung der Presse und der nach VG
bzw. OVG ebenfalls erfolglose Gang zur Bezirksregierung, zum Petitionsausschuss
und zum Staatsanwalt werden nicht gescheut. Rechtstaatlichkeit ist daher ein
hohes Gut, dessen Arbeitsumfang sich aus Fallzahlen allein nicht ablesen lässt.
Die
aktuelle Situation bietet einen weiteren Wermutstropfen. So sind die Gebühren
nicht im gleichen Maße gestiegen wie die Fallzahlen - im Gegenteil ! Mit
317.282 € im 1. Halbjahr 2011 liegen die Einnahmen sogar noch unter den
Einnahmen im 1. Halbjahr 2010 mit 323.968
€, also ein Minus von 2 %. Nach einem Spitzenwert von 434.864 € im
1. Halbjahr 2009 lassen die gebührenträchtigen Großprojekte anscheinend noch
auf sich warten.
Es scheinen daher eher die
kleineren Bauvorhaben für die Erholung der Fallzahlen verantwortlich zu sein,
oft auch im Bestand. Das Bauvolumen blieb dagegen fast konstant. Allerdings darf hier zur
Ehrenrettung nicht verschwiegen werden, dass öffentliche Baumaßnahmen von der
Bauordnung gebührenfrei bearbeitet werden. Die durch das Konjunkturpaket II
geförderten Baumaßnahmen der Stadt sind daher gesondert zu sehen und stellen
für die Bauwirtschaft wohl tatsächlich Zusatzaufträge gegenüber 2010 dar.
Der
Prüfumfang des einzelnen Vorhabens hängt für die Bauaufsichtsbehörde dagegen
nicht unbedingt proportional von der Größe des jeweils geplanten Bauvolumens
ab. Zudem sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nun erstmals wieder die
Zahl der eingegangenen Vorgänge unter der Zahl der beschiedenen Vorgänge liegt
und damit ein Rückstau aufgebaut wird. So konnten zwar mit 963 (2011) statt 908
(2010) deutlich mehr Vorgänge bei den Genehmigungsverfahren insgesamt
beschieden werden als im Vorjahr, dies hält sich mit 967 eingegangenen
Vorgängen aber nur so gerade eben die Waage. Bei den Genehmigungsverfahren im
engeren Sinne sind dies aber nun 651 beschiedene gegenüber 673 eingegangene
Vorgänge, also ein negativer Überhang von über 3 % !
Aus dem negativen Überhang von 3 % im Kerngeschäft lässt sich
daher der aktuelle Personalbedarf direkt ablesen. Im 1. Quartal 2011 betrug
dieser negative Überhang sogar noch 8 % ! Dieser Trend hat sich nur aufgrund
einer zur Zeit nicht noch weiter expandierenden Bauwirtschaft nicht verfestigt.
Aufgabenerledigung
Der erwähnte negative Überhang bei den Fallzahlen sorgt analog
auch dafür, dass die Zahl der unerledigten Fälle bei den meisten
Verfahrensarten nun gegenüber dem 1. Halbjahr 2010 wieder angewachsen ist. So
beträgt der Rückstau beim Kerngeschäft „vereinfachtes Genehmigungsverfahren“
181 statt 178 Fälle, bei den Vorbescheiden beträgt der Rückstand nun sogar 44
statt 30 Fälle - also ein Anstieg von 47 % ! Von den schlimmsten Zeiten ist die
Bauaufsichtsbehörde zwar noch weit entfernt und mit 74 statt 114
Rückstandsfällen bei den Baulasten gibt es sogar punktuell Lichtblicke, aber
die weitere Entwicklung sollte sehr sorgfältig beobachtet werden. Die durch die
Wirtschaftskrise zwischenzeitlich begründete Reduzierung der Rückstände wird
sich so vorerst wohl nicht mehr weiter fortsetzen.
Kennzahlen
Die
Laufzeiten sind gegenüber dem 1. Halbjahr des Vorjahres dagegen in fast allen
Verfahrensarten recht deutlich zurückgegangen, wie den Tabellenwerken entnommen
werden kann. So sind beispielsweise im Kerngeschäft „vereinfachtes
Genehmigungsverfahren“ die Laufzeiten von 89 auf 67 Tage (netto) im
Halbjahresschnitt überaus erfreulich reduziert worden, also eine Beschleunigung
um nunmehr 25 % ! Im 2. Quartal 2011 für sich betrachtet betrug die
Bearbeitungszeit sogar nur 58 Tage (netto) ! Hier mag auch der Wegfall von
Postwegen bei der digitalen Behördenbeteiligung durch GekoS Online eine gewisse
Rolle gespielt haben.
58 Tage (netto) Bearbeitungszeit bedeuten etwa 42 Werktage - damit
wäre das angestrebte Ziel von 47 Werktagen Bearbeitungszeit im Rahmen des
RAL-Gütezeichens „mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“
zumindest in Teilbereichen erstmals erfüllt !
Doch
Vorsicht ! Die Entwicklung der Laufzeiten hängt der Entwicklung der Fallzahlen
naturgemäß immer ein paar Wochen hinterher ! Die augenscheinlich sehr schöne
Reduzierung der Laufzeiten ist vorrangig immer noch der fatalen Baukonjunktur
des letzten Jahres geschuldet. Der bereits einsetzende Anstieg der Fallzahlen
könnte daher schon kurzfristig auch für eine Verlängerung der Laufzeiten sorgen
!
Angestiegen ist nun auch wieder die Zahl der
Klagen. Nach 13 Klagen im 1. Halbjahr 2010 sind im 1. Halbjahr 2011 immerhin 16
Klagen zu verzeichnen gewesen. In konjunkturell schlechten Zeiten wird weniger
geklagt - in besseren Zeiten wird mehr geklagt, weil eben auch mehr gebaut
wird. Von Spitzenzeiten wie 2008 mit einem Durchschnitt von 28 Klagen pro
Halbjahr ist man aber noch ein Stück weit entfernt. Klageverfahren binden
ähnlich wie ordnungsbehördliche Verfahren (die sehr oft in Klageverfahren
münden) viele personelle und zeitliche Ressourcen. Da hier jeder Fall völlig
anders gelagert ist, sind die Fallzahlen allein noch kein Maßstab für den damit
verbundenen immensen Arbeitsumfang.
Wiederkehrende Prüfungen
Im 1. Halbjahr 2011 konnten bzw. mussten 16 wiederkehrende
Prüfungen durchgeführt werden. Die Anzahl der durchzuführenden Prüfungen
schwankt naturgemäß von Jahr zu Jahr recht deutlich, je nachdem, wie die
jeweiligen Prüffristen von 3 bzw. 6 Jahren gerade ablaufen. Das 1. Halbjahr
2010 war daher seinerzeit mit 38 Fällen sehr ungewöhnlich, so wie das gesamte
Jahr 2010. Das aktuelle Jahr spiegelt den durchschnittlichen Arbeitsaufwand bei
dieser wichtigen Aufgabe etwas besser wider.
Weiterhin eine
große Herausforderung bleibt nicht nur die Abarbeitung der bei früheren
wiederkehrenden Prüfungen festgestellten Mängel (wenngleich hier eine gewisse
Besserung eingetreten ist), sondern auch die Qualität der aktuell zur Prüfung
vorgelegten Objekte. Ein Bild mag die prekäre Situation verdeutlichen: Wenn man
wissentlich mit einer gebrochenen Achse zum TÜV fährt, darf man sich nicht
wundern, wenn das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen wird. Bei den zur
wiederkehrenden Prüfung anstehenden Objekten wird ebenfalls oft so verfahren,
dass Mängel vom Betreiber im Vorfeld nicht eigenverantwortlich abgestellt
werden, sondern immer erst abgewartet wird, bis die Notwendigkeit durch die
Bauaufsichtsbehörde festgestellt wird. Dies bindet bei der Bauaufsicht
Ressourcen bei der Nachverfolgung der Mängel und verursacht so unnötige Doppelarbeit.
Ferner recht
ungünstig sind die verschiedenen gesetzlichen Fristen der wiederkehrenden
Prüfung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde (objektklassenabhängig alle 3 bzw.
6 Jahre) und der Brandschau durch die Feuerwehr (alle 5 Jahre). Beide
Begehungen haben inhaltlich und fachlich sehr große Überschneidungen, daher
wünscht der Gesetzgeber auch ausdrücklich eine gemeinsame Durchführung. Eine
Angleichung der jeweils einschlägigen „Verordnung
über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von
Sonderbauten“ (Prüfverordnung - PrüfVO NRW) und des „Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung“ (FSHG) ist ihm diesbezüglich dagegen noch nicht
gelungen. Gelingen tut die Quadratur des Kreises dennoch durch die stets gute
und pragmatische Zusammenarbeit der beiden städtischen Dienststellen.
Als
öffentlichkeitswirksames Ergebnis einiger wiederkehrender Prüfungen wird oft die
Frage nach der Optimierung und Ergänzung von Rettungswegen an Schulen
diskutiert. Hierzu wird auf die Vorlage 0785/2011 verwiesen, in der diese
Thematik erschöpfend erläutert wurde.
Denkmalschutz
Die Arbeit der Unteren Denkmalbehörde zeigt sich
gegenüber dem Vorjahr konstant. Wie schon im 1. Halbjahr 2010 konnten auch im
1. Halbjahr 2011 wieder exakt 80 eingehende Vorgänge verzeichnet werden. Auch
die Anzahl der erledigten Vorgänge blieb mit nun 86 statt 88 gegenüber dem
Vorjahr fast gleich. Im Vergleich der jeweils 1. Quartale sah das noch anders
aus, hier gab es einen Zuwachs von 53 % gegenüber dem Vorjahr, was zwar auf
einen Aufschwung hindeutete, im Nachgang aber wohl doch nur dem Vergleich mit
einem wirklich untypisch schwachen 1. Quartal 2010 geschuldet war.
Die Fallzahlen alleine dürfen aber auch hier
nicht darüber hinwegtäuschen, dass noch einige Rückstände verbleiben, was
zahlreichen Altfällen und der noch lange nicht abgearbeiteten
Inventarisierungsliste geschuldet ist. Neben den mittlerweile 453 bereits rechtskräftig
in die Denkmalliste der Stadt Hagen eingetragenen Objekten stehen noch weitere
280 Objekte auf der ursprünglich etwa 30 Jahre alten Inventarisierungsliste
(Stand 06.09.2011). Dutzende von Objekten
konnten bzw. mussten durch die aktuell laufende Nachuntersuchung mit Hilfe
einer freien Mitarbeiterin von der Inventarisierungsliste bereits gestrichen
werden - in diesen Fällen konnte entweder der Denkmalwert doch nicht bestätigt
werden oder aber die Objekte waren bedauerlicherweise durch Veränderung oder
Totalrückbau in den letzten Jahrzehnten für die Denkmalpflege zumeist unbemerkt
verlustig gegangen. Diese Entwicklung zeigt sehr deutlich, wie wichtig eine
formelle denkmalrechtliche Eintragung ist, wenn ein Objekt der Nachwelt dauerhaft
erhalten bleiben soll. Die Nachuntersuchung der Inventarisierungsliste umfasste
bisher etwa 346 Objekte (mit den verschiedensten Ergebnissen), 89 weitere
stehen noch an. Eine denkmalrechtliche Eintragung dieser Objekte ist damit aber
noch nicht erfolgt.
Die verbliebenen Zahlen zeigen aber auch, wie
viel Arbeit noch auf die Untere Denkmalbehörde wartet. Selbst unter optimalen
Voraussetzungen sind prinzipiell nicht mehr als etwa 10 denkmalrechtliche
Eintragungen pro Jahr möglich, so dass schon die Eintragung der bereits
bekannten Fälle beim jetzigen Tempo etwa 3 Jahrzehnte dauern wird - wobei eine
systematische Inventarisierung der Nachkriegszeit noch gar nicht stattgefunden
hat.
Es darf daher an dieser Stelle nicht unerwähnt
bleiben, dass ein reibungsloses und zeitnahes Arbeiten der Unteren
Denkmalbehörde ganz im Sinne einer „mittelstandsorientierten
Kommunalverwaltung“ ist, da gerade das Bauen im Bestand vom lokalen
Handwerk ausgeführt wird. Auch die Nachbereitung in Form von Bescheinigungen
für das Finanzamt dient direkt der Wirtschaftsförderung: kann ein gewerblicher
Bauherr seine Bilanzen aufgrund fehlender Steuerbescheinigungen der Unteren
Denkmalbehörden nicht abschließen, kann sogar seine Kreditwürdigkeit gefährdet
werden.
