Mitteilung - 0995/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

 

Der Wirtschaftsbetrieb Hagen hat die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen der Verkehrssicherung mitgeteilt, die innerhalb von Schutzgebieten liegen. Betroffen sind neben Flächen im Landschaftsschutzgebiet, auch solche innerhalb eines geschützten Landschaftsbestandteil und eines Naturschutzgebietes.

 

 

Maßnahmen im Einzelnen:

 

1. Abteilung 88 A / C und 89 A im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.16 "Fleyer Wald"
    Straße Hoheleye / Feithstraße und Parkflächen Polizeipräsidium 

 

Die Waldfläche grenzt an die Feithstraße, Hoheleye sowie an die Parkflächen des Polizeipräsidiums an.

Es handelt sich bei dem Baumbestand um einen Mischwald, der vornehmlich aus standortgerechten Laubbäumen besteht. Die Bäume befinden sich in der Entwicklungsphase, die sich entsprechend der jeweiligen Baumart von 15 – 80 Jahren Standzeit erstreckt.

 

Die zu bearbeitende Außengrenze weist eine Länge von 1097m auf.

 

Der zu fällende Baumbestand besteht vornehmlich aus der Verjüngung verschiedener Baumarten –Bergahorn, Esche, Robinie, Erle- in den Stärkeklassen und Mengen (Durchmesser gemessen in 1,30m Höhe):

 

10-30cm   17 Stück

30-50cm     6 Stück

 

Diese Bäume stocken vornehmlich unmittelbar im Randbereich der Außengrenze. Durch Konkurrenzdruck weichen Randbäume zum Licht aus und entwickeln dabei einen Schiefstand, sowie einseitig ausgeprägte Kronen. Der Schwerpunkt verlagert sich somit weit außerhalb der Stammachse, im Falle des Versagens liegt der zu überwachende Verkehrsbereich im Fallbereich der Bäume.

Zusätzlich sind verschiedene relevante Versagenssymptome im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich festgestellt worden, die bereits mittelfristig die Stand- und Bruchsicherheit massiv beeinträchtigen.

Im Bereich des Polizeipräsidiums sollen zwischen den beiden Wanderwegen der Stockaustrieb von Buche und Roteiche entfernt werden, da dieser in den Verkehrsraum hineinwächst, Verkehrsschilder verdeckt und zukünftig Risiken für die Verkehrssicherheit darstellt, da die Austriebe nicht mit dem Kernholz verwachsen sind.

Der verbleibende Baumbestand soll im Rahmen der ZTV-Baumpflege gepflegt werden und dadurch langfristig erhalten werden.

 

Der zu fällende Baumbestand wurde bereits mit grüner Holzsprühfarbe markiert und ist so in der Örtlichkeit erkennbar.

 

 

2. Abteilung 85 A –Geschützter Landschaftsbestandteil 1.4.2.22 "Ischelandbach"

Bebauung Kleingartenanlage Buchenhain

 

Die Bäume befinden sich in der Entwicklungsphase, die sich entsprechend der jeweiligen Baumart von 15 – 80 Jahren erstreckt.

 

Teil A

Fällung von 3 Eichen auf Grund von unaufschiebbaren Baumaßnahmen am Weg. Die Eichen stehen in weniger als einen Meter Entfernung zum Wegekörper, der Belag ist durch Wurzelwuchs gefährlich aufgeworfen. Bei Instandsetzungsmaßnahmen am Weg muss in den statisch relevanten Wurzelbereich eingegriffen werden, dadurch kann die Standsicherheit nicht gewährleistet werden.

Teil B

Fällung von 9 Bäumen auf Grund von maßgeblichen Versagenssymptomen:

5 abgestorbene Bäume

2 angeschobene Bäume

2 Bäume mit massivem Substanzverlust auf Grund von holzzerstörenden Pilzen

 

Zusätzlich sind entlang der Wege, bzw. der Parkflächen baumpflegerische Maßnahmen in Form von Totholzbeseitigung, einkürzen überlanger und damit ausbruchgefährdeter Äste und Lichtraumprofilschnitte geplant.

 

 

3. Abteilung 105 A –Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.19 "Tücking, Auf der Halle und Umgebung"

Straße / Bebauung Im Kursbrink, Treppenbauwerk, Waldwege

 

Fällung von insgesamt 52 Bäumen auf Grund von maßgeblichen Versagenssymptomen, Lichtraumprofilschnitt entlang des Straßenkörpers und der Lichtleitung, Kronenpflege.

 

Maßnahme als Karten-Anlage enthalten.

 

 

4. Kaiser-Friedrich-Turm  -Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.30 "Selbecke"

Außengelände

 

Fällung von 2 abgestorbenen Eichen auf der Grünfläche um den Kaiser-Friedrich-Turm.
Kronenpflege und Totholzentnahme am verbleibenden Baumbestand

 

 

5. Abteilung 82 C, 83 A,B,C,E –Naturschutzgebiet 1.1.2.13 "Hardt"

Straße Emster Berghang

Der Bestand besteht ausnahmslos aus standortgerechten Laubbäumen unterschiedlichen Alters (Entwicklungsphase 15 – 80 Jahre).

Aufgrund des Dichtstands sind die Randbäume zum Licht ausgewichen und weisen teilweise einen erheblichen Schiefstand in Richtung der Straße auf. In Fahrtrichtung Delstern stocken die Bäume im Bereich der Böschungskante. Diese weist stellenweise ein erhebliches Gefälle auf und  ist erosionsgefährdet. Zusätzlich sind an einem erheblichen Teil des zu fällenden Baumbestands relevante Versagenssymptome vorgefunden worden.

Die Stand- und Bruchsicherheit kann nicht gewährleistet werden.

 

Die zu bearbeitende Außengrenze weist eine Länge von 2621m auf. Fällung von 98 Bäumen aufgrund von maßgeblichen Versagenssymptomen, Lichtraumprofilschnitt entlang des Straßenkörpers und Kronenpflege.

 

Der zu fällende Baumbestand besteht vornehmlich aus der Verjüngung verschiedener Baumarten –Bergahorn, Kirsche, Esche, Weide, Eiche, Hainbuche- in den Stärkeklassen und Mengen (Durchmesser gemessen in 1,30m Höhe):

 

Unter 10cm  24 Stück

10-30cm      42 Stück

30-50cm      30 Stück

50-75cm        2 Stück

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.11.2011 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen