Berichtsvorlage - 0935/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau eines Regenrückhaltekanals mit Einleitung in den Ölmühlenbach im LSG 1.2.2.26 "Haßley"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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08.11.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Im Rahmen der Erschließung
der Haßleyer Insel als Gewerbegebiet wird die Regenwasserableitung inkl. der
Errichtung eines Regenrückhaltebeckens von dem Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) geplant.
Das Gebiet wird im Trennsystem erschlossen und das Niederschlagswasser dem
verrohrten Ölmühlenbach zugeleitet.
Das Regenrückhaltebecken
wird als Kanal DN 1600 mit drei Kaskadenstufen auf einer Länge von 640 m in
geschlossener Bauweise mittels Vortrieb gebaut. Es beginnt am nördlichen
Gelände der Haßleyer Insel und verläuft nach Kreuzung der Haßleyer Straße im
Gehölzbestand zwischen der A 45 und dem Donnerkuhler Weg im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.26
„Haßley“ (siehe beigefügter Kartenausschnitt). Das östlich des
Donnerkuhler Weges angrenzende Naturschutzgebiet 1.1.2.14
„Ochsenkamp“ wird von der Maßnahme nicht tangiert.
Neben der Zielgrube werden
im Verlauf zwei weitere Wartungs- und Kontrollschächte mit notwendigem
Andienungsbereich errichtet, die mit Gitterrosten abgedeckt werden. Schachtdeckel
und Lüftungsöffnungen werden über Geländeoberkante hergestellt, so dass
Kleintiere nicht hineinfallen können. Aus Schutzgründen erfolgt eine Einzäunung
der Schachtbereiche. Nördlich der Zielgrube wird der Kanal auf einer Länge von
ca. 20 m in offener Bauweise errichtet, über den der Anschluss an den verrohrten
Ölmühlenbach realisiert wird.
Das Vorhaben verstößt
gegen die allgemeinen Verbote für alle Landschaftsschutzgebiete. Die
erforderliche landschaftsrechtliche Ausnahmegenehmigung von den Verboten des
Landschaftsplanes soll erteilt werden.
Auch stellt das Vorhaben
einen Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 14 BNatSchG dar. Neben der
Wiederherstellung der Gehölzstruktur im Eingriffsbereich ist eine externe Kompensation
erforderlich. Es wird hierfür auf einer städtischen Waldfläche in einer Größe
von 175 m² ein Waldumbau von Nadel- auf Laubwald in räumlicher Nähe zur externen
Kompensationsfläche für den B-Plan „2/05 (568) Teil 2 – Haßleyer
Insel“ realisiert.
Der Beginn ist Maßnahme
ist für Anfang 2012 geplant.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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510,7 kB
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