Beschlussvorlage - 0975/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Das Grundstück Sportplatz Quambusch wird als Sportfläche aufgegeben.

 

  1. Das Grundstück ist als Wohnbebauung gem. Variante 2 zu vermarkten.

 

  1. Ein Teil des Verkaufserlöses wird in Höhe von 200.000,- € dem Sport für Verbesserungen der sportlichen Infrastruktur zur Verfügung gestellt; vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg.

 

  1. Die Vermarktung erfolgt erst dann, wenn auf dem Sportplatz Freiheitsplatz Umkleidemöglichkeiten geschaffen wurden.

 

  1. Die Realisierung erfolgt bis zum 31.12.2013.
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Sachverhalt

Kurzfassung

-

 

 

Begründung

Die Aufgabe und Vermarktung des Sportplatzes Quambusch wurde bereits in der Vorlage „Haushaltskonsolidierung – Pakt mit dem Hagener Sport“ (0489/2009) empfohlen.

 

Im Laufe der darauffolgenden Zeit wurden verschiedene Untersuchungen für die Anlagen Quambusch und Klutert durchgeführt.

 

Die Ergebnisse sind mehrfach, zuletzt mit öffentlicher Mitteilung vom 27.06.2011 (Vorlage 0638/2011), vorgestellt worden.

 

Demnach scheidet eine Vermarktung der Fläche Klutert aus.

 

Die Variante Quambusch ist wie nachfolgend beschrieben möglich:

 

Zur Entwicklung eines Wohnbaugebietes auf dem Sportplatz Quambusch gibt es zwei Möglichkeiten.

Variante 1: Die Stadt erschließt das Baugebiet und veräußert die baureifen Grundstücke in Eigenregie.

Variante 2: Die Stadt veräußert den Sportplatz als Bauerwartungsland.

 

Variante 1

In der Vorlage Drucksachen-Nr. 0733/2010 (beraten und beschlossen im Rat der Stadt Hagen am 17.02.2011) wurde dargelegt, dass mit der Erschließung und dem Verkauf von Doppelhausgrundstücken ein Gewinn von ca. 260.000 € erzielt werden könnte. Dieser Einschätzung liegt folgende Berechnung zugrunde:

Ca. 10.000 qm Nettobauland (Summe der Baugrundstücke) werden für 205 €/qm verkauft. Die Einnahme beträgt ca. 2.050.000 €.

Abzüglich des augenblicklichen Bodenwertes von ca. 600.000 € und abzüglich des Bestandswertes für die Sportanlage von ca. 240.000 € (zum 01.01.2010) ergibt sich ein Zwischenwert von 1.210.000 €.

Zur Erschließung wurden folgende Investitionen von diesem Wert abgezogen:

-          Für Straßenbau und gebietsinterner Kanalisation ca. 800.000 €
einschließlich Planungskosten

-          Für den Abriss des Vereinsheims ca. 60.000 €

-          Für den Bau eines Lärmschutzwalles ca. 90.000 €

Daraus ergab sich ein Gewinn von ca. 260.000 €

Durch Abschreibung hat sich bis zum 01.01.2012 der Bestandswert der Sportanlage auf ca. 214.000 € verringert. Somit kann der Gewinn auf ca. 286.000 € kalkuliert werden.

 

Variante 2

Alternativ  wird vorgeschlagen, das Baugebiet als „werdendes Bauland“ zu veräußern. Dadurch ergäbe sich folgende Kalkulation:

Ca. 13.300 qm Bruttobauland (inklusive Flächen für Straße und Wall) werden für 80 €/qm verkauft. Die Einnahme beträgt ca. 1.064.000 €.

Abzüglich des augenblicklichen Bodenwertes von ca. 600.000 € und abzüglich des Bestandswertes für die Sportanlage von ca. 214.000 € (zum 01.01.2012) ergibt sich ein Gewinn von ca. 250.000 €.

 

Mit Variante 1 ist anscheinend mehr Gewinn zu erzielen. Jedoch hat dieses Vorgehen den Nachteil, dass vorab Investitionen von ca. 950.000 € erforderlich sind, die im Falle einer Kreditfinanzierung Zinszahlungen nach sich ziehen. Dieses würde den vermeintlich höheren Gewinn schmälern, oder den finanziellen Gewinn sogar gänzlich „aufzehren“.

Diese Investition entfiele  bei Variante 2. Ein Verkauf als Bauerwartungsland hätte zudem den Vorteil, den Gewinn schneller und in einer Summe zu erzielen. Der Verkauf der erschlossenen Baugrundstücke gemäß Variante 1 könnte sich über einen längeren Zeitraum mehrerer Jahre erstrecken.

Die Vorgehensweise gemäß Variante 2, das Grundstück als „werdendes Bauland“ zu veräußern, stellt sich für die Stadt günstiger dar.

 

 

Die auf der Fläche Quambusch tätigen Sportvereine können auf den Freiheitsplatz verlagert werden. Hier ist ein Umkleide- und Sanitärgebäude zu errichten mit derzeit ermittelten Kosten von ca. 400.000,- €. Die Finanzierung sollte durch einen Teil des Verkaufserlöses von 200.000,- € -vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg - und der Restbetrag durch die Sportpauschale sichergestellt werden.

 

Der Rat hat am 25.03.2010 (0489/2009) u. a. beschlossen: Bei Vermarktung von bisherigen Sportflächen werden die damit verbundenen Ersatzinvestitionen vorgenommen.

 

Die Vermarktung und Aufgabe der Fläche kann erst nach Inbetriebnahme des Umkleidegebäudes erfolgen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.11.2011 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

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10.11.2011 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen einen Beschluss mit folgender Ergänzung zu fassen:

 

  1. Das Grundstück Sportplatz Quambusch wird als Sportfläche aufgegeben.

 

  1. Das Grundstück ist als Wohnbebauung gem. Variante 2 unter Einbeziehung der HEG zu vermarkten.

 

  1. Ein Teil des Verkaufserlöses wird in Höhe von 200.000,- € dem Sport für Verbesserungen der sportlichen Infrastruktur zur Verfügung gestellt; vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg.

 

  1. Die Vermarktung erfolgt erst dann, wenn auf dem Sportplatz Freiheitsplatz Umkleidemöglichkeiten geschaffen wurden.

 

  1. Die Realisierung erfolgt bis zum 31.12.2013.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

 5

Enthaltungen:

 0

 

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15.11.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Das Grundstück Sportplatz Quambusch wird als Sportfläche aufgegeben.

 

  1. Das Grundstück ist als Wohnbebauung gem. Variante 2 unter Einbeziehung der HEG zu vermarkten.

 

  1. Ein Teil des Verkaufserlöses wird in Höhe von 200.000,- € dem Sport für Verbesserungen der sportlichen Infrastruktur zur Verfügung gestellt; vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg.

 

  1. Die Vermarktung erfolgt erst dann, wenn auf dem Sportplatz Freiheitsplatz Umkleidemöglichkeiten geschaffen wurden.

 

  1. Die Realisierung erfolgt bis zum 31.12.2013.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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15.12.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Das Grundstück Sportplatz Quambusch wird als Sportfläche aufgegeben.

 

  1. Das Grundstück ist als Wohnbebauung gem. Variante 2 unter Einbeziehung der HEG zu vermarkten.

 

  1. Ein Teil des Verkaufserlöses wird in Höhe von 200.000,- € dem Sport für Verbesserungen der sportlichen Infrastruktur zur Verfügung gestellt; vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg.

 

  1. Die Vermarktung erfolgt erst dann, wenn auf dem Sportplatz Freiheitsplatz Umkleidemöglichkeiten geschaffen wurden.

 

  1. Die Realisierung erfolgt bis zum 31.12.2013.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen