Beschlussvorlage - 0982/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt die Ablehnung des Bauantrages: Errichtung einer Stabgitterzaunanlage (H=2,40m) auf dem Grundstück Elberfelder Straße 93-103/ Ecke Augustastraße zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung;

 

Der Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:

Errichtung einer Stabzaunanlage (H=2,40m) auf dem Grundstück Elberfelder Straße 93-103 / Ecke Augustastraße.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 1/63/BG/0424/11 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 20.10.11.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 18/69 Schwenke 2. Fassung 1. Änderung.

 

 

Der beantragte Zaun, der  sich lt. Baubeschreibung entlang eines Teils der südlich gelegenen Grundstücksgrenze des o.g. Grundstückes erstreckt, soll als Abgrenzung der außen liegenden Stellplätze des Schwenke-Zentrums dienen. Er ist bereits errichtet worden und steht auf der im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsfläche.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben aus vorgenanntem Grund planungsrechtlich nicht zugestimmt. Desweiteren verunstaltet der Zaun das Straßen- und Ortsbild.

 

Der Fachbereich Stadtentwicklung,- planung und Bauordnung wird unverzüglich eine Ordnungsverfügung mit Abrissanordnung erlassen.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.11.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen