Beschlussvorlage - 0884/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung hier:Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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12.10.2011
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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08.11.2011
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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10.11.2011
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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15.11.2011
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.11.2011
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung nebst der Begründung vom 22.09.2011 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung und der Begründung vom 22.09.2011, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.
Die Begründung vom 22.09.2011 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst das Grundstück des Arcadeon.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 4. Quartal 2011 durchgeführt werden.
Sachverhalt
Kurzfassung entfällt
Begründung
Planungsrecht:
Der
Flächennutzungsplan stellt für den zu ändernden Bereich eine Grünfläche dar.
Der
Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und
Weiterbildung wurde am 26.02.1997 rechtskräftig. Der Bebauungsplan setzt für
den zu überplanenden Bereich eine private Grünfläche fest.
Am
17.06.2000 wurde die 1. Änderung des Bebauungsplanes rechtskräftig. Es wurde
eine Erweiterung des Torhauses ermöglicht. Dieses Gebäude dient nun der
hochschulübergreifenden Fortbildung aller Hochschulen.
Mit
der 2. Änderung des Bebauungsplanes wurde Planungsrecht für weitere Stellplätze
geschaffen. Die Rechtskraft wurde am 18.06.2005 erlangt.
Durch
die 3. Änderung des Bebauungsplanes soll nun die Errichtung eines weiteren
Seminargebäudes ermöglicht werden.
Vorgesehene Planung:
Das
Arcadeon - Haus der Wissenschaft und
Weiterbildung – eröffnete im Januar 1998. Als Tagungs- und Seminarhotel
konzipiert, stehen den Besuchern 16 variable Veranstaltungsräume mit modernster
Tagungstechnik für Konferenzen und Weiterbildung zur Verfügung.
Jetzt
soll das Angebot durch einen multifunktionalen Erweiterungsbau auf dem
Grundstück des Arcadeon ergänzt werden. Das Gebäude soll in Verlängerung des
südwestlichen Flügels parallel des
Teiches innerhalb der privaten Grünfläche errichtet werden. Hierbei wird auf
eine Eingliederung in das vorhandene Ensemble und die Parklandschaft besonderen
Wert gelegt.
Das
geplante Seminargebäude wird mit der südwestlichen Spitze ca. 6.50 m über den Teich
hinausragen. Das Gebäude soll ebenerdig begehbar sein, über eine Grundfläche
von ca. 600 m², eine lichte Höhe von 5 m und über einen bis maximal vier Seminarräume
verfügen. Im Untergeschoss soll das Lager für die Möblierung und die notwendige
Technik eingerichtet werden.
Weitere
Angaben zu den Planungen sind dem Festsetzungsplan und der Begründung zu
entnehmen.
Verfahrensablauf:
Die
Bürgeranhörung hat in der Zeit vom 06.06.2011 bis zum 08.06.2011 stattgefunden.
Anregungen zur Planung wurden nicht vorgebracht.
Die
vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
wurde in der Zeit vom 18.05.2011 bis zum 20.06.2011 durchgeführt.
Gegen
die Planung haben sich die Untere Wasserbehörde und die Untere
Landschaftsbehörde ausgesprochen. Den Behörden wurde zu dem Zeitpunkt eine
Planung vorgelegt, in der der Baukörper in Verlängerung des Bestandes zwischen
ca. 10.00 m und 12,50 m über den Teich hinausragt.
Die
Stellung des Gebäudes wurde geändert, dadurch wird die Überkragung deutlich
verringert, (nun noch ca. 6.50 m). Mit dieser Änderung wurde den Anregungen der
Unteren Wasserbehörde gefolgt. Sie findet jetzt ihre Zustimmung,
wasserrechtliche Belange sind nicht mehr berührt.
In
der Zeit vom 09.06.2011 bis zum 28.06.2011 wurde die Erfassung der
umweltrelevanten Auswirkungen des Projektes in Form der
"Scopingbeteiligung" der Fachämter und Behörden durchgeführt. Die
erforderlichen Gutachten liegen vor.
Als
nächster Verfahrensschritt wird nach dieser Beratungsrunde die öffentliche
Auslegung durchgeführt.
Bestandteile der
Vorlage
Begründung
Übersichtsplan des
Geltungsbereiches
Anlagen zur Vorlage
Protokoll der Bürgeranhörung
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
Umweltbericht
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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112,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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479,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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15,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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965,4 kB
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5
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(wie Dokument)
|
1,1 MB
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6
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
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|
7
|
(wie Dokument)
|
1 MB
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8
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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9
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
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12.10.2011 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt
den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden
Bebauungsplanentwurf Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der
Wissenschaft und Weiterbildung, nebst der Begründung vom 22.09.2011 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der
zurzeit gültigen Fassung. Die in der
Vorlage unter Punkt 8.5.2 vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen sollen in
Hohenlimburg erfolgen.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung und der Begründung vom 22.09.2011, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.
Die Begründung vom 22.09.2011 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst das Grundstück des Arcadeon.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 4. Quartal 2011 durchgeführt werden.
08.11.2011 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat stimmt der Planung zu, wenn die externen
Kompensationsmaßnahmen im Sinne der direkt zuvor beratenen Vorlage Nr. 0002/2011
durchgeführt werden und nicht in Form eines Waldumbaus.
10.11.2011 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung nebst der Begründung vom 22.09.2011 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung und der Begründung vom 22.09.2011, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.
Die Begründung vom 22.09.2011 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst das Grundstück des Arcadeon.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 4. Quartal 2011 durchgeführt werden.
Zusatz des Umweltausschusses:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem
Vorhabenträger zu sprechen, ob die Kompensation gänzlich außerhalb von
Waldflächen durchgeführt werden kann.
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Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Einstimmig beschlossen |
15.11.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung nebst der Begründung vom 22.09.2011 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung und der Begründung vom 22.09.2011, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.
Die Begründung vom 22.09.2011 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst das Grundstück des Arcadeon.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 4. Quartal 2011 durchgeführt werden.
Zusatz:
Die
Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger zu sprechen, ob die
Kompensation gänzlich außerhalb von Waldflächen durchgeführt werden kann.
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Abstimmungsergebnis: |
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|
x |
Einstimmig beschlossen |
24.11.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung nebst der Begründung vom 22.09.2011 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung und der Begründung vom 22.09.2011, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.
Die Begründung vom 22.09.2011 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst das Grundstück des Arcadeon.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 4. Quartal 2011 durchgeführt werden.
Zusatz:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger zu sprechen, ob
die Kompensation gänzlich außerhalb von Waldflächen durchgeführt werden kann.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |