Beschlussvorlage - 0969/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW S. 1028, ber. 1996 S. 81, S. 141, S. 296 und S. 355, ber. 207 S. 327), zuletzt geändert durch § 2 Nr. 1 BürokratieabbauG I vom 13.03.2007 (GV. NRW S. 133), wegen Wegfall des Verkehrsbedürfnisses die endgültige Einziehung

 

einer Teilfläche der Fleyer Straße

 

Die Verkehrsfläche umfasst Teile des Grundstücks Gemarkung Fley, Flur 1, Flurstücke 408 und 394 mit einer Größe von ca. 345 qm.

 

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan „rot“ markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses

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Sachverhalt

 

 

 

Begründung

 

 

Die hier in Rede stehende öffentliche Verkehrsfläche im Einmündungsbereich der Fleyer-/Feithstraße diente bisher ausschließlich der Hagener Straßenbahn AG als Buswende- bzw. –halteplatz sowie einem Taxistand.

Diese Flächen werden nicht mehr benötigt.

 

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte hatte deshalb bereits in der Sitzung vom 06.07.2011 die beabsichtigte Einziehung der Buswende Fleyer-/Feithstraße beschlossen. Der Beschluss war am 03.08.2011 in den Hagener Tageszeitungen öffentlich bekannt gemacht worden, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

 

Nach § 7 Abs. 4 StrWG NRW kann die endgültige Einziehung frühestens 3 Monate nach der Öffentlichen Bekanntmachung der Einziehungsabsicht erfolgen.

Die Frist ist abgelaufen, Einwendungen wurden nicht erhoben.

 

Die zuständige Straßenbaubehörde soll die Einziehung einer Straße u.a. aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles verfügen.

Dass dieser Tatbestand hinsichtlich der Buswende Fleyer-/Feithstraße vorliegt, wurde bereits in der Verwaltungsvorlage Nr. 0586/2011 vom 20.06.2011 begründet. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird diese Vorlage in Kopie als Anlage beigefügt und auf die darin gemachten Ausführungen verwiesen.

 

Nach alledem kann die Buswende Fleyer-/Feithstraße nunmehr endgültig eingezogen werden.

 

 

 

 

Anlage: Kopie der Verwaltungsvorlage Nr. 0586/2011

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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09.11.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen