Beschlussvorlage - 0957/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt die im Betreff genannte Ablehnung des Bauantrages: Nutzungsänderung einer ehemaligen Gaststätte zu einer Spielhalle auf dem Grundstück Hugo-Preuß-Straße 5 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:

Nutzungsänderung einer ehemaligen Gaststätte  zu einer Spielhalle auf dem Grundstück Hugo-Preuß-Straße 5

Gemarkung Hagen, Flur 45, Flurstück 48.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 1/63/BA/0104/11 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 13.10.11.

 

Zum Planungsrecht:

Der o.g. Grundbesitz ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche dargestellt. Er liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 4/86  Teil I „Bahnhofsviertel –Erweiterung“ u.a. mit den Festsetzungen MK und der textlichen Festsetzung Nr. 3: ausnahmsweise zulässig sind Spielhallen, Nachtclubs, Diskotheken, wenn keine schädlichen Auswirkungen zu erwarten sind.

 

Aufgrund der nachstehend beschriebenen städtebaulichen Situation wird einer ausnahmsweisen Zulässigkeit in der o.g. Baugesuchskonferenz planungsrechtlich nicht zugestimmt.

 

Die Stadt Hagen weist bereits eine überdurchschnittliche Spielgerätedichte im Vergleich zum Landesdurchschnitt und im Vergleich zu benachbarten Großstädten auf (Quelle: Landesfachstelle Glückspielsucht). Daraus ist erkennbar, dass die Stadt Hagen in den vergangenen Jahren zahlreiche Ansiedlungsmöglichkeiten für Spielhallen geboten hat und diese auch entsprechend ausgeschöpft wurden. Vor dem Hintergrund immer weiter steigender Antragszahlen und der bereits vorhandenen Spielhallendichte sieht die Stadt Hagen es jedoch zur Vermeidung negativer städtebaulicher Folgewirkungen als zwingend notwendig an, die Ansiedlung von Spielhallen weitergehend als bisher zu steuern. Die Stadt Hagen erarbeitet daher zur Zeit ein Vergnügungsstättenkonzept. Die bisherigen Arbeitsergebnisse bestätigen erstens den oben genannten Befund und bestärken die Stadt Hagen in der Notwendigkeit weiterer Steuerungsmaßnahmen. Die stärkste Konzentration an Spielhallen befindet sich derzeit in der Innenstadt, insbesondere im Bereich des Hauptbahnhofes.

 

Zudem können sich negative städtebauliche Auswirkungen wie Verdrängungsprozesse, Verlust der angestrebten Angebotsvielfalt und des vorhandenen Branchenmixes oder Trading-Down-Effekte einstellen. Durch die unzureichende gestalterische Integrationsfähigkeit von Spielhallen wird zusätzlich das Ortsbild nachhaltig gestört.

 

Für den beantragten Spielhallenstandort sind die genannten städtebaulichen Auswirkungen zu befürchten. In der Nähe sind bereits Spielhallen vorhanden und in der Umgebung sind städtebauliche Funktionsschwächen seit einiger Zeit erkennbar. Aufwertungsstrategien sind schwer umzusetzen, da insbesondere die Einzelhandelslandschaft im Bereich des Hauptbahnhofes (im Karree Graf-von-Galen-Ring/Körnerstraße/Hindenburgstraße/Elberfelder Straße) mit anderen Einkaufslagen konkurrieren muss, was im Einzelhandelsangebot vor Ort ablesbar ist.

Eine weitere Zunahme von Spielhallenansiedlungen im direkten Umfeld würde den Bemühungen zur Attraktivierung des Stadtquartiers entgegenstehen.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.11.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen