Vorschlag zur Tagesordnung - 0948/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Ratssitzung am 24. November 2011 darzustellen, wie sich die beiden konkurrierenden Finanzkonzepte zur Verbesserung der Kommunalfinanzen auf Hagen auswirken würden. Dabei sollen u. a. folgende Kriterien aufgearbeitet und die Ergebnisse einander gegenübergestellt werden:

 

a.                       Kreis der teilnehmenden Kommunen

b.                       Freiwilligkeit bzw. Qualifikation zur Teilnahme am Konzept

c.                       Ansteckungsgefahr für bisher „gesunde“ Kommunen

d.                       Bedingungen für die Zinshilfe

e.                       Bedingungen für die Entschuldungshilfe

f.                         Bewertung der struktureller Wirksamkeit der Entschuldungshilfe

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

 

Die Finanzsituation von Kommunen in NRW ist im Jahr 2011 nicht mehr schön zu reden: 45 Prozent der bundesweit in Anspruch genommenen Kassenkredite wurden von NRW-Kommunen aufgenommen – insgesamt über 20 Milliarden Euro. An dieser dramatischen Situation haben alle Landesregierungen ihren Anteil. Den Vorgängerregierungen ist es insgesamt weder gelungen, die Kommunen ihren Aufgaben adäquat finanziell auszustatten noch eine wirksame Kommunalaufsicht durchzusetzen. Diese Entwicklung stößt jetzt auf massive Grenzen. Mittlerweile haben Geschäftsbanken begonnen, die Kassenkreditvergabe an Kommunen zu begrenzen. Die WL-Bank wird Kommunen im Nothaushalt ohne Finanzierungsplan weder neue Kassenkredite zur Verfügung stellen noch bestehende Kredite verlängern. Das muss als deutliches Warnsignal verstanden werden.

 

Im Land NRW stehen derzeit zwei Lösungsansätze zur Diskussion, die beide für sich in Anspruch nehmen, die Kommunalfinanzen zu stärken.

 

Das Konzept der Landesregierung sieht für 34 Städte, die im Jahr 2010 bereits überschuldet waren oder dies in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2013 geplant hatten, eine verpflichtende Teilnahme vor. Darunter fällt auch die Stadt Hagen. „Ziel des Paktes ist die Entlastung dieser Gemeinden um die Zinslasten und Tilgung für Altschulden. Diese Entlastung soll die notwendige Liquidität freimachen, um über die Senkung struktureller Haushaltsdefizite jetzt dringend notwendige Investitionen vor Ort möglich zu machen und damit zugleich Beschäftigung zu sichern.“[1], wie der Stellungnahme der SPD-Landtagsfraktion zu entnehmen ist.

 

Parallel dazu liegt dem Landtag von NRW ein zweites Konzept zur Entschuldung der nordrhein-westfälischen Kommunen vor.

 

Das Konzept der CDU-Landtagsfraktion wirbt damit, für 164 Kommunen einen transparenten, gerechten und nachhaltigen Lösungsweg aufzuzeigen. Nach diesen Plänen sollen diese Städte und Gemeinden in einem ersten Schritt noch in diesem Jahr insgesamt 342 Millionen erhalten. Dies würde im Nachhinein die tatsächlich gezahlten Zinsen für die aufgelaufenen Liquiditätskredite in im Jahr 2011 abdecken. Die Zinshilfe umfasst darüber hinaus die im Rahmen einer Umschuldung entstehenden zusätzlichen Belastungen für eine mehrjährige Zinsfestschreibung. Weitere 308 Millionen Euro sollen den 164 betroffenen Kommunen – ebenfalls bereits in 2011 – für den Haushaltsausgleich und zur Tilgung bestehender Kredite gewährt werden. Das würde nicht nur den Weg zum Haushaltsausgleich sondern auch zum Schuldenabbau eröffnen.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass im Landtag zwei unterschiedliche Konzepte um die Mehrheit der Mandatsträger wetteifern, sollte sich der Rat der Stadt Hagen mit beiden Angeboten inhaltlich auseinandersetzen.

 



 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.10.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen