Beschlussvorlage - 0874/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Spende der Sparkasse Hagen aus dem Jahr 2011 in Höhe von 2.000.000 Euro wird mit Dank angenommen. Die Spende wird für gemeinnützige Zwecke entsprechend der in der Anlage I dargestellten Auflistung verwendet.

Der Kämmerer wird ermächtigt, die entsprechenden außerplanmäßigen Ausgaben mit der Deckung durch die Spende der Sparkasse vorzunehmen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt!

 

Begründung

 

 

Die Sparkasse Hagen hat angekündigt, auch in diesem Jahr der Stadt Hagen einen Betrag von 2 Mio. Euro als Spende zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke zu überlassen. Die Verwaltung schlägt vor, die Spende der Sparkasse aus dem Jahr 2011 für die in der Anlage genannten Projekte zu verwenden. Sollten die Mittel für einzelne Maßnahmen nicht mehr im Jahr 2011 verausgabt werden können, wird eine Übertragung in die folgenden Haushaltsjahre sichergestellt. Dies betrifft insbesondere den Eigenanteil für das Projekt Soziale Stadt Wehringhausen.

 

Die Vorlage wird bis zum 31.12.2011 umgesetzt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5731

Bezeichnung:

Sonstige wirtschaftliche Unternehmen

Produkt:

1.57.31.01

Bezeichnung:

Abwicklung Sparkasse

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

414600

2.000.000€

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

x

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.10.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen